Hallo!
Mein Sohn ist 20 Jahre alt und beginnt am 1. September seine Ausbildung. Er wird ungefähr 450Euro im ersten Lehrjahr rausbekommen und ich bin der Meinung, dass das genügt. Er lebt bei meiner Exfrau.
Ich selbst verdiene 1.500 Euro netto, habe aber seit einiger Zeit eine Freundin, die auch nicht gerade anspruchslos ist. Da das Verhältnis zu meinem Sohn noch nie gut war und wir beide daran auch nichts ändern wollen, würde ich mein Geld lieber meiner Freundin geben, als ihm.
Bisher habe ich 370Euro an ihn gezahlt, werde aber ab 1. September gar nichts mehr zahlen. Meine Exfrau droht damit, einen Anwalt einzuschalten, weil sie das Geld angeblich braucht. Sie lebt alleine mit unserem Sohn in einer Mietwohnung und arbeitet als Altenpflegerin.
Meine Frage lautet nun: MUSS ich zahlen??? Und falls die jetzt einen Anwalt einschalten, muss ich am Ende auch noch diese Kosten tragen???
Danke im Voraus,
Günther
Solange dein Sohn in der Ausbildung ist bist du Unterhaltspflichtig. Die Frage ist nur, ob er Unterhalt benötigt.
Nimm seine Ausbildungsvergütung, ziehe je nach OLG 80 - 90 Euro ab und teile diesen Betrag durch 2
also: 180 Euro, die darfst du dann von deinem bisher gezahlten Unterhalt abziehen. Wenn die Mutter keinen Barunterhalt leistet darfst du allerdings auch das komplette KG vom Unterhalt abziehen, soweit ich weiß (keine Ahnung ob das erst ab einer gewissen %-Zahl gilt).
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo 🙂
Nachdem dein Sohn volljährig ist, sind Du UND die KM barunterhaltspflichtig, wobei euer Selbstbehalt jeweils EUR 1.100 ist.
Du hast leider nicht aufgeführt was die KM verdient, also gehe ich von einem Nettoeinkommen von kleiner EUR 1.100 aus.
Außerdem liegt dein Nettoeinkommen zwischen 2 Einkommensstufen (2 oder 3). Ist es wirklich dein bereinigtes Einkommen und es ist zu klären ob Dein Sohn noch Anspruch auf Kindergeld (Einkommensgrenze ) hat.
Dein Sohn hat ein Nettoeinkommen von 450€ - 90€ = 360€
Bedarf des Volljährigen nach Netto des KV 1.500€
nach Stufe 3 der 4.Altersstufe der DT (kann die Tabelle grade nicht öffnen, bitte den genauen Betrag sebst nachschauen) Bedarf 381€.
Von diesem Bedarf das volle KG abziehen (sofern er noch Anspruch hat) also 381€ - 154€ = 221€
Sein Bedarf ist entweder 381€ oder 221€. Somit müsstest Du entweder ca 20€ oder nix zahlen.
Das ist lediglich meine laienhafte Meinung, aber es werden dir bestimmt noch kompetentere Forenmitglieder helfen.
Liebe Grüße
Squit
Hallo Günther,
Meine Exfrau droht damit, einen Anwalt einzuschalten, weil sie das Geld angeblich braucht.
Wenn deine Exfrau Geld braucht, dann muss sie arbeiten, sorry, aber seit wann dürfen Exfrauen vom KU der Kinder leben? Bei diesem Satz bekam ich echt nen Hals.
Gibt es einen Titel? Falls ja, dann solltest du ihn unbedingt zurückfordern.
"Unser" Richter (Schleswig-Holstein) würde so rechnen: 450 Euro Azubilohn abzüglich 90 Euro plus 154 Kindergeld macht pi mal Auge 510 Euro. Schau in die Düsseldorfer Tabelle (Leitlinien deines Bundeslandes), ob dies für Junior ausreichend ist oder nicht.
Da das Verhältnis zu meinem Sohn noch nie gut war und wir beide daran auch nichts ändern wollen, würde ich mein Geld lieber meiner Freundin geben, als ihm.
Dazu schweig ich jetzt, wenngleich es mir unter den Fingern juckt.
Gruß
eskima
Danke für die bisherigen Antworten!
Also um einige Fragen zu klären: Ja, meine Exfrau verdient weniger als 1.1000 Euro netto, genau weiß ich es aber im Moment nicht, müsste ich mal nachschauen.
Kindergeld ist vor einigen Wochen geklärt worden, mein Sohn hat weiterhin Anspruch darauf.
Den Unterhalt braucht meine Frau nach eigenen Angaben dafür, um das Essen, Internet und sonsitges für meinen Sohn zu kaufen, weil das Kindergeld dafür nicht ausreicht. Wenn ich ihr sagen würde, sie soll mehr arbeiten, würde sie mir an den Hals springen.
Gestern hat sie mich angerufen und gemeint, wenn ich wirklich nicht zahlen sollte, setzt sie mir meinen Sohn mit Koffern vor die Tür, dann soll er wieder bei mir wohnen. Muss ich den dann reinlassen????
Mich kotzt das langsam echt an...
Moin,
erstens: nein, Du must ihn nicht reinlassen.
Deine Ex kann keinen Anwalt einschalten, denn ab dem 18.ten Lebensjahr geht der KU an den Sohn. Die Berechnung wurde schon dargelegt und ist weitestgehend richtig.
Was Deine Ex vergisst, so ist das bereitstellen der Wohnungsmöglichkeit, Essen und auch Internet dem Barunterhalt gleichzusetzen. Sprich: das ist Ihr Anteil.
Sollte Sie ihn vor die Tür setzen (was sowieso nicht so einfach geht) erhöht sich Ihre Barunterhaltspflicht ... sprich, mehr Geld wird sie nicht in der Tasche haben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Okay, danke, das beruhigt mich jetzt für den Anfang.
Aber gut, meine Ex kann vielleicht keinen Anwalt einschalten, aber mein Sohn doch, oder?!?
Hab ich das nun richtig verstanden, dass mein Sohn, da er Kindergeld bezieht, keinen Anspruch auf Unterhalt hat? Und wenn doch, dann lächerliche 20Euro?
Nochmal Moin,
Er wird ungefähr 450Euro im ersten Lehrjahr rausbekommen
Rechne es mit den hier gemachten Angaben nach. Wichtig ist natürlich auch der tatsächlich gezahlte Ausbildungslohn.
Aber auch muss sich Dein Sohn an Dich wenden und seine Bedürftigkeit nachweisen, um einen Anspruch zu haben. Unterhaltszahlungen laufen nicht automatisch.
Im übrigen kann die KM ja von Eurem Sohn Geld für Ihre Kosten gegenrechnen. Das weiss ich jetzt aber nicht so genau.
Auf welcher Grundlage wurde denn bisher Unterhalt gezahlt? Denn normalerweise dürfte das keine neue Regelung sein, sondern bereits seit dem 18.ten Lebensjahr gelten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also meine Exfrau meinte jetzt grad am Telefon, dass das mit den Berechnungen nicht stimmen könne, dass ich auf jeden Fall zahlen muss.
Ihre Begründung: Beide Elternteile müssen etwas beitragen. Sie zahlt Miete, Strom, Wasser und Heizung für J*, mein Sohn soll dann von seinem Ausbildungsgehalt Essen, Klamotten und Internet usw. selbst zahlen.
So, sie will von ihrem Anteil den sie so zahlen muss das Kindergeld abziehen, den Rest durch zwei Teilen und ich soll dann eine Hälfte davon übernehmen. Klingt logisch, aber MUSS ich das? Nicht wirklich, oder?
Keine Klarnamen bitte, danke!
Hi,
es geht nicht um "Ihren" Anteil.
Es gibt festgelegte Größen, an denen muss sich auch Deine Ex messen lassen. Diese Berechnungsmodelle wurden bereits dargelegt und da kann sie ja gerne versuchen dran zu rütteln, sie wird aber nicht weit kommen.
Kinderunterhalt soll kein Plusgeschäft sein, auch wenn das manchmal gerne so gesehen wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.