Hallo,
meine Tochter wird dieses Jahr volljährig und hat gerade Ihren Schulabschluss gemacht. Da ich überhaupt keinen Kontakt mehr zu ihr habe und die Mutter sich zu allem sehr bedeckt hält würde mich folgendes interessieren.
Auf mehrmaliges Nachfragen ob meine Tochter weiterhin zur Schule geht oder eine Ausbildung beginnt, habe ich lediglich von der Mutter eine SMS bekommen "geht noch zur Schule". Mich würde dies eben interessieren,im Falle eine Ausbildung und Einnahmen der Tochter hätte ich weniger Unterhalt zu bezahlen. Auf mehrmaliges bitten über einen schriftlichen Nachweis (Schuleinschreibung oder sonstiges Schriftstück) über den neuerlichen Schulbesuch habe ich nie etwa bekommen, bzw. wurde nie darauf eingegangen.
Kann ich jetzt einfach den Unterhalt solange aussetzen, bis ich einen schriftlichen Nachweis von der Mutter bekomme, dass meine Tochter noch ein Schuljahr macht?
Sonst kann ich es vergessen das sich die Mutter bewegt und mehr macht als den SMS Einzeiler "geht weiterhin zur Schule".
Moin,
nein, diese Auskunft reicht nicht. Du kannst ohne Repressalien die Zahlungen nur einstellen, wenn kein Titel vorliegt oder wenn der Titel auf die Vollendung des 18. Lj. begrenzt ist.
Ansonsten bleibt dir nur die Abänderungsklage in Form einer Stufenklage (Klage auf Auskunft, dann ggf. Klage auf Abänderung)
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Eine solche Klage muß sich allerdings gegen das Kind richten. Da ab Volljährigkeit die KM das Kind nicht mehr vertritt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wie klage auf Auskunft?
Soll ich zum Anwalt gehen und eine Klage bei Gericht einreichen, damit mir die Mutter
etwas schriftliches über den weiteren Schulbesuch meiner Tochter aushändigt?
Hallo,
schreib an die Dir bekannte Adresse Deiner Tochter einen Brief, in dem Du ihr nett die Lage erklärst, zB auch, dass ab Volljährigkeit nicht nur Du sondern auch Mami zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist und auch der Unterhalt, den Du (gern) zu zahlen bereit bist, sofern sie noch in Ausbildung ist, auf IHR Konto zu überweisen ist.
Dann bittest Du sie um eine aktuelle Schulbescheinigung und um Auskunft über ihre weiteren Pläne. Inklusive Einladung zu einem Gespräch unter Erwachsenen.
Denn Mutti ist so gut wie raus. Nur im Boot der Zahlungen, da ist sie ab demnächst DRIN.
Vielleicht erübrigt sich dann der Klageweg.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Timo,
bitte nochmal lesen:
Die KM ist nicht länger dein Ansprechpartner.
Ja, eine Klage wäre bei Gericht einzureichen. Ich würde erst einen anderen Weg vorschlagen.
Existiert ein Titel?
So, du schreibst deine Tochter direkt an. Am besten mit Einschreiben, Rückschein und dem Vermerk "eigenhändig" ist zwar etwas teuerer, aber so siehst du wer das Schreiben entgegengenommen hat.
Darin forderst du deine Tocher zu 3 Dingen auf:
1. Ein Konto der Tochter, auf den der weitere KU überwiesen werden soll. Sollte sie weiterhin wünschen, das das Geld auf das Konto der KM überwiesen werden, soll sie auch das schrifltich bestätigen und unterschreiben.
2. Eine Bescheinigung der Schule, das sie weiterhin die Schule besucht und eine Kopie des letzten Zeugnisses.
3. Sollte sie keine Bescheinigung über den Schulbesuch beibringen können (da sie nicht mehr zu Schule geht) und auch keine Ausbildung nachweisen können soll sie den existierenden Titel an dich übersenden, hilfsweise einen Vollstreckungsverzicht bis zur Klärung der Sachlage unterschreiben.
Diese 3 Punkte in den Brief packen und abwarten.
Tina
*edit* LBM war schneller
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Eine solche Klage muß sich allerdings gegen das Kind richten. Da ab Volljährigkeit die KM das Kind nicht mehr vertritt.
Die Klage auf Herausgabe auch?
Liegt dieser Titel nicht in den Händen der Mutter und muss bei dieser heraus geklagt werden?
Oder war der juristisch immer im Besitz des Kindes?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
ein Titel läuft ja auf den Namen des Kindes. Dies ist Gläubiger. Bei Erreichen der Volljährigkeit muß der Titel von der KM (die diesen ja sozusagen nur verwahrt hat bzw. die Rechte des minderjährigen Kindes wahrgenommen hat) dem Kind ausgehändigt werden, da sie keine Rechtsgeschäfte mehr für das Kind tätigen darf.
Wenn die Tochter sich darauf beruft, das sie den Titel von Mama nicht bekommt, dann kann sie einen Vollstreckungsverzicht erkären und müßte theoretisch den Titel von der KM einklagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bedankt.
Wieder was gelernt. :thumbup: 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
SORRY - ich hab mich falsch ausgedruckt. Meine Tochter wird im Dez. volljährig.
Also liegt alles noch bei der Mutter und von dieser will ich einfach nur einen amtlichen
Schrieb, über die Einschulung oder den weiteren Schulbesuch. Dann hätte sich
die Angelegenheit für ein Jahr erledigt.
Leider war der Mutter bisher nur ein Satz per SMS "geht weiterhin zur Schule"
abzuringen.
A, glaube ich ihr nicht alles was sie mir erzählt
B, hätte ich einfach nur etwas schriftliches für meine Unterlagen
C, es ist wohl nicht zuviel verlangt ein Papier mir zu zeigen, dass für ein Jahr
als Nachweis gilt.
Nur ich hab echt keine Lust einen Anwalt einzuschalten, den ich wohl zahlen muss,
nur weil die andere Seite keine Lust hat.
Naja, wir haben jetzt September.
Dann gedulde dich doch einfach noch die paar Monate und ergreife dann die Gelegenheit für einen Neuanfang mit deiner Tochter.
Gerade dieser Anlaß gibt oft die beste Chance dafür, wie LBM schon schrieb.
Für die kurze Restzeit würde ich mich doch mit der Mutter nicht mehr absabbeln.
Schon garnicht wenn sich dadurch die Kontaktaufnahme mit deiner Tochter wieder um ein Jahr hinaus schiebt.
Zumal sich ja auch die Unterhaltsfrage dann komplett ändert!
Wenn es gut läuft, hast du deine Tochter wieder. Wenn es weniger gut läuft, kannst du zumindest den Unterhalt senken, weil KG voll angerechnet wird und Ma auch zahlen muss.
Und zwar ab Januar 2010 und nicht ab September 2010.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Liebes Exherzschnuckelpups,
ich fordere dich unter Fristsetzung zum <briefdatum plus 14 tage> auf, mir Nachweise über den aktuellen schulischen und/oder ggf. beruflichen Verbleib unserer Tochter <name> zu erbringen.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen, meinen Auskunftsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Ein Schritt, der mir nicht leicht fällt, weil er wegen deiner Verweigerungshaltung in der Übernahme aller entstehenden Kosten durch dich verbunden ist.
Es grüßt herzlich
Dein Tim089
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke DeepThought,
so werde ich es auch wirklich formulieren 🙂