Unterhalt bei Schul...
 
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Unterhalt bei Schulabschluß ohne Ausbildung

 
(@rene-67)
Schon was gesagt Registriert

Also ich hab da mal eine Frage,

mein Sohn ist nun 16 und hat die Schule mit dem Hauptschulabschluß beendet. Er hat dieses Jahr kein Ausbildungsplatz bekommen und macht nun ein Jahr Berufsvorbereitung was vom Arbeitsamt vorgeschlagen wurde .
Wie ist den nun der Unterhalt geregelt ? wer hat da Erfahrung?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2012 18:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da er minderjährig ist und eine Berufsvorbereitung vom AA macht wird wohl nach wie vor der unveränderte KU fällig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 20:08
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Tina hat dir deine Frage ja schon beantwortet - besteht ein KU-Titel und endet dieser auch mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder fehlt dir bei bestehen eines Titels dieser Passus, dann solltest du schonmal in diese Richtung langsam aktiv werden.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 21:02
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Rene,

Während der Teilnahme an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme haben die Jugendlichen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26268/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A051-Jugendliche/Allgemein/Berufsvorbereitende-Bildungsmassnahmen.html

Diese Beihilfe wird teilweise auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 23:59