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Unterhalt bei WM und Hartz 4

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Somit müsste rein rechtlich zusätzlich zum Kindergeld noch ein Betrag von mtl. 144€ vom KV an die KM (plus natürlich die Kindergartengebühren komplett an den Kindergarten) überwiesen werden, korrekt? Dieser ergibt sich aus 288€ + 48€ - 192€.

Ein kleiner Hinweis zu der Formulierung "rein rechtlich":
Wir sind hier im Familienrecht, da ist vieles Ermessenssache und Einzelfallbewertung. Insofern ist immer Vorsicht geboten!
Was ein Richter in einer derartigen Konstellation beschließt, ist schwer vorhersehbar.
In der Gesamtschau des Falles könnte demzufolge ein Richter auch weitere Fahrtkosten und sonstiges irgendwie berücksichtigen (z.B. Herabstufung des Gesamtbedarfs durch Bereinigung des Einkommens).
Er könnte aber im Ergebnis auch Tage zählen und feststellen, dass der Betreuungsschwerpunkt bei KM liegt.

Grundsätzlich wäre 144 EUR + Kindergeld im Ergebnis identisch, also: ja.

Gegenüber dem Jobcenter würde ich mit dieser Argumentation antreten. Was die damit anfangen, wirst Du sehen ... ein Selbstläufer ist das nicht, weil ein Wechselmodell alles andere als Standard ist.

Insofern wäre ich durchaus verhandlungsbereit.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2017 18:15
(@psoidonuem)
Registriert

Man könnte aber auch ganz einfach das Kind bei Dir melden und Du zahlst Deiner Ex cash einen beiderseits einvernehmlichen Unterhaltsbetrag.

Oder was ganz Verrücktes: Die KM geht einfach arbeiten ^^

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 14:16
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder was ganz Verrücktes: Die KM geht einfach arbeiten ^^

Sorry, dass ich mich hier einmische aber die Idee scheint viel zu verrückt  😉

Ich habe hier ein ähnliches Problem: KM aktuell ALG1 und ich fürchte fast dass es irgendwann auch zu H4 kommt. Dann wird dass bei uns bestimmt auch noch lustig.

Ich habe mir zur Berechnung ein Excel Tabelle nachgebaut (dank der Hilfe aus verschiedenen Foren) um den Ausgleichsbetrag zu berechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 21:16
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