Moin Thomas75
Versuche mal bitte mit bestem Wissen und Gewissen so klar wie möglich zu schildern, was Kind im Moment tut und/bzw. zukünftig zu tun gedenkt. Falls Du hier Lücken hast, fordere Kind unmissverständlich auf, Dir hierrüber Auskunft zu erteilen. Das heisst schriftlich, und vermutlich auch per Einschreiben.
Dein vordergründiges Problem sehe ich im bestehenden unbefristeten Titel. An sich kein grosses Ding, wenn man - also Du - gewillt ist, sich auch ernsthaft zu wehren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie, er ist jetzt erstmal lt. Jobcenter arbeitssuchend und holt sich die Kohle einfach bei denen ab, die machen es Ihm ja einfach. -Aber die Last/die Verantwortung sucht man wieder bzw. weiter bei mir. -Und das ist nicht gerechtfertig. -Ich habe keine Lust ehrlich gesagt noch mit dem Schmarotzer weiter Kontakt auf zu nehmen...ich sehe es nicht mehr ein noch Ihm hinter her zu laufen, während er sich das leichteste Leben macht und mit dem geringsten Wiederstand durchs Leben wandert, letztendlich aber vor die Wand laufen wird irgendwan (denn das tut er andauernd, merkt es aber leider erst wenn er mal wieder davor gelaufen ist)
-Jetzt fühlt er sich mal wieder als "Sieger", er wollte Kohle von mir, nicht bekommen. -"Dann gehe ich zum Job Center und die holen es sich bei Dir" , -Orginalzitat aus dem Gespräch.
-Ja, der Titel stört mich auch und ist eine Last, so sehe ich es auch. -Also muß ich zum Anwalt, so oder so...dann werde ich das ganze schildern und denke überlasse Ihm dann die Arbeit, er kann dann das JC anschreiben und auch mit § Argumentieren und Leistungsnachweise (eher Versagensnachweise) des Sohnemans Verlangen. LG
Übrigens habe ich eine Rechtschutzversicherung, das komplette Paket. -Ich weiß..in Unterhaltssachen springt diese nicht ein, also den Unterhaltstitel muß ich wohl mit meinen Geld tragen. ....Aaaber, da fällt mir was ein... so gesehen habe ich keine Probleme mit meinem Sohn, in wirklichkeit habe ich Probleme mit dem Jobcenter :rofl2: -Die Zahlen Ihm Geld aus und wollten es unberechtigt von mir, somit müsste die Vers. greifen.
-Wenn ich dann quasi diese Reihenfolge nehme, müsste der Titel "leicht" änderbar sein 😉
-Gehe eigentl. davon aus dass wenn ein Anwalt das Schreiben denen schickt, die Gründe für meine weitere Unterhaltsverweigerung meiner Seite nennt, die lange Schulzeit ohne Erfolge (4 Jahre), die mangelhaften Leistungsnachweise des Sohnes noch verlangt, zudem kommt noch dass Sohn diese harte, schwierige finanzielle Notlage verschlimmert hat, indem er bis fast Ende der Schulzeit damit gewartet hat, obwohl viel früher absehbar war dass er die Schule nicht packt, dürfte die Sache außergerichtlich geregelt werden.
-Er hat sich nämlich erst im Juli "arbeitssuchend" gemeldet.
PS. Wollte meinen Text editieren, aber finde die Funktion nicht...gibt es die irgendwo hier?
Moin Thomas.
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Aber wenn es etwas wichtiges ist, kannst du deine Änderung als Antwort verfassen und ich ändere dann deinen Ursprungsbeitrag.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
... er ist jetzt erstmal lt. Jobcenter arbeitssuchend
Wenn er tatsächlich als Arbeitssuchender registriert ist, können sie von Dir nichts verlangen, nicht mal eine Anspruchsgrundlage = Auskunftsrecht haben sie dann. Als Arbeitssuchender hat man lt. Gesetz keinen Unterhaltsanspruch.
Der Titel müsste ruhend gestellt oder herausgegeben werden, da z.Z. keine Anspruchsberechtigung vorliegt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie, so sehe ich das auch. Treffe im Moment die Vorbereitungen, fasse alles schriftlich Zusammen, Lebensverlauf meinses Sohnes, Schulische Laufbahn, Kriterien gegen die er mMn verstossen hat und warum er meiner Meinung nach selbst für diese finanzielle Notlage verantwortlich ist. Das bereite ich vor damit mein Anwalt schriftl. alles da hat von mir, und ich so auch nichts vergesse wenn ich vor Ort bin. -Ich werde alles dafür tun um zu Gewinnen, alles andere wäre für mich ein weiterer Schlag ins Gesicht und eine große Enttäuschung unserer "fairen Politik"
-Es geht in erster Linie gegen das Jobcenter, die haben mMn auch keinen Anspruch im Moment meine Leistungsnachweise zu Verlangen, da ich alle Kriterien erfüllt habe, -mein Sohneman aber nicht. Ausunftsrecht können die immer haben von mir.
Gruß Thomas
Hallo Thomas,
bin gerade in der gleichen Situation wie Du. Nach monatelangem erfolglosen Versuchen meinen jetzt 21jährigen Sohn dazu zu bewegen, mir Nachweise zur Schulausbildung zu senden, habe ich trotz Titel den KU zum 1.3. eingestellt, solange mir kein Schulabgangszeugnis oder ggf. ein Ausbildungsvertrag vorgelegt wird. Er hat angeblich im März 2013 das Gymnasium in der 13. Klasse beendet (13. Klasse 2mal durchlaufen; und keine ABI-Zulassung??!)
Daneben habe ich meine Bereitschaft signalisiert, mit ihm eine einvernehmliche Lösung zu finden. Alles zwecklos; Reaktion wie bei deinem Sohn; er geht zum Jobcenter und lässt sich den KU vorfinanzieren.
Auf eine Antwort auf mein letztes Schreiben an das JC von Anfang Juni warte ich jetzt seit 10 Wochen.
Das JC berief sich auf eine Übergangsfrist von 3 Monaten. Ab welchem Zeitpunkt diese 3 Monate beginnen, sollte mir erst einmal von meinem Sohn bzw. dem JC belegt werden.
Wie gesagt auf diesen Nachweis warte ich halt noch. Die Vermutung liegt nahe, dass der Sohn die Schulausbildung schon länger beendet hat. Die letzte Auskunft, die ich erhielt, war von Ende August 2012 - Schlubescheinigung.
Ich warte in Ruhe die Antwort des JC ab, um dann ggf. das Thema Titelabänderung anzugehen.
Gruß
Heru
Moin
Eine Übergangsfrist (Orientierungsphase) gilt aber nur, wenn derjenige sich nicht arbeitssuchend meldet. Richtig wäre, dass er sich ausbildungssuchend registiriert. Als Arbeitssuchender steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und kann keiner Vollzeit-Ausbildung nachgehen - ein Widerspruch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo oldie,
sorry, er hat sich ausbildungssuchend gemeldet.
gruß
heru
Hallo Heru, es tut mir leid für Dich auch, ich kann es so was von Nachemfinden wie ärgerlich das ist. -Dein Sohn hat aber wenigstens schulmässig etwas mehr erreicht. -Mein Sohn 4 Jahre Stillstand,und "blöde" mittlere Reife zum 3 mal nicht geschafft, teilweise mit ungenügend, von daher hat er nichts gemacht. Auch wenn es kein direkter Trost ist, Dein Sohn wird bessere Ausbildungsmöglichkeiten haben.
War heute voll beschäftigt alles nieder zu Schreiben, Lebensverlauf, Gründe für meine Meinung, warum ich den Unterhalttitel im Moment für verwirkt halte etc. -Morgen werden Kopien von verschiedenen Dokumenten gemacht, Jobcenter Aufforderung (Übrigens nennen die es Grundsicherung für Arbeitssuchende) etc., viel zu tun. Bin aber fast so weit dass ich zum Anwalt gehen kann.
-Da ich ja sowieso hin muß, da der unbefristete Titel unbedingt weg muß. -Der Anwalt soll sich gleichzeitig dann auch um das Schreiben an das Jobcenter kümmern, das sollte eigentl. die Rechtschutzvericherung von mir Übernehmen, ich möchte gegen das Jobcenter Vorgehen, denn die haben unberechtigte Vorderungen an mich, nämlich wollen mich weiter als Unterhaltspflichtig Sehen, obwohl ich das mMn nicht mehr bin, erstmal. -Ich habe keine Lust meine Leistungsnachweise mal wieder vor zu Zeigen, meine Leistungen habe ich erbracht. -Sollen die sich lieber die Leistungsnachweise des Sohnes genauer anschauen, sprich Zeugnisse der letzten 4 Jahre die man in dem Müll werfen kann.
-Mein Sohn sollte schon längs als Arbeitssuchend sich befinden, denn dass er die faule Einstellung hatte, die Schule vor sich einfach laufen zu lassen, ohne dafür was zu tun, ist unverkennbar. -Da hätte er auch noch von mir aus noch die 3 Monate UH bekommen...aber UH Kassieren bis offizieles Schulende und dann weiter veruschen mich zu Melken geht nicht. -Ohne geringsten Zukunftsblick.
-Ich werde euch am Laufenden halten. LG und wünsche Dir viel Kraft und einen langen Atem.
Komme gerade vom Anwalt. Der Kurs sieht erstmal folgendes vor: Ich muß gegenüber dem JC die Leistungsauskunft erstmal erbringen, sonst können die es gerichtlich anordnen....dann Warten wir es ab. Alle Fakten lassen wir erstmal schön "Ruhen", damit unser Schießpullver nicht schon vorher Verschossen wird. -Bis ein Bescheid vom JC kommt, diesen werden wir dann Anfechten.
-Auch die Titeländerung wird dann evtl. erst im Angriff genommen, das ist auch der Grund warum ich nicht schon vorher mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen habe, da mir noch nicht klar war ob Titeländerung als erstes oder gegen den evtl. Bescheid vom JC vorgegangen wird. Somit sehe ich evtl. Hoffnung dass die Rechtschutzversicherung greifen könnte, da gegen das JC wir vorgehen würden...und dann die Titeländerung, die beim Erfolg quasi nur noch eine Formsache wäre.
Moin Thomas,
die anwaltliche Strategie deckt sich i.W. mit einem der bereits gemachten Vorschläge (und klingt sinnig):
Ich persönlich würde Auskunft erteilen und einen kleinen Beipackzettel - analog JA-Menschen - beifügen und gleichzeitig mitteilen, dass dieser Werdegang in Deinen Augen keinen UH-Anspruch begründet. [...]
Wenn das JC trotz Deiner Darstellungen auf Basis einer Berechnung Forderungen an Dich stellt, kannst Du immer noch zum Anwalt.
Weshalb der Anwalt das kursiv Geschriebene in seiner Strategie - unter der Erläuterung "jetzt kein Pulver verschiessen" - nicht vorsieht, ist aus anwaltlicher Sicht auch verständlich:
Sollte das JC auf die Idee kommen, sie seien hinsichtlich etwaiger Forderungen chancenlos, dann hätte Dein Anwalt anschliessend nix mehr zu tun.
Nur meine Meinung,
United
@United, das mag zwar alles schon stimmen...aber, ich konnte heute sehr vieles regeln. Meine Rechtschutzversicherung wird mich übrigens finanaziell Abdecken, es gibt auch Gerechitgkeit...ich weiß, was das Gericht am Ende Sagen wird ist das entscheidende...bin kein Mensch der diesen Weg geht normalerweise (aber das System zwingt mich dazu)...jetzt sehe ich mich schon gezwungen diesen zu Gehen...
Moin Thomas,
...aber, ich konnte heute sehr vieles regeln.
... und das ist auch gut so.
Ich will auch nicht sagen, dass es falsch war zum Anwalt zu gehen (ein Anwaltsbesuch kann durchaus etwas Last von den Schultern nehmen) und ich sage auch nicht, dass Dein Anwalt ein geldgieriger Schnarchlappen ist (das hätte ich gesagt, wenn er von der Auskunftserteilung abgeraten hätte) ...
... es ist aber wichtig zu wissen, dass Dein Anwalt nicht Dein Freund ist, sondern ein Dienstleister, der in erster Linie seiner Lebensunterhalt an der Erbringung von Dienstleistungen verdient und dementsprechend nicht zwingend an Streitvermeidung interessiert ist.
So er Dich darauf aufmerksam gemacht hat, dass am Ende durchaus herauskommen könnte, dass Du weiterhin für Sohnemann zu zahlen hast, und er Dir nicht das Blaue vom Himmel versprochen hat, dann macht er einen guten Job.
Bei etwas Zeit kannst Du Dich gerne mal mit einer der Geschichten vom Friesen befassen, in tausend Trilliarden Fällen läuft es anders, aber so nervig kann es kommen.
Gruß
United
Hallo, ich habe ja versprochen euch am laufenden zu halten (denke da auch oft an Menschen die in etwa gleicher Situation sind und ich evtl. damit Helfen kann).
-Folgendes ist passiert. Ich habe die geforderten Unterlagen vom Jobcenter zurück geschickt, also dass ich Leistungsfähig bin. Habe jedoch kein Kreuz gemacht bei "...bin bereit so und so viel Bezahlen" ... und auch nicht bei "...kann keinen Unterhalt Leisten" -Eine Möglichkeit zum Beispiel "ich lehne weitere Unterhaltszahlungen ab weil.." war nicht. -Aber es waren paar leere Zeilen wo ich mich Äußern konnte. -Das habe ich gemacht und die Gründe dass mein Sohn halt 4 Jahre Stillstand hat. Ebenso habe ich meine Telefonnr. hinterlegt (das stand freiwillig zur Auswahl, fals Fragen an mich noch wären)
-Das ging dann per Nachname mit Rückschein an das Jobcenter.
-Zusätzlich habe ich noch beschlossen dort hin zu fahren und persönlich mich dazu äußern bzw. weitere Fragen zu Beantworten. Die Sachbearbeiterin war nicht da, aber eine Vertretung. Sie hat mich direkt verstanden und hat gesagt dass Sie versucht diesen Sachverhalt zu Bearbeiten (bevor Ihre Kollegin noch aus dem Url. zurück kommt). Gesagt getan, heute Post bekommen vom JC. -Offensichtlich wurde das "Nichtstun" meines Sohnes überprüft und der Unterhaltanspruch ruht jetzt. -Von Heranziehung von Unterhaltsleistungen wird z.Z. abgesehen. -Ebenso sieht man keinen Grund z.Z. Unterhalt für das "freiwillige soz. Jahr" meines Sohnes ein zu ziehen, da im Falle meines Sohnes es als nicht notwendige Vorraussetzung für ein angestrebtes Studium ( :rofl2: ) oder beabsichtige Ausbildung in einem sozialen Beruf dient.
-Es gibt doch noch die Gerechtigkeit und kompotente Menschen beim Jobcenter. -Dafür bin ich dankbar.
-Jetzt habe ich allerdings noch eine Frage. Sollte ich jetzt dem unbefristeten Unterhaltstitel ändern lassen vom Familengericht? -Habe nämlich keine Lust dass Sohn sich nochmals einfach so auf diesen beziehen kann bzw. mir noch mal so eine "böse" Überprüfung ins Haus flattert.
LG
Thomas
Wenn es einen Titel gibt muß dieser unbedingt geändert oder herausgegeben werden. Ansonsten kann Sohnemann in der Tat jederzeit kommen "Hey Alter, zahl mal UH nach".
Wenn es einen Titel gibt muß dieser unbedingt geändert oder herausgegeben werden. Ansonsten kann Sohnemann in der Tat jederzeit kommen "Hey Alter, zahl mal UH nach".
...oder lässt ohne mit der Wimper zu zucken pfänden.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ok, danke...habe es mir schon fast gedacht. Wie mache ich das am besten, einfach zum Familiengericht gehen und Unterhaltstiteländerung Beantragen oder muß ich es über einen Anwalt machen lassen?