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Neuberechnung Unterhalt & Titel

 
(@pauli1910)
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Hallo zusammen,

hab jetzt hier ne Weile mitgelesen, allerdings blieben noch einige Fragen offen...
erstmal zu den Fakten:

  • mtl. Netto 1.564,- €
  • berechneter Unterhalt 230,- € (KG hälftig angerechnet)
  • ein Kind, 5 Jahre alt
  • beide Elternteile sind ledig
  • Aufforderung zur Beurkundung beim JA

zu den Fragen:

1) im Schreiben vom JA steht nur etwas vom "Nettoeinkommen" nicht aber vom "bereinigten Nettoeinkommen" - Wird das aktuell noch angewendet?
2) nach Abzug der 4% und 5% vom NE käme ich in Gehaltsstufe 1 (unter 1.500 €) - Korrekt? Kann ich eine neue Berechnung anfordern?
3) lt. DT wäre ich mit dem NE (nicht das bereinigte) in Gehaltsstufe 2 (216 € = 105%) lt. Schreiben soll ich 230 € (Stufe 3 = 110%) zahlen - Ist das so korrekt? Wenn ja, wieso?
4) Muß ich der Aufforderung nachgehen? Was wenn nicht? Worauf muß ich bei der Beurkundung achten? Habe darin keine Erfahrung.

Bin also etwas überfordert  :stonefall: und hoffe auf Hilfe 🙂

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2008 18:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

3) lt. DT wäre ich mit dem NE (nicht das bereinigte) in Gehaltsstufe 2 (216 € = 105%) lt. Schreiben soll ich 230 € (Stufe 3 = 110%) zahlen - Ist das so korrekt? Wenn ja, wieso?

Ja, das ist korrekt, Du hast zwar Gehaltsstufe 1 (<1500€), wirst aber in der DT 2 Stufen hochgestuft, weil es nur einen Unterhaltsberechtigten gibt.

Worauf muß ich bei der Beurkundung achten? Habe darin keine Erfahrung.

Die Urkunde sollte eine Befristung enthalten zum 18. Geburtstag. Weiterhin bist Du nicht verpflichtet, einen dynamischen Titel zu unterschreiben (mit einer Prozentangabe), Du kannst verlangen, dass da eine Zahl in Euro steht. Das ist zwar vor allem bei Geringverdienern wichtig, die z.B. durch eine neue Alterstufe zum Mangelfall werden können und dann trotzt Mangelfall den Regelbetrag bedienen müssen. Aber auch bei Dir könnte es in 6 Jahren so kommen, wenn Du z.B. dann 2 Kinder hast.

Werden sie Dir zwar ausreden wollen, weil dynamische Titel sind ja so schön praktisch und automatisch, aber unterschreibe besser das, was Du für schön und praktisch hältst. Und den doppelten Verwaltungsaufwand wegem dem 6. Geburtstag könnte man ja dadurch verhindern, indem man einfach so lange wartet.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2008 19:03
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Danke für die Antwort. Aber was ich immer noch nicht verstehe: die DT hat verschiedene Einkommensstufen, die ab (bis) 1.500 anfangen - Kind 1 bis 3 ... trotz Einkommen aus Stufe 1 werde ich nach nach Einkommensstufe 3 berechnet?!? Unernst, oder?

Noch ne Frage: Gibt es Möglichkeiten, den Titel zu umgehen? Also außer sich mit "Muddi" zu einigen? Gelten beim JA Argumente wie "Job-Zukunft unsicher" etc.? Ich habe die 1564 € nur, weil noch nen Nebenjob mache...

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2008 20:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

... trotz Einkommen aus Stufe 1 werde ich nach nach Einkommensstufe 3 berechnet?!? Unernst, oder?

Nein, ergibt sich aus den Anmerkungen der DDT Nr. 1

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten.[...]

Ausgegangen wird von 3 Berechtigten, bei dir ist es einer. Also kann eine Höherstufung erfolgen, da auch der Bedarfskontrollbetrag und der SB nicht untetrschritten werden.

Noch ne Frage: Gibt es Möglichkeiten, den Titel zu umgehen? Also außer sich mit "Muddi" zu einigen? Gelten beim JA Argumente wie "Job-Zukunft unsicher" etc.? Ich habe die 1564 € nur, weil noch nen Nebenjob mache...

Gruß

Jein, es gibt kein Gesetz das dich zu einem Titel verpflichtet. Dennoch wird in Urteilen immerwieder bejaht das auch bei regelmäßiger Zahlung der Unterhaltsberechtigte ein Anrecht auf einen vollstreckbaren Titel hat. Argumente wie Jobunsicherheit fidnet das JA gar nicht lustig. Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, was nichts anderes bedeutet als das du alles zu tun hast um mindestens den Mindestunterhalt sicherzustellen. Auch ein Jobverlust gilt als vorübergehendes Ereignis und du könntest nach 6 Moanten eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2008 21:06
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

... da auch der Bedarfskontrollbetrag und der SB nicht untetrschritten werden.

heißt: hätte ich den Mini-Job nicht, wäre eine geringere Berechnungsgrundlage der Maßstab, weil geringerer Selbstbehalt...??

Danke, Gruß.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2008 21:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

dein Selbstbehalt liegt immer bei 900 €. Der Bedarfskontrollbetrag ist etwas anderes. Der besagt das mit steigenden Einkommen es auch angemessen sts das der Pflichtige mehr als die 900 € zum Leben haben sollte, platt ausgedrückt.

Ohne Nebenjob wärst du wahrscheinlich auch nicht Mangelfall (also nach Abzug des KU hättest du weniger als 900 €) und somit wäre das Ergebnis der Berechnung identisch. Nur das Geld das du übrig hättest wäre weniger.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2008 21:26
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, kapier ich wieder nicht: Bin ich trotz zusätzlichem Einkommen durch den Mini-Job "beschissener" dran als ohne? Ps: den Mini-Job könnte ich doch jetzt noch nicht mal kündigen, right?? Die Sache ist, daß ich kein Problem (in meiner jetzigen Lage) damit habe, die 230 Tacken zu überweisen. Allerdings ist eben nicht sichergestellt, daß KM die Patte nicht für irgendwelche Flachbildfernseher verprasst... Tut mir auch leid wenn der Ton hier bissel derb ist, aber 4 jahre lang ging es "außergerichtlich" und plötzlich nicht mehr... hab der KM sogar vom Nebenjob berichtet und freiwillig einen höheren KU vereinbart (glatte 200, schon vorm 01.01.2008 - vorher wurden 177 € berechnet)... aber was ist schon sicher? fass mir hier immer öfter an die birne

  :undwech2:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2008 21:42
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Ohne Nebenjob wärst du wahrscheinlich auch nicht Mangelfall somit wäre das Ergebnis der Berechnung identisch. Nur das Geld das du übrig hättest wäre weniger.

ah, okeh. habs mir nochmal durchgelesen: den habe ich jetzt begriffen...  :kaffeezeitung:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2008 21:46
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend ans Forum,

ich muß nochmal auf die Geschichte mit der Beurkundung zurückkommen (läßt mir zZ keine Ruhe): Laut Aufforderung soll ich bis Ende April beim JA vorsprechen und Unterschrift leisten...

  • Was geschieht, wenn ich den Termin ohne Reaktion verstreichen lasse?
  • Wäre es sinnvoll, dem JA schriftlich mitzuteilen, daß ich keine Notwendigkeit eines Titels sehe, da der KU seit mehr als 4 Jahren stets pünktlich gezahlt wurde?
  • Wäre es sinnvoller innerhalb der "Frist" einen Termin zu machen und beim JA die Gründe im Gespräch darzulegen? Wird Man(n) überhaupt angehört...?
  • Könnte ich die beim JA zu unterschreibende Urkunde vor der Unterschrift mitnehmen und zB vom Anwalt lesen lassen?
  • Wären meine Bemühungen, den Titel abzuwenden eh nur unnütz, da er sowieso durchgesetzt wird? Kann ICH diezbezüglich überhaupt Einfluß nehmen?
  • Ich würde mir gern im Vorfeld mal so eine Urkunde ansehen, gibt es einen Link oder so? Was ist der Inhalt? Oder ist der "Verhandlungssache"?

@ papasorglos: Was hat das mit der von dir angesprochenen Prozentangabe auf sich? Könntest du das näher erklären (mit anderen Worten: Wie funktioniert ein dynamischer Titel)? Wenn da ein Wert in Euro steht, wovon geht das JA dann aus, daß ich in 12/13 Jahren noch das gleiche Einkommen habe, oder fragt das JA dann regelmäßig (-> die viel gelesenen 2 Jahre?) meine wirtschaftlichen Verhältnisse ab? Wie ist das mit dem doppelten Verwaltungsaufwand gemeint? Klar, mit 6 Jahren würde eine Neuberechnung erfolgen, aber das wäre noch fast ein ganzes Jahr. Was kann ich da rauszögern?

@ midnightwish: Wie ist die Rechtslage bzgl. Titel? Kann ich mich weigern zu unterschreiben, oder kann ich unter Androhung von Strafe gezwungen werden? Wie gesagt: ich selbst sehe keine Notwendigkeit für einen Titel (Sicherheit für das Kind - Klar. War jedoch vorher nie in Verzug), befürchte aber daraus resultierende Konsequenzen, wenn sich mal meine wirtschaftliche Situation arg verschlechtert... Oder alles "halb so wild"?

Hmm, mache mich da grad ein bissel heiß. @ All: Sind bestimmt auch haufenweise blöder Fragen bei, aber ich hoffe ihr antwortet trotzdem 🙂 Habe mit sowas eben keine Erfahrung, geschweige einen Rechtsbeistand (bin ein friedliebender Mensch  :angel2:)...

Danke und Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 20:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pauli,

mach Dir wegen des Titels keine allzu grossen Sorgen. Fakt ist, dass der Unterhaltsberechtigte (respektive sein gesetzlicher Vertreter) ein Recht auf einen Titel hat, um bei Ausbleiben von Zahlungen umgehend Vollstreckungsmassnahmen einleiten zu können. Dass Du den Unterhalt bislang problemlos bezahlt und regelmässig hast, ist dafür ohne Belang. Theoretisch könnte man Dich sogar mit gerichtlicher Hilfe zu einem Titel zwingen.

Fakt ist aber auch, dass Du selbst beim Jugendamt bestimmen kannst, was im Detail tituliert wird. Wenn Du es für sinnvoll hieltest, könnte da also theoretisch stehen "Ich, Pauli1910, verpflichte mich hiermit, bis zum 65. Lebensjahr des Kindes monatlich 5 Euro zu überweisen und eine Tüte Gummibärchen zu schicken". Praktisch würde das mit einiger Sicherheit eine Unterhaltsklage über die Differenz zwischen 5 EUR und dem Zahlbetrag laut Düsseldorfer Tabelle auslösen. Also empfiehlt sich ein realistischer (aber nicht zu hoher) Unterhaltsbetrag. Freiwillig kannst Du Deinem Kind darüber hinaus dann immer noch was Gutes tun. Und über die Differenz zu streiten lohnt sich dann meist nicht.

Einen Anwalt brauchst Du für einen Titel nicht. Es gibt hier allerdings eine Art Forumsmeinung dahingehend, dass man dynamische Titel meiden und stattdessen immer nur einen festen Euro-Betrag titulieren sowie den Titel bis zum Erreichen der Volljährigkeit befristen lassen sollte. Manche Jugendamts-Mitarbeiter neigen dazu, einem das ausreden zu wollen (weil's so etwas mehr Arbeit macht), aber da kann man dann ja freundlich nach der rechtlichen Grundlage gegenfragen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2008 21:02




(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Danke, Brille007

Also empfiehlt sich ein realistischer (aber nicht zu hoher) Unterhaltsbetrag. Freiwillig kannst Du Deinem Kind darüber hinaus dann immer noch was Gutes tun. Und über die Differenz zu streiten lohnt sich dann meist nicht.

Aufgrund meiner Verdienstbescheinigungen wurden ja jetzt die 230 Euro ermittelt. Verstehe ich das jetzt richtig, daß ich beim JA zB über 200 Euro titulieren lasse, aber trotzdem einen DA über 230 Euro einrichte? Und später im "Falle eines Falles" nur maximal 200 Euro vollstreckt werden können? Darauf lassen die sich ein?

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 21:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pauli,

wenn die Berechnung stimmt, aus der sich diese 230 EUR ergeben, würde ich diesen Betrag auch fest titulieren lassen; dann bist Du aus dem Schneider. Aber ich würde ihn eben nicht "grosszügig" auf 250 oder 300 aufrunden. Und ab dem 6. Geburtstag von Sohnemann gibt's ein paar Ücken mehr; dann musst Du halt einen neuen Titel unterschreiben.

Wenn Du es Dir leisten kannst: Geh mit Junior während des Umgangs mal in den Zoo oder ins Kino oder kauf ihm was Schickes zum Anziehen. Ist gescheiter als überflüssige Unterhaltsgeschenke an Muddi; die wecken nur falsche Begehrlichkeiten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2008 22:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Pauli,

oder pack das was du ihm noch zukommen lassen willst auf ein Konto und überreich ihm das mit dem 18. Geburtstag für den Führerschein oder als Anzahlung für ein kleines Auto  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2008 22:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pauli,
vielleicht nochmal zur Erklärung nachgeschoben:

Ein dynamischer Titel enthält, im Gegensatz zum statischen, nicht einen bestimmten Betrag, sondern bezieht sich auf eine bestimmte Zeile der Düsseldorfer Tabelle, üblicherweise in % vom Mindestunterhalt ausgedrückt .

D.h. wenn dein Kind älter wird, musst du selbst in vorrauseilendem Gehorsam deine Zahlung nach oben korrigieren.
Ebenso, wenn die DT verändert wird.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2008 01:40
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar. Die Antworten helfen mir erstmal weiter.

Bis die Tage


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 19:18
(@pauli1910)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute 🙂

okeh... was sagt ihr dazu: da die Deadline zur Unterzeichnung nun immer näher rückt und ich mich mit dem Thema Amtsurkunde immer noch nicht so richtig anfreunden kann (:rolleyes:), habe ich bei der KM mal gaaanz vorsichtig nach ner gütlichen Einigung angefragt und prompt kam kein klares Nein (Gespräch hierzu folgt nachher noch telefonisch). Zahlbetrag natürlich nach neuer Berechnung, 110%

Was mich absolut überrascht hat, war der Fakt, daß KM den berechneten Betrag noch nicht einmal erfahren hat (dachte immer, JA und KM kommunizieren über sowas) und als ich erfuhr, daß von meinem Geld ans Amt lediglich 177,- € (alte Berechnung) an die KM gezahlt werden, war ich ja mal völlig baff. Was geht denn da hinter den "Kulissen" ab? Weiß nur, daß sie längere Zeit ohne Job war und nun einer festen Arbeit nachgeht (vermutlich noch Probezeit). Was ist der Grund dafür, daß das Amt einen Teil meines Unterhalts einbehält?

Nachdem ja letztens das Schreiben über Auskunft meiner wirtschaftlichen Verhältnisse kam, wurde vom JA mitgeteilt, daß ich bis zur endgültigen Berechnung erstmal 202,- € auf deren Konto überweisen soll. Das war jetzt einmal. Nun stehen die 230,- € im Raum (zahlbar ab Mai), die ich ebenfalls auf das JA-Konto schieben soll. Hätte ich von Anfang an die Überweisungen per DA aufs Konto der KM belassen sollen (oder können)?

Gut, das ist vermutlich eh "durch" - die Frage, die mich jetzt interessiert, wäre: Wie kriegen wir (KM und Ich) eine für beide Parteien verbindliche Vereinbarung auf die Beine und würde die im "Streitfall" was bringen? Hintergrund: Wegen des Minijobs wurden ca. Juli '07 mündliche Vereinbarungen über 200,- € KU und "festen" Besuchswochenenden (14-tägig) getroffen. An den übrigen Wochenenden ging ich dann eben dem Nebenjob nach. Nach Meinungsverschiedenheiten wurde von Ihr März '08 spontan ein Wechsel im WE-Rhythmus festgelegt, was bei mir für einigen Trouble mit dem Zweit-AG sorgte, da die Dienstpläne gerne mal 6-8 Wochen im voraus stehen 😉 Es gab zu der Zeit keine Anzeichen auf ihren jetzigen Job.

Immerhin wurde nun der für mich aktuell geltende KU höchstoffiziell berechnet  :applaus1: Habe hier (und auch beim Lesen anderer Themen) ne Menge nützlicher Infos mitgenommen. Werde dem Forum hier auf jeden Fall treu bleiben, auch wenn nun vermutlich die Einigung und wieder etwas mehr Ruhe im Privaten ansteht :thumbsup:

Für Eure Hilfe hier nochmal ein dickes Danke!!

Pauli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2008 22:11