Hallo zusammen,
wie bereits unter "Meine Geschichte" geschrieben, steht die Trennung von meiner Frau seit Samstag fest (sie will es, ich nicht). Nun habe ich eine menge Fragen, hier nur die wichtigsten:
1. Ich habe noch eine weitere uneheliche Tochter für die ich zahle.
2. Wir haben 2 eheliche Kinder
3. Meine Frau kann gesundheitlich nur stark eingeschränkt arbeiten.
Und nun zu den Frage:
Wie sieht es mit Selbstbehalt für mich aus ? Ist das Einkommensabhängig (verdiene z. Zt. ca. 2100 € netto plus KG) ? Ich habe hier häufig 900 € gefunden (plus Arbeitskosten), stimmt diese Zahl auch bei meinen Verhältnissen ? Wenn ja, könnte ich dies bei der Wohnungssuche für mich berücksichtigen.
Wie sieht es den konkret jetzt aus ? Wir sind so schon immer finanziell seeeehr knapp dran, wenn ich jetzt noch die Miete für 2 Wohnungen aufbringen müsste, würde das gar nicht gehen. Wir haben uns überlegt, ob hier für meine Frau übergangsweise das Sozialamt einspringt, weiss da jemand was zu ?
Wie wirkt sich die Trennung auf den KU für die uneheliche Tochter aus ? Bin bereits jetzt Mangelfall, daher gehe ich davon aus, dass auch da Änderungen nötig werden !?
Falls jemand Antworten hat, wäre es echt toll.
Danke im voraus
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon,
Dein Bedarfskontrollbetrag liegt bei 1.100,- Das ist in etwa sowas wie dein SB bei diesem Einkommen. Davon musst du dann nur deine Wohnung bezahlen.
D.h. rund 1.000,- werden für den Unterhalt abgeschöpft. Das geht, je nach Alter der Kinder im wesentlichen für KU drauf. Für deine Ex bleibt dann nicht viel. KG geht dann aber zu ihr.
Immer vorausgesetzt, die Kinder bleiben bei ihr.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo beppo,
erst mal danke für die schnelle antwort, aber ich bin wohl etwas begrifffstutzig.
Heisst das jetzt, das mir nun ca. 1100 € bleiben ? Habe ich also die 1100 € für mich alleine zur Verfügung, für Miete, Strom, Leben und so weiter ?????
Das kommt mir so viel vor !? Wenn ich davon mal 400 € für Miete und 200 € für sonstiges abziehe, hätte ich also zum Leben immer noch 500 € nur für mich ? Kann ich irgendwie nicht glauben.
Fragender Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
ob hier für meine Frau übergangsweise das Sozialamt einspringt, weiss da jemand was zu ?
Wohin soll der Übergang denn übergehen? Er geht nach Steuerklasse I, die Dich zu einem KU-Mangelfall macht, dann lebt nicht nur Deine Frau, sondern auch Deine Kinder dauerhaft auf Alg-2 Niveau.
wenn ich jetzt noch die Miete für 2 Wohnungen aufbringen müsste
Fühl Dich besser mal für Dich selbst verantwortlich. Deine Frau will die Trennung und Du sollst gehen? Aber weiter für den Mietvertrag haften? Machs nicht. Erklär der Dame:
- Dass sie sich VOR der Trennung um den Alg-2 Antrag kümmern muss, und zwar selbst
- Dass Du dann eben jetzt den Mietvertrag einseitig kündigst, und erst umziehst, wenn Du aus der Haftung bist, dass der Vermieter dadurch natürlich aber auch von sich aus ein Kündigungsrecht hat.
Der Wind der sozialen Realität wird eisig werden, besser sie merkt das jetzt, kann ja auch heilsam sein, und hör auf, den edlen Ritter zu spielen, Du bist das Opfer.
Servus Luhnitun!
- Dass Du dann eben jetzt den Mietvertrag einseitig kündigst, und erst umziehst, wenn Du aus der Haftung bist, dass der Vermieter dadurch natürlich aber auch von sich aus ein Kündigungsrecht hat.
Ich würde Deiner Frau nahelegen, selbst auszuziehen, wenn sie die Beziehung als beendet betrachtet. Ich würde auf keine Fall ausziehen...
By the way: habt Ihr über eine Ehe-/Partnertherapie mal nachgedacht?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Fühl Dich besser mal für Dich selbst verantwortlich. Deine Frau will die Trennung und Du sollst gehen? Aber weiter für den Mietvertrag haften? Machs nicht. Erklär der Dame:
* Dass sie sich VOR der Trennung um den Alg-2 Antrag kümmern muss, und zwar selbst
* Dass Du dann eben jetzt den Mietvertrag einseitig kündigst, und erst umziehst, wenn Du aus der Haftung bist, dass der Vermieter dadurch natürlich aber auch von sich aus ein Kündigungsrecht hat.Der Wind der sozialen Realität wird eisig werden, besser sie merkt das jetzt, kann ja auch heilsam sein, und hör auf, den edlen Ritter zu spielen, Du bist das Opfer.
Ich würde Deiner Frau nahelegen, selbst auszuziehen, wenn sie die Beziehung als beendet betrachtet. Ich würde auf keine Fall ausziehen...
Danke für die Antworten, aber dazu muss ich was anmerken:
Ich sehe mich nicht als Edler Ritter und auch nicht als Opfer, auch wenn ich vllt ein Opfer bin.
Wir wollen das ganze vernünftig machen, wir haben weder Streit noch sonst was. Ich habe ja Verständnis für eure Äusserungen, ich weiss ja auch, das viele hier eine harte Trennung hinter sich haben. Aber wie soll das denn gehen, wenn sie auszieht ? Wir haben zwei Kinder und ich arbeite.
Wir haben bisher schon einiges besprochen, so werden wir wohl gemeinsam zum Sozialamt (falls es nicht besser ist, wenn sie da alleine hingeht) und auch mit unserer Vermieterin sprechen, wie wir das hinkriegen.
By the way: habt Ihr über eine Ehe-/Partnertherapie mal nachgedacht?
Was meinst du denn was ich will ? Ich würde sofort und ich meine sofort eine Therapie machen, es liegt aber nicht an mir. Sie hat im Moment einfach nicht die Bereitschaft dazu. Wir wissen aber beide nicht, ob das was bringen würde. Was wäre denn, wenn es kurzfristig was bringt, dann aber doch nicht funktioniert ? Da kann ich nur mal sagen, ich muss an die Kinder denken ! Dann doch lieber eine Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende !?
Im Nach hinein muss ich selbst zugeben, dass wir in die Sache schon länger reingerauscht sind, habs halt nicht gemerkt.
Noch mal ne Nachfrage zum SB, ich werde ja wohl in der Steuerklassse auf eine andere rutschen und dann weniger Netto haben. Lt. Düsseldorfer Tabelle ist ja der SB einkommensabhängig, und ich rutsche doch sicher runter. Wenn ichs richtig verstehe, bleibt mir im Extremfall doch immer mind. 900 € ????
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon,
sobald KU und EU zur Zahlung anstehen: laß Dir von Deinem AG Dein Netto ausrechnen, das bei Steuerklasse I rauskommt. Und nur auf dieser Basis darfst Du
KU (für alle Kinder) und EU/TU berechnen und zahlen.
Sobald die Trennung vollzogen wird, würde ich an Deiner Stelle sofort zur Steuerklasse I wechseln. Dann weißt Du von Anfang an, was Dir so bleibt. Solltest Du weiterhin die Steuerklasse III behalten (was im Trennungsjahr prinzipiell zulässig ist), wirst Du ob des "hohen" Nettogehaltes höheren KU/TU/EU zahlen; Dich jedoch beim Erhalt des Steuerbescheides für 2008 ziemlich wundern - und ggf. eine Nachzahlung allein tragen müssen - und Dich ab Januar 2009 um einen geringeren KU/TU zeit- und ggf. kostenaufwendig kümmern müssen.
Der sofortige Wechsel zur Steuerklasse I wird Dir und Deiner Frau ganz schnell vor Augen führen, was so an Geld für jeden einzelnen übrigbleibt: Für Dich ca. 900 € zzgl. 5% (vom Nettoentgelt) berufsbedingter Aufwendungen. Der Rest ist Verteilmasse und wird noch nicht mal für die drei Kinder reichen; für die Frau wird nichts mehr übrigbleiben - sie muß für sich selbst sorgen und ggf. zur ARGE gehen ...
Genaue Zahlen bekommst Du hier aber nur, wenn Du Dein Nettoentgelt nach Steuérklasse I bekannt gibst.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
der minimalste SB liegt in der Tat bei 900€ + 4% Altersvorsorge + arbeitsbedingte Aufwendungen.
Des Weiteren mache Dir erstmal selber klar...es steht die Trennung an mit allen Konsequenzen.
Das soll heißen, Deine zukünftige Ex muss Ihr Leben selber regeln!!!
Sieh für Dich zu, dass du die Geldangelegenheiten geklärt bekommst und wenn du schon ausziehen willst...raus aus dem Mietvertrag....
Falls du dann noch zuviel am Monatsende von Deinen 900SB übrig hast und Dich schlecht dabei fühlst...so kann ich Dir gerne meine Bankverbindung geben 🙂
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Wir wollen das ganze vernünftig machen, wir haben weder Streit noch sonst was.
Das ist ein Widerspruch in sich. Eine Trennung wegen "fühl mich nicht genug geliebt", ohne ein wirtschaftliches Konzept, ist nicht vernünftig.
Kleiner Schritt zurück zur Vernunft könnte sein, die Trennung bis Anfang nächsten Jahres aufzuschieben, dann hast Du die Steuerklasse III noch für ganz 2009 und die Landung wird etwas weicher. Ausserdem seid Ihr diese Bedenkzeit Euren Kindern schuldig. Und Du hast genug Zeit, die Verträge zu konsolidieren, ist ja nicht nur der Mietvertrag, sondern alles, wo Dein Name drauf steht, Telefon, Strom, Versicherungen etc. Das fällt Dir sonst alles auf den Kopf, wenn Madame erstmal merkt, dass man Selbstverwirklichung nicht essen kann.
Steuerklassen-I-netto ausrechnen ist ganz einfach mit Online-Rechnern wie:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Danach werden aus 2100€ in III ca 1800€ in I.
Hallo nochmal,
Danach werden aus 2100 in III ca 1800 in I.
.. und bei drei unterhaltsberechtigten Kindern (wie alt sind diese denn jeweils?) aus luhnitoon ggf. ganz fix ein Mangelfall (sofern 4% Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen in Abzug gebracht werden) ...
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
WOW, zu allererst mal VIELEN VIELEN Dank für die zahlreiche Hilfe.
Ich weiss gar nicht was ich sagen soll, ausser noch mal DANKE.
Wir haben uns grade noch mal unterhalten, geht auf ein mal echt gut. Sie wird direkt morgen zur ARGE und sich um Leistungen kümmern. Ich weiss aus meiner Fortbildung (endlich hatte die einen Sinn), dass das Amt zumindest vorübergehend (bis zu einem halben Jahr) die Miete und Heizkosten ohne eine Prüfung der Größe und der Kosten zahlen muss. Erst dann muss sie ggfls. ausziehen. Wenn das dann irgendwie geklärt ist, werden wir unsere Vermieterin ansprechen (ist echt nett und wohnt im Haus), wie wir das mit ihr regeln, wird sich auch klären können. Das mit dem Wechsel der Steuerklasse ist sicher ein guter Tip, besser jetzt weniger als nächstes Jahr ne fette Nachzahlung.
Hab auch noch ne rein praktische Frage: wie läuft es denn nun ab ? Müssen wir zum RA, zum JA oder wie geht das ? Richtet sie sich ein Konto ein und ich überweise den Unterhalt in welcher Höhe ? Wer legt das fest ? Und vor allem, wie schnell geht so was erfahrungsgemäß ? Ich meine, am besten wäre es, wenn ich zum nächsten ersten ne eigene Wohnung hätte, und das ist schon in 2 Wochen. Wohnungsmangel besteht bei uns zum Glück nicht, im Gegenteil, das wird noch das geringste Problem, nur müsste ich ja doch bald wissen, wie ich die Miete zahlen kann.
Mensch, sorry, Fragen über Fragen, ich will euch echt nicht überfordern, das bin ich selbst schon genug. Was aber echt beruhigt, so blöd das auch klingt, finanziell wird es (zumindest für mich) weniger hart als befürchtet. Ich hab mal grob überschlagen, bei 900 € Selbstbehalt, ner Wohnung bis zu 350 warm, ca. 200 sonstiges (Telefon, Versicherung, etc.) bleiben mir NUR FÜR MICH ca. 350 € im Monat zum Leben. Jetzt haben wir ca. 650 - 700 € FÜR DIE GANZE 4-KÖPFIGE FAMILIE.
Klar muss ich noch die Kinder einbeziehen, die werden sehr oft bei mir sein, aber ehrlich gesagt hatte ich eigentlich damit gerechnet, das mir weniger bleibt. Aber,
@papi74, ich brauch trotzdem nicht deine Bankdaten .....
Noch mal Danke, für die bisherige und die weitere gute Hilfe
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo,
@papi74, ich brauch trotzdem nicht deine Bankdaten .....
Stimmt ... ich nehme die Kohle auch lieber in BAR...sonst zählt es noch als Einkommen und ich muss nochmehr abdrücken :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Richtet sie sich ein Konto ein und ich überweise den Unterhalt in welcher Höhe ?
Richtig und auch nur so...dann hast du alles belegbar.
Wer legt das fest ?
a.) Ihr könnt Euch beide auf einen Betrag X einigen...dieser sollte realitätsnah an der DT liegen
b.) das JA nennt eine Zahl und wird diese zu Gunsten der Frau/Kinder legen und Dich dann zum Unterzeichnen eines Titels drängen
c.) Ihr einigt Euch nicht und die Richter werden ws festlegen (Achtung: lass Dich lieber verurteilen als das du einem Vergleich zustimmst!!!!)
Ich denke, spätestens wenn eine dritte Partei zahlen soll braucht man verwertbare Dokumente (Titel etc.)
Und vor allem, wie schnell geht so was erfahrungsgemäß ?
Je nach Streitbedarf und realistischen Vorstellungen mal schnell mal langsam
Viel Glück
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Guten Morgen, Luhnitoon,
Hab auch noch ne rein praktische Frage: wie läuft es denn nun ab ? Müssen wir zum RA, zum JA oder wie geht das ? Richtet sie sich ein Konto ein und ich überweise den Unterhalt in welcher Höhe ? Wer legt das fest ? Und vor allem, wie schnell geht so was erfahrungsgemäß ? Ich meine, am besten wäre es, wenn ich zum nächsten ersten ne eigene Wohnung hätte, und das ist schon in 2 Wochen. Wohnungsmangel besteht bei uns zum Glück nicht, im Gegenteil, das wird noch das geringste Problem, nur müsste ich ja doch bald wissen, wie ich die Miete zahlen kann.
Meine ganz persönliche Empfehlung für Dich:
1. Ab Auszug (=Trennungszeitpunkt) wechselst Du zur Lohnsteuerklasse I.
2. Anhand der Lohnabrechnung mit Steuerklasse I nimmst DU die Berechnung zum KU vor.
3. Diese Berechnung gibst Du auch Deiner Frau, damit sie nachvollziehen kann, warum Du ab wann wieviel zahlst.
4. Den berechneten Betrag zahlst Du ausschließlich per Überweisung und in getrennten Beträgen (für jedes Kind einzeln) mit entsprechendem Text (z. B. KU Karl Juli 2008).
Falls sie einen anderen KU will, soll sie Dir ihre eigene Rechnung aufmachen.
LG und gute Nerven!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Danke pueppi, für die Tips,
das mit der Steuerklasse werde ich in Angriff nehmen, kenne da jemanden der das bei uns macht (bei der Arbeit). Das sollte recht kurzfristig gehen. Wir haben auch schon am Freitag nen Termin bei der Sparkasse, da muss sie dann ein eigenes Konto eröffnen. Auf unser "gemeinsames" hat sie übrigens keinen Zugriff, auf Grund besonderer Umstände läuft das auf meinen Namen und die Vollmacht wird dann auch gelöscht. Bis Freitag kann sie da nix mehr abheben oder so, is leer.
Eins muss ich aber noch kurz klarstellen, es läuft immer noch super fair ab, wir haben quasi keine Knackpunkte, sind uns eigentlich in allem einig. Und es wird sicher so bleiben.
Eins habe ich heute aufgegeben, ich hatte bisher immer noch so ne Art, tja, Regeler für alles (mir fällt kein besseres Wort ein) und habe immer alles geregelt. Doch das hört jetzt auf, ich muss was das finanzielle betrifft jetzt an mich denken.
Daher muss sie sich jetzt selbst kümmern, Sozialamt, Vermieter und so weiter.
Aber alles in allem wird es wohl nicht zum Rosenkrieg kommen, alles wird friedlich laufen, und das ist auch echt gut, da bin ich trotz aller verzweiflung sehr happy drüber.
Ich fahre jetzt heute erst mal für 2 Tage zu meiner Schwester, muss einfach mal raus. Ich werde da aber auch mal kurz hier rienschauen, für weitere Tips wäre ich sher dankbar.
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
das mit der Steuerklasse werde ich in Angriff nehmen, kenne da jemanden der das bei uns macht (bei der Arbeit). Das sollte recht kurzfristig gehen.
Das macht aber nicht der Arbeitgeber. Du musst Dir die Steuerkarte vom Arbeitgeber aushändigen lassen und zur Änderung an das Finanzamt schicken.
Uli
Hallo,
Aber alles in allem wird es wohl nicht zum Rosenkrieg kommen, alles wird friedlich laufen
Mache Dir bitte bewusst, dass ab dem Zeitpunkt der Trennung die Frau die du mal kanntest nicht mehr existiert.
Ab sofort ist dort ein Mensch der äußerlich Deiner Frau ähnlich sieht und die Ihre Interessen verfolgen wird.
Alles was kommen wird, dient dem Zweck für Sie bereichernd zu sein.
Das muss nicht mal von Ihr persönlich kommen...alleine das Amt wird Sie "zwingen" Dich in die finanzielle Pflicht zu nehmen.
Fehler die du jetzt aus gutem Glauben (freiwillige Zahlungen etc.) machst...können Dich auf lange Sicht sehr teuer zu stehen kommen.
Was mir jett noch auffällt:
bleiben mir NUR FÜR MICH ca. 350 € im Monat zum Leben.
Von dem Geld musst du auch den Umgang bestreiten...wie du jetzt hoffentlich merkst sind dann 350€/Monat nicht viel Geld.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Von dem Geld musst du auch den Umgang bestreiten...wie du jetzt hoffentlich merkst sind dann 350€/Monat nicht viel Geld.
Natürlich sind dann 350 € nicht mehr viel Geld, dass hatte ich auch nicht gemeint, ich meinte nur, dass das mehr ist als ich befürchtet hatte. Ich habe mir jetzt eben eine Wohnung angeschaut (hing einfach ein Zettel in nem Fenster und ich hab geklingelt) und diese Wohnung kann ich wahrscheinlich haben. Und das beste, die Wohnung ist Fussläufig zu erreichen, die Kids können alleine zu Fuß zu mir kommen. Jetzt bin ich ganz hibbelig, obs klappt. Donnerstag weiß ich hoffentlich offiziell Bescheid.
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Hallo Luhnitoon
Um wir wenigstens in einem Punkt mal ein bisschen den Druck zu nehmen, deine Ex und die Kinder müssen aus der Wohnung doch gar nicht raus. Es geht nicht mehr nach der Quadratmeterzahl, sondern nach dem Mietspiegel. Seit kurzem gibt es ein Urteil vom Landessozialgericht Celle, dass die Praxis nach der Größe der Wohnung zu gehen, dadurch ersetzt, was eine Wohnung kosten darf. Dabei spielt die Anzahl der Personen und andere Faktoren, wie z.B. allein erziehend, eine Rolle.
Ich glaube nicht, dass eure Warmmiete den zulässigen Betrag übersteigt.
Mal eine ganz andere Frage. Wäre bei euch ein Wechselmodell zeitlich und technisch durchführbar? Aber selbst wenn nicht, solltest du deiner Ex das Mal vorschlagen, um zu sehen wie sie reagiert, wenn es ihr durch die Trennung an den Geldbeutel geht. Wenn sie das von vornherein kategorisch ablehnt, solltest du deinen momentanen Kuschelkurs mal grundlegend überdenken.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo, bin jetzt bei meiner Schwester (bis morgen), tut ganz gut.
Steuerklassen-I-netto ausrechnen ist ganz einfach mit Online-Rechnern wie:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm
Danach werden aus 2100€ in III ca 1800€ in I.
Zum SB habe ich noch ne Frage, bin wohl wirklich begriffstutzig. Wenn ich die Steuerklasse wechsle wären es ja wohl nicht mehr 2100 € netoo, sondern nurnoch 1900 €. Es wäre dann doch wohl folgendermaßen (bitte korrektur falls ich falsch liege):
1. 2100 € netto bei Steuerklasse III (ohne KG)
SB 1100 + 5% vom netto (ca. 100) = 1200 für mich und 900 für Unterhalt
2. 1800 € netto bei Steuerklasse I
SB 900 + 5% vom netto (ca. 90 €) = 990 für mich und 910 für Untrhalt
Stimmt meiner Rechnung so ? Und falls ich die Steuerklasse beibehalte, was versteht ihr unter Schock beim nächsten Steuerbescheid, wieso kommt dann eine Nachzahlung auf mich zu ? Wenn ichs richtig verstehe, würde sich doch spätestens mit dem Wechsel der Klasse zum 01.01.09 mein zweites Rechenbeispiel einstellen, oder ?
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....
Nein, du nimmst erst die 5% vom Netto, schaust dann in der DT in welcher Zeile du landest und wie viel Unterhalt du bezahlen müsstest und prüfst dann, ob nach allen Unterhaltszahlungen der Bedarfskontrollbetrag unterschritten ist.
Im Trennungsjahr gilt Steuerklasse 3:
2.100,- minus 5% = 1.995,- = Zeile 3 = 1.100,- Bedarfskontrollsatz. Die müssen dir bleiben
Im Jahr nach der Trennung gilt: Steuerklasse 1:
1.800,- minus 5% = 1.710 = Zeile 2 = 1.000,- Bedarfskontrollsatz.
Du kannst auf den Bedarfskontrollsatz nicht nochmal die 5% aufschlagen.
Eine andere Steuerklasse zu wählen als nach obiger Regel, ist ein Taschenspielertrick.
Du kannst versuchen, schon im Trennungsjahr Steuerklasse 1 zu wählen und auf der Basis des dann niedrigeren Netto den Unterhalt zu berechnen.
Nur jeder, der sowas schon mal gemacht hat, wird dann aber die zu erwartende Steuererstattung auf dein Monatsnetto wieder drauf rechnen.
Umgekehrt wäre es besonderer Käse, im Jahr nach der Trennung noch in der StKl. 3 zu bleiben, denn dann musst du erwartungsgemäß Steuern erstatten und kannst dass dann nicht mehr vom Unterhalt abziehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.