Hallo zusammen,
ich habe einen fast dreijährigen Sohn. Für ihn und seine Mutter muss ich noch bis Oktober bezahlen. Danach berechnet sich der Unterhalt für meinen Sohn weiterhin über die Düsseldorfer Tabelle.
Meine Frage: Kommt da nun gemäß neuer Rechtsprechung der komplette KIGA-Beitrag on top? Und: Muss ich bei der Berechnung des Unterhaltes für meinen Sohn das Brutto-Gehalt als Grundlage nehmen? Gibt es sonst noch irgend was zu beachten?
Danke für eure Hilfe?
Hallo kkfotohh,
Für den Unterhalt ist das Netto-Einkommen relevant. Im Endeffekt das was die nach Deiner Steuer übrig bleibt.
Dazu ist aber zu beachten das nicht alles was Du in der Steuererklärung angeben kannst auch unterhaltsrechtlich anerkannt wird. z.B.: Ansparungen.
Ein bisschen mehr kannst Du auch hier noch nachlesen
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Dann wäre noch eins, soviel ich weis wird bei Selbsständigen immer der Durchschnitt der letzten 3 Jahre berechnet.
Zum KiGa kann ich leider nichts schreiben, ich habe damals nichts bezahlen müssen, nur Unteralt.
MfG Greg
Nochmal hallo,
zu den KiGa-Kosten habe ich folgendes gefunden, vielleicht hilft das weiter.
Der BGH (Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen XII ZR 65/07) hat seine bisherige Rechtsprechung grundlegend geändert:
Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Gruß
Ein bisschen mehr kannst Du auch hier noch nachlesen
Och, die haben wir auch http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lieber Greg-Haie,
vielen Dank für die Info. Das hat mir schon mal sehr weiter geholfen!
Beste Grüße aus Hamburg,
kkfotohh