Hallo,
ich habe im letzten Jahr wieder geheiratet. Aus erster Ehe gehen zwei Kinder hervor, 8 und 12. Für die beiden zahle ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, die EX ist Beamtin und stellt keine Unterhaltsansprüche für sich selbst.
Nun haben wir (in zweiter Ehe) im November wieder Nachwuchs bekommen, das heißt meine jetzige Frau geht nicht mehr arbeiten und erhält ausschließlich das Erziehungsgeld (derzeit 300 EUR).
Mein Einkommen netto liegt bei ca. 2500 EUR, die Miete beträgt 600 EUR warm (480+120), Außerdem hatte ich in 2003 und 2004 Werbungskosten in Höhe von 8000 EUR.
Wei verhält sich das nun mit dem Unterhalt unter berücksichtigung des neuen Kindes. Wie ich gelesen habe, hate meine jetzige Frau auch einen Selbstbehalt??? Wei rechnet man das richtig aus? Ist es sinnvoll, einen Anwalt zu fragen? Aufgrund von bestehenden Schulden ist unsere monatliche BElastung sehr hoch.
Wer kann mir da helfen?
Gruß
Mig
Ciao Mig
Hallo Mig,
es heißt so schön:
Kinder werden zuerst im Unterhalt berücksichtigt.
Könnte sein, daß der Unterhalt für die zwei älteren Kids etwas weniger wird, da Du ja jetzt einem dritten Kind auch zu Unterhalt verpflichtet bist.
Die neue Frau spielt erstmal keine Rolle dabei.
Schulden werden übrigens nicht berücksichtigt.
Gruß
Melly
Hallo Mig
Also rechtlich müßte es so sein das Kindesunterhalt vor allem anderen steht. Das heißt wenn du noch EGU zahlst wird der an 4. Stelle gerückt. Erst ist der Kindesunterhalt für alle 3 Kinder zu berücksichtigen (sollte der nicht erbracht werden können wird es Prozentual angepasst) und dann der Rest.
Allerdings solltest du wieder heiraten oder eine eheähnliche Gemeinschaft gründen, wird das Einkommen deiner neuen Frau auf deine Unterhaltpflicht aufgerechnet.
Würde das auf jeden Fall mal mit einem RA besprechen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
MFG
PhoeniX ;(
[Editiert am 10/2/2005 von PhoeniX]
@Phoenix:
es stimmt nicht, daß das Gehalt der neuen Frau mit zum KU gerechnet wird.
Wo hast denn das her?
Der einzige Nachteil einer Wiederheirat ist der, daß er in ne bessere STeuerklasse geht und somit mehr Netto hat.
Das kann sich unter Umständen auf den KU auswirken.
Gruß
Melly
[Editiert am 10/2/2005 von Melly]
Hall0o Melly und Phoenix,
zunächst einmal vielen Dank für Eure schnelle Antwort. Absolut klasse.
Wenn ich Euch richtig verstehe beinhaltet mein "Selbstbehalt" sowohl meinen Selbstbehalt als auch den meiner jetzigen Ehefrau.
Gruß
Mig
Ciao Mig
Moin Mig,
deine jetzige Frau spielt unterhaltsreichtlich (fast) keine Rolle.
Alleinig der Splittingvorteil ist strittig. Zwar hat das BVerfG diesen der neuen Ehe belassen, dies aber auf den EU beschränkt. Es könnte also sein, dass sich die Steuererstattung auf den KU auswirkt. Und an der Steuererstattung hat deine jetzige Frau ja eigentlich auch ihren Anteil - vor allem, wenn sie selbst Steuern vorauszahlte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!