Also ich hab da mal eine Frage,
mein Sohn ist nun 16 und hat die Schule mit dem Hauptschulabschluß beendet. Er hat dieses Jahr kein Ausbildungsplatz bekommen und macht nun ein Jahr Berufsvorbereitung was vom Arbeitsamt vorgeschlagen wurde .
Wie ist den nun der Unterhalt geregelt ? wer hat da Erfahrung?
Hi,
da er minderjährig ist und eine Berufsvorbereitung vom AA macht wird wohl nach wie vor der unveränderte KU fällig.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Tina hat dir deine Frage ja schon beantwortet - besteht ein KU-Titel und endet dieser auch mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder fehlt dir bei bestehen eines Titels dieser Passus, dann solltest du schonmal in diese Richtung langsam aktiv werden.
Gruß Zahltag
Hallo Rene,
Während der Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben die Jugendlichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Diese Beihilfe wird teilweise auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.
Gruß
eskima