Hallo,
die Überschrift sagts ja schon. Jetzt erkläre ich erstmal die Gegebenheiten.
Ich selbst habe 3 Kinder. 2 davon leben bei meiner Ex. Die älteste Tochter bei mir. Sie ist 13 Jahre alt.
Meine Partnerin, ist selbstständig, hat 3 Kinder. Die 2 älteren (27 und 23 Jahre) leben selbstständig. Die Jüngste lebt bei uns. Sie ist 12 Jahre alt.
Der Vater von ihr ist, als sie 3 Jahre war, ins Gefängnis gekommen. Hat dort 7 Jahre gesessen. Die ersten 72 Monate hat meine Partnerin Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen. Seit 10/2006 hat sie einen Unterhaltstitel. Bezahlt hat der Ex die ersten 5 Monate seit dem Titel. Seither nichts mehr. Seit rund einem Jahr ist er krankgeschrieben. Ist offiziell bestätigt. Über den aufgelaufenen Unterhalt haben sie jetzt eine Vereinbarung abgeschlossen das er 25 € monatlich bezahlt.
Jetzt ist das Problem der laufende Unterhalt. Ohne den geht es nunmal mit einer 12jährigen nicht. Was kann man da jetzt machen?
Gruß
Matthias
Hallo,
wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist zu zahlen, dann kannst du zwar versuchen Ihn zu pfänden usw. aber fass mal einen nackten Menschen in die Tasche.
Du kannst hoffen, dass er sich gesundheitlich erholt und dann auch wieder arbeiten geht, erst dann macht es Sinn aktiv was zu unternehmen.
Was Ihr noch machen könnt, fordert das Geld bei Ihm ein, nicht das irgendwann mal die Ansprüche verloren gehen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi,
und danke für deine Antwort.
Irgendwie war ich der Vorstellung erlegen das in einem Land wie viele was in den Allerwertesten geschoben bekommen und Hinz und Kunz unterstützt werden, es in solchen Fällen wo der Erzeuger nicht mehr zahlen kann, auch hier jemand (der Staat/einAmt...) für ihn sozusagen in Vorlage geht und es sich dann wieder holt. Allem Anschein nach ist dem nicht so.
Wenn noch wer eine Idee hat bitte her damit!
Gruß
Matthias
Hallo,
solange das Kind keine 12 Jahre alt ist, kannst du UHV vom Jugendamt bekommen. Die sind dann auch bestrebt Ihr Geld wieder zu holen...
Es ist zwar ärgerlich, dass der Kindsvater nicht zahlen kann aber das kommt nun mal vor. Es gibt genügend alleinerziehende Väter die auch keinen Unterhalt bekommen.
Was machen denn diese Väter... Sie erwirtschaften das Geld für sich und die Kinder alleine. Da das Kind 12 Jahre alt ist, sollte die Kindsmutter dieses auch machen, sollte dieses aus irgenwelchen Gründen nicht gehen, so steht dem Kind auch Hilfe nach Hartz IV zu.
Mfg
papi47
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
