Hallo!
Mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich hoffe auf zahlreiche und hilfreiche Antworten 🙂
Die Trennung steht bevor. Kurze Schilderung meiner Situation Verheiratet seit 12 Jahren 3 Kinder (12, 10, 4 Jahre) Frau seit 12 Jahren ohne Einkommen (seit kurzem Minijob) Noch leben wir im selben Haus, zwar von Bett und Tisch getrennt wie man so schön sagt, aber innerhalb des Hauses. Die Konten sind bereits getrennt. Ich übernehme alle Kosten für den Haushalt, Kinder, Auto usw.
Meine Fragen:
1.Ich habe ein variables Einkommen. Werden die Einkommensverhältnisse regelmäßig geprüft oder reicht eine Jahresübersicht zum Zeitpunkt der Trennung?
2.Hat meine Frau Anspruch auf Unterhalt, oder muss sie zumindest eine Halbtagsstelle annehmen, da das jüngste Kind 4 Jahre alt ist? Ein Betreuung der Kinder ist bis mindestens 14 Uhr gewährleistet.
3.Hat meine Frau schon jetzt Anspruch auf das Kindergeld, obwohl ich alle Kosten für alle im Haushalt befindlichen Personen (einschließlich meiner Frau) bezahle?
Im Voraus schonmal besten Dank für Eure Antworten und Erfahrungen
Hi,
im Trennungsjahr muss Deine Frau nicht mehr arbeiten, als sie es während der Ehe getan hat. Motivator für die Zeit nach der Scheidung wird sein, wie "solvent" Du bist. 12 Jahre nicht arbeiten (müssen) wird Dir jetzt vorhersehbar auf die Füße fallen.
Dein Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate wird auf 1 Monat herunter gerechnet. Dann gibt es Abzüge für berufsbedingten Aufwand und private Altersvorsorge. Alle 2 Jahre besteht Anspruch auf Auskunft. Wenn Du hier mal ein paar Zahlen lieferst, können wir für Dich rechnen.
Der Unterhaltsanspruch der Kinder hat Vorrang vor dem Deiner Frau. Nur wenn Dir nach dem Kindesunterhalt noch "Masse" über dem Selbstbehalt bleibt, kommt sie überhaupt an die Reihe. Der Mindestunterhalt für die drei beträgt 334 + 272 + 222 Euro, also schon mal 828 Euro.
Solange Du den Unterhalt aller Beteiligten trägst und die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, seid ihr beide Anspruchsberechtigte für das Kindergeld. Ausgezahlt wird es nur an einen. Sofern sie das Kindergeld erhält, würde ich ihr auch einen Teil der Ausgaben überlassen. Kindergeld ist ja kein Arbeitseinkommen für Mama.
Für den Fall, dass Du uns hier rechnen lassen willst, wäre die Angabe des Oberlandesgerichtsbezirks in dem ihr lebt hilfreich und die Angabe, ob und in welcher Höhe Du ehebedingte Schulden tilgst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM!
zunächst mal vielen Dank für diese aussagekräftige Antwort.
Der Kinderunterhalt ist klar. Da habe ich mich bereits erkundigt und der steht auch außer Frage. Danke.
Wie gesagt ist mein Einkommen stark Provisionsabhängig. In den letzten 12 Monaten war es "zum Glück" sehr niedrig. Also günstig für die Berechnungen. Es würde zwar etwas "Masse" über dem Selbstbehalt übrig bleiben, aber im nächsten Jahr könnte durchaus weit mehr "Masse" übrig bleiben. Und das will ich nicht an meine Frau abtreten müssen, die es nicht einsieht arbeiten zu gehen. Was natürlich bei 3 Kindern nicht einfach ist. Aber bleiben wir bei den Fakten... Mich interessiert, ob Sie Ansprüche auf Unterhalt hat, wenn mein Einkommen wieder steigt. Du sagst, alle 2 Jahre hat sie das Recht auf Einsicht. Kann sie dann nachfordern?
Mein Anwalt sagte mir übrigens, es wäre das beste für mich wenn ich im Haus bleibe und sie sich eine Wohnung sucht. Somit hätte ich die Belastung mit dem Haus und könnte ihr gar keinen Unterhalt zahlen. Geht das so einfach?
Wegen der Berechnung kann ich gerne mal ein paar Zahlen nennen. Aber welchen Betrag nimmt man? Den Netto-Verdienst, oder den Auszahlungsbetrag?
Du sagst, im Trennungsjahr muss sie nicht mehr arbeiten als sie es während der Ehe getan hat. Was ist nach dem Trennungsjahr?
Vielen Dank schonmal im Voraus 🙂
Moin
Wie wird denn Dein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bist Du abhängig beschäftigt oder eher selbstständig?
Mich interessiert, ob Sie Ansprüche auf Unterhalt hat, wenn mein Einkommen wieder steigt.
Wenn sie UH-berechtigt ist und Du dadurch leistungsfähig - ja. Mit dem Nachfordern sieht es anders aus, da hier deutlich strengere Regeln herrschen, die auch von den Gerichten fast immer eingehalten werden. Nur - falls die Ex davon Kenntnis erhält, dass Du mehr verdienst und sie dadurch (mehr) UH erhalten würde, kann sie bei einer ca. 10%-igen Steigerung Deines Einkommens auch sofort erneut Auskunft verlangen. Von daher - so einfach ist es nicht.
Mein Anwalt sagte mir übrigens, es wäre das beste für mich wenn ich im Haus bleibe und sie sich eine Wohnung sucht. Somit hätte ich die Belastung mit dem Haus und könnte ihr gar keinen Unterhalt zahlen. Geht das so einfach?
Oh ja, so reden manche Anwälte. M.E. völliger Blödsinn zu Gunsten RA's Honorar. Bei Immo-Besitz würde das erste Jahr (vielleicht) das bewirken, was RA verspricht. Aber dann wird der reale örtliche Mietertrag zugrunde gelegt, und das als Dein Einkommen, wenn Du dort wohnst. Ansonsten gilt fast immer:
- Abzahlung von Immo-Krediten können als Altersvorsorge bei der Bereinigung des EK angesetzt werden, max. 4% vom Brutto des Erwerbseinkommen
- Zinsen auf den Kredit sind bei den (potentiellen) Mieteinnahmen abzugsfähig
- ansonsten? nichts
- potentiell mögliche Mieteinnahmen nach einem Jahr Trennung gelten als Einkommen, bis dahin gilt der für den eigenenen Bedarf angemessene ortsübliche Mietzins (ebenfalls als Einkommen zu betrachten)
Ehrlich gesagt, bei Deinem RA kommen mir so einige Zweifel auf, wessen Interessen er vertritt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie!
danke für deine Anworten.
Mein Arbeitsverhältnis ist abhängig Beschäftigt, bzw. Angestellter. Mein Einkommen kann durchaus über 10 % ansteigen. Also heißt das, Sie muss Auskunft verlangen oder muss ich freiwillig Auskunft geben? Und ein Nachfordern ihrerseits ist schwierig? Hier kommt es mir eigentlich nur darauf an zu erfahren, ob ich mich darauf einstellen kann, bei meinem Mindestselbstbehalt (1.100,00? ist das richtig) zu landen, oder ob mir zukünftig etwas mehr bleibt.
Hm..Ich dachte ich hätte einen vernünftigen Anwalt ausgesucht. Da ich nicht wusste, welcher was taugt, habe ich im Internet den genommen, der die meisten positiven Bewertungen hatte. Bezgl. der Immobilie meinte er nur, das beste was mir passieren könnte wäre, wenn sie freiwillig auszieht. Ich dadurch im Haus bleiben kann und durch die hohe Belastung keinen Unterhalt an Sie zahlen muss. Auf lange Sicht will ich natürlich das Haus verkaufen. Aber um einen möglichst guten Preis zu bekommen, möchte ich mir damit ausreichend Zeit lassen. Zur Not 2-3 Jahre.
Du schreibst: "- Abzahlung von Immo-Krediten können als Altersvorsorge bei der Bereinigung des EK angesetzt werden, max. 4% vom Brutto des Erwerbseinkommen"
Bedeutet das, egal wie hoch die Belastung der Abzahlung ist, ich kann max. 4 % vom Brutto ansetzen?
Du schreibst auch von Mieteinnahmen. Meinst du den Fall, ich behalte die Immobilie und vermiete sie?
Moin Hans Wurst,
Du schreibst: "- Abzahlung von Immo-Krediten können als Altersvorsorge bei der Bereinigung des EK angesetzt werden, max. 4% vom Brutto des Erwerbseinkommen"
Bei selbst genutzten Immobilien wird ein Wohnvorteil ermittelt (Vorteil mietfreien Wohnens).
Dieser basiert im ersten Jahr der Trennung auf einer "subjektiven" Miete, heißt: Was würdest Du alleine für Dich an Miete zahlen ?
Danach wird eine "objektive" Vergleichsmiete dafür angesetzt, heißt: Was würde das Objekt gem. örtlicher Gegebenheiten an Miete erzielen ?
Kleines Beispiel (Abtrag 600 EUR, davon 400 EUR Zins und 200 EUR Tilgung):
Trennungsjahr
300 EUR (subjektiver Wohnwert)
./. 400 EUR (Zinsanteil)
-------------
./. 100 EUR (negativer Wohnvorteil), wäre bei der Einkommensbereinigung von Deinem EK abzuziehen
Die 200 EUR Tilgung wären zusätzlich einkommensbereinigend anzusetzen (so Euch das Haus gemeinsam gehört, in jedem Fall, ansonsten bis zu 4% vom Brutto).
Nach dem ersten Jahr:
500 EUR (objektiver Wohnwert)
./. 400 EUR (Zinsanteil)
-------------
100 EUR (positiver Wohnvorteil), wäre bei der Einkommensbereinigung zu Deinem EK hinzuzuzählen
Tilgung wie zuvor.
Insofern hat der Anwalt kurzfristig durchaus Recht.
Häufig ist der geordnete Immobilienverkauf das Mittel der Wahl.
Die Kernfrage ist aber: Was will Deine Frau ?
Zu den Einkommensschwankungen:
Wenn Dein EK jährlich stark schwankt, kann es auch darauf hinauslaufen, dass - analog Selbständigen - der Durchschnitt der vergangenen drei Jahre genommen wird.
Fakt ist: Kläre so viel wie möglich einvernehmlich mit Deiner Frau. Gerade über Immobilienwerte lässt sich trefflich (und teuer) streiten.
Viel hängt von Deiner Kompromißbereitschaft (und der Deiner Frau) ab.
Da sie über kein EK (bzw. nur geringes) verfügt, ist ihr Risiko zunächst deutlich geringer (ihr Anwalt wird durch Dich bzw. die Allgemeinheit gezahlt, Deinen zahlst Du selbst)!
Gruß
United
moin,
anstatt nach Schlupflöchern zu suchen, wie du deine Ex finanziell im Regen stehen lassen kannst bitte ich dich eines zu überlegen: es war sicherlich eine Entscheidung in der Ehe, von euch gemeinsam getroffen, dass du den Hauptverdiener spielst und deine Frau mit den Kindern zuhause bleibt.
Dadurch ist ihr nach 12!!!!! Jahren Auszeit ein erheblicher Nachteil entstanden: nach 12 Jahren mit 3 Kindern findest du kaum einen gitbezahlten Job.
Und wie du schon sagst, arbeiten und drei Kinder gut zu versorgen ist sportlich.
Ich habe ebenfalls 3 Kinder und werde bald wieder arbeiten gehen.
Ich habe aber nie länger als 1 Jahr ausgesetzt.
Da solltest du wirklich kompronissbereiter rangehen und deiner Frau mehr Zeit lassen. Wenn sie in 2-3 Jahren halbtags arbeiten geht ist das schon anstrengend genug. Ich weiss, wovon ich rede. Ich arbeite 30h/Woche mit gut 1,5h Fahrzeit.
Nur mal so zum nachdenken.
mmm
wende geltendes Recht an und lasse Dich gut beraten. Warum solltest Du auch nur einen Euro mehr bezahlen? was Du später dann freiwillig mehr bezahlst, bleibt Dir überlassen, jedoch gerichtliche Regelungen auf das absolute Minimum beschränken. Kann ich Dir nur aus eigener Erfahrung raten.
Meine Ex war selbst mit einem 25% Aufschlag nur bis 4 Tage nach Gerichtsbeschluß zufrieden, dann fingen wieder die Forderungen an.
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
naja, aber wieso man jetzt alle Frauen unter Generalverdacht stellen sollte erschliesst sich mit nicht.
Eventuell kommt der TO mit einer grosszügigen Vereinbarung ohne Rechtsstreit und Anwälte weitaus billiger weg als mit Erbsenzählerei.
Und bis jetzt hab ich auch noch nichts Böses über die Frau gehört...wieso also sich in Gefahr begegnen, eine Lawine loszutreten, die sich sicher auch aufs Verhältnis niederschlagen wird wenn man jetzt nochhalbwegs miteinander reden kann.
Und so leicht findet die nach 12 Jahren keinen halbwegs vernünftigen Job.
mmm
ich wette, dass der TO sich spätestens 3 Monate nach Abschluß einer Vereinbarung hier genau mit diesem Thema wieder meldet
Ich stelle nicht alle Frauen unter Generalverdacht, jedoch ist die Situation des TO prädestiniert, dass sich die Forderungen seiner EX immer weiter erhöhen. Ich bin hier immer für klare Regelungen
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Also zunächst mal geht es ja nur darum, die Rechtslage auszuloten um eine Verhandlungsposition einnehmen zu können.
Wenn beide diese dann kennen, sollte auch eine außergerichtliche Einigung möglich sein.
Ich halte aber auch nicht davon, schon mal im Vorwege das Füllhorn zu öffnen um den "Gegner" milde zu stimmen.
Mehr Holz macht das Feuer nicht zufriedener sondern gieriger.
Wenn man ein Auto kaufen will, bietet man ja auch nicht erstmal mehr als man bezahlen möchte, sondern fängt irgendwo dadrunter an.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mönsch beppo,
aber die Einsicht, dass man diese Situation in beiderseitigem Einverständnis über 12 Jahre gelebt hat und es mit (wahrscheinlich) Ü40, 3 Kindern und 12 Jahren raus aus dem Job sollte die kompromissbereitschjaft erhöhen finde ich.
Natürlich nur, wenn auf der anderen Seite eine ehrliche Bereitschaft da ist, sich in wenigen Jahren auf eigene Füße zu stellen.
Die Situation haben ja BEIDE so geschaffen.
mmm
in beiderseitigem Einverständnis über 12 Jahre gelebt hat.
Woher weißt du das?
Ob sie arbeitet oder nicht ist zunächst mal alleine ihre Entscheidung.
Ob er damit einverstanden ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Oder kennst du eine (legale) Möglichkeit, sie zur Arbeit zu zwingen, falls er nicht einverstanden sein sollte?
Meine Ex hat sofort mit bekannt werden ihrer ersten Schwangerschaft ihren Job hin geschmissen und seitdem nie mehr einen aufgenommen.
Das ist jetzt 18 Jahre her.
Was ich darüber denke interessiert niemanden.
Aber alle wissen, dass das "einvernehmlich" geschehen ist.
Und warum gehst du davon aus, dass sie sich nicht gerade genauso über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert, wie er es hier tut?
Und wie genau sehe ein Kompromiss aus deiner Sicht aus?
Und warum denkst du, dass er zu keinem Kompromiss bereit ist?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
also wenn die Ex sich nach dem ersten Kind schon weigerte arbeiten zu gehen, obwohl der TO es wollte und sich auch Kinderbetreuung und Haushalt beteiligt hätte ist es schön dämlich, da noch 2 Kinder nachzulegen.
Da unterstelle ich dem TO lieber Einvernehmlichkeit in der Rollenverteilung als Dämlichkeit.
Und den Kompromiss schrieb ich bereits: Eine nacheheliche Vereinbarung, am besten mit stufenweiser Reduzierung der EU über 3-4 Jahre oder so.
mmm, die nie auch nur 1 Cent TU oder EU beansprucht hat
Um etwas Licht in die ganzen Vermutungen zu bringen, ein paar Randinformationen.
Bis vor einer Woche konnten wir noch relativ vernünftig miteinander reden. Bis ich sie dazu überredet habe, unsere Konten zu trennen. Nun denkt Sie, ich will irgendwelche Machtspielchen spielen. Aber das hat einen anderen Hintergrund. Unabhängig von der Trennung, stehen wir finanziell gerade schlecht da (variables Gehalt sei Dank). Aus diesem Grund (und auch in Hinblick auf die Trennung) habe ich die Konten getrennt. Dies hat den Hintergrund, dass ich die Haushaltsführung nun selbst übernehme um unnötige Ausgaben zu vermeiden (Also zb. Handtaschen und Schuhe kaufen obwohl man im Dispo steckt) und wieder schwarze Zahlen zu schreiben. Ich mache nun die Einkäufe. Sie hat ihr eigenes Konto auf welches Sie ihr Einkommen aus dem Minijob bekommt. Quasi als Taschengeld für Ihre eigenen Belange. Wie schon erwähnt, zahle ich ALLES. Haushalt, Ihr Auto, Ihr Benzin, Ihr Handy, usw. Das habe ich auch noch bis zur Trennung vor. Sie hat also eigentlich keine Kosten. Und mit dem Geld aus Ihrem Minijob kann Sie kaufen was sie will. Jedenfalls denkt sie nun, ich wollte sie dadurch Handlungsunfähig machen und ist stinkig. Soviel zur Einvernehmlichkeit.
Zu Ihrer Berufstätigkeit nun soviel. Sie hat das erste Kind bereits mit 22 bekommen. Dadurch, dass wir relativ früh Eltern geworden sind, war das Geld schon immer knapp und auch immer Grund für Diskussionen und Streit. Sie hat aber in der ganzen Zeit keinen Job gesucht. Ein Minijob hätte ja schon geholfen. Jetzt kommt bestimmt die Frage warum wir so dämlich waren noch 2 Kinder zu bekommen. Die ganzen Zusammenhänge zu erklären wäre jetzt zu umfangreich und es gehört meiner Meinung nach nicht hier hin. Außerdem wollte ich ja hilfreiche Tipps und Fakten und keine Diskussion über Sinn und Unsinn starten. Die bisherigen Antworten waren alle sehr hilfreich und informativ. Ich hoffe es bleibt so.
Naja, um das ganze auf den Punkt zu bringen: Kann es wirklich sein, dass ich ihr bis Lebensende Unterhalt zahlen muss? Sie wollte nie arbeiten und wird es auch in Zukunft nicht. Die Kinder können von 7 - 16 Uhr betreut werden. Da findet man doch eine Halbtagsstelle, oder nicht? Es muss ja nicht im gelernten Beruf sein. Ich finde wer die Ehe durch Untreue zerstört, der kann nicht auch noch dafür belohnt werden auf Kosten des betrogenen Ex zu leben. Aber das interessiert unsere Rechtssprechung anscheinend nicht. Achso...Sie hat sich bereits ihre eigene RechtsanwältIN genommen.
Jetzt bin ich am Ende doch noch Emotional geworden obwohl ich ja auf Fakten bestehe. Aber das musste mal raus.
Moin Hans,
Ich finde wer die Ehe durch Untreue zerstört, der kann nicht auch noch dafür belohnt werden auf Kosten des betrogenen Ex zu leben.
das kannst Du so sehen - es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du als betroffener KV (und diese Erfahrungen haben einige von uns gemacht) im Zweifelsfall mind. 2 Jahre sogar einen Next Deiner Ex mit durchfinanzierst. Denn erst ab diesen Zeitpunkt gehen Gerichte von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus.
Das Schuldprinzip der 70er Jahre gibt es nicht mehr.
Wie schon erwähnt, zahle ich ALLES. Haushalt, Ihr Auto, Ihr Benzin, Ihr Handy, usw. Das habe ich auch noch bis zur Trennung vor
Das solltest Du aus meiner Sicht mal ganz schnell ändern. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir noch nette Geschichten erzählen, was passiert wenn die Exe mit dem auf Dich zugelassenen und versicherten KFZ im Trennungstress einen Unfall baut. Meld das KFZ auf sie um, fordere sie auf ihre Verträge umzustellen. Du kannst gerne dafür einen Betrag X auf ihr Konto zahlen umd das Ummelden zu erleichtern. Aber sieh zu, dass Du aus der Haftung für die Verträge rauskommst.
Wenn Deine Exe morgen Lust hat nach China anzurufen, wird die Rechnung bei Dir aufschlagen. Und so wird es mit vielen weiteren Kosten laufen - insbesondere wennn die KM nie gelernt hat, verantwortlich mit Geld umzugehen.
Wenn ihr schweren finanziellen Schaden abwenden wollt, versucht das Ganze einvernehmlich zu regeln. Dazu muss aber ein Restvertrauen vorhanden und beide Anwälte müssen auf eine einvernehmliche Lösung geschaltet werden. Denk daran, strittige Verfahren sind für Anwälte viel attraktiver. Wenn Du ansonsten nicht mehrere tausend Euro im Monat verdienst, sieht es finanziell nicht rosig für Dich aus. Gruß Ingo
Moin HW,
Naja, um das ganze auf den Punkt zu bringen: Kann es wirklich sein, dass ich ihr bis Lebensende Unterhalt zahlen muss? Sie wollte nie arbeiten und wird es auch in Zukunft nicht.
Bei 12 Jahren Ehe, 3 Kindern und einer unterhaltsberechtigten Frau, kannst du davon ausgehen, dass du zumindest einige Jahre von deinem Selbstbehalt wirst leben müssen.
Wie lange deine Ex tatsächlich Anspruch auf Unterhalt hat, kann dir niemand mit Sicherheit sagen - außer einem Richter.
Auf jeden Fall haben unsere lieben Volksvertreter vor kurzer Zeit den § 1578 BGB so abgeändert, dass bei langer Ehedauer (whatever that means) eine Befristung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unbillig ist.
Unter diesen Voraussetzungen erscheint deine Vorstellung, das Haus noch 2 oder 3 Jahre allein halten zu können, ziemlich optimistisch.
Ist denn überhaupt schon klar, dass deine Ex freiwillig ausziehen würde?
Wer steht im Grundbuch?
Die Kinder können von 7 - 16 Uhr betreut werden. Da findet man doch eine Halbtagsstelle, oder nicht? Es muss ja nicht im gelernten Beruf sein.
Das sehe ich ähnlich, aber das interessiert niemanden, wenn deine Ex und ein Richter anderer Meinung sind.
--
Brainstormer
Ziemlich ernüchternde Antworten. Aber trotzdem danke.
Mit dem Haus das ist noch nicht ganz klar. Einerseits würde ich gerne meine Frau mit den Kindern darin wohnen lassen. Einmal damit die Kinder trotz der schwierigen Situation wenigstens nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden (Freunde, Schule, usw.) und weil sie zu viert den Platz auch gebrauchen könnten. Mir reicht eine kleine Wohnung. Aber andererseits kann sie sich das haus ohne Einkommen nicht leisten. Und sie dabei zu unterstützen finde ich gefährlich. WEr weiß wie sich alles entwickelt. Nachher lebt sie hier mit ihrem Next in unserem Haus (wo wir beide im Grundbuch stehen) und ich zahle fleißig weiter. Da finde ich es sicherer selbst im Haus zu bleiben (sofern ich´s mir leisten kann) und dann irgendwann das Haus zu verkaufen.
Momentan ist sie mit der letzten Variante einverstanden. Aber die Meinung kann sich schnell ändern.
Moin Hans,
normalerweise kann eine Ex-Frau mit 3 Kindern, ohne nennenswerters Einkommen, kein Haus incl. Bankraten, Reparaturrückstellungen und Betriebskosten halten. Dazu kommen auch die "unbeliebten" Pflichten, wie Reparaturen / Rasen mähen, worauf manche (!) Frauen halt keine Lust haben. Ob bei 3 Kindern dazu überhaupt Zeit bleibt ist noch eine ganz andere Frage.
Bei 3 Kindern (auf dem Dating-Markt sprechen pot. Partner übrigens von "Altlasten") wird es auch für Deine Ex nicht einfach, den Prinz Charming aus dem Hut zu zaubern, der gleich mal in die Immobilie mit einsteigt.
Nachher lebt sie hier mit ihrem Next in unserem Haus (wo wir beide im Grundbuch stehen) und ich zahle fleißig weiter.
Das ist allerdings ein Modell, das manche (!) Exen als sehr gelungen ansehen und genauso durchziehen möchten. Vorher hast Du als Ex-Mann allerdings noch mal die Terrasse neu zu fliesen, damit sich es der Next im Liegestuhl auch noch bequem machen kann. Gerne wird mit der Trennung auch soweit gewartet, bis die notwendigsten Arbeiten von Dir auch noch ausgeführt wurden.
Deshalb ist die Überlegung das Haus einvernehmlich und möglichst gewinnbringend zu verkaufen, nicht ganz von der Hand zu weisen
Der nächste Punkt: Auch Du möchtest vielleicht irgendwann auch wieder eine neue Beziehung starten. Die wenigsten Frauen können es sich vorstellen, im alten Schlafzimmer auf der Seite Deiner Ex zu schlafen. Spästestens dann wird sich der Punkt ergeben, wie man einen Neuanfang gestalten kann. Auch dann ist ein Haus im Weg. Gruß Ingo
Moin Hans Wurst,
Kann es wirklich sein, dass ich ihr bis Lebensende Unterhalt zahlen muss? Sie wollte nie arbeiten und wird es auch in Zukunft nicht.
Kurz und knapp in Ergänzung zu Brainstomer:
Ja, das kann sein (muss aber nicht).
Anstelle "sie wollte nie arbeiten" kann die Gegenseite argumentieren, dass ihr durch Pflege und Erziehung der Kinder in jungen Jahren, die Aufnahme einer eigenen Erwerbstätigkeit unmöglich war. Den Schaden hast Du zu ersetzen.
Je nachdem wie ihre damalige Ausbildungsituation war und ob Chancen bestehen, ihren erlernten Beruf (so sie einen hat) wieder aufzunehmen, liegt es an Dir nachzuweisen, dass ihre aktuelle Situation nicht "ehe-" bzw. "erziehungsbedingt" ist.
Ich finde wer die Ehe durch Untreue zerstört, der kann nicht auch noch dafür belohnt werden auf Kosten des betrogenen Ex zu leben.
In der Tat gibt es im Gesetz einen Verwirkungsgrund "Ausbruch aus intakter Ehe".
Soweit die Theorie.
In der Rechtsprechung scheitert der Versuch so aus der Nummer raus zu kommen, an zwei Gründen:
- Wer geht in einer "intakten Ehe" schon fremd ? D.h. irgendwas stimmte schon vorher nicht ...
- Eine Verwirkung findet seine Grenzen, wenn fehlender Unterhalt die finanzielle Existenz gemeinsamer Kinder gefährdet.
Also: Ganz schnell wieder vergessen.
Gruß
United
