Hallo zusammen,
folgende Frage: Ich bin selbständig, meine Freundin hat sich von mir getrennt als unser Sohn 4 Monate alt war.
Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt erst seit Oktober 2007 einen gemeinsamen Haushalt, wobei sie ab 15.11.07 in Mutterschutz war und ab März 08 Elterngeld bezog. Bis Oktober 07 hatte sie eine eigene Wohnung. Von Juni 07 - August 07 waren wir getrennt, da sie abtreiben wollte und ich damit nicht klar kam. Bis dort sind wir überhaupt erst ab 02.06 zusammen.
Nun meine Frage: wie berechnet sich der Unterhalt im groben? Ist die Dauer des Zusammenlebens auch maßgeblich?
Für meinen Sohn bezahle ich freiwillig den Höchstsatz laut Düsseldorfer Tabelle, dies aber mit der Maßgabe bis auf weiteres, da sie sagte sie will keinen Unterhalt von mir.
Nun will sie wohl doch Unterhalt und hat das entsprechende Schreiben angekündigt. Soweit ich weiß muß ich meine letzten 3 Bilanzen vorlegen. Gilt dies ab dem Moment der Trennung oder ab dem Zeitpunkt der Forderung.
Wenn sie jetzt quasi die Forderung am 30.12.08 mir zukommen lässt mit angemessener Frist von 14 Tagen, kann ich dann die 2008er Bilanz mit reinnehmen? Wird dann auch der Kindesunterhalt angeglichen? Muß ich dem gegnerischen Rechtsanwalt die Unterlagen geben oder kann ich auch irgendein Amt berechnen lassen? Wäre es von Vorteil über das Amt zu gehen? Welche Tips habt ihr bezüglich der Unterhaltsberechnung, wie kann ich meine Bilanz noch modifizieren? Sicher braucht Ihr zur Beantwortung meiner Fragen noch weitere Auskünft, als fragt.
Gruß
Sicher braucht Ihr zur Beantwortung meiner Fragen noch weitere Auskünft, als fragt.
Wenn Du sehr gut verdienst und sie vor der Geburt nur ein "normales" Gehalt hatte, kann es gut sein, dass Du am Bedarfsdeckel bist, und dann must Du garnichts vorlegen, wenn Du nach Bedarfsberechnung bezahlst.
Der Bedarf ist 770€, wenn sie nichts verdient hat, sonst ihr (bereinigtes!) Netto vor der Geburt.
Andere Frage, meine Standardfrage: kennst Du den Steuerabzug nach §33a EStG? 7680€ im Jahr sind abzugsfähig, wenn sie sonst kein Einkommen hat.Der Steuervorteil daraus sind ca 300€ im Monat, die Dein Einkommen erhöhen und damit die Wahrscheinlichkeit, dass Du den Bedrafsdeckel erreichst.
Hallo entsetzter,
In Ergänzung zu pappasorglos:
Genau genommen interessiert dein Einkommen beim BU (Betreungsunterhalt für die Mutter) gar nicht.
Du bist "Schadensersatzpflichtig" das heißt, du musst ihr ihr bisheriges Einkommen erstatten.
Wenn es also tatsächlich 0,- oder höchsten 770,- € betragen hat und du du das bezahlen kannst, musst du genau das tun und kannst deine Bilanzen zunächst mal für dich behalten.
Du musst sie erst wieder rausholen, wenn du nicht in der Lage bist ihr bisheriges Einkommen zu erstatten, oder natürlich wenn du wegen KU zur Einkommensauskunft aufgefordert wirst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
danke für eure Antworten.
Sie hat monatlich ca. 2.400 netto verdient. Ich ca. 3.100 ,--. Allerdings war ich dieses Jahr aufgrund der Situation lang krank (Herzinfarkt) und habe nicht richtig arbeiten können, sodaß ich dieses Jahr alle Reserven aufgebraucht habe und mit minus da stehe. Bereinigt bedeutet das durch dieses Jahr ca. im Schnitt der letzten 3 Jahre noch 1.700 netto. Ich bezahle € 370,-- Kindesunterhalt freiwillig, dadurch habe ich bei der KU-Forderung keine Bilanzen vorlegen müssen.
Gruß
Hallo entsetzter,
ich bitte dich zu bedenken, dass durch deine freiwillige Unterhaltszahlug für das Kind auch hier Fakten geschaffen werden, die zwar keine präjustizierende Wirkung für die Zukunft haben müssen, aber manche Richter sehen das auch so, dass man ja zahlen kann und murmeln ihre weiteren Entsheidungen auf diese Voraussetzungen.
Ich habe zum Zeitpunkt der Trennung freiwillig 1700,- Euro an meine Ex und meine Kids bezahlt. Nach einigen Monaten habe ich dann den damals noch nicht festgelegten Unterhalt eigenständig auf 1400,- Euro gekürzt. Dann ging der Stress los und ich bekam Post vom Anwalt..... Nach zähen Verhandlungen und der Vorlage der Bilanzen und der Androhung ,einen Gutachter zu bestellen, der schaut wieviel Einkommen ich wirklch hatte,.....haben wir einen Vergleich auf 1200,- Euro monatlich geschlossen (davon gehen 627,- an die MAMA). Die Vorlage der Bilanzen richtete sich danach in welchem Jahr meine Ex- ausgezogen war. An diesem Tag wurde nachgeschaut wieviel Kohle ich auf dem Konto hatte und wieviel Geld sie zu diesem Zeitpunkt hatte.
GANZ WICHTIG IST: Beachte bitte, dass bei der Berechnung des Unterhaltes für Deine Ex- und Deinen Sohn nicht nur das zu versteuernde Einkommen der Einkommensteuererklärung zu Grunde gelegt wird, sondern auch die Entnahmen während des Geschäftsjahres einkommensprägend sind und zwar dann, wenn eine Berechnung des Einkommens "nicht, oder nur bedingt möglich" ist. Leider habe ich den § dafür vergessen. Aber der gegnerische Anwalt hat bei mir mit Erfolg versucht die Entnahmen der Geshäftsjahre als Einkommen zu deklarieren. Der Richter hat sich zumindest darauf eingelassen, weil der von Bilanzen keine Ahnung hat.
Also letztendlich ist die Berechnung bei Selbständigen ein Jonglierspiel und Good will des Vorsitzenden Richters. Die wissen natürlich auch hier ganz genau, dass irgendwo im Hintergrund die sogenannte "Portokasse" (siehe Deine andere Anfrage) eine Rolle spielt.
LG Panther
EINE EX-FRAU KANN WIE EINE CHRONISCHE KRANKHEIT WERDEN, GEGEN DIE KEIN KRAUT GEWACHSEN IST