Unterhalt bei varia...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei variablem Einkommen

Seite 2 / 2
 
(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Oh Ingo30, aus deiner Antwort entnehme ich viele eigene Erfahrungen. Aber wenigstens hast du mich trotz dieser beschissenen Situation zum Schmunzeln gebracht. An genau das hatte ich nämlich gedacht. Das es sich der Next im Liegestuhl auf meiner Terrasse gut gehen lässt während ich bluten muss.

Ich bin echt gespannt auf das nächste Gespräch mit meinem Anwalt und was beim Anwaltsbesuch meiner Frau am kommenden Montag raus kommt.... Sie ist nämlich gerade wutschnaubend aus dem Haus gegangen, nachdem sie mich nach Geld gefragt hat um heute Abend mit Ihren Freundinnen essen zu gehen und ich ihr gesagt habe, dass sie das mal schön von ihrem eigenen Minijob-Geld machen kann. Sie wird noch wütender werden, wenn ich sie demnächst auch noch ihr eigenes Handy bezahlen lasse. Aber ich finde das ist ihr Privatvergnügen. Da kann sie das auch selber zahlen. Oder bin ich jetzt ein Erbsenzähler? Ich bin jedenfalls froh wenn das alles endlich geregelt und vorbei ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2014 23:34
(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Eine Frage habe ich noch. Back to Topic - variables Gehalt. Ich gehe davon aus, dass ich am Jahresende eine Gutschrift von meiner Firma erhalte. Wenn ich mir die Überweisen lasse, geht das ja voll in die Unterhaltsberechnungen mit ein. Je nachdem wann man meine Einkommensverhältnisse sehen will. Ich habe die Möglichkeit diese Gutschrift bei meiner Firma anzulegen. Ich könnte mir das dann auszahlen lassen wenn alles über die Bühne ist. So in 1-2 Jahren. Macht das Sinn?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2014 23:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit solchen Sticheleien vergiftest du nur die Atmosphäre.

Richtig ist, dass ihr schnellstmöglich eure Finanzen entflechten solltet und zu einer vernünftigen Einigung kommen solltet.
Bis dahin solltest du davon absehen, sie zu provozieren und ihr finanziell die Luft abzudrehen.
Sonst treibst du sie nur in die Arme eines Kriegstreibers im schwarzen Kittel, der mit Freuden euren zukünftigen Ehekrieg anheizen wird.

Und die Grundlage einer Einigung wird kaum das Minieinkommen deiner zukünftigen Exfrau sein.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 23:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Frage habe ich noch. Back to Topic - variables Gehalt. Ich gehe davon aus, dass ich am Jahresende eine Gutschrift von meiner Firma erhalte. Wenn ich mir die Überweisen lasse, geht das ja voll in die Unterhaltsberechnungen mit ein. Je nachdem wann man meine Einkommensverhältnisse sehen will. Ich habe die Möglichkeit diese Gutschrift bei meiner Firma anzulegen. Ich könnte mir das dann auszahlen lassen wenn alles über die Bühne ist. So in 1-2 Jahren. Macht das Sinn?

Das kommt darauf an, wann das in deiner Steuererklärung auftaucht und ob sie davon weiß oder Wind bekommt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2014 23:40
(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Habe heute eine Nachricht von meinem Anwalt bekommen. Einiges ist mir nicht ganz klar und bevor ich den Anwalt frage und dafür bezahle, frage ich lieber mal hier.

Sehr geehrter Herr

Nach meiner vorläufigen Unterhaltsberechnung bin ich nach Abzug des Kindesunterhalts auf ein für die Berechnung des Trennungsunterhalts maßgebliches Nettoeinkommen bei Ihnen auf 1.422,00 € gekommen. Wenn Sie im Hausgrundstück verbleiben, wird der Wohnwertvorteil für das Trennungsjahr mit ca. 450,00 € berücksichtigt, so dass man für die Unterhaltsberechnung ca. 1.870,00 € zu berücksichtigen sind. Dies würde zu einem Unterhaltsanspruch in Höhe von 715,00 € führen (1.870,00 € - 200,00 € x 3/7). Ihr Selbstbehalt gegenüber Ihrer Ehefrau beträgt monatlich 1.100,00 €, so dass der Kindes- und Trennungsunterhalt in voller Höhe gezahlt werden könnte, weil noch kein Mangelfall vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Nun meine Fragen:
Vorausgesetzt seine vorläufige Berechnung ist richtig. Was meint er mit dem Wohnwertvorteil von 450 Euro? Dieser Vorteil wird mir auf mein Einkommen draufgerechnet? Und auch nur während des Trennungsjahres? Was ist danach?
Der Unterhaltsanspruch von 715 Euro ist für meine Frau?
Ich müsste also Unterhalt für Kinder UND Frau zahlen?
Warum zieht er da 200 Euro ab?
Wie kommt er auf dieses Nettoeinkommen? Mein Einkommen war im Schnitt der letzten 12 Monate: 3.266 netto, 2.548 Auszahlungsbetrag (welchen Betrag nimmt man?)

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
HansWurst


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2014 22:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hans,

die 200 Euro werden die eigenen Einkünfte deiner Frau sein. Die Differenz zwischen ihrem Netto und Deinem nach Abzug Kindesunterhalt x 3/7 ist der Anspruch auf Trennungsunterhalt.

450 Euro Wohnvorteil - wie hat er den berechnet? Stehen dazu mehr Infos drin? Unterm Strich: Du kannst Dir das Haus nicht mehr leisten. Von 1422 zahlst Du real 715 Euro Unterhalt. Bleiben 708 für Dich.

Wo hat er denn Zinsen und Tilgung vom Haus untergebracht in der Berechnung? Mir ist die Schilderung zu unvollständig.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2014 22:59
(@Brainstormer)

Moin HW,

also meiner Meinung nach ist die Rechnung absolut mangelhaft.

Es bleibt schleierhaft:
- wie er das bereinigte Netto ermittelt hat
- wie sich der Kindesunterhalt zusammensetzt
- wie er auf den angemessenen Wohnwert von 450 € kommt
- warum der Wohnvorteil erst nach Abzug des KU aufgeschlagen wird.

Des weiteren wird der angemessenen Wohnwert von ihm erst nach Abzug des Kindesunterhalts dazugerechnet.

Wie kommt er auf dieses Nettoeinkommen? Mein Einkommen war im Schnitt der letzten 12 Monate: 3.266 netto, 2.548 Auszahlungsbetrag (welchen Betrag nimmt man?)

Verwechselst du selbst hier Brutto mit Netto? Netto ist gewöhnlich der Auszahlungsbetrag.

Vielleicht stellst du mal alle relevanten Zahlen hier rein, sowie das für euch zustandige Oberlandesgericht.
Dann kann man mal rechnen.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 00:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HW,

[...] also meiner Meinung nach ist die Rechnung absolut mangelhaft.

Zumindest schleierhaft.

Vielleicht stellst du mal alle relevanten Zahlen hier rein, sowie das für euch zustandige Oberlandesgericht.
Dann kann man mal rechnen.

Bitte mach das ...

Weil Brainstormer so schön strukturiert hat, basiere ich mal auf seinen Fragen:

- wie er das bereinigte Netto ermittelt hat

In jedem Fall hat er hier bereits den Abtrag für´s Haus berücksichtigt.
Aus Vereinfachungsgründen hat er den Wohnvorteil bei der KU-Ermittlung außer Acht gelassen (ist nicht ganz korrekt, wenn´s keine EK-Stufe ausmacht, aber ok).

- wie er auf den angemessenen Wohnwert von 450 € kommt

Dein Anwalt wird wissen, welcher Mietvorteil an Eurem Amtsgericht üblicherweise genommen wird (bei mir waren es beispielsweise 300 EUR).

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 10:13
(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Was benötigt Ihr denn genau für die Berechnung?

Hier nochmal die Frage welchen Betrag man zur Berechnung nimmt.
Beispiel wie es in meiner Gehaltsabrechnung steht:

Brutto-Verdienst                4.631,54 EUR

Steuerrechtliche Abzüge    -  607,16 EUR
SV-rechtliche Abzüge        -  507,15 EUR

Netto-Verdienst                  3.517,23 EUR

AG-Zuschuß zur PV              41,51 EUR
Gesamtbeitrag freiw. PV      - 83,03 EUR
PKW-Nutzung                    - 408,54 EUR
AG-Ant freiw KV                    295,65 EUR
Gesamtbeitrag freiw KV      - 627,75 EUR

Auszahlungsbetrag              2.735,07 EUR

Aber wie gesagt schwankt das Einkommen stark. Dies ist nur ein Beispiel aus Monat Juli. Im Schnitt der letzten 12 Monate war das folgendermaßen: 3.266 netto, 2.548 Auszahlungsbetrag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 23:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HW,

es fehlt eine Info zum Hypothekendarlehen (gesplittet nach Zins und Tilgung).

Vorab: Haus und Firmenwagen sind Positionen, über die man bei einer UH-Berechnung trefflich streiten kann. Deshalb kann hier nur alternativ nachgerechnet werden. Was "richtig" ist, liegt im Zweifelsfall im Ermessen eines Richters.

So könnte die Rechnung Deines Anwalts aussehen:

  2.548 Auszahlbetrag
    408 Nutzungsvorteil Dienstwagen (das ist familienrechtlich Ermessenssache)
-------
  2.946 Netto
./. 147 Berufsbedingter Aufwand (pauschal 5%, welches OLG ist zuständig ?)
./. 500 Hausrate (Annahme)
-------
  2.319 Bereinigtes Netto, Basis für KU (EK-Stufe 4, herab um 2 wg. 4 UH-Berechtigten)
./. 241 KU (4)
./. 291 KU (10)
./. 356 KU (12)
-------
1.431 Basis für TU

Da setzt die Berechnung des Anwalts an.

Hinweis: Bei Trennung von "Tisch und Bett" ist ab 1.1.15 Ende mit Stkl. 3.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 10:26




(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Post vom Anwalt meiner Frau

Da wir ja getrennt von Bett und Tisch leben, muss ich ihr Unterhalt zahlen
Kinder        828,-
Ehefrau      164,-
Kindergeld  558,-

In Summe also 1.550,-

KU ist klar. Kindergeld auch klar. Ehefrau ok, kann man mit leben. Sie hat vorgeschlagen, auf ihren Unterhalt zu verzichten, damit ich noch was zum leben habe, wenn ich solange im Haus bleibe bis es verkauft ist. Das will sie nur mündlich ausmachen. Besser schriftlich, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 20:50
(@Brainstormer)

Moin HW,

Post vom Anwalt meiner Frau

Da wir ja getrennt von Bett und Tisch leben, muss ich ihr Unterhalt zahlen
[...]
KU ist klar. Kindergeld auch klar.

Warum ist das klar? Du kommst doch derzeit für den Bedarf der Kinder auf. Welchen Grund gibt es denn für deine Ex, jetzt plötzlich KU und KG zu fordern?
So lange ihr zusammen wohnt, würde ich - wenn überhaupt - lediglich Trennungsunterhalt zahlen. Sonst nix. Die Raten für's Haus bedienst du doch auch allein, oder?

Sie hat vorgeschlagen, auf ihren Unterhalt zu verzichten, damit ich noch was zum leben habe, wenn ich solange im Haus bleibe bis es verkauft ist. Das will sie nur mündlich ausmachen. Besser schriftlich, oder?

Mündliche Absprachen werden gerne nach kurzer Zeit vergessen, weshalb eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung empfehlenswert ist. Dort können auch alle anderen scheidungsrelevanten Fragen geregelt werden. Aber selbst dann ist fraglich, wovon deine Ex leben will. Sobald sie in öffentliche Töpfe greift, ist der Unterhaltsverzicht sowieso hinfällig.

Ich empfehle dir dringend, die TrennungsFAQ zu lesen.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 22:01
(@hanswurst1976)
Schon was gesagt Registriert

Da es sich immer mehr abzeichnet, dass Sie keine Rücksicht auf Verluste nehmen wird (sogar für Sie selbst) und ich beim Selbstbehalt landen werde, habe ich nun eine nicht ganz so faire Frage. Aber an Fairness glaube ich bei uns leider nicht mehr und ich sehe es nicht ein für sie, die mich betrogen hat und dazu nicht arbeiten will, Unterhalt zu zahlen. Nach einer vorläufigen Berechnung Ihrer Anwältin, müsste ich ihr 164,- Euro zahlen. Wahrscheinlich wird es bei genauerer Berechnung sogar weniger. Das wäre soweit noch ok.

Ich habe die Möglichkeit mein Gehalt zu steuern. Bedeutet, ich kann mein regelmäßiges Gehalt niedrig einstufen und dafür am Ende des Jahres eine Gutschrift/Bonuszahlung bekommen. Des Weiteren könnte ich diese Bonuszahlung bei meinem Arbeitgeber anlegen. Das werde ich auch zunächst tun, damit dieses zusätzliche Einkommen bei den laufenden Berechnungen nicht mit einfließt.

Nun meine Frage:

Kann ich diese Bonuszahlungen irgendwie vor Ihr verstecken??

Ich sehe momentan keine Möglichkeit, da es ja auf dem Lohnsteuerbescheid irgendwann auftauchen wird sobald es ausgezahlt wird. Ich habe die Hoffnung, dass sie nie mit Nachforderungen kommt, bzw. in ein paar Jahren meine Einkommensverhältnisse prüfen lässt. Ist es meine einzige Chance, darauf zu hoffen, dass sie nie wieder danach fragt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 21:57
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Deine Ex nicht ganz so auf dem laufenden ist und se dein Einkommen der Vorjahre nicht kennt, kannst du das Geld über betriebliche Altersversorgung 'verstecken'. Allerdings wenn ihr vorher Transparenz hattet, sollte deiner Ex dies auffallen....

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2014 23:42
(@Brainstormer)

Moin,

Wenn Deine Ex nicht ganz so auf dem laufenden ist und se dein Einkommen der Vorjahre nicht kennt, kannst du das Geld über betriebliche Altersversorgung 'verstecken'.

Sollte das angesparte Vermögen der betrieblichen Altersvorsorge über der Bagatellgrenze liegen, so fällt diese in den Versorgungsausgleich.

Kann ich diese Bonuszahlungen irgendwie vor Ihr verstecken??

Ich sehe momentan keine Möglichkeit, da es ja auf dem Lohnsteuerbescheid irgendwann auftauchen wird sobald es ausgezahlt wird. Ich habe die Hoffnung, dass sie nie mit Nachforderungen kommt, bzw. in ein paar Jahren meine Einkommensverhältnisse prüfen lässt. Ist es meine einzige Chance, darauf zu hoffen, dass sie nie wieder danach fragt?

Es könnte Sinn machen, sich den Bonus erst dann auszahlen zu lassen, nachdem du tatsächlich aufgefordert wurdest deine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Gewöhnlich kann dann erst nach 2 Jahren wieder Auskunft verlangt werden. Solltest du zu diesem Zeitpunkt aber schon in LSK 1 sein, verschenkst du 'ne Menge Geld, da die Steuerbelastung dann wesentlich höher ist.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2014 23:55
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brainstormer,  du hast recht, aber was niemand weiß,  macht niemanden heiß und baV ist zunächst nicht erkennbar, wenn Exemplar sich nicht jede Gehaltsabrechnung vorlegen lässt und mit einem Jahresgehaltsauszug abgespeist werden kann. Bei uns ist dies daraus nicht ersichtlich und die Zahlung zur BaV erfolgt im Mai.....also probieren könnte er es, er hat ja nichts zu verlieren.

CU Bitumen


Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 00:01
(@Brainstormer)

Moin Bitumen,

na ja, auf dem Formular zum Versorgungsausgleich, welches man anlässlich der Scheidung erhält, müssen auch betriebliche Renten angegeben werden.
Ich würde mir überlegen, ob ich da wirklich falsche Angaben machen würde...

...noch 'ne Anmerkung an den TO: Konzentriere dich jetzt vornehmlich auf das Haus. Hier liegt momentan dein größtes finanzielles Risiko.

--
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 00:08
Seite 2 / 2