Unterhalt für die E...
 
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Unterhalt für die Ex

 
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo leute
Ich habe heute einen Brief vom Anwalt gekriegt meine Ex will unterhalt für sich haben :knockout:.
Obwohl sie im Juni 2008 ein Baby von ihren neuen hat und jetzt auch noch im Mai 2010 geheiratet hat
Soweit ich weis ist das so das der Vater des Baby 6 Wochen vor der Geburt und dann 3jahre unterhaltspflichtig ist und nicht ich.
Sehe ich das falsch oder?

Gruß Don

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 18:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Don,

für welchen Zeitraum will denn der RA deiner EX Unterhalt für sie?

Solange sie nicht verheiratet war kann es durchaus sein das sich beide Väter den BU für die KM teilen müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2010 18:58
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Von 01.09. 2006 - 30.04.2010 sie verdient 2150euro und 2006 1500euro.Im Juni 2008 geburt des Kindes und 3monate später hat sie wieder gearbeitet mit einen Netto gehalt von 2150euro.
In der zeit habe ich ungefähr 1400euro verdient. Zur zeit suche ich arbeit kriege vom Arbeitsamt 1670euro durch meine Tätigkeit bei Vw wo ich 1800 netto hatte.
Gruß Don

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Themenstarter Geschrieben : 28.12.2010 19:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Don,

viel interessanter wäre die Begründung der Unterhaltsforderung. Denn nicht bei allen Ex-Frauen (und ihren Anwälten) ist angekommen, dass der Satz "ich war verheiratet und bin eine Frau" als Begründung für eine Unterhaltsforderung nicht ausreicht.

Hinzu kommt dann noch: Wenn Du nicht in Verzug gesetzt wurdest, kann sowieso kein Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden. Und: Angesichts der beschriebenen Einkommensverhältnisse wärest eher Du unterhaltsberechtigt (gewesen) als sie.

In Summe: Ich würde ein solches Anwaltsschreiben nicht einmal beantworten. Dann muss Madame klagen - und eine Klage muss sie begründen. Dürfte ihr schwerfallen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 28.12.2010 23:48
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Halllo
Kann mich da nur an Martins Aussage anschließen, erachte das Schreiben als gegenstandslos und gönn den RA sein Vergnügen wenn du ein reines Gewissen hast, oder nix wissentliches unterschrieben hast wegen Unterhalt für Sie, schau  deshalb nochmals in den Titel nach von deinen Kind, oder der Vaterschaftsanerkennung ob Du doch ned zu sowas dich verpflichtet hast.

Liegt sie und ihr neuer der ADRGE nun auf der Tasche wenn ich fragen darf und wie lange wart ihr zusammen?

Vorrangig greift jetzt der §1615 l BGB bei Ihr, wo sie ihren jetzigen Mann belangen kann wegen Unterhaltszahlungen. Wenn sie es bei dir versäumt hat, dies zu tun dann sei froh, auch sollte

Liebes grüssli

Schattendad

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

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Geschrieben : 29.12.2010 02:06
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo Schattendad

Ich wahr 19jahre verheiratet Kinder jetzt 20jahre u. 18jahre alt. Unrterhaltstietel gibt es.
Ich hatte auch eine Notarielen Vertrag die Kinder bleiben bei mir und wir verzichten gegenseitig auf Gattenunterhalt aber nach dem ich eine Freundin hatte nach der Trenung..Hat sie die Kinder auf gehetzt sie ist sozialpädagogin so das die KInder zu ihr wollten.
Es ist eine lange geschichte habe zusammen mit meiner jetzigen Frau ein E-book geschrieben.Kannst du dir auch runterladen ist kostenlos.
Ich bin im Jahr 2007 weggegangen weil ich alles verloren habe durch den Krieg meiner Ex.
Ich wahr Krank konnte nicht mehr Arbeiten.
Keiner wuste wo ich wahr ich habe bis Juni 2007 unterhalt gezahlt für meine beiden Kinder.
Jedenfalls hat sie im jahr 2008 einversäumnisurteil erwirkt mit lügen alles vorsetzlich zu ihren vorteil.
Gattenunterhalt ob wohl sie im Juni 2008 ein Kind gekriegt hat !
Leider hatte ich nichts von dieser Gerichtsache erfahren das urteil ist rechtskräftig.
Mit ihren Neuen Lebt sie seit Mai 2008 zusammen.

Gruß Don

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Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Don,

Ich bin im Jahr 2007 weggegangen weil ich alles verloren habe durch den Krieg meiner Ex.
Ich wahr Krank konnte nicht mehr Arbeiten.
Keiner wuste wo ich wahr ich habe bis Juni 2007 unterhalt gezahlt für meine beiden Kinder.
Jedenfalls hat sie im jahr 2008 einversäumnisurteil erwirkt mit lügen alles vorsetzlich zu ihren vorteil.

das war natürlich ein kapitaler Fehler Deinerseits. Wenn man einfach abtaucht und den Kopf in den Sand steckt anstatt sich gegen eine Unterhaltsklage zu verteidigen, darf man sich auch nicht über ein Versäumnisurteil wundern. Ein solches ergeht übrigens auch nicht wegen "Lügen" und "Verleumdungen", sondern einfach nach dem Antrag des Klägers, dem Du ja nicht einmal entgegengetreten bist. Du hättest dabei vortragen können, dass sie bereits einen neuen Partner hat und/oder dass sie schwanger ist. Deine Ex musste das nicht tun. Das mag moralisch fragwürdig sein, aber Moral wird im Unterhaltsrecht nicht beurteilt.

Ich gehe daher davon aus, dass Deine Ex nicht "jetzt plötzlich" Unterhalt von Dir fordert, sondern die Kohle aus dem bereits drei Jahre alten Versäumnisurteil einfordert. Und das ist juristisch rechtens. Du kannst auch nicht die Miete schuldig bleiben, der Räumungsklage fernbleiben, heimlich ausziehen und hinterher sagen "mein Ex-Vermieter darf keine Forderungen mehr gegen mich stellen, denn ich wohne da ja gar nicht mehr!"

Insofern kannst Du jetzt nur versuchen, mit Hilfe eines guten (!) Anwalts Schadensbegrenzung zu betreiben; beispielsweise durch das Angebot einer Einmal-Zahlung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.12.2010 18:19
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo brille

Danke für die klare aussage ich werde das mit in die Privatinsolvenz nehmen ist ja einschöner Batzen.

Euch allen noch guter Rutsch ins Neue Jahr  🙂

Gruß Don

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2010 21:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Don,

Danke für die klare aussage ich werde das mit in die Privatinsolvenz nehmen ist ja einschöner Batzen.

falls Du tatsächlich eine Privat-Inso planst, wäre es sicher gut, Dich mit den Modalitäten einer solchen Massnahme zu befassen. Die weit verbreitete Annahme "da hält man eben einfach ein paar Jahre still und ist danach alle Schulden los" trifft nämlich nicht zu. Es gibt wenige Dinge, die wirtschaftlich so tief in Dein Privatleben eingreifen wie eine Privat-Inso.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.12.2010 23:14
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
danke für deine Antworten und Ausführungen,  manches ist leichter zu verstehen und nachzuvollziehen wenn alle Fakten auf den Tisch liegen.
Wenn du ne Privatinsolvenz planen solltest, dann such dir hierzu nen Profi, also ne Schuldnerberatung wird angeboten von der Caritas und Diakonie oder auch vom Verbraucherschutz.
Das hilft bei einen strukturierten Vorgehen und gibt auch innere Sicherheit, weil da nen Profi am Werk ist und das ganze überwacht.
Ein guter Anwalt ist da sehr hilfreih und auf den solltest du da wirklich zurückgreifen besonders wegen der Unterhaltssache bzw. den Rückständen

Liebes grüssli
Chris

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 01:14