Unterhalt bis drei ...
 
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Unterhalt bis drei Jahre rückwirkend

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

meine Ex Partnerin und ich haben uns auf 500,-€ Betreungsunterhalt geeinigt. Ursprünglich wollte ich das beim Notar beurkunden lassen.

Dieser lehne es ab z beurkunden, da eigentlich ca. 1100,- BU zu zahlen wären. Begründung ist das es zu wenig ist und ich jederzeit damit rechnen muss das EX diese Summe fordert/Einklagt/Nachfordert bzw. die Differenz.

Und das laut Notar bis drei Jahre nach dem der kleinste drei geworden ist.

Stimmt das?

Würde das bedeutend as ich die Differenz von 600,- von jetzt März 2021-20.12.2021 (da wird der kleinste drei) 6000,- drei Jahre weg legen muss?

Danke für Eure Anregungen und Tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2021 12:27
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie sieht denn „das“, was Du beurkunden wolltest aus? Ist das eine einseitige Verpflichtungserklärung oder eine Vereinbarung zwischen Deiner Expartnerin und Dir?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2021 13:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mich wundert ein wenig, dass der Notar eine Willenserklärung nicht beurkunden will. Er soll ja nicht die Urkunde bewerten. Auch wundert er mich, woher er den weiß, dass Du eigentlich 1100 Euro BU zahlen müsstest?

Gerade beim BU ist es so, dass nicht nachträglich gefordert werden kann. Ihr einigt Euch auf einen Betrag (was sowieso immer der beste Weg ist) und dann zahlst du diesen. Die Ex ist ja nicht an der Forderung gehindert.
Anders sieht es aus, wenn die ARGE (oder andere soziale Dienste) ins Spiel kommen, es darf nicht auf Unterhalt zulasten dritter verzichtet werden. Dies scheint bei Euch nicht der Fall zu sein.

Wenn ihr Euch auf einen Betrag geeinigt habt, braucht ihr im Grunde auch keine notarielle Beglaubigung. Wenn Du den Betrag schriftlich mit ihr fixierst und dann zahlst, ist alles in Ordnung.

Ich vermute, dass der Notar die Einigung (Willenserklärung) beurkunden soll und dann eine vollstreckbare Ausfertigung daraus zaubern soll.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2021 14:21
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

@Kaspar, genau. Aber mal sehen ob Sie sich so zufrieden gibt. Bisher habe ich es als WhatsApp Einigung.
Habe mir erklären lassen das diese mittlerweile ausreichend ist. Möchte vermeiden mir ihr das noch anders jetzt zu fixieren. Je nach Laube geht es gut oder eben nicht.

Titel für die Kinder musste ich jetzt machen. Auch wenn es sehr nervt da ich seit 11 Jahren immer gezahlt habe und auch bei der aktuellen Trennung immer für alles finanziell grade gestanden habe. Einfach um den anderen einen reinzudrücken :-(.

So ist es halt. Wird schon alles gut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2021 19:46
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der Notar erzählt Unsinn. Als ich meine Scheidungsfolgevereinbarung habe beurkunden lassen, fragte der Notar nach der Summe für den Kindesunterhalt. Ich nannte sie, meine Ex nickte ab, gut war. Das wurde nicht hinterfragt. Der Notar muss nur auf die rechtlichen Regelungen hinweisen. Bei uns steht sogar in einigen Passagen drin, dass die Regelung im Falle eines Rechtsstreits keinen Bestand haben würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2021 13:27