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Unterhalt bei Volljährigen (19 Jahre)

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(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal alle zusammen, habe hier viel gelesen, jedoch nichts zu meinen aktuellen Probelm finden können - da aber viele hier Erfahrungen selbst gemacht haben, erhoffe mir eine Hilfe.

Zu meiner Geschichte:

Bin unverheiratet mit der Kindesmutter, Sohn ist mittlerweile 19 Jahre alt und besucht immer noch die Schule um die mittlere Reife Nachholen. -Hat die Hauptschule verlassen ohne die B Stufe geschafft zu haben. Anschliessend hat er ein 2 jähriges Berufskolleg besucht (soz. Ausrichtung-mit dem Ziel mittlere Reife), nach 1 Jahr abgebrochen. Hat mit Glück an einer anderer Berufskolleg wieder anfangen können.- Ist jetzt im 2 Jahr, wo er es abschliessen sollte, aber nicht wird, da er seit ca. Nov. letzten Jahres nicht mehr hingeht (schiebt jegliche Gründe im Vordergrung, Mobbing (könne deshalb die Schule nicht Besuchen, sein gesundheitlicher Zustand (psychische Probleme, neulich sollte auch eine Drogenindizierte Psychose bei Ihm festgestellt worden sein)
-Die jetzige Schule soll Ihm gesagt haben aufgrund des Mobbings Ihm der Lernstoff nach Hause geschickt werden, damit er die Prüfung ablegen könnte. (Info vor ca. 4 Monaten von Ihm) -Habe jetzt mit Ihm gesprochen, auf Nachfrage was die Schule macht, Lernunterlagen etc. sagte er mir dass er das Jahr wiederholen muss. -Für mich hört sich das alles an, -die anderen sind mal wieder Schuld (Mobbing), kann nicht zur Schule gehen, außerdem psych. Probleme (die besten natürlich, weil schwer Nachweisbar). -Für mich klingt das alles ein wenig Unwahrscheinlich...er kann doch wg. Mobbing einfach nicht so von der Schule weg bleiben, denn dann müsste doch die Schule sich dafür stark machen, damit er nicht gemobbt wird bzw. der andere Schüler von der Schule dafür ausgeschlossen werden, wenn es so wäre.
-Er kann doch nicht so einfach von der Schule einfach fern bleiben und nächstes Jahr trotzdem wiederholen, -es kann doch nicht sein dass ich ca. 1 weiteres Jahr Unterhalt bezahle (350€/montl.(was das Jugendamt zuletzt mit 18J. ausgerechnet aht) - Mutter zahlt nicht, da Sie angeblich kurz bevor Sohn 18J. wurde die Arbeit verloren hat) und er zu Hause abhängt?!
-Sohn lebt übrigens bei der Mutter.
-Möchte demnächst zur Schule von Ihm, bin mir im klaren evtl auf Granit zu stossen (keine Auskunft), da er Volljährig ist.
-Meiner Meinung steht Ihm kein Unterhalt zu, wenn er nichts macht. -Wollte mich hier rechtlich Absichern und was ich als nächstes tun sollte, ..Unterhalt Einstellen bzw. mindern, da er im Momment keine Schulausgaben hat wie Anfahrt mit Bus u. Bücher?
-Danke im Voraus für Ratschläge!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 17:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

Dein Problem wurde in diesem Forum schon vielfach erörtert; aktuell beispielsweise >>>HIER<<<.

Die vorrangige Frage ist: Gibt es einen Unterhaltstitel - und wenn ja: Ist er über die Volljährigkeit hinaus gültig (zum Beispiel, weil er unbefristet war)? Dann muss zuallererst dieser aus der Welt geschafft werden, denn mit einem solchen Titel kann man den Unterhalt einfach bei Dir pfänden, auch wenn die Voraussetzungen gar nicht mehr vorliegen.

Aktivitäten wie den Besuch bei seiner Schule kannst Du Dir dagegen komplett schenken; erstens hattest Du als nichtehelicher Vater vermutlich kein Sorgerecht (was seit der Volljährigkeit eh keine Rolle mehr spielen würde); zweitens gibt es seit dem 18. Geburtstag kein Auskunftsrecht mehr für die Eltern; man müsste Dir dort nicht mal bestätigen, dass Dein Sohn diese Schule überhaupt besucht.

Dein Sohn ist allerdings verpflichtet, seine Ausbildung zielgerichtet und zügig zu absolvieren und Dich hierüber von sich aus zu informieren. "19 Jahre" und "keine Mittlere Reife" passen nicht wirklich in einen Satz; in diesem Alter machen andere Abitur. Aber wie gesagt: Zuerst muss der Unterhaltstitel aus der Welt, sofern es einen solchen gibt; danach würde ich an Deiner Stelle die UH-Zahlungen erst einmal einstellen, bis Dir plausible Gründe für eine Fortsetzung vorliegen. Hint: "Ich habe psychische Probleme" ist KEIN Grund für väterliche Zahlungen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 17:49
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @Brille007 und Danke für die schnelle Antwort, ich weiss nicht so recht was ein Unterhaltstitel ist. -Auch nach durchsuchen des  internets nicht so genau. -So wie ich es verstehe ist damit ein fixer oder variabler Satz an Unterhalt gemeint?! -Auch habe ich Erfahren können dass der Unterschied ist dass man mir dem Unterhalt vom Konto pfänden könnte -Habe bisher ausser der Vaterschaftsanerkennung beim JA nicht anderes unterzeichnet, und habe mich stets brav nach der Düsseldorfer Tabelle gerichtet und bezahlt.
-Wo kann ich dem Unterhaltstitel sehen?
-Ich sehe es genauso, und es reicht mir langsam mit dem Unterhalt, Unterhalt ist dafür dar um seine Rechte wahr zu nehmen (Sohn), aber auch seine Pflichten zu erfüllen (was er aber wiederholt nicht macht)... mittlerweile sehe ich es langsam als "rausgeschmissenen Unterhalt", denn damit helfe ich meinen Sohn auch nicht, -eher das Gegenteil, -er soll aufwachen und aus dem "Unterhaltsschlaff". -Und das Geld könnte ich nach langer Jahre zurückhaltung auch mal wieder gebrauchen.
Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 18:33
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Titel ist ein Stück Papier aufdem entweder ein Gericht festgelegt hat "Thomas75 hat diesen und jenen Unterhalt zu zahlen", oder aber ein Papier auf dem du dich zu entsprechendem Verpflichtet hast und das von einem Notar oder dem JA beglaubigt wurde.

Gibt es sowas nicht, dann gibt es auch keinen Titel.

Trotzdem gibt es da ein paar Fallstricke:

Du solltest nachweislich und schriftlich deinen Sohn um Auskunft bezüglich seiner Ausbildung, sowei des Einkommens seiner Mutter (jeweils mit Nachweis !) auffordern (Fristsetzung nicht vergessen).

Unterläßt du dies, dann hat Sohnemann die Möglicheit eine einstweilige Anordnung auf Unterhaltszahlung zu beantragen. Wenn das Gericht hier dann einen Unterhaltsanspruch sieht dann zahlst du mit großer Wahrscheinlichkeit sämtliche Kosten dieser Aktion, da du mutwillig die Zahlungen einfach so eingestellt hast.
Wenn Sohnemann seine Unterhaltsbedürftigkeit allerdings nicht nachweist sieht das durchaus anders aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 18:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thomas,

>>>Tante Google<<< ist Deine Freundin...

Du musst Dich schon ein bisschen mit den Begrifflichkeiten beschäftigen; von allein wirst Du so ein Ding im Zweifelsfall nicht los.

Grüssles
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 18:53
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

-Das mit dem Unterhaltstitel werde ich woh die Tage klären müssen, -schon verrückt wie wichtig so etwas ist, aber Aufklärung gibt es keine, über den zu zahlenden Betrag wurde ich stets sehr gut informiert.
@habakuk denke auch dass ich die Schulausrichtung von meinen Sohn einfordern werden muss, und zwar nicht mündlich, sondern anhand einer aktuellen  Schulbescheinigung.
-Es wäre mir aber neu dass ein Schüler einfach zu Hause 1 Jahr verleben kann und dann die Schule einfach weiter machen...
Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 19:19
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

@brille007 ... denke nicht dass ich viele Begrifflichkeiten neu lernen muss, meine Frage war nur Unterhaltstitel. -Wenn Du aber schreibst, so was wirst Du evtl. nicht los, verunsichert mich noch mehr. -Denke mit Anwalt müsste es zu ändern sein...?! -Was für einen Titel immer auch habe.., bin im Ausland noch, also kann ich es nicht direkt prüfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 20:25
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,

-Das mit dem Unterhaltstitel werde ich woh die Tage klären müssen, -schon verrückt wie wichtig so etwas ist, aber Aufklärung gibt es keine, über den zu zahlenden Betrag wurde ich stets sehr gut informiert.

Von wem informiert? Vom Jugendamt? Dann spricht das dafür, dass eine Beistandschaft bestand und das JA sich um den UH für den Minderjährigen gekümmert hat. Dann existiert aber mit Sicherheit auch eine Jugendamtsurkunde, die in der Regel nicht befristet ist, und damit ein Titel, aus dem dein Sohn dich pfänden könnte.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 20:29
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hi@Emilian, in meinen Fall war es so dass ich die Vaterschaft anerkannt habe, beim JA, die einzige und letzte Unterschrift. -Danach habe ich meinen Unterhalt bezahlen dürfen, und nach Änderungen der Düsseldorfer Tabelle auch erhöht, die Änderungen habe ich stäts vom JA bekommen. -Als mein Sohn 18 wurde bekam ich das letzte Schreiben vom JA dass ich mit denen im reinen bin (da der UH über das JA-Konto ging) und seitdem Zahle ich dem Betrag von 350€ weiter an meinen Sohn, mit dem Unterschied dass es sein Bankkonto ist).
-Muss ich also dem Titel jetzt ändern lassen? -Weil alles über das JA lief? -Zum Anwalt oder lebenslänglich? -Was soll ich am besten tun?
Lg und vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 20:53
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Thmas,

was du da unterschrieben hast, ist aber nicht nur die Anerkennung der Vaterschaft, sondern auch die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung. Jedenfalls sieht meine Vaterschaftsurkunde für meine mittlerweile 21-jährige Tochter so aus. Ich weiß nicht, ob das so einheitlich überall gehandhabt wurde oder wird, aber ich vermute mal eher ja. Das heißt, du hast eine vollstreckbare Ausfertigung unterschrieben und dein Sohn kann nach wie vor daraus vollstrecken.

Gruß
Kurt

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 21:05




(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

-Heist es für mich jetzt also weiter brav bezahlen, Sohn hängt zu Hause ab? -Kann ich diesen Titel ändern lassen? -Natürlich habe ich Unterzeichnet dass ich der Vater bin (nach einen Test 😉 ) und meine mich recht erinnern zu können dass ich für dem Unterhalt auch sorgen werde drin stand (aber bin wie gesagt im Ausland, am WE kann ich alles Prüfen).
-Klar wenn man nicht mehr zusammen gelebt hat sowas unterzeichnet, und das mit 19 Jahren damals :(.... ist schon nicht einfach das alles jetzt nochmal neu verstehen zu müssen.
-Sorry, musste raus und bin etwas frustriert...nach all den Jahren wo ich regelmäßig Unterhalt bezahle...
Lg, und vielen Dank für die Mühe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 21:17
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,
so problematisch ist das alles gar nicht. Du musst zunächst von deinem Sohn diesen vollstreckbaren Titel zurückverlangen opder notfalls ihn auf die Herausgabe verklagen. Alternativ kann er auch dir gegenüber eine  schriftliche Verzichterklärung abgeben.
Das Recht ist hier auf deiner Seite, darauf solltest du ihn aufmerksam machen. Insofern hätte seine Weigerung keinen Zweck.
Die Grundlage für den Anspruch auf Volljährigkeitsunterhalt und die rechtlichen Fragen dazu sind wirklich sehr leicht zu googeln. Einfach " Volljährigkeitsunterhalt" als Suchbegriff eingeben. Da kannst du dich genau informieren, abgesehen davon, dass dies auch in diesem Forum schon x-mal durchgenudelt wurde, sodass kaum jemand größere Lust verspüren dürfte, dir die Basics zu verklickern, die du genauso gut selber nachlesen kannst.

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 22:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zum Thema Titel:
Du wirst Dich doch wohl erinnern können, ob Du irgend wann mal ein Schriftstück nach erfolgter Rechtsbelehrung vor einem sich als Urkunds-/Notarperson sich bezeichnende Mitarbeiterin in einem eigens dafür vorgesehenem Zimmer unterschrieben zu haben. Da steht dann der Zahlbetrag drinne und der Zusatz, dass dieser ggf. von einem Zwangsvollstrecker eingetrieben werden kann - notfalls per Pfändung. Sowas dürfte m.E. im Gedächtnis bleiben. Ebenso wird Dir eine Kopie der Urkunde mitgegeben/zugesandt.

Zum Thema Unterhaltsanspruch:
Bei einem 19-jährigen Bengel wird m.E. kaum ein Gericht den Abschluss einer höheren Schulausbildung verneinen. Somit tritt, falls er weiterhin im Elternhaus wohnt und noch ein paar andere Dinge zutreffen, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit von den Eltern und - frei übersetzt - ein besonderes Schutzbedürfnis für den Jungen ein. Er ist damit privilegiert und weiterhin voll unterhaltsberechtigt. Es bringt nichts, Phantomen hinterher zu laufen. Die allgemeine Realität sollte schon beachtet werden. Erst wenn ihm grobe Nachlässigkeit sprich Versagen auf der ganzen Linie nachgewiesen werden kann, könnte es vermutlich anders aussehen - voraus gesetzt, ein guter RA steht einem bei.

Von daher: Richte Dich darauf ein, weiterhin zahlen zu müssen. Solange er unter 21 Jahre alt ist und eine Schule besucht, welche einen höheren Schulabschlus als bisher vermittelt, wird sich daran nichts ändern. Den Titel zurück zu verlangen, obwohl Privilegierung zutreffen sollte, ist faktisch aussichtslos.

Richte Dein Augenmerk vielmehr darauf, dass der bestehende UH-Anspruch richtig umgesetzt wird. D.h. beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, das Kindergeld wird voll angerechnet, Schulnachweise sind halbjährlich zu erbringen. Dein vordergründiges Ziel wäre m.E., eine Titelabänderung einzufordern. Eine Herausgabe des Titels ist kaum möglich, da eine Schulausbildung oder/bzw. eine Berufsausbildung angestrebt wird. Mit welchem Nachdruck von Seiten des Jungen sei erst einmal dahingestellt.

Gruss oldie

PS: Wichtige Frage: Wie sieht Dein Kontakt zum Jungen aus? Könntet ihr miteinander reden? So, wie Du seinen Werdegang beschreibst, bräuchte er m.E. dringend Hilfe/Führung/Begleitung. Mag sein, die Eltern sind dazu nicht geeingnet aus den verschiedensten Gründen - dennoch.

PPS: Ein Rat. Richte Dir einen dicken Aktenordner ein, in welchem Du als Erstes sämtliche vorhandenen Unterlagen diesbezüglich einordnest und über das bisherige Geschehen schriftlich niedergelegte Gedankenprotokolle einheftest - und ab Heute - sämtlichen Schriftverkehr, e-mails und all das niederlegst, was abläuft. Nur dann wirst Du (irgendwann) in der Lage sein, sachlich vortragend Dich zu erinnern, zu belegen und ggf. sogar nachzuweisen, das schuldhaftes Vergehen seitens des Sprösslings vorliegt. Und ebenso beruhigt dies ein wenig, nichts falsch gemacht zu haben - denn Du kannst es einfach nachschlagen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 00:14
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen und vielen Dank nochmals für die Ratschläge. -Ich habe mich zähneknirschend dazu entschlossen den Unterhalt weiter zu Bezahlen (Schulbescheinigung angefordert und bekommen), doch dass das mit dem Abschluss der mittlerer Reife in diesen Jahr klappt, jedoch war die Hoffung klein und die ist vor kurzen wie eine Seifenblase erneut geplatzt.
-Kurz vor Schulende suchte mein mittleweile 20 jähriger Sohn vermehrt Kontakt zu mir um mir eigentlich die Katastrophe mit zu teilen. -Habe meine Enttäuschung Ihm darüber im normalen Ton mitgeteilt, aber auch das die Konsequenz, nämlich keinen Unterhalt mehr zu Zahlen, er sich um eine Arbeitsstelle kümmern muß (da auch keinen Ausbildungsplatz bekommen). -Nur als Anmerkung: in einen Fach alleine 2x eine 6 geschrieben, was mir nur nochmals vor Augen geführt hat dass er wirklich nur das Geld von seinem Konto abgehoben hat und dafür gaaaar nichts getan hat.  :gunman:
-Es kam noch besser...kurz später erfahre ich dass er mal wieder psychische Probleme hat und unter Psychose leide (nachdem er sich mit Alkohol richtig zugedröhnt hat, das stelle ich jedoch "alleine" in Frage (andere Drogen kann ich und möchte nicht ausschliessen, den gerade die sind meist für so etwas sehr bekannt). Diesmal war er in stationären Behandlung und bekam dafür das gesamte Mitleid seiner Familie, meiner Meinung nach das gleiche Schema wie im Vorjahr, nichts getan, dann brach mal wieder die Welt zusammen, schiesst sich ab und bekommt noch Mitleid...jedoch nicht von meiner Seite. Meine Geduld und Verständniss für ehemalige pubertätsprobleme etc. sind vorbei und bin der Meinung entweder er fällt ganz tief oder fängt sich noch gerade, -aber er darf nicht weiter so ein leichtes Leben weiter bekommen wie bisher, das gilt vor allem für die leicht bekommenen Finanzen. -Vor dieser plötzlichen Erkrankung (ca. 3 Wochen zuvor), war alles bestens, haben uns ja getroffen und hatten noch sogar Spaß (bevor ich von dem erneuten Scheitern erfahren habe).
-Nun bekomme ich heute Post vom Jobcenter, man möchte von mir Einkommens- und Vermögensverhältnisse gem. §33 Abs. 1, 60 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V. m § 1605 Abs. 1 BGB. -Grundsicherung für Arbeitssuchende. Weiter im Text steht dass dieses Auskunftsverlangen nicht vorraussetzt dass der vorgesehene Unterhaltsanspruch besteht, aber warum bekomme ich dann das Schreiben?  :gunman: -Dabei bin ich der Meinung dass ich im Gegensatz zu meinem Sohn alle meine Pflichten erfüllt habe, damit er gute Chancen im Leben hat, dabei habe ich durchgängig auch immer dem vollen UH bezahlt, obwohl ich bestimmt es nicht mußte, denn genug Ausfälle/Unterbrechungen gab es auch.
-Bevor ich dem Unterhalt eingestellt habe, habe ich das Jugendamt informiert, die haben auch nur mit dem Kopf geschüttet und mir quasi Ihren Zuspuch ausgesprochen. -Einen anderen Weg kann ich auch nicht gehen, denn nur so hat wenigstens das Amt Ihm im Auge und kann Forderungen/Leistungen an Ihm Stellen.

-Wie ist eure Meinung? Soll ich zum Jugendamt noch mal, die sich direkt mit dem Jobcenter zusammen schliessen? -Soll ich einen Anwalt Einschalten? Der unbefristete Unterhaltstitel besteht immer noch... Denn meiner Meinung nach hat er jeglichen Unterhalt gegenüber mir erstmal verwirkt (keine Schule mehr möglich/kein Ausbildungsplatz), und wenn er den Anspruch für Unterhalt bei mir verwirkt hat, kann das Amt mir gegenüber ebenfals keinen Anspruch an mich haben. Ich habe nämlich keine Lust mehr immer der Esel zu sein...die Kindesmutter wurde/wird immer schön raus gehalten was das finanzeille angeht. Vielen Dank erstmal für die Aufmerksamkeit...so viel wollte ich eigentlich auch nicht Schreiben. LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2013 01:33
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hat niemand einen Ratschlag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2013 02:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Weiter im Text steht dass dieses Auskunftsverlangen nicht vorraussetzt dass der vorgesehene Unterhaltsanspruch besteht, aber warum bekomme ich dann das Schreiben?

Weil zunächst die Beutemasse und dann erst die Anspruchsvoraussetzungen im Detail geprüft werden.
Das offensichtliche Nicht-Vorliegen (Negativevidenz) von Voraussetzungen wäre ein Grund, die Auskunftserteilung zu verweigern.
Da es in Deinem Fall nicht so offensichtlich ist, wirst Du um die Auskunftserteilung nicht umhin kommen.
Abzugsposten dabei nicht vergessen.

Soll ich zum Jugendamt noch mal, die sich direkt mit dem Jobcenter zusammen schliessen?

Was meinst Du, was das JA für Dich tun kann (und was deren subjektive Meinung Dir ggf. bringt) ?
Antwort: Nichts.

...die Kindesmutter wurde/wird immer schön raus gehalten was das finanzeille angeht.

Lebt Junior noch im Haushalt bei KM ? Hat sie eigenes Einkommen ?
Grundsätzlich ist auch sie barunterhalts- und auskunftspflichtig. Wenn sie allerdings keine Knatter hat, bleibt es in der Tat an Dir hängen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2013 10:14
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Danke für die Antwort...also folgendes habe ich jetzt unternommen, hat mich ja keinen extra Cent gekostet. Bin zum JA, der Herr hat mir das nochmals ruhig erklärt (mir auch gesagt dass er vorher auch beim Jobcenter gearbeitet hat und die Vorgehensweise dort kennt), diese wäre so erst mal so normal. Meinte aus seiner Sicht versteht er mich und sieht mich schon im Recht (hat solche und solche Ausgänge aber schon erlebt, und jeder Fall ist auch manchmal etwas anders)

-Ich soll am besten schriftlich den Verlauf der letzten Jahre des Sohnes niederschreiben und es an das Jobcenter Senden, dies würde mehr bringen als mündlich vor Ort zu Erscheinen, denn so wird das Schriftliche in einer Akte verwaltet und wird nicht "vergessen"

-Das Problem aus meiner Sicht ist noch der alte Unterhaltstitel, eine Neuberechnung meiner Seite wurde nicht gemacht ab 18 Jahre, habe alleine weiter bezahlt, da ich sowieso davon ausgegangen bin dass die Mutter trickst, denn eine normale, gute Einstellung hat Sie schon mal nicht, mehr Geld als 950€ hat Sie aber bestimmt.
Dieser Titel muß spätestens jetzt weg, damit eine Pfändung ob vom Jobcenter oder von seiner meines Sohnes nicht möglich ist.
-Also sehe ich einen gang zum Fachanwalt für Familienrecht als unausweichlich, der kann dann besser gleich auch das Schreiben an das Jobcenter verfassen, das hat mehr Eindruck und wird bestimmt auch ernster genommen. Oder denkt hier jemand anders? LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 01:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Thomas,

Du solltest Dir noch einmal durchlesen was oldie geschrieben hat.
Es wird sehr schwer die Unterhaltszahlungen einfach einzustellen, da Dein Sohn erst 19 ist und immer noch in der Schulausbildung. Heute dauert das alles einfach länger.
Um das Ausfüllen des Fragebogens wirst Du nicht herumkommen. Was die Arge dann will kann durchaus hinterfragt werden.
Weil der Titel steht muss er bedient werden. Du hast geschrieben, dass das JA 350 Euro ausgerechnet als Dein Sohn 18 wurde. Hat damals keine Anpassung stattgefunden? Deshalb ist es auch fraglich was eine Anfechtung konkret wirklich bringt.

Deine Wut ist verständlich, aber schlechtem Geld gutes Geld hinterher werfen macht die Sache auch nicht billiger.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 10:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du solltest Dir noch einmal durchlesen was oldie geschrieben hat.

Oldie´s Antwort stammt aus 2012. Seinerzeit ging Junior zur Schule. Heute hängt er zu Hause ab.

Also sehe ich einen gang zum Fachanwalt für Familienrecht als unausweichlich, der kann dann besser gleich auch das Schreiben an das Jobcenter verfassen, das hat mehr Eindruck und wird bestimmt auch ernster genommen.

Ob man dieses jetzt einem Anwalt in die Hand drückt, hängt einerseits von der persönlichen Bereitschaft ab, sich mit Behörden rumzukappeln und andererseits vom persönlichen Geldbeutel.

Ich persönlich würde Auskunft erteilen und einen kleinen Beipackzettel - analog JA-Menschen - beifügen und gleichzeitig mitteilen, dass dieser Werdegang in Deinen Augen keinen UH-Anspruch begründet.
Die UH-Ansprüche sind auf das JA übergegangen, von daher halte ich derzeit das Risiko, dass aus dem Titel tatsächlich umgehend gepfändet wird, für überschaubar.

Wenn das JC trotz Deiner Darstellungen auf Basis einer Berechnung Forderungen an Dich stellt, kannst Du immer noch zum Anwalt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 13:04
(@thomas75)
Schon was gesagt Registriert

@Susi64, wie @United schon geschrieben hat, die Story geht weiter...ich habe weiter bezahlt und jetzt ist mein Sohn am Ende, er hat mit fast 21 Jahren die mittlere Reife nicht geschafft, dabei hatte er auf 3 unterschiedlichen Schulen die Möglichkeit gehabt und auf allen 3 verfehlt. -Da kann man keine Geduld mehr haben, spätestens dann muß man als Unterhaltzahlender fesstellen dass er drauf sche... , und bis dahin einfach dem Unterhalt abgesahnt hat.
-Und jetzt geht der Faule zum Jobcenter, die Zahlen Ihm Geld aus (ohne SEINE Leistungsnachweise (diese sind vernichtend schlecht übrigens) und ohne mich vorher zu Informieren, gilt dort als Jobsuchend ab jetzt (obwohl er schon das früher sein müßte, denn die Noten waren ungenügend etc....) kassierte von mir Geld bis Schulende und ich soll jetzt seine Jobsuche noch Finanzieren, nachdem ich ca. 16000€ für 4 Jahre Stillstand bezahlt habe? -NEIN.

@United, Danke für Deine mir gut geschilderte Erklärung. -Du meinst sicher der Unterhaltsanspruch ist auf das JC übergegangen, denn die haben jetzt die Forderungen an mich. Ja, allerdings weiß ich nicht...sollten die direkt Pfänden dann muß ich trotzdem zum Anwalt. Und für die Zukunft denke ich wäre es für mich besser wenn kein unbefristeter Unterhaltstitel besteht, wenn das jetzt schon so los geht. (Bis jetzt war ja "Gamelzeit" für meinen Sohn, jetzt werden Forderungen an Ihm gestellt, und so könnte noch mehrere solcher Aktionen stattfinden, da er Disziplin nicht gewohnt ist) -Arbeitsbeginn...Verlust, -Papa....Ausbildungsbeginn...Verlust..Papa, da der Titel noch unbefristet aktiv ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 16:19




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