Unterhalt HILFE
 
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Unterhalt HILFE

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 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
habe bescheid vom RE meiner EX-Frau bekommen, er hat ausgerechnet das ich für Sie und die beiden Kinder folgendes bezahlen soll :
Kind 1- 214,28
Kind 2- 214,28
Geschiedenenunterhalt 360,24

errechnet nach den Abrechnungen von März 2003-März 2004.

ich habe die letzten beiden Monate aber nur ca. 1650€ verdient wenn ich davon jetzt den Unterhalt abziehe bleiben mir 861,12 €.
Meine festen Kosten im Monat belaufen sich aber schon auf ca. 1000 € ich weiß wirklich nicht mehr was ich machen soll.
Mein Anwalt meinte wir könne im September eine neuberechnung machen, aber bis dahin muss ich das zahlen.
Ich habe diesen Monat 500 € überwiesen weil ich nicht mehr habe.
Was kann jetzt passieren Lohnpfändung, Gerichtsvolzieher ?
Meine Ex-Frau hat auch keinen Titel, soll ich es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, mein Anwalt meint das sieht dann auch schlecht aus weil Sie das geld braucht zum Wohle der Kinder.
Ich bin seit 6 jahren geschieden und habe noch nie Unterhalt für Sie bezahlt, ich habe Sie gefragt warum Sie aufeinmal Unterhalt von mir will, darauf bekamm ich zuhören mir ginge es zu gut und sie will mir mal richtig einen drücken.
Wenn mir jemand einen Rat geben kann bitte melden.

Pepe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2004 20:47
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo pepe,

grundsätzlich liegt der selbstbehalt bei ungefähr 840€.
fixkosten 1000€?? vermutlich miete??
dann muß halt ne kleinere wohnung her.

wir sind eine zweitfamilie, abzüglich unterhalt, miete, versicherung, auto haben wir nichtmal genug geld für lebensmittel.

wäre schon ungewöhnlich wenn sich dein selbstbehalt dermaßen erhöhen würde?!? :heu:


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 21:01
(@micmac)

Wer freiwillig bezahl, der kann auch später immer bezahlen, .... damals ist es ja auch gegangen. :thumbdown:
Dein Rechtsanwalt ? Meiner hat gesagt, nichts wird bezahlt bis alles abgerechnet ist. Bis jetzt habe ich auch noch nichts bezahlt.

Sie muß ihre "Notlage" erklären und nicht du ! Nach sechs Jahren zu kommen ..... bedarf der Erklärung.

Vielleicht gibt dir dein Rechtsanwalt dann auch eine Urkunde ... so ... du bist ein guter Vater, du hast bezahlt. Mehr hast du dann aber wirklich nicht !!!

Wenn deine Kinder ein bestimmtes Alter haben, dann kann sie arbeiten, ab 12 Jahren so viel wie du ! (40 Stunden ?)

Vorsorglich schon darauf hinweisen, dass auch du die Kinder teilweise beaufsichtigen kannst.

Warum zahlen eigentlich alle Männer immer alles ? Sieht das wirklich so gut aus ?

Jeden Monat fast 800 €, da zahlt ja jeder Straftäter weniger. Und bei guter Führung bekommt der noch Strafminderung, nur Männer nach einer Scheidung bekommen dies nicht ... warum ?
Könnte mir jemand den Straftatbestand sagen, der mit fast 150.000,00 € zu Buche steht ( 15 Jahre Unterhalt). Ich habe nichts gefunden, darum wehre ich mich.

Grüssle
micmac


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 21:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Pepe,

wir sind ja bereits in der Sache in E-Mail-Kontakt.

Deien Ex hat ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, da sie diesen nicht binnen 2 Jahren nach Scheidung geltend gemacht hat. ich suche hierzu allerdings noch immer das Urteil. sky habe ich auch bereits angesprochen. Vielleicht fragst du deinen RA auch noch mal. Der von deinem RA angeführte Verwirkungsgrund "Untreue" ist zu spät angemeldet; das wird nichts mehr.

Ich verstehe nicht so ganz, wie sich deine Zahlung nun zusammensetzt.

@Paulina
1.000 € Fixkosten sind schnell gemacht; gerade wenn Hauseigentum vorhanden ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 21:25
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

mit der Verwirkung das wird nichts sagt mein Anwalt weil Kinder da sind er sagt das Gericht endscheidet immer zum Wohl der Kinder.
Wenn keine Kinder da wären dann könnte ich auf Verwirkung klagen.
die 1000 € feste Kosten sind Miete, Versicherung, Auto usw.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2004 21:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mojn Pepe,

die Verwirkung betrifft ja auch nur den EU und den hat sie schlicht zu spät geltend gemacht; nämlich erst nach 5 Jahren und ohen dass im Scheidungsurteil ein Anspruch steht. Wie gesagt, sky und ich suchen das Urteil...ich hab's gelesen, finde es nur momentan nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 21:39
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Sie hat aber Geld vom Sozialamt bekommen und denn hat Ihr Anwalt gemeldet das ich jetzt zahlen muss und deswegen wird das mit der Verwirkung nicht klappen.
ich habe für Juli nur 500 € überwiesen weil ich wirklich nicht mehr habe was passiert jetzt wohl.
Außerdem habe ich die letzten 2 Monate nicht soviel verdient, wenn ich jeden Monat noch 200 0 € verdienen würde dann ginge es ja.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2004 21:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

also ich konnte nichts davon lesen, dass der Unterhalt tituliert wurde.
Also: Ist der EU/KU tituliert?

Wenn ja, so tippe ich mal, der gegnerische RA konnte lückenlos den Anspruch nachweisen. Wenn dem so ist, würde mich mal die Begründung aus dem Urteil interessieren.

Ist der Unterhalt nicht tituliert, würde ich - nur auf Anraten des RA's - nicht zahlen.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2004 01:03
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Anwälte schreiben manchmal viel wenn der Tag lang ist.....

@pepe: zahle den Unterhalt für deine Kinder und lass gut sein! Die Gegenseite gibt auch wieder Ruhe....


stonesava

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2004 01:25
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Deep Thought

meinst du dieses Urteil:

Verspätete Unterhaltsforderung

Ein Unterhaltsberechtigter läuft Gefahr, seinen Unterhaltsanspruch zu verlieren, wenn er seine berechtigten Ansprüche nicht innerhalb einer angemessenen Zeit geltend macht. Das Oberlandesgericht Koblenz geht davon aus, dass eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach einem Jahr ab Fälligkeit eintritt, es sei denn, der Unterhaltsberechtigte hat vorher unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass er seinen Anspruch weiterverfolgen wird.

Beschluss des OLG Koblenz vom 30.10.2000

9 WF 553/00

oder dieses:

Unterhaltsansprüche zügig geltend machen

Wer von einer zeitnahen Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche absieht, kann durch sein Verhalten den Eindruck erwecken, er sei in dem fraglichen Zeitraum nicht bedürftig gewesen. Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Klage einer Frau auf Zahlung von nachträglichem Unterhalt ab, weil sie ihre Ansprüche erst 14 Monate nach der letzten Unterhaltszahlung ihres geschiedenen Ehemanns geltend gemacht hatte.

Urteil des OLG Schleswig

15 U F 237/98

die habe ich meinem Anwalt vorgelegt, er ist aber der Meinung die haben nur Gültigigkeit wenn keine Kinder im Spiel sind. Ich steige da echt nicht mehr durch...

[Editiert am 28/6/2004 von pepe]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2004 01:46




 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Sky

der Unterhalt wurde bisher nicht tituliert, geht jedenfalls nicht aus dem Urteil hervor.Dort steht nur folgendes (etwas abgekürzte Version):

in der Familiensache Christina S. gegen Peter S. hat das Familiengericht für Recht erkannt: die am ... geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. Tatbestand und Entscheidungsgründe: Ehescheidung: Abgekürzt nach § 313 a ZPO ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe bezüglich des Scheidunggsausspruchs.

Dann steht da nur noch was über den Versorgungsausgleich, also das sie einen Teil meiner Rente bekommt. Nichts über Kindesunterhalt oder Geschiedenenunterhalt

[Editiert am 28/6/2004 von pepe]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2004 02:01
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Unterhalt ist eine andere Baustelle!!!


stonesava

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2004 02:07
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo pepe,

bevor der Unterhalt nicht tituliert ist, passiert da mal gar nix mit Lohnpfändung oder Gerichtsvollzieher.

Also mal ganz ruhig bleiben, den KU zahlen (zu dem würdest Du höchstwahrscheinlich eh verurteilt) und ansonsten abwarten was bei der ganzen Sache rauskommt.

Gruß
sky

[Editiert am 29/6/2004 von sky]


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2004 21:48
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,

heute habe ich bescheid bekommen das klage erhoben wurde.
er Anwat meiner EX fordert nun pro Kind 253,65 € und für Ex-Frau 452,69 € zusammen 959,99 €.
Ich weiß garnicht wie ich das bezahlen soll, dann müsste ich ja alle Versicherungen kündigen und müsste ja nur für meine Miete und den Unterhalt arbeiten gehen.
ich habe die letzten Monate sowieso nicht soviel Verdient im Schnitt 1700 € netto.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2004 14:31
 Geli
(@geli)
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Hi micmac,
gibts denn ein neues Urteil wegen der Erwerbsobliegenheit der KM? ich habe den Stand, das KM mit 12 jährigem Kind nur Teilzeit arbeiten muß. In Vollzeit erst ab 15 oder 16.
Wenn KM mehr arbeitet, braucht es nicht angerechnet werden, weil über überobligatorische Tätigkeit.

Gruß Geli


"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2004 14:55
(@piri68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wir waren gestern bei der Anwältin von meinem Schatz (da haben wir wirklich glaube und hoffe ich einen super Griff getan)... und sie hat mir die Erwerbsobliegenheit erklärt. Diese ist abhängig vom OLG (Oberlandesgericht) dem man angehört. Bei uns ist es Düsseldorf und das OLG sagt, Vollzeit ist erst zwingend erforderlich wenn das jüngste Kind 15 (oder war es 16?) ist; in Bayern teilweise bei 12 etc......
ansonsten kann ich pepe nur Glück wünschen..... nach so langer Zeit auf EU zu klagen finde ich persönlich echt schofelig (erst recht wenn keine Notlage vorliegt). Die Ex von meinem Schatz ist sogar neue verheiratet seit 1 Jahr aber irgendwo habe ich gelesen, daß wenn die neue Ehe nur kurz bleibt (ca. 2-3 Jahre) und sie danach nicht arbeiten kann (vielleicht psychisch krank oder so)... dann könnte mein Freund zu EU verdonnert werden. Hart, nicht wahr? Nun, wir hoffen inständig, daß sie glücklich ist in der Ehe...
Gruß
Piri


AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2004 22:54
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, habe bescheid bekommen die Unterhaltsverhandlung ist am 01.10.04.
In den Brief steht dass das Gericht ein durchschnittliches Einkommen von 1.951,27 € errechnet hat.
So wie es aussieht komme ich wohl nicht mit der Verwirkung durch sagt mein Anwalt ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2004 13:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pepe,

ich sehe da keine Chance für die Ex, da sie definitiv zu spät ihren Anspruch geltend machte. Spätestens vor dem OLG ist das Thema wieder vom Tisch. Gib deinem Anwalt die Hinweise zu den o.g. Urteilen und dann muss er halt mal was tun.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2004 14:03
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, habe am Mittwoch meine Gerichtsverhandlung wegen dem nachehelichen Unterhalt für meine EX-Frau, bin mal gespannt was dabei raus kommt bestimmt nichts gutes ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2004 22:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo pepe,

lass dich niemals auf einen Vergleich ein. Du wirst den später nur dann los, wenn die Vergleichgrundlagen sich geändert haben. Bestehe auf ein Urteil, egal wie sehr der Richter dich bedrängt. Die spielen immer mit der Angst der Prozessbeteiligten!

Zudem brauchst du ein Urteil um ggf. zum OLG zu gehen!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2004 22:51




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