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unterhalt bei selbständigkeit

 
(@blanco2470)
Schon was gesagt Registriert

meine 2 jungs leben seit nov.2007 bei mir..da meine exfrau alg2 bekommt hab ich bis heute,noch keinen cent unterhalt erhalten.angeblich ist sie schwer krank magengeschichte,psychische probleme usw..kam damit bisher immer durch..nun hab ich erfahren,das sie im august eine gaststätte pachten will.(welch wundersame genesung).wie schaut es dann mit unterhalt aus?
hab ich überhaupt eine chance irgendetwas zu bekommen?
würd mich über jede antwort freuen..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 16:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin blanco,

erstmal herzlich willkommen auf vatersein.de. Tipp vorweg: Die Benutzung handelsüblicher Grussformeln erhöht die Chancen auf Antworten ungemein...

zu Deiner Frage: Theoretisch ist Deine Ex zweifellos unterhaltsverpflichtet. Wie sie mit dieser Pflicht praktisch umgeht, hast Du bereits erfahren: Sie behauptet Krankheiten und die daraus resultierende Unmöglichkeit einer Erwerbstätigkeit - und weil sie eine Frau ist, kommt sie damit durch. Klingt blöd, ist aber so.

Natürlich kannst Du in Kenntnis ihrer Pläne jetzt sofort ein Fass aufmachen - aber was bringt Dir das? Bestenfalls eine neuerliche Flucht in eine Krankheit - und immer noch kein Geld. Überdies wird sie mit der Pacht einer Gaststätte erstmal nicht viel verdienen; da muss renoviert und manches vorfinanziert werden. Ob sie sich eine solche "Liebhaberei" unterhaltstechnisch leisten darf oder ihre Arbeitskraft gezielt als Angestellte mit festem Gehalt einsetzen muss, steht in den Sternen.

Warum wartest Du nicht einfach mal ein paar Monate ab, wie sich das Ganze entwickelt? Ob eine Gaststätte floriert, kann man relativ leicht feststellen. Dann kann man immer noch eine Unterhaltsforderung in den Raum stellen - und als "Dann-Geschäftsfrau" wird sie sich gut überlegen müssen, ob sie auch den Gerichtsvollzieher zu ihren "Gästen" zählen möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 17:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch Dir, blanco2470, ein freundliches Hallo

wie schaut es dann mit unterhalt aus?

Diese Frage lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht beantworten. Es kommt darauf an, ob sie leistungsfähig wird. Wenn es soweit ist fordere Auskunft über ihr EK und dann kann man weitersehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 17:14