Hallo und guten Morgen,
Ich möchte gerne wissen ob in der Zeit des Wehr- bzw. Zivildienstes von mir an meine Söhne KU bezahlt werden muss.
Mein ältester Sohn ( 21) geht nach Berufsausbildung und halbjährigem Arbeitsvertrag zum Bund. Er hat bisher keinen Unterhalt erhalten.
Mein zweitältester Sohn (19) hat bisher von mir einvernehmlich 400 € mtl. erhalten. Nach Fachabitur beginnt er jetzt mit dem Zivildienst und will danach studieren.
Muss oder solle ich zahlen ??
Vielen Dank
Gruß
Westerwald1
Hallo westerwald1,
ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig; und das grundsätzlich bis zum Abschluss einer Ausbildung.
Für den 21jährigen Sohn besteht deshalb wohl keine Verpflichtung mehr. Was macht er denn bei der Bundeswehr; ist das noch eine zusätzliche Ausbildung?
Für den 19jährigen Sohn besteht noch Unterhaltspflicht im Rahmen der Leistungsfähigkeit. Den Elternteilen muss jeweils ein Selbstbehalt von 1000Eur verbleiben. Studiert er, ist er verpflichtet BaföG zu beantragen, welches auf den Bedarf angerechnet wird. Der Bedarf eines studierenden Kindes beträgt 600Eur(West).
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky,
vielen Dank - alles paletti - aber:
Während der Dienstzeit beziehen beide Sold - muss ich in dieser Zeit dan trotzdem zahlen.
Vielen Dank
Gruß
westerwald1
Hi,
Der Sold ist Einkommen und wird angerechnet. Es kommt also darauf an, ob der Sold (Netto) den Unterhaltsbedarf deckt.
Nochmal zum Bedarf 600,- Euro: Das gilt nur, wenn die Söhne einen eigenen Haushalt führen. Leben sie noch bei der Mutter, dann ist der Unterhaltsbedarf der Unterhaltstabelle maßgeblich.
Gruß
sky
[Editiert am 28/6/2004 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
