Unterhalt berechnet...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt berechnet vom Jobcenter / Gegnerische Seite klagt mehr ein

 
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,
kurze Zusammenfassung.
Ich bin gegenüber meiner Expartnerin unterhaltspflichtig. ( nicht verheiratet, 1 gemeinsames Kind )

Das Jobcenter hat gemäß §1611 1 BGB hierfür nach Einreichung meiner Unterlagen einen Betrag X ausgerechnet. Diesen Betrag erkenne ich an und zahle ich bereits auch anstandslos.

Anwalt meiner Expartnerin möchte gemäß §1615 1 BGB nun gerichtlich fast 450 Euro mehr Unterhalt einklagen, bzw. hat auch schon Antrag gestellt.

Geht das einfach so?
Zumindest hat meine Anwältin erstmal Antrag gestellt Verfahrenskostenhilfe für die Gegenseite abzuweisen, da nicht ausreichend Hinsicht auf Erfolg. Und die dementsprechenden Berechnungen des Jobcenters beigelegt, welche ja anerkannt werden.
Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 11:58
(@inselreif)
Moderator

Ja klar. Einklagen kann man alles, worauf man denkt, einen Anspruch zu haben. Ob man das auch zugesprochen bekommt, ist eine andere Sache.
Es muss nicht sein, dass das JC "richtig" gerechnet hat. Gerade in Unterhaltsberechnungen steckt viel Spielraum drin.

Ich frage mich aber, ob der Anspruch nicht auf das JC übergeleitet ist (Du müsstest eine Überleitungsanzeige bekommen haben). Dann wäre die Ex nur dann aktivlegitimiert, wenn das JC ihr den Anspruch zum Zweck der Geltendmachung rücküberträgt. Allein deshalb könnte sie das Verfahren verlieren.

Die andere Frage ist, ob die Ex Dich bereits aussergerichtlich aufgefordert hat, den unstrittigen Teil zu titulieren. Dann stünden die Chancen gut, dass sie bei einem sofortigen Teilanerkenntnis Deinerseits für diesen Teil des Verfahrens die Kosten auferlegt bekommt. Analog, wenn bislang nur VKH beantragt ist - ohne vergebliche außergerichtliche Aufforderung ist das Verfahren mutwillig und VKH nicht zu gewähren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2018 12:12
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich nehme wie folgt Stellung.
Unterhaltsanspruch ist für vergangenen Monate auf das JC übergegangen ( eine Überleitungsanzeige habe ich erhalten und diese Gelder auch jeweils für die Monate ans JC bezahlt )
Seit dem zahle ich den errechneten Betrag an die Ex direkt.

Den unstrittig Betrag in Höhe von X berechnet vom JC ist nicht tituliert worden, wird aber von mir bezahlt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2018 12:38