Hallo zusammen!
Hat jemand Erfahrungen oder Ratschläge zu o.g. Thematik?
Ich bin geschieden und zahle sowohl Ehegattenunterhalt als auch Unterhalt für meine beiden Kinder (5 und 8). Meine Ex-Frau hat seit Sept. 2005 einen festen Freund. Seit Now. 2007 wohnen sie und meine Kinder in einer gemeinsamen Wohnung mit dem neuen Freund. Mein Nettogehalt beträgt ca. 2300 € und ich zahle 460 € Kindesunterhalt und 500 € Ehegattenunterhalt. Mein Weg zur Arbeit beträgt 102 km, die ich mit privatem PKW fahre. Meine Ex-Frau hat einen 400 € Job und ich bekomme 200 € bei der Unterhaltsberechnung überobligatorisch angerechnet.
Nun meine Fragen?
Kann der Ehegattenunterhalt durch das eheähnliche Verhältnis meiner Ex-Frau reduziert werden oder gar wegfallen?
Kann durch meinen weiten Weg zur Arbeit das unterhaltsrelevante Einkommen auch über die 5%-Marke für berufsbedingte Aufwenungen hinaus, reduziert werden?
Für Antworten, Anregungen, Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Ralph
Hallo Ralph,
Herzlich willkommen auf der besten Webseite der Welt 😉
Kann der Ehegattenunterhalt durch das eheähnliche Verhältnis meiner Ex-Frau reduziert werden oder gar wegfallen?
Ja, kann aber eben nicht muss!
Das Problem ist, dass du beweisen musst, dass dieses Verhältnis auf Dauer ausgelegt ist.
Das wirkt sich dann aber auch nur auf den EU aus.
Es gibt da zwar bisher keinerlei gesicherte Erfahrungen, aber nach dem neuen Unterhaltsrecht, sehe ich bei dir schon recht gute Chancen, den EU zu senken oder ganz zu beenden.
Z.B. gibt es praktisch keine überobligatorische Erwerbstätigkeit mehr.
Kann durch meinen weiten Weg zur Arbeit das unterhaltsrelevante Einkommen auch über die 5%-Marke für berufsbedingte Aufwenungen hinaus, reduziert werden?
Das hängt von den unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines zuständigen Oberlandesgerichts ab.
Diese kannst du hier finden: http://vatersein.de/News-new_topic-6.html
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
erstmal vielen Dank vorab!
Was bedeutet, es gibt praktisch keine überobligatorische Erwerbstätigkeit? Bedeutet das, dass wenn die Ex was verdient, dann ist das auch unterhaltsmindernd in voller Höhe beim Unterhaltspflichtigen anzurechnen?
Nicht ganz.
Es wird ihr evtl. immer noch ein Betreuungsbonus gutgeschrieben aber der Begriff "überobligatorisch" dürfte sich mit der gestärkten Eigenverantwortung seit 2008, zumindest wenn das jüngste Kind über 3 ist, erledigt haben.
Bei einer Abänderungsklage würde ich zunächst mal ganz selbstverständlich auf die Vollanrechnung argumentieren. Dann kannst du abwarten, wie der gegnerische RA bzw. der Richter reagieren.
Wenn das jüngste Kind 5 ist solltest du auch eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit über die 400,-€ hinaus fordern, ggf. auch entsprechende fiktive Einnahmen unterstellen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, ich hatte mir bereits mal eine Abrechnung von ihr geben lassen und da verdiente sie 540 €. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann macht sie 16 Std. pro Woche.
Wie fließt das denn in die Unterhaltsberechnung mit ein? Mein bereinigtes Netto - KU, dann der Rest - bereinigtes Netto der Ex und davon dann 3/7 als EU? Oder wie, oder was?
Naja ich würde z.B. die 540,- € hochrechnen auf einen Ganztagsjob mit 40 Wochenstd. also ca. 1.300,- €.
Damit sollte ihr Bedarf dann voll gedeckt sein.
Sollte sie weniger arbeiten wollen, so wäre das ja nicht dein Problem.
Wenn sie aber auf dem Standpunkt steht, sie könne nicht so viel arbeiten, müsste sie das begründen.
Du überlegst dir dann, ggf. mit unserer Hilfe, wiederum Gegenargumente und dann wartest du ab wem der Richter folgt.
Ob du dann mit deinen Maximalforderungen durchkommst ist nicht sicher, nur wenn du sie nicht stellst bekommst du sie sicher nicht.
Es wird dann wahrscheinlich auf einen Kompromiss rauslaufen, den man natürlich auch aussergerichtlich suchen kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, die Kinder sind 5 und 8, da ist doch ein Ganztagsjob nicht zu vertreten, oder nicht?
Was mich auch noch interessiert ist, wie es mit dem eheähnlichen Verhältnis aussieht. Sie wohnt halt mit den Kindern und ihrem festen Freund in einer gemeinsamen Wohnung und der Freund (Elektriker) steht auch in Lohn und Brot. Warum muss ich da überhaupt noch Ehegattenunterhalt in voller Höhe zahlen?
Ich glaube, dass ich meiner Ex mal auf die Füße treten muss, brauche halt vorher noch Argumente! ...und deshalb bin ich hier!
Guten morgen,
also mein RA (bin mit gleich 3 RA befreundet) sagt, dass man hier in NRW die 5 % berufsbedingten Aufwendungen immer bekommt und anrechnen kann.
Nach Abzug 5% und KU sollte dann erst geschaut werden, was dir überbleibt (1000€ Selbstbehalt).
Zum Thema eheähnliches Verhältnis:
- Es ist aus rechtlicher Sicht keins!!!!!!!!!!!!!!!! Der Gesetzgeber sagt, dass man erst von einem eheähnlichen Verhältnis nach Festigung der Beziehung ausgehen kann und das tut der Gesetzgeber erst nach 2- 3 Jahren des Zusammenlebens. Dann geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass nur nicht geheiratet wird um den Unterhaltsanspruch nicht zu verwirken!
- Aber:
Du kannst deiner EX- Frau auch die "Einsparung" durch die gemeinsame Haushaltsführung anrechnen lassen. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass man weniger Geld zum Leben im Monat benötigt, wenn man zu zweit in einer grösseren Wohnung lebt, als wenn man alleine in zwei kleinen Wohnung lebt. Hier wird gerne das Beispiel der Heizkosten genommen!
Aber Achtung, solltest du mit einer neuen LP zusammen ziehen und einen Selbstbehalt von 1000€ haben, kann dir dieser auch gekürzt werden aus den o.g. Gründen!
LG
Vossi
Tja, und genau das ist bei mir nämlich der Fall. Ich lebe seit Nov. 2007 mit meiner LP in einem gemeinsamen Haus! Wat nu?
Im Gesetz steht, mindestens 3 Jahre. Das ist ein Argument, wenn das Kind 5 ist.
Wenn du selbst an dieses Argument nicht glaubst, kannst du natürlich auch versuchen nachzuweisen, dass sie seit 2-3 Jahren eine auf Dauer angelegte eheähnliche Beziehung hat.
Ob das einfacher ist, kann ich nicht beurteilen.
Du kannst sie ja mal mit beiden Argumenten konfrontieren und ihre Reaktion hier nochmal zur Diskussion stellen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Tach,
Tja, und genau das ist bei mir nämlich der Fall. Ich lebe seit Nov. 2007 mit meiner LP in einem gemeinsamen Haus! Wat nu?
also, wenn es zur Verhandlung kommt, wegen TU oder EU wird geschaut, ober Ihr neuer LP Miete zahlt, selbst wenn nicht, wird Ihr die Mietminderung angerechnet, sie muss keinen da umsonst wohnen lassen (von deinem Geld!)
Dir dürfte eigentlich bei dem Gehalt nicht so viel passieren, weil du ja zahlen kannst. Wenn du allerdings durch Zahlung von TU /EU unter dem Selbstbehalt fallen würdest, kann es sein, dass man dir diesen kürzt, wegen der Kostenersparnis. Allerdings habe ich noch kein Urteil dazu gefunden, wo es im Falle von TU/EU gemacht worden ist, nur Urteile in denen es um KU geht!
LG :thumbup:
moin allerseits,
meine ex will nun zum anwalt und den unterhalt neu berechnen lassen. ich habe mir nochmal das scheidungsurteil durchgelesen und da steht überhaupt nichts von unterhalt drin. ok, wir hatten uns bereits vor der scheidung geeinigt, aber nun haben sich ja die verhältnisse etwas geändert. hier nochmal die eckdaten:
trennung 9/2005
scheidung 3/2007
ex hat seit 9/2005 festen freund und seit 11/2007 gemeinsame wohnung
unsere kinder sind 5 und 8 und gehen in den kiga bzw zur schule
ex-frau verdient ca. 500 €
ich netto 2323
VL 40
100 km Arbeitsweg (aber erst seit nov. 2007)
zur zeit zahle ich 960 € (KU und EU)
es wäre nett, wenn mal einer von euch den rechenschieber rausholen könnte!
danke!
Servus Bürste,
ich fürchte in das neue Unterhaltsrecht wird ein wenig zu viel Hoffnung gelegt. Deine Exe ist nach neuem Gesetz, welche Rechtslage sich daraus entwickelt muß die Rechtsprechung erst noch zeigen, zu deutlich mehr Eigeninitiative im Broterwerb angehalten. Das stimmt. Allerdings arbeitet sie und sie hat noch einen Kindergarten-Knopf zu betreuen. Mehr als eine Halbtagsstelle wird man ihr daher jetzt ohnehin nicht abverlangen. Ergo- status quo. Sie hat also meiner Einschätzung nach gute Aussichtenweiter EU zu bekommen (siehe auch Beppos Beitrag zu LP)
Es sei denn, sie arbeitet deutlich unter ihrer eigentlichen Qualifikation. Es wäre interessant, ob dann nicht ein fiktives Einkommen in die Berechnung des EU einfließen könnte :phantom: <- soll'n Witz an dieser Stelle sein, trotzdem ein bedenkenswerter Ansatz.
Um hier was auszurechnen, mußt Du das bereinigte Netto angeben. Was ist VL? Keine weiteren Aufwendungen, Altersvorsorge etc? Ist der von Dir angegebene Betrag das Jahresdurchschnitts-Netto?
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
VL sind vermögenswirksame Leistungen (40 €)
die 2323 € ist das, was ich jeden monat unterm strich überwiesen bekomme und was wir bisher als berechnungsgrundlage genommen haben. inwieweit das jetzt noch bereinigt werden kann (berufsbedingte aufwendungen) weiß ich eben nicht genau. wie sieht´s da z.b. mit meinem weiten arbeitsweg aus?
klar, mehr als eine halbtagsstelle ist für meine ex nicht zumutbar, aber was ist mit dem eheähnlichen verhältnis, das seit 9/2005 besteht. gemeinsame ausflüge, urlaube, familienfeier etc. sprechen doch für eine verfestigte lebenspartnerschaft, oder nicht?
VL sind vermögenswirksame Leistungen (40 €)
Wichtig ist, ob die als Altersvorsorge zählen. Z. B. Riesterrente, Rürup. Ist das der Fall, dann kannst Du die vom Netto abziehen. Insgesamt stehen Dir 4% vom Netto als Altersvorsorge zu.
Kapitalleben wäre Vermögensbildung. Und Unterhaltszahler und Vermögen.....Du kannst Dir ausrechnen, wie das ausgeht :rofl2:
die 2323 € ist das, was ich jeden monat unterm strich überwiesen bekomme
Kein Weihnachtsgeld? Urlaubsgelder? Sonderzahlungen oder Prämien? Eventuell Dienstwagen der aufs Einkommen anzurechnen ist?
mit meinem weiten arbeitsweg aus?
Arbeitsweg zählt zu den Arbeitsaufwendungen, allerdings maximal 5% Deines Netto. Bei Fahrtwegen 27 Cent/km, wenn ich nicht irre. Die Anerkennung der Arbeitskosten hängt auch vom Bundesland, resp. zuständigen OLG ab. In Bremen bspw. gibts Geld für 'ne Monatskarte. Eventuell Beiträge zu Berufsverbänden?
Sind noch Schulden aus der Ehe zu berücksichtigen?
sprechen doch für eine verfestigte lebenspartnerschaft, oder nicht?
Nur, wenn Du das auch gerichtsverwertbar beweisen kannst.
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi,
Wichtig ist, ob die als Altersvorsorge zählen. Z. B. Riesterrente, Rürup. Ist das der Fall, dann kannst Du die vom Netto abziehen. Insgesamt stehen Dir 4% vom Netto als Altersvorsorge zu.
4 % vom Brutto 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
ok, VL vergessen wir dann mal.
kein weihnachts- oder urlaubsgeld. wie gesagt, dass ist der betrag, den wir zur berechnung herangezogen haben.
arbeitsweg: ich las was von 30 ct für die ersten 20 km und ab dann 20 ct.
keine schulden aus der ehe.
meine kinder könnten doch für das zusammenleben mit neuem freund ohne weiteres aussagen.
gericht: so weit soll es nach möglichkeit erst gar nicht kommen. ich versuche mich halt mit meiner ex zu einigen und bin auf der suche nach schlagkräftigen argumenten!
...
klar, mehr als eine halbtagsstelle ist für meine ex nicht zumutbar, aber was ist mit dem eheähnlichen verhältnis, das seit 9/2005 besteht. gemeinsame ausflüge, urlaube, familienfeier etc. sprechen doch für eine verfestigte lebenspartnerschaft, oder nicht?
Hi,
1. Meine Ex hat zwar (und das bis heute) auch nur halbtags gearbeitet, aber die Kiga-Betreuung ging - meine ich - damals bis 16.00. Also 3/4 Job wäre theoretisch wohl auch möglich, wenn es bei Euch eine längere Kiga-Betreuungszeit gäbe.
2. Verfestigte Partnerschaft: Hier weiß ich leider nicht, wie das evtl. vor Gericht abgefragt wird. Fragt der Richter die Ex, ob es diese Partnerschaft gibt? Wenn ja, dann müsste sie ja lügen (da würde ich(!) mir als neuer LP der Ex aber Gedanken machen) und erst dann wären Beweise gefordert. Hast Du hier evtl. Zeugen, die diese gemeinsamen Unternehmungen bestätigen?
neuezeit
So ist das Leben
ja, zeugen hätte ich. aber wie gesagt, ich will erstmal versuchen mich ohne richter mit meiner frau zu einigen.
4 % vom Brutto 😉
Richtig - Danke babbedeckel!
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)