Unterhalt einforder...
 
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Unterhalt einfordern...(etwas länger)

 
(@ninja69)
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Hallo und Moin Moin!

Ich bin neu hier und möchte gleich mal mein Problem und ein paar Fragen dazu posten.

Zum Hintergrund:
Ich bin seit 2000 geschieden, habe eine Tochter aus der Ehe, die nächste Woche 16 wird. Seit 2001 lebt meine Tochter auf eigenen Wunsch bei mir und meiner Partnerin. Unterhalt haben wir nie eingefordert, weil wir
1. ganz gut zurecht kommen und
2. die Situation eh schlecht war, so dass wir nicht noch mehr Unruhe stiften wollten.

Meine Ex hat dann selbst das Thema Unterhalt problematisiert. Sie wollte von mir den Unterhaltsverzicht schriftlich, damit sie sich ein Auto finanzieren konnte, um die Tochter zu holen und zu bringen (ca. 70 km Entfernung). Zu der Erklärung kams aber nicht, weil ich der Meinung war, nicht verzichten zu können. Ich habe den Unterhalt aber eben nicht eingefordert.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Streß mit der Ex, den wir immer versucht haben, abzukanzeln. Das Highlight war aber jetzt die Nummer mit der Krankenversicherung.

Von jeher war meine Tochter über meine Ex familienkrankenversichert, weil ich Beamter bin. Die Krankenkasse hatte nie Probleme damit, auch nicht als die Tochter zu uns zog. Nun ist meine Ex seit Ende März Hartz IV-Empfängerin und da sie seit Mitte letzten Jahres wieder verheiratet ist, musste sie sich über ihren Mann familienversichern. Soweit so gut. Nun flog meine Tochter aber deswegen aus der Versicherung, weil sie weder dort lebt, noch mit dem Neu-Ehemann verwand ist. Auch o.k.

Meine Ex teilte mir diesen Umstand aber erst dann mit, als selbst die Karenzzeit der Versicherung abglaufen war. Somit war meine Tochter ca. zwei Wochen ohne Versicherungsschutz. Hätte ich rechtzeitig Kenntnis gehabt, hätte ich reagieren können um diesen Umstand zu vermeiden. Aber o.k, die Geschichte ist geregelt, ich konnte sie privatversichern.

Jetzt habe ich mich entschlossen, Unterhalt einzufordern. Dies ganz einfach aus zwei Bewegründen:
1. Meine Tochter kommt jetzt in ein Alter, wo die Ansprüche steigen. So benötigt sie z.B. ab August eine Buskarte um die weiterführende Schule zu erreichen.
2. Ist das Maß voll und ich möchte einfach, dass meine EX ihrer Pflicht nachkommt.

Also habe ich meine Ex gestern angeschrieben und sie aufgefordert, ab dem 01.08.2005 monatlich im Voraus für unsere Tochter xxxx spätestens bis zum 3. Werktag den Regelbetrag nach der ab dem 01.07.05 gültigen Tabelle zu meinen Häden zu zahlen. Ob sie nun leistungsfähig ist, sei mal dahingestellt.

Gibt es hier jemanden, der in einer ähnlichen Situation ist/war? Hab' ich womöglich einen folgenschweren Fehler damit gemacht, den Unterhalt erst heute einzufordern?

Es wäre schön, wenn ich hier ein paar Gedanken und besser Fakten zu lesen bekäme.

Gruß
ninja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2005 16:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ninja,

guck mal >hier<, >hier<. Wenn's blöd läuft, schreibt dir die Gegenseite mit Bezug auf >dieses Urteil.

Hach ja, die Urteilsdatenbank hier ist schon was dolles.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2005 17:11
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...
und besten Dank für den Hinweis auf die Suchfuntion, aber vor allem für das Bereitstellen der Urteile.

Ich denke aber, dass das letzt zitierte nicht einschlägig sein wird, weil ich 1. nicht rückwirkend fordere und 2. noch keine 7 jahre seit dem Einzug der Tochter bei uns vergangen sind.

Aber Du hast Recht, damit rechnen muss man(n) alle Mal. Na ja, ob meine Ex auf die "Hausmannsregelung" abstellen wird? Ich glaube eher, sie wird versuchen, sich als nicht leistungsfähig hinzustellen -> Hartz IV.

Zumindest hat sie dann aber den Streß und muss sich vermehrt um Arbeit kümmern. Vllt. wird sie dann ja mal an ihre Pflichten gegenüber ihrer Tochter erinnert.

Schaun mer mal...heute könnte sie das Einschreiben bekommen haben.

ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2005 17:36
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

*mal nach oben schieb*

den einschreibebrief hat die ex nun seit einer woche.....und keinerlei reaktion :puzz:

wie geh ich denn nun weiter vor, wenn die zeit verstreicht und am dritten werktag im august kein unterhalt eingegangen ist? gleich zum gericht? oder erstmal nen AW beauftragen?

bin für sachdienlich hinweise sehr dankbar!

gruß
ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 17:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin ninja,

welche Frist hast du denn wofür gesetzt? Der Fairness halber Frist plus 3 Tage, dann ab zum RA.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 18:06
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

moin,

@first
ich hatte uh per 01.08.05 bis zum dritten werktags eines monats im voraus gefordert.

tja, gestern so geschrieben und gestern abend hatte ich dann post. schreiben von der RA'in meiner ex. demnach hat sie "nur" 135,-- € durch aushilfsjobs im monat (neben hartz VI, wird dort aber nicht erwähnt). somit sei meine ex nicht leistungsfähig. das hatte ich ja vermutet.

aber nun kommts: die aw'in will den spieß umdrehen. es sei vielmehr zu prüfen, ob nicht ich auch (neben naturalunterhalt) barunterhaltspflichtig bin. ich hätte bis zum 20.06. die übelichen einkommensnachweise vorzulegen blabla...

heute nachmittag habe ich selbst einen aw-termin. mal sehen, was der sagt.

ich habe irgendwo auch schon gelesen, dass es den umstand gibt, dass ein elternteil BEIDE unterhalte bestreitet, bloß wo war das? ich werde jetzt erstmal hier die suche nutzen.

ich werde weiter berichten...

gruß
ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 10:26
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ninja,

die aw'in will den spieß umdrehen.

hast du was anderes erwartet 😉 ?? frei nach dem motto: mal seh'n, ob er uns auf den leim geht - versuchen können wir es ja...
tja, alles schon mal dagewesen....

im ernst:
natürlich ist sowohl das ansinnen der ex-RAin als auch deren forderung nach unterlagen (so scheint es mir nach deiner schilderung) 'leeres gesülze'. wahrscheinlich haben sie zur auskunftspflicht § 1605 (1) BGB angeführt (ich sehe hier aber die '... Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung' in dieser richtung erstmal gar nicht als 'erforderlich', wenn dann höchstens umgekehrt!), zu deiner angebl. barunterhaltspflicht § 1607 (1) BGB (verpflichtung des nächst-leistungsfähigen verwandten). zur angeblichen 'leistungsunfähigkeit': deine ex ist so wie ich es sehe gesteigert erwerbsverpflichtet.

deine erwiderung ist der verweis auf § 1606 (3) BGB (betreuender elternteil erfüllt seine U-pflicht durch pflege und erziehung). schluss. keine unterlagen beifügen und nochmalige forderung des KU (am besten in zahlen) mit termin, ab erstmaligem verlangen kannst du dann später auch rückwirkend fordern. (weitere inputs aus den von deep zitierten urteilen).
aber das wird dir dein RA (hoffentlich fachanwalt) auch alles sagen.

bei mir war mein einkommen im zusammenhang mit KU nie im gespräch (ausser im 1. schreiben der ex-RA - wie bei dir!) und auch beim gericht offensichtlich nie von interesse.

dass 'ein elternteil beide unterhalte bestreitet' kann ich mir nur vorstellen, wenn kein elternteil das kind betreut (z.b. bei studium/ausbildung ausser haus) und dan auch nur, wenn einer tatsächlich nicht leistungsfähig ist (erst dann würde evtl. § 1607 BGB greifen).

gruss und viel erfolg beim RA!
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 11:44
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

hallo uli,

vielen dank für deine einschätzung. ich sehe es in der tat genauso. meine ex ist sicher gesteigert erwerbsverpflichtet. zu dem schluß muss man auch kommen, wenn man die urteile hierzu zu rate zieht.

ich habe mir eine n fachanwalt genommen. ich werde dem auch sagen, dass ich mich da auf keine diskussionen einlassen werde. sie zahlt, ist sie nicht leistungsfähig, soll sich einen job suchen. punkt.

werd mal -wenn die zeit da ist- morgen berichten, was der anwalt gesagt hat.

gruß
ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 13:32
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

moinsen,

so, gestern abend war ich bei dem aw. machte einen kompetenten eindruck. hat sich ausführlich die trennungsgeschichte bis zum gestrigen tage schildern lassen und fleißig notizen gemacht.

er sieht die geschichte mit der überprüfung meiner einkommensverhältnisse zwar als rechtens an -hätte er als gegen-aw auch gemacht- aber mehr als zeitschinden kommt dabei nicht raus, weil meine ex nach ihren umständen gesteigert erwerbspflichtig ist.

genauso ist die darstellung ihrer leistungsunfähigkeit natürlich nicht ausreichend.

nach einem ca. 1 stündigen gespräch fragte er nach seinem auftrag. ich habe ihm gesagt, dass ich a) nicht gewillt bin, meine einkommensverhältnisse offenzulegen, weil kein anlaß gegeben ist udn b) ich durchsetzen will, dass die ex uh zahlt. wenn sie tatsächlich nicht leistungsfähig ist, ist sie aufzufordern, sich arbeit zu suchen.

in diesem sinne wird der aw jetzt wohl tätig. er wird mir in der nächsten zeit einen entwurf seiner antwort schicken, um dann entsprechend zu antworten.

spannende sache, das.

werde euch weiter auf dem laufenden halten...

gruß
ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 09:59
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

*hochschieb*

moin,
so, gestern kam die stellungnahme meines anwalts an die gegenseite. ich verkürz das jetzt mal:
über zwei seiten hat er mit den entsprechenden urteilen der gegenseite erstmal deutlich gemacht, dass meine ex gesteigert erwerbsverpflichtet ist, hat auch gleich etwaige gegenargumente (schlechter arbeitsmarkt, frauen mittleren alters usw.) totgemacht. und letzlich festgestellt, dass meine ex nunmehr seit dem 04.06.05 mit KU im verzug ist.

abschließend -und das hat mir sehr gut gefallen- hat er darum gebeten, dass meine tochter nicht in dieses thema involviert wird, um sie nicht in "auf der hand liegende loyalitätskonflikte zu stürzen". dazu muss man wissen, dass meine ex meine tochter immer wieder mit "informationen" versorgt hat.
weiterhin hat er deutlich gemacht, passiert das trotzdem, wird klage auf einhaltung der wohlverhaltenspflicht eingereicht.

bin mal gespannt, wie's weiter geht. die gegenseite soll nun bis anfang juli die erforderlichen nachweise (jobbemühungen, einkommensnachweise usw.) vorlegen.

wenn gewünscht, berichte ich weiter.

gruß
ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2005 11:29




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin ninja69,

dein Szenario wäre bei umgekehrter Rollenverteilung leicht durchsetzbar. Ich drücke dir die Daumen, dass es prima durchgeht udn freue mich auf deine weiteren Berichte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2005 12:10
 Uli
(@Uli)

Hallo ninja69

auch bin unheimlich gespannt auf das Fortschreiten Deiner Sache. Mich hat man bekanntlich bis jetzt erfolgreich in die Situation gedrängt, die Deine Ex für sich konstruiert hat (d.h. beide Unterhalte leisten und nachehel. Unterhalt zahlen).

Wie schätzt Du die psychische Verfassung Deiner Ex ein? Könnte sie erfolgreich auf erwerbsunfähig machen? Dann könntest Du nämlich eine Problem bekommen!

LG Uli

[Editiert am 7/2/2006 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2005 12:28
(@ninja69)
Schon was gesagt Registriert

hallo
@ulli,

ja, die sorge habe ich auch, dass sie auf psychisch krank macht.

allerdings glaube ich, dass es jetzt zu spät sein dürfte. denn erstens hat es schon mindestens ein erlebnis nach der scheidung gegeben, dass gereicht hätte, um sie auf dieser schiene fahren zu lassen; tat sie aber nicht. und zweitens wäre es wohl doch sehr auffällig, wenn urplötzlich mit der aufforderung die gesundheitlichen probleme beginnen.

leider habe ich noch nicht geschafft, in dein TB zu schauen, hole ich aber nach.

@DT
genau so sehe ich das auch. uns männern geht man da viel leichter an die substanz.

mir ist natürlich klar, dass nur durch den knackigen antwortbrief meines RA noch gar nichts gewonnen ist. aber mir reicht schon, dass die ex zumindest so mal an ihre tochter -und das da noch mehr ist als nur besuchsrecht- erinnert wird.

übrigens: nachbarschaftliche grüße aus altenholz bei kiel 😉

ninja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2005 17:15