Hallo!
Ich stöbere schon seit einiger Zeit im Forum, finde aber im Moment keinen passenden Beitrag zu meinem Problem. Wenn es also zu einem doppelten Thread kommt, bitte ich das zu entschuldigen.
Ich bin momentan in folgender Situation:
Ich war verheiratet, habe mit dieser Frau ein Kind in die Welt gesetzt und mich von Ihr getrennt. Demzufolge wurde ich anhand meines bisherigen Einkommens zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das wären 192 € für das Kind, sowie 721 € für die Ex.
Bei einem Brutto-Arbeitslohn von ca. 3000 € (netto ca. 1750) verbleiben mir nur noch etwa 840 €. Trifft so in etwa den Selbstbehalt, wenn ich das richtig verstanden habe.
Nun wurde ich aufgefordert zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 257 € für das Kind zu bezahlen, von einer Änderung des Ehegatten-Unterhalts steht da aber nichts. Dieser müsste sich doch eigentlich dementsprechend vermindern, oder sehe ich das falsch?
Weiterhin ärgert es mich enorm, dass die Mutter nicht die geringsten Ambitionenen entwickelt, mal wieder eine Arbeitsstelle anzunehmen, kann man in dieser Hinsicht nicht wenigstens auf eine Teil-Erwerbstätigkeit bestehen? Immerhin besteht für das Kind ja auch langsam mal Schulpflicht (wird im August 6 Jahre).
Und das, wo ich bereits schon Jahre vorher alleine für den gesamten Familienunterhalt gesorgt habe. Denn selbst in der kinderlosen Ehezeit hat sie sich nett auf dem Sofa geräkelt...
Mit meiner momentanen (und wahrscheinlich lebenslangen) Partnerin baue ich gerade ein Haus und habe mit ihr einen großen Kredit zurückzuzahlen.
Ausserdem würde ich auch gerne ufgrund psychischer und körperlicher Belastung meine bisherige Stelle (Krankenpfleger auf einer Intensivstation) an den Nagel hängen und habe gerade ein Job-Angebot über eine 60% Stelle bekommen, bei der ich halt knapp einen Tausender (brutto) weniger verdiene.
Gibt es die Möglichkeit darüber auch die Unterhaltszahlungen für die Mutter zu kürzen? Für das Kind zahle ich gerne meinen Unterhalt, aber die Frau...
Ich würde mich auch gerne mit einem Anwalt darüber unterhalten, aber in der momentanen finanziellen Lage kann ich mir das so nicht leisten. Für die Scheidung habe ich Prozesskostenhilfe bekommen, die ich monatlich zurückzahlen muß. Ist darin eine weitere Beratung bezüglich künftiger Unterhaltsstreitigkeiten noch mit inbegriffen?
Ganz schön viele Fragen und ich bin absoluter Laie was Recht angeht.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Stephan
Hallo Stephan,
willkommen bei vs.de.
KU ist nach Deinem bereinigten Netto zu zahlen. Was dann noch bis zum Selbstbehalt übrigbleibt, bekommt u. U. Deine Ex. Das aber nur grob! In Summe wird Dir genau so viel bleiben wie jetzt; nur wird sich der Betrag auf KU und EU anders aufteilen.
Einen geringer bezahlten Job anzunehmen, ist in meinen Augen bei Deinen Verpflichtungen (KU, EU, Kredit für Hausbau) nicht wirklich ratsam. In wie weit bei einem geringeren Nettoverdienst der EU sinkt, weiß ich nicht. Beim KU wird es wohl schwer werden, von den Beträgen runterzukommen.
Daß Du nun (neue) Verbindlichkeiten eingegangen bist, ändert nichts daran, die ursprünglich (und noch eine ganze Weile) bestehenden Unterhaltsleistungen zahlen zu müssen. Jedenfalls werden die nach Deinem Nettoentgelt berechnten KU- und EU-Beträge nicht vermindert werden, weil Du nun noch anderweitige finanzielle Verpflichtungen eingegangen bist. Den Hausbaukredit hast Du doch bestimmt erst aufgenommen, als Du sicher warst, mit Deinem (ggf. durch neuen Job verminderten) Einkommen sowohl KU als auch EU als auch Kreditbelastung schultern zu können?!
Ab wann und wie die KM zu einer (Teil-)Erwerbstätigkeit "angeregt" werden kann, sagen Dir andere noch genau.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Stephan,
ja, das siehst Du leider völlig falsch !
Auch wenn sich der KU erhöht, hat das leider keine Verringerung des EU zur Folge, da der KU nur fürs Kind und seine steigenden Ansprüche/Kosten verwendet werden sollte - SOLLTE....
Der KU wird sich noch einmal beim 12. Lebensjahr des Kindes erhöhen.
Ab dem 18. Lebensjahr ist auch die KM zum Barunterhalt verpflichtet, kann diesen aber in Naturalunterhalt leisten (Wohnen, Essen).
Bei einem Kind tendieren einige Gerichte, sie ab dem 8. Lebensjahres zu einer Teilzeitbeschäftigung zu verpflichten.
Das ist aber vom Richter, seiner jeweiligen Tageslaune, dem zuständigen AG, OLG, abhängig.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist sie nicht verpflichtet, einer Tätigkeit nachzugehen.
Du schreibst, dass Deine Ex schon vorher nix getan hat, also schon einige Jahre nicht im Berufsleben war.
Wenn Du großes Pech hast, argumentiert sie genau damit, "ich finde nichts, zu lange raus, bla bla bla" und Du zahlst noch etliche Jahre.
Einen geringer bezahlten Job anzunehmen, befreit Dich nicht von der Höhe der Unterhaltszahlungen. Du wirst dann so gerechnet, als würdest Du noch genausoviel verdienen wie zuvor ! Du unterliegst als Unterhaltszahlender einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Tust Du es dennoch, kann u. U. das Gehalt Deiner Partnerin herangezogen werden, weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Deine Freundin kann dann für Deine Ex und das Kind zahlen.
Willst Du das ?
Nach meinem Kenntnisstand ist bei der gewährten PKH keine weitere Beratung in den Kosten enthalten.
Bei weiteren, prozessualen Auseinandersetzungen kämen auch weitere Kosten auf Dich zu.
Wie läuft der Umgang mit dem Kind ? Darüber hast Du bislang nichts geschrieben. Wie häufig siehst Du Dein Kind ?
Gruss Harpyie
Anm. Admin: Vollquoting gelöscht.
@harpyie:
meiner Ansicht nach ändert sich der EU schon, wenn der KU steigt.
Denn bei höherem KU bleibt ja weniger anrechenbares Netto in (Zahl-)Papas Geldbeutel...
Annahme: KU steigt um 100 Euro, dann sinkt das anr. Netto um 100 Euro minus 10% (Erwerbsbonus),
d.h. es sind 90 Euro weniger zu verteilen -> 45 Euro weniger EU!
(Unterm Strich 100-45 = 55 Euro weniger für den Papa...)
Im Mangelfall geht soweiso nur der Betrag über der Existensgrenze an die Ex,
und der wird dann um den vollen Betrag weniger, um den der KU steigt!
Dann verringert sich höchstens der Frust ein wenig, da die Ex weniger bekommt...
Gruß CC
Nun wurde ich aufgefordert zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 257 € für das Kind zu bezahlen, von einer Änderung des Ehegatten-Unterhalts steht da aber nichts. Dieser müsste sich doch eigentlich dementsprechend vermindern, oder sehe ich das falsch?
Hi,
nach ständiger Rechtsprechung gilt, dass Unterhalt nur dann (ggf. per Abänderungsklage) verringert wird, wenn die Änderung mehr als 10% ausmacht. Das trifft bei dir vermutlich nicht zu, mal grob abgeschätzt.
Daher müßtest du darauf abstellen, dass der SB unterschritten wird. Die Chancen stehen aber eher schlecht, da die Richter sagen werden, du verdienst ja bald mehr wegen Tarifsteigerung blablabla... Von wem wurdest du denn zu dieser Änderung aufgefordert, und auf welcher Basis zahlst du KU und EU, ist diese 'Verpflichtung' von der du schreibst, ein Urteil? Wenn ja, müßte man dessen Inhalt kennen, um eine Beurteilung abzugeben. Ach ja, machst du die 721€ an Unterhalt für die Ex im Realsplitting geltend? Solange sie nicht selbst arbeitet, ist das eine genauere Rechnung wert!
Zum Jobwechsel: ohne amtsärztliches Attest bist du weitestgehend chancenlos. Und die 'alte' PKH ist aufgebraucht, da gibt es keine weiteren Anwaltsleistungen mehr. Müßtest du neu beantragen.
cya,
elwu
Hi,
Tust Du es dennoch, kann u. U. das Gehalt Deiner Partnerin herangezogen werden, weil ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Deine Freundin kann dann für Deine Ex und das Kind zahlen.
Wo steht das? Da bitte ich doch um nährere Infos
Platt
Hallo zusammen!
Da kommen ja echt düstere Zeiten auf mich zu! Hatte mich ein wenig an die Hoffnung geklammert, wenigstens ab dem achten Lebensjahr des Kindes etwas weniger zahlen zu müssen... Der Traum scheint vorbei zu sein...
Zunächst einmal zur Klärung, ich würde den neuen Job gerne annehmen, habe aber meinen alten noch nicht gekündigt, und dabei wird es wohl auch bleiben. Ein finanzielles Risiko einzugehen, dass womöglich auch noch meine Lebenspartnerin in Zahlungszwang bringt steht völlig ausser Frage. Ich wüsste aber auch gerne, wo ich das nachlesen kann!
Von wem wurdest du denn zu dieser Änderung aufgefordert, und auf welcher Basis zahlst du KU und EU, ist diese 'Verpflichtung' von der du schreibst, ein Urteil? Wenn ja, müßte man dessen Inhalt kennen, um eine Beurteilung abzugeben. Ach ja, machst du die 721€ an Unterhalt für die Ex im Realsplitting geltend? Solange sie nicht selbst arbeitet, ist das eine genauere Rechnung wert!
Im Scheidungsurteil wurde der Unterhalt geregelt:
"Der Antragsgegner wird entsprechend seiner Anerkenntnis verurteilt, an die Antragsstellerin einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 913 € zu zahlen, davon 192 € für das Kind und 721 € für die Antragsstellerin selbst"
Später kam dann ein Brief von der Anwältin meiner Ex:
"Zum 01.07.05 tritt eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle ein, wonach sie ab dem 01.07.2005 statt 199 € nunmehr 199 €, nämlich 233 € abzüglich 34 € anteiligen Kindergeld an meine Mandantin zu zahlen haben, so dass sich der Gesamtbetrag auf 920 € erhöht." (Ist kein Tippfehler mit den statt 199 nunmehr 199.... steht wirklich so da!)
"Weiter fordere ich sie bereits jetzt auf, ab August 2006 nämlich ab der Vollendung des 6. Lebensjahres Ihrer Tochter einen Kindesunterhalt in Höhe von 257 €, nämlich 282€ abzüglich 25 € Kindergeldanteil zu zahlen, da Alysson dann gemäß der zweiten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann."
Das ist der genaue Wortlaut, ironischerweise unterschrieben mit "Mit freundlichen Grüßen"
Realsplitting habe ich schon mal gehört, ist mir aber kein Begriff. Momentan habe ich den Unterhalt mit Hilfe der Anlage U als Steuerfreibetrag geltend gemacht.
Kennst du da einen Link oder ein Programm, wo ich einfach erklärt das ganze mal durchrechnen kann?
Du schreibst, dass Deine Ex schon vorher nix getan hat, also schon einige Jahre nicht im Berufsleben war.
Wenn Du großes Pech hast, argumentiert sie genau damit, "ich finde nichts, zu lange raus, bla bla bla" und Du zahlst noch etliche Jahre.
Soll das etwa heissen ich zahle bis zum Sankt Nimmerleinstag? Die "Gute" ist jetzt 37 und seit circa 10 Jahren ohne Anstellung! Irgendwo muss doch mal Schluss sein mit mir auf der Tasche liegen! Klar, Kinderbetreuung ist sicherlich auch zeitaufwendig, aber wenn das Kind in die Schule geht sollte man doch wenigstens ein wenig arbeiten können. Zumal sie im Haus ihrer Mutter wohnt und somit auch die Möglichkeit hat, das Kind für ein paar Stunden abzugeben.
Wenn das Gericht sie zu einer Teilzeitbeschäftigung verpflichtet, spielt es dann eine Rolle, ob sie sich auch darum bemüht bzw. eine Stelle findet? Wie gesagt, schon 10 Jahre ohne Anstellung, nur eine Ausbildung ohne Berufserfahrung... Sieht schlecht aus mit einem Job!
Wie läuft der Umgang mit dem Kind ? Darüber hast Du bislang nichts geschrieben. Wie häufig siehst Du Dein Kind ?
Im Moment gibt es leider keinen Umgang mit meinem Kind. Liegt zum einen an der immensen Entfernung (700km), Schichtdienst (Krankenhaus), nur mit einem 10 Jahre alten Motorrad mobil (den damals neuen Golf hat sie) und horrender Zugfahrt-Preisen sowie vielleicht verständlicher cholerischer Reaktionen auf die Frau. Ich platze fast vor Wut, wenn ich daran denke wie wenig sie selber zur Besserung unserer beider Situationen beiträgt und wenn ich ihr begegne bin ich nicht mehr fähig mich verbal zurückzuhalten.
Das wiederum dürfte ihre eigene Motivation an der Situation etwas zu ändern aber auch eher senken.
Ich weiss auch schon was jetzt kommt, ich soll das Kind nicht dafür leiden lassen usw.... ja, habt ihr ja auch recht!
Ich werde im Sommerurlaub dann wohl mal in den sauren Apfel beissen und dort vorbeischauen, um mal zu sehen, wie die kleine auf mich alten Punk reagiert...
Genug Geschwafel jetzt von mir, komme gerade von der Nachtschicht und muß dringendst schlafen.
Vielen Dank euch allen für eure Bemühungen!
Gruß
Stephan
Hallo Stephan!
Also, ich bin nicht Experte auf dem Gebiet, aber ich meine:
Wenn der angepaßte KU plus die Summe des EU Deinen Selbstbehalt unterschreiten lassen, dann würde ich eine Abänderungsklage des EU starten und dafür sorgen, dass a) da irgendwie vermerkt wird, dass mit steigendem KU der EU sinkt und b) mal darüber nachgedacht wird, wie man die gute Frau zum Arbeiten bringt.
Das geht nämlich. Ich bin zwar verheiratet, aber wir arbeiten beide voll und mein Sohn ist 2,5 Jahre alt. Es gibt ja sowas wie Betreuungseinrichtungen und das Kind wird ab der Schule ja auch durchaus in einen Hort gehen können, falls das mit der Oma keine Alternative ist.
*grrrrr*
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Realsplitting habe ich schon mal gehört, ist mir aber kein Begriff. Momentan habe ich den Unterhalt mit Hilfe der Anlage U als Steuerfreibetrag geltend gemacht.
Genau das ist Realsplitting.
Platt
Soll das etwa heissen ich zahle bis zum Sankt Nimmerleinstag? Die "Gute" ist jetzt 37 und seit circa 10 Jahren ohne Anstellung! Irgendwo muss doch mal Schluss sein mit mir auf der Tasche liegen! Klar, Kinderbetreuung ist sicherlich auch zeitaufwendig, aber wenn das Kind in die Schule geht sollte man doch wenigstens ein wenig arbeiten können. Zumal sie im Haus ihrer Mutter wohnt und somit auch die Möglichkeit hat, das Kind für ein paar Stunden abzugeben.
Wenn das Gericht sie zu einer Teilzeitbeschäftigung verpflichtet, spielt es dann eine Rolle, ob sie sich auch darum bemüht bzw. eine Stelle findet? Wie gesagt, schon 10 Jahre ohne Anstellung, nur eine Ausbildung ohne Berufserfahrung... Sieht schlecht aus mit einem Job!
Hallo Stepan !
Es gibt Urteile, da zahlt der Mann solange, bis seine Ex in die Grube sinkt!
Du kannst jetzt noch nicht "zwingen", sich einen Job zu suchen !
Das Kind muss mind. 8 Jahre sein, bevor man sie zu einer Teilzeitbeschäftigung verpflichten kann.
Da heisst es, warten. Erst wenn sie dann einen Job hat, ist an eine Abänderungsklage zu denken.
Das mit den verbalen Entgleisungen solltest Du in den Griff kriegen.
Deine Kraft solltest Du in andere Ziele stecken, nämlich, die Madame wieder ans Arbeiten zu kriegen.
Das kostet nur Nerven und verbessert nicht gerade die Beziehung zwischen Euch. Ihr seid noch lange Jahre Eltern und müsst kommunizieren, vergiß das nicht.
Die Anwältin hat nur gemäß der DüTab die Erhöhung des KU mit dem 6. Lebensjahr angekündigt.
Wundere Dich aber nicht, wenn das Kind sich schon von Dir entfernt hat. Bei so kleinen Kindern geht das sehr schnell. Ok, 700 km sind heftig, erst recht mit einem Moped, im Winter ? brrr und gefährlich.
Fahrgemeinschaften ? Mitfahrzentrale mal kontaktieren.
Gruss Harpyie