Unterhalt bei
 
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Unterhalt bei

 
(@chris40)
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Hallo,

Eine Bekannte von mir hat zur Zeit keinen PC, daher stelle ich mal die Frage:

Sie hat neun Jahre mit Ihrem Partner zusammen gelebt. Jetzt haben sich beide getrennt, wobei Sie die Dumme ist, denn er hat ca. 1900 € für sich, und Sie muß mit ALG 2 zurecht kommen.
Steht Ihr Unterhalt zu? Alle die ich bis jetzt so gefragt habe, waren der Meinung, Ihr stände kein Unterhalt zu, aber warum geht dann der Staat nach zwei Jahren zusammen leben von eheähnliche Zuständen aus, die unterhaltsrelevant sind.
Wer weiß hier weiter?

Danke für die Antworten

Chris40


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2005 21:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn die Beiden "nur" zusammen gelebt haben und keine Kinder aus der Beziehung hervor gegangen sind, hat die Bekannte keinen Anspruch auf Unterhalt.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2005 21:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

und selbst wenn Kinder da wären und sie waren nicht verheiratet, bekäme sie keinen Unterhalt für sich, vorausgesetzt, die Kinder wären älter als 3 Jahre.

Warum sollte er auch für sie zahlen???

GLG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2005 21:54