Hallo,
bitte nicht vom Geschlecht verwirren lassen, ich schreibe für meinen Freund.
Wir haben einige Fragen und einen Haufen Probleme.
Lagebericht:
Seine 20-jährige Tochter macht gerade eine Ausbildung. Jetzt hat sie einen Antrag auf Unterhalt gestellt. Der stellt uns aber vor einige Probleme. Laut der Düsseldorfer Tabelle steht ihr der geforderte Betrag zwar zu, führt aber dazu, dass wir nach Abzügen von Miete und NK und anderen verbindlichen Kosten (s. Kredit unten) nur noch maximal 300€ im Monat für Lebensmittel und andere Kleinigkeiten haben.
Mein Freund hat nach der Trennung vor ca. 5 Jahren eine einmalige Zahlung in vierstelliger Höhe gemacht, per Kredit, den er immer noch abzahlt. Zudem hätte seine Tochter, so wie es scheint, nicht ausziehen müssen bei der KM für diese Ausbildung. Außerdem hat sie den Betrag XXXX, den er gezahlt hat, alles andere als sinnvoll eingesetzt.
Mein Freund hat dann noch freiwillig Taschengeld gezahlt, sowie die Kaution für ihre neue Wohnung. Dieses Geld wurde nicht mit den eingehenden Forderungen verrechnet, war aber nicht gerade wenig.
Was mich wahnsinnig macht, ist die absolut fiese Art seiner Tochter. Klar, sie hat ein Recht auf Unterhalt, aber es geht finanziell einfach nicht.
So wie ich das verstanden habe, hat sie auch schon eine Berufsschule besucht und das letzte Jahr über gearbeitet (Gelegenheitjobs).
Unsere Fragen:
a) Ich lebe bei meinem Freund, habe momentan aber keine Arbeit (suche wie verrückt, es ist einfach nur bescheuert). Hat das einen Einfluss auf die Berechnung des Unterhalts? Wir haben keine Kinder, Gott sei Dank.
b) Wie wahrscheinlich ist es, dass seine freiwilligen Leistungen noch angerechnet werden? Mich macht es wütend, wie die beiden ihn ausnutzen.
c) Haben wir ohne Anwalt überhaupt eine Chance?
d) Er zahlt momentan nicht (wie auch?), aber wie reagieren wir jetzt am besten?
Ich habe schon andere Beiträge gelesen. Verstehe ich das richtig, dass Unterhaltszahlungen nicht rückwirkend gefordert werden können? Als wir das Schreiben ihres Anwaltes bekommen haben, ging es schon um die Beträge von drei Monaten. Zusätzlich die Anwaltsgebühren.
Moin eleanna,
Dein Problem (bzw. seine Schilderung) ist noch etwas unstrukturiert. Ist verständlich, macht Hilfestellung aber (noch) ziemlich unmöglich.
Zunächst: Welche Kosten Ihr monatlich habt oder wer wem warum eine Kaution oder ein Taschengeld bezahlt hat, ist unerheblich; Unterhaltsberechnungen sind immer nur in die Zukunft gerichtet. Und zwar ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also dem Monat, in dem die volljährige Tochter Deinen LG erstmals schriftlich und mit passender Begründung aufgefordert hat, Unterhalt zu bezahlen. "Ich will Kohle" reicht also nicht; sie muss dazuschreiben, warum sie unterhaltsbedürftig ist und was sie selbst an Ausbildungsvergütung bekommt. Überdies ist auch ihre Mutter barunterhaltspflichtig; hier muss die Tochter ebenfalls Auskunft verlangen.
Das einzige, was bei Deinem LG relevant ist, ist also sein Nettoeinkommen. Du spielst dabei keine Rolle; höchstens in Form einer Haushaltsersparnis, die seinen so genannten Selbstbehalt (derzeit 1.000 EUR pro Monat) entsprechend senken könnte.
Wenn Du kannst: Stell bitte einmal ein paar Zahlen hier ein (Einkommen LG, Einkommen Mutter der Tochter, Ausbildungsvergütung der Tochter), dann kann man recht genau rechnen, wie hoch seine Zahlungsverpflichtung ist (sofern überhaupt eine besteht). Und wenn's geht auch den Wortlaut der Forderung; möglicherweise haben noch gar keine Fristen zu laufen begonnen.
Nur: Nichts tun und sich nur beklagen wäre das falsche Rezept.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Erst einmal danke für deine Antwort.
Also wäre meine Rolle sogar negativ? Für uns?
Hm, ein paar Zahlen:
Nettoeinkommen meines Freundes: 14xx und anrechenbares Einkommen 194
Nettoeinkommen seiner Ex : 13xx und anrechenbares Einkommen 140
So weit, so gut. Ich akzeptiere ihren Anspruch, bloß kriege ich die Krise bei ihrem Auftreten, mein Freund ist wirklich fertig.
Zu der schriftlichen Forderung seiner Tochter: Gab es bis zum endgültigen Anwaltsschreiben NICHT, also kann die Forderung nicht rückwirkend gestellt werden?
Seine Tochter bekommt kein Geld, sie geht auf so eine Modeschule, wo sie auch noch Extrakosten hat. Sehr nett. Zumal ihr Vater angeboten hat, dass sie auch zu ihm ziehen kann.
Zu der Forderung: Kam per Anwaltsschreiben mit Zahlungsfrist und Bafög-Beleg. Da er nicht gezahlt hat, kam gestern die Mahnung.
Er ist ziemlich stur und weiß momentan nicht so recht, wie er nun reagieren soll.
Wir kommen momentan gerade so über die Runden, wenn er den Unterhalt zahlen muss, ist Ende. Und das ist nicht so, weil wir im Luxus schwelgen, im Gegenteil.
Ich kann das einfach nicht nachvollziehen, habe aber die düstere Ahnung, dass einem Gericht das piepsegal wäre und wir bei einer Gerichtsverhandlung noch ärger rauskämen. Ich finde das einfach nur besch*ss*n.
Moin,
was steht denn im Bafög-Beleg?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Gesamtbedarf von ihr 455€, sie bekommt 116€ Bafög plus das Kindergeld. Und natürlich die Unterhaltszahlungen.
Wie man überhaupt auf eine zustehende Summe von 640€ kommt, ist mir etwas schleierhaft. Ich studiere selber und viele Kommilitonen wären froh, wenn sie soviel Geld hätten. Mal abgesehen davon, dass ich auch nicht ganz verstehe, weshalb sie nicht an Wochenenden oder so jobben kann. Die sie nämlich immer frei hat und ich habe während der Schulzeit mit einer 41h-Woche (Oberstufe mit vielen Fächern) auch noch nebenher gejobbt und sie hat gerade mal 38h in der Woche Schule.
Ich schreibe momentan Bewerbung um Bewerbung und kriege trotz Einser-Abi keinen Job auf 400€ Basis, aber ich will doch nicht die ganze Zeit anderen auf der Tasche liegen. Ich verstehe das einfach nicht und die Situation macht mich gerade etwas fertig.
Moin eleanna,
wie kommst Du auf ein anrechenbares Einkommen von (nur) 194 EUR? Ist Dein LG noch anderen Personen unterhaltsverpflichtet?
Auch wenn Du keine genauen Zahlen nennst, kann man sicher sagen, dass Vater und Mutter nahezu gleich viel verdienen. Eine überschlägige Rechnung auf dieser Basis sieht (für die Zukunft!) folgendermassen aus:
Bedarf Tochter 640 EUR
abzügl. Kindergeld -154 EUR
zu finanzieren 486 EUR
Dieser Betrag wird grob (um die Feinheiten wie Selbstbehalt geht es jetzt noch nicht) auf Vater und Mutter aufgeteilt, macht 240 bis 250 EUR für jeden und ist bei einem Netto von 1.400 EUR auch zu leisten; davon wird der Selbstbehalt nicht einmal berührt. Eure Miete, Heizkosten oder irgendwelche Autokredite spielen dabei keine Rolle; dafür ist der Selbstbehalt da.
Grüssles
Martin
***edit: Ein "ich tu doch auch X oder Y", "andere haben auch keine 640 EUR" oder "die kann doch auch selbst mal..." ist nicht zielführend und wird Euch nicht weiterbringen. Wir beschreiben hier nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denn auf deren Basis wird ggf. eine Unterhaltsklage geführt.
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@ Brille: Nein, soweit ich weiß, ist er sonst nicht unterhaltspflichtig.
Das mit dem Selbstbehalt ist schön und gut, aber selbst wenn es mich nicht gäbe, käme er damit nicht hin und müsste Hilfe beantragen. Die können doch nicht im ernst verlangen, dass man z.B. das Auto oder so verkauft, oder?
Ich möchte das nicht alles im Detail ausrechnen, aber obwohl wir eine kleine Wohnung haben (40qm), zahlen wir/er warm ca. 550€ im Monat. Das in einem äußeren Stadtteil einer Großstadt, war das billigste noch zumutbare.
Dazu muss der Kredit abgezahlt werden, minus 200. Dann hätte er noch 250€ für Lebensmittel, Hygieneartikel, Autoversicherung, Benzin, etc. Er muss z.B. zur Arbeit fahren. Das kann nicht deren Ernst sein.
Ehrlich gsagt, ich habe langsam das Gefühl, dass Ex und Tochter ihn ausnehmen. Als sie sich getrennt haben, hat er 11xx verdient, aber sein gezahlter Betrag wurde mit 300€ pro Monat errechnet, also eigentlich viel zu viel. Das erwähnt aber keiner.
Edith: Ja, du hast recht, aber ich komme mit der Situation momentan nicht klar und ich verstehe nicht, wieso man sich so verletzend verhalten muss. Ich erkenne meinen Freund manchmal im Moment nicht wieder und das macht mich unheimlich wütend. Wenn ich von meinen Eltern Unterhalt einklagen würde, bekäme ich wesentlich mehr, weil mein Vater 10xxx verdient. Tue ich aber nicht, habe ich auch nicht gemacht, als ich alleine war. Ich gehe lieber arbeiten als das mich jemand aushält (außer es ist nicht zu ändern). Und mich hätten auch 38h nicht von einem Nebenjob abgehalten. Vielleicht fehlt mir daher das Verständnis für seine Tochter.
@ eleanna,
nochmal: Persönliche Befindlichkeiten bringen Dich nicht weiter. Ein Auto gilt als Luxus, solange es öffentliche Verkehrsmittel gibt (nein, bitte schreib uns nicht, wie lange man mit denen fährt), und Schulden sind nur anrechenbar, wenn sie ehebedingt sind. Wenn Du auf Unterhalt verzichtet hast, ist das grosszügig oder stolz oder selbstbewusst oder entgegenkommend oder was auch immer - aber nichts, das Du von anderen in gleicher Form einfordern könntest. In einem Satz: Unterhaltsfragen lassen sich nur rational und niemals emotional lösen. Und was in der Vergangenheit war, ob die Ex Deinen LG mal ausgenommen hat etc. spielt dabei (gottseidank) keine Rolle.
Den monatlichen Bedarf von 640 EUR für volljährige, nicht zuhause lebende Kinder in Ausbildung hat der Gesetzgeber festgelegt, nicht wir. Also ggf. beim Gesetzgeber beschweren und nicht hier. Mit Bafög von 116 EUR vermindert sich der monatliche Unterhaltsbetrag auf 370 EUR; davon etwa die Hälfte für Deinen LG und die andere Hälfte für seine Ex. Macht für Deinen LG unterm Strich weniger als 200 Ücken pro Monat. Es ist einfach so.
Persönliche Anmerkung: Du schreibst
Ich lebe bei meinem Freund, habe momentan aber keine Arbeit (suche wie verrückt, es ist einfach nur bescheuert).
Ich schliesse daraus, dass Ihr beide derzeit vom Einkommen Deines LG lebt. Falls das zutrifft, kannst Du nicht der Tochter vorwerfen, dass sein Einkommen nicht für Euch beide reicht. Für Dich ist er schliesslich nicht unterhaltspflichtig; für seine Tochter schon. Überdies würdest Du der Tochter damit nur das vorwerfen, was Du für Dich selbst in Anspruch nimmst.
Den Stolz, keinen Unterhalt von Deinen Eltern haben zu wollen, muss man sich auch leisten können.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Persönliche Anmerkung: Du schreibstIch schliesse daraus, dass Ihr beide derzeit vom Einkommen Deines LG lebt. Falls das zutrifft, kannst Du nicht der Tochter vorwerfen, dass sein Einkommen nicht für Euch beide reicht. Für Dich ist er schliesslich nicht unterhaltspflichtig; für seine Tochter schon. Überdies würdest Du der Tochter damit nur das vorwerfen, was Du für Dich selbst in Anspruch nimmst.
Den Stolz, keinen Unterhalt von Deinen Eltern haben zu wollen, muss man sich auch leisten können.
Just my 2 cents
Martin
Granted. Ich mache mir auch nicht Sorgen, dass es für UNS nicht reicht. Ich habe oben schon geschrieben, selbst wenn er alleine leben würde, würde es schwer. Und was mich betrifft: Ich bin auch ohne Arbeit nicht unbedingt auf ihn angewiesen. Aus diversen Gründen, die ich hier nicht beschreiben möchte.
Ich glaube, was mir mehr als der geforderte Betrag aufstößt (erst mal wurscht, weil ich vermutlich bald Arbeit habe und den Betrag dann locker ausgleichen kann), ist eher die Art und Weise, wie seine Tochter mit ihm umspringt.
Also im Klartext, als Reinessenz dieses Threads, er muss zahlen und hat keine Chance drumrum zu kommen.
Wobei, noch mal, habe ich auch oben geschrieben, mir ihr Anspruch klar ist und ich das akzeptiere, auch wenn es schwerfällt.
Und, wenn es auch missverständlich war - SORRY - ich habe nichts gegen die Zahlungen. Wenn wir uns das leisten können. Und momentan ist es aus seiner Sicht eben unmöglich.
Aber Danke!!! für alle Antworten.
Hallo eleanna,
Wenn wir uns das leisten können. Und momentan ist es aus seiner Sicht eben unmöglich.
Und genau da leigt der Denkfahler. Nicht ihr müßt euch das leisten können, sondern er muß es leisten.
Was aus seiner Sicht möglich oder nicht möglich ist, ist dabei zweitrangig.
Er kann von seinem Netto bestimmte Beträge abziehen und alles zwischen diesem ber. Betrag und den 900 € Selbstbehalt steht für den KU zur Verfügung. Kann er damit den von ihm nach DDT zu zahlen? Wenn ja ist alles in Ordnung.
Wie seine Tochter mit ihm umspringt können wir hier nicht beurteilen. Wir können nur beurteilen ,das sie einen vom Gesetzgeber festgelegten Bedarf hat und das sie berechtigt ist diesen durchzusetzen ,da sie in der Ausbildung ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
müsste der SB nicht bei 1.100 Euro liegen? Das Kind ist ja volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause.
5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,beträgt in der Regel beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Mal 'ne andere Frage:
Seine Tochter bekommt kein Geld, sie geht auf so eine Modeschule, wo sie auch noch Extrakosten hat.
Hat sie hinterher überhaupt einen berufsqualifizierenden Abschluss? Liegt euch der Ausbildungsvertrag vor?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin eleanna,
Ich glaube, was mir mehr als der geforderte Betrag aufstößt (erst mal wurscht, weil ich vermutlich bald Arbeit habe und den Betrag dann locker ausgleichen kann), ist eher die Art und Weise, wie seine Tochter mit ihm umspringt.
Das ist menschlich verständlich; zahlreiche User - mich eingeschlossen - haben oder hatten dasselbe Problem. Nicht selten verursacht durch jahrelange Indoktrination des betreuenden Ex-Partners.
Jetzt ist das Mädel volljährig und für sich selbst verantwortlich. Auch für die Qualität der Beziehung zu ihrem Vater. Die fördert man aber nicht durch den Versuch, sich mit Verweisen auf irgendein Fehlverhalten aus der Unterhaltspflicht zu stehlen. Was hindert Deinen LG daran, sich mit seiner Tochter an einen Tisch zu setzen und die Unterhaltsfrage von Vater zu Tochter zu klären? Das wäre die Gelegenheit, ein von der Mutter über Jahre vermitteltes (falsches) Bild ihres Vaters zu korrigieren, Interesse an ihrer Ausbildung, ihrer Person und ihren Lebensumständen zu zeigen. Und für die Tochter ist es die Gelegenheit, einen ganz neuen Respekt vor ihrem Vater zu bekommen, den sie bislang vielleicht gar nicht haben durfte. Vielleicht wäre ein solches Deeskalations-Angebot - beispielsweise in Form eines vorwurfsfreien Briefes - sinnvoller als die Überlegungen, wie man um jegliche Zahlungen herumkommt?
Also im Klartext, als Reinessenz dieses Threads, er muss zahlen und hat keine Chance drumrum zu kommen.
Genau so ist das bei vorhandener Leistungsfähigkeit - und die ist nach Deinen Angaben gegeben. Die Frage ist nicht, ob man sich den Unterhalt neben den sonstigen Kosten leisten kann, sondern ob man sich umgekehrt neben dem Unterhalt noch ein Auto oder eine bestimmte Wohnung leisten kann. Manchmal bitter, aber leider wahr.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ midnightwish: Welche Beträge kann man denn abziehen?
@ Laudesbackesmama: Danke für deinen Beitrag. Ich sehe mir das noch mal genauer an.
@ Oldie: Laut der HP der Schule hat sie danach einen Abschluss, allerdings liegt meinem Freund kein Ausbildungsvertrag vor. Ich habe ihm schon gesagt, dass er diesen anfordern kann.
@ Brille: Verstehe. Als letzten Teil deines Postings. Ich glaube nicht, dass mein Freund momentan an einer Aussprache interessiert ist. Er ist enttäuscht und sauer und möchte nicht zahlen.
Deshalb meine Fragen, wie man die Zahlung legal verhindern kann :wink:, auch wenn das nicht moralisch korrekt ist.
Und noch eine Frage: Auf einer anderen Seite habe ich etwas dazu gefunden, dass Kinder mit einer abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr automatisch unterhaltsberechtigt sind. Ich weiß nur, dass sie schon auf einer Berufsschule war, leider nicht, ob und inwieweit sie dort einen berufsbefähigenden Abschluss gemacht hat. Wäre das wirklich relevant?
Hey Eleanna,
glaube nicht, dass mein Freund momentan an einer Aussprache interessiert ist. Er ist enttäuscht und sauer und möchte nicht zahlen.
Deshalb meine Fragen, wie man die Zahlung legal verhindern kann :wink:, auch wenn das nicht moralisch korrekt ist.
Das ist kindisch! Wenn er als schon länger erwachsener Mensch nicht in der Lage ist, seine Enttäuschung so zu kanalisieren, dass er in der Lage ist zu reden, wie soll es dann seine Tochter gelernt haben?
Was soll das werden? Wettschmollen? Vielleicht hat auch die junge Dame ihre Gründe, warum sie sich bockig stellt.
Sorry, aber wenn Dein LG auf großes Kind macht, das mit dem Fuß auf den Boden stampft und "mit Dir rede ich nicht" spielt, finde ich es unangemessen, ihm eine Taktik zurecht zu basteln, die ihn in seiner Schmollerrolle auch noch bestärkt.
Da würde ich mir wirklich erwachsenes Verhalten wünschen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hmm, ok, so kann man es auch sehen, aber so ist er nicht, er hat ja versucht mit ihr zu reden -> sie beleidigt und beschimpft ihn.
Und vor dem Hintergrund, dass er immer noch den Kredit von damals abstottert und das ihn das Ganze sehr mitnimmt, verstehe ich seine Haltung auch.
Hallo,
natürlich soll er sich nicht beleidigen lassen. Er sollte sich jetzt genau informieren, ihr dann ein Gespräch anbieten und dann mit ihr zu einer Lösung gelangen.
Deshalb:
1. Unterlagen anfordern (Schulvertrag, EK der Mutter)
2. rechnen
3. Angebot unterbreiten
Soll er ihr halt erst mal einen Brief schreiben.
Bei 640-154-116 Euro verbleiben 370 Euro. Nun kommt das Einkommen der Mutter ins Spiel.
Und eben die Frage, wieviel Verteilermasse Dein LG nach Bereinigung des EK um berufsbedingte Aufwendungen überhaupt noch verbleibt.
Könnte bitte einer der anderen versierten User sich mal äußern, welcher SB gilt? M. E. der von 1.100 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich stimme auch für 1.100,-
1.000,- kenne ich bei KU garnicht.
Kann mich aber auch irren.
Andererseits, sind beide Werte nicht angekratzt, wenn die Annahmen stimmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Auch bei der tollen Hilfe hier im Forum wäre es eigentlich nicht schlecht, sich mal mit einem Fachanwalt hinzusetzen oder? Er möchte das nicht und ich kann ihn schlecht drängen.
Es geht mich auch eigentlich nichts an, da ich davon nur unwesentlich betroffen bin, ich leide momentan nur sehr mit und ich bin in einem goldenen Käfig einer heilen Welt aufgewachsen, mit Eltern, die sich wirklich NIE gestritten haben und komme auch deshalb nicht mit der Situation klar.
Noch zwei weitere Infos:
Erstens, der Unterhalt wurde auf Grund der alten Lohnabrechnungen berechnet, seit September hat er 200€ weniger brutto.
Zweitens, sie hat schon einmal eine Ausbildung begonnen, die sie aber abgebrochen hat ("hat mich angekotzt").
[Er telefoniert gerade mit ihr, von sich aus.]
Hallo Eleana,
Erstens kostet ein Anwalt zusätzliches Geld
Zweitens schraubt das die Eskalation eine Stufe nach oben
Drittens machen Anwälte die Probleme selten kleiner
Sie leben von großen Problemen
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
