Hallo,
in einem anderen Forum habe ich den Tip bekommen hier zu fragen, ich hoffe es stört nicht wenn ich als Frau die Frage stelle:
Ich habe gegoogelt und keine passende Antwort gefunden. Kann uns jemand helfen ? Ich lebe mit meinem Freund und seinem Sohn, (13) seit 5 Jahren in seinem Haus. einer meiner Söhne ist auch bei mir. Seine Ex-Frau hat die Tochter (12).
Es wurde kein Unterhalt vereinbart, es war mündlich vereinbart daß jeder für sich und das Kind sorgt daß bei ihm lebt. Ich kann das bezeugen.
Mein Freund arbeitet Vollzeit, hat hohe Hausschulden (das Haus gehört ihm allein) und hat einen Nebenjob angenommen und eine Einliegerwohnung vermietet damit er das Haus abbezahlen kann.
Plötzlich kommt nach Jahren ein Brief von Ihrer Anwältin daß er sein Einkommen nachweisen soll.
Er war auch selbstständig und ist es jetzt nicht mehr. Er hat Probleme die Unterlagen zusammenzubekommen.
Sie ist einfach damals einfach in Privatinsolvenz gegangen und er muß seit Jahren Ihre Schulden abbezahlen. ;(
Sie zahlt nur ein paar Euro an den Insolvenzverwalter. Sie verdient gerade soviel daß fast nichts zu holen ist.
Was mich massiv stört: wenn er dazuarbeitet damit wir einen höheren Lebensstandard haben (Urlaub, Wohnmobil) dann soll sie das auch oder ?
Und nicht versuchen das Geld bei uns zu holen !!! 😡
Ich finde es hinterhältig von ihr nach Jahren anzukommen und Geld zu wollen.
Muß er dann Unterhalt zahlen ? Wieviel muß er zahlen ? Macht sie das weil der Sohn auf die Hauptschule gewechselt hat und eine Lehre machen will ? Muß mein Freund dann für seine Tochter mehr Unterhalt zahlen weil sein Sohn dann Lehrlingsgeld kriegt ? Muß er auch an der Zahnspange zahlen (extra teuer, Tochter muß bis 18 eine lose Spange tragen sowie ein festes Teil, bisher hat die Ex nichts verlangt aber ich befürchte daß er das zukünftig auch zahlen soll ).
Dann noch ein Problem:
Die Tochter will wohl studieren wenn sie groß ist, muß er dann Unterhalt zahlen bis sie fertig ist und er bekommt für den Sonh nichts weil der Sohn mit 15 eine Ausbildung anfangen möchte ?
Was ist mit Klassenfahrten, Austauschjahr, Musikunterricht usw. ? :puzz:
Muß er sich beteiligen ?
Danke !!!
Moin shabbyex,
mündliche Vereinbarungen zwischen Unterhaltspflichtigen gelten genau so lange, bis
a. einer von beiden sich nicht mehr dran halten möchte
b. ein öffentlicher Sozialtopf ins Spiel kommt.
Im Klartext: Dein Freund ist für die bei Muttern lebende Tochter UH-pflichtig und seine Ex für den bei ihm lebenden Sohn. Theoretisch ist die Ex sogar gesteigert erwerbsverpflichtet, aber wenn sie "nichts anderes findet" oder "Rücken hat", kann man ihr schwer das Gegenteil beweisen. Mütter werden in Deutschland in solchen Fragen oft etwas behutsamer angefasst als unterhaltspflichtige Väter.
"Hinterhältig" ist daran eigentlich nichts; jeder schaut eben, wo er bleibt. Eine Kompensation für Eure Urlaube oder Euer Wohnmobil, damit zwischen den Eltern wirtschaftlicher Gleichstand herrscht, muss sie nicht leisten. Andere Kosten wie die von Dir erwähnten werden ebenfalls nach Einkommen gequotelt, sofern sie nicht aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden können/müssen. Manches wie Austauschjahr oder Musikunterricht geht dann vielleicht nicht, weil das Geld nicht da ist. Ein recht darauf gibt es nicht. Und wenn irgendwann mal ein Kind studiert und das andere nicht, ist das eben so (zwei studierende Kinder wären für Deinen Freund übrigens erheblich teurer); da gibt es dann ggf. BaFÖG.
Ein Second-Hand-Mann ist hier in mancher Hinsicht einfach finanziell vorbelastet. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zu absoluter finanzieller Gerechtigkeit zwischen geschiedenen Eltern. Die würdest Du Dir auch nicht wünschen (oder möchtet Ihr der Ex Urlaube finanzieren und Euer Wohnmobil leihen, weil sie sich das selbst ja nicht leisten kann?)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi, wir sitzen wie du dir sicher denken kannst wie auf Kohlen und haben uns über Deine schnelle Antwort gefreut !
Leider ist durch die Urlaubszeit alles total verplant.
Nee, sie arbeitet ja Vollzeit, hatte sogar das Glück eine bessere Stelle als mein Freund zu ergattern,
aber trotzdem kriegt sie den Hals nicht voll !!
Und sie soll sich doch freuen daß später ein Haus zum Vererben da ist für die Kinder, aber
wenn sie ihn pfänden läßt kann er den Kredit nicht mehr bedienen. Und dann verliert er das Haus und wir müssen ausziehen !
Grüssle Hexe
Sorry nochmal,
was meinst Du mit "Kompensation " ? Verstehe das nicht :redhead:
was meinst Du mit "Kompensation " ? Verstehe das nicht :redhead:
Ich meine damit, dass die Ex Deines Freundes nicht verpflichtet ist, wirtschaftlich mit Euch gleichzuziehen (eigenes Haus, Urlaube, Wohnmobil, Lebensstandard etc.), nur damit es "gerecht" ist.
Unterhalt wird aus dem Einkommen der jeweils Unterhaltsverpflichteten berechnet; nicht aus "ich finde aber..." oder "die könnte doch auch..." Und wenn Dein Freund seinen Kindern mal ein Haus vererben möchte, ist das sein Privatvergnügen; nichts, was seine Ex mitfinanzieren müsste. Jedenfalls nicht nach der Devise "ich zahle jetzt zwar keinen Unterhalt, aber in 40 Jahren erben die ja mal ein Haus."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nee, sie arbeitet ja Vollzeit, hatte sogar das Glück eine bessere Stelle als mein Freund zu ergattern,
aber trotzdem kriegt sie den Hals nicht voll !!
Dann sollte Dein LG seine Unterlagen zusammensuchen, abgeben, und gleichzeitig die Unterlagen seiner EX anfordern (lassen) um eine Unterhaltsberechnung für den bei euch lebenden Sohn durchführen zu können.
In diesem Falle werden sich die Ansprüche vielleicht nahezu ausgleichen, und es wird mehr oder weniger ein Nullsummenspiel.
Für mich hört sich das schlicht nach Schikane an, um sich mal wieder in Erinnerung zu rufen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Oh je ist das kompliziert
Hi Martin: Ihr geht es gut genug, glaub mir. Sie hat schon genug gekriegt.
Wie gesagt, er muß zig Stunden arbeiten damit wir alles bezahlen können.
An Jens:
Aber das ist doch eben die Ungerechtigkeit ! Madame hat einen tollen Job, verdient aber viel weniger als er.
Ich weiß daß sie laut Düsseldorfer Tabelle 1450 Euro netto hat, und bekommt 1400 Euro raus. 50 Euro werden gepfändet.
ER muß sich abbuckeln, und noch einen Nebenjob haben und die Wohnung vermieten.
ER verdient mehr. ER hat mit allem drum und dran 2500 Euro netto. Und davon muß er 1200 fürs Haus zahlen + alle anderen Kosten und wir sind zu
viert !
Wenn er jetzt zahlen soll verstehe ich die Welt nicht, das ist total ungerecht ! K
Moin,
Hi Martin: Ihr geht es gut genug, glaub mir. Sie hat schon genug gekriegt.
das spielt für die UH-Berechnung keine Rolle; das ist Vergangenheit.
Aber das ist doch eben die Ungerechtigkeit ! Madame hat einen tollen Job, verdient aber viel weniger als er.
darüber, dass Frauen weniger verdienen als Männer, gibt es sogar einen gesellschaftlichen Konsens. Sich darüber aufzuregen bringt nichts. Die Ex hat sich immerhin nicht in die soziale Hängematte gelegt.
Ich weiß daß sie laut Düsseldorfer Tabelle 1450 Euro netto hat, und bekommt 1400 Euro raus.
dann sind da 400 EUR Luft für Unterhalt. Da fordert man ebenfalls eine Einkommensauskunft an und fertig. Allerdings nicht Du, sondern Dein Freund. Du hast da keine Aktien drin.
ER verdient mehr. ER hat mit allem drum und dran 2500 Euro netto. Und davon muß er 1200 fürs Haus zahlen + alle anderen Kosten und wir sind zu
viert !
er MUSS kein Haus haben; ein Haus muss man sich leisten können. Dein Freund ist auch nicht für Dich und Dein Kind (sofern vorhanden) unterhaltspflichtig, sondern nur für seine eigenen Kinder. Was trägst Du selbst finanziell zu Eurem Haushalt bei?
Wenn er jetzt zahlen soll verstehe ich die Welt nicht, das ist total ungerecht !
naja, mal abgesehen davon, dass es nirgendwo einen Anspruch auf Gerechtigkeit gibt: Hier im Forum gibt es tausende Väter, die für zwei und mehr Kinder den vollen Unterhalt bezahlen und diese dafür (wenn sie Glück haben) alle zwei Wochen mal sehen dürfen. So gesehen ist das alles eine Frage der Perspektive.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo shabbyhex!!!
Sorry, aber Du hörst Dich doch sehr neidisch auf die Ex an.
Als erstes Mal............so einfach geht man nicht in die Privatinsolvenz!!! Der Antrag wird geprüft und dann genehmigt!! Bis zur Genehmigung ist es für einen Schuldner kein leichter Weg und auch in der Zeit der Insolvenz ist man an bestimmte Pflichten und Verhaltensweisen gebunden.
Die Ex verdient weniger als Dein Freund, aber sie geht genauso Vollzeit arbeiten wie Dein Freund, den zwar lt. Dir den schlechteren Job hat, aber dafür immerhin einen besseren Verdienst. Er geht nebenher noch arbeiten, dass macht er aber nicht um den Unterhalt zu erwirtschaften, sondern um sich seinen Luxus zu gönnen.
Zu diesem Luxus gehören das Haus, Wohnmobil, Urlaub und Du mit Deinem Kind, da Du schriebst ihr seid zu viert.
Mit dem Unterhalt für die Kinder ist es doch eine ganz einfache Sache, Dein Freund soll sich ausrechnen lassen, in welcher Höhe er Unterhalt zahlen muss und die Ex ebenfalls zur Zahlung von Unterhalt auffordern. Dann kommen beide ihren Unterhaltsverpflichtungen nach und nichts gibt es mehr zu meckern. Mit Ausbildungsbeginn des Sohnes wird dann halt neu berechnet.
Wie schon brille schrieb, geht es hier um Kindesunterhalt ab Datum Schreiben der RA und nicht darum was die Ex in der Vergangenheit bekommen hat.
Wenn ich lese, dass Du jetzt schon jammerst, weil sein Töchterlein vielleicht mal studieren will, dann kommt es mir vor, als geht es dir im Grunde genommen nur darum, dass Du finanziell gut da stehst und was für Dich überbleibt!!
Es geht ja hier auch, so wie Du geschrieben hast um Dich und Dein Kind, welches Dein Freund finanziell mit versorgt.
Gehst Du auch, so wie die Ex Vollzeit arbeiten um Deinen Lebensunterhalt für Dich und Dein Kind zu erwirtschaften????
Dann ist ja alles in Butter!!! Dann verdienst Du auch ca 1400,-- Euro netto und Dein Freund kann mal nen Gang zurückschalten und MUSS nicht mehr buckeln!!!
Sorry, aber ich bin einfach platt bei solch einem offensichtlichen Neid und Hass auf die Ex von Dir.
Gruß
Hallo Ihr,
entschuldige aber ich bin überhaupt nicht neidisch. Worauf denn ?
Und: das mit dem Unterhalt habe ich jetzt nicht verstanden, wie ich sehe müssen wir die Berechnungen abwarten.
Ich vermute aber daß er zahlen muß, ich wollte nur von Euch die Höhe erfahren, denn wir haben hier ziemlich dicke Luft deswegen.
Denn bisher hat mein Teilzeitjob gereicht, wir haben kein gemeinsames Kind, ich bekomme für meinen Sohn noch Unterhalt
und wir hatten vereinbart daß ich mich um seinen Sohn (16) und den Haushalt kümmere und ihm den Rücken freihalte und er dafür den Rest bezahlt.
Somit trage ich auch viel und wie ich meine genug für den Unterhalt bei.
Und ja, wieso soll ich ganztags arbeiten gehen ? Ich muß die Kinder versorgen !
Und: Weil wir den Inso-Verwalter angerufen haben, der hat uns gesagt daß dies ihr Selbstbehalt ist der ihr bleiben muß, von wegen
990 Euro. Außerdem sind die Kinder in der gleichen Unterhaltsstufe.
Glaub mir, sie ist einfach in die Privatinso gegangen, sie hat die Kredite unterschrieben und er muß die ganzen Schulden abbezahlen,
sie schuldet ihm 20 ooo Euro die er an die Bank zahlen muß und von denen er nie was sehen wird.
Sie hat ihn mit der Firma sitzen lassen und er mußte alles die
ganze gemeinsame Zeit (mit mir) abverkaufen bis die Firma aufgelöst war. Denn die Kredite von
Bank und Haus sind bei der gleichen Bank und somit war er erpressbar.
Nun ist die Firma aufgelöst und nun kommt sie und will Unterhalt für die Tochter !
Zum GLÜCK war sie NICHT im Grundbuch gestanden, sonst wäre das Haus versteigert worden !
Grüssle Hexe
Da eine Frage wohl noch offen ist:
Eine Pflicht, rückwirkend Unterhalt zu bezahlen gibt (i.d.R.) nicht.
Nur zurück bis zur ersten Aufforderung (Inverzugsetzung).
Wenn vorher nicht noch irgendwas gelaufen ist, muss er nur Auskunft über die letzten 12 Monate geben und ggf. ab dem Zeitpunkt zahlen, wo das Schreiben der Anwältin durchs Fenster geflogen ist.
Er sollte sie nun allerdings schnellstens ebenfalls zur Zahlung von KU und Einkommensauskunft auffordern.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sodele einen schönen Abend wünsche ich!
Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. In Deinem ersten Post schriebst Du, der Sohn Deines Freundes sei 13, nun im letzten Post ist dieser 16??
Es gibt einen für die Insolvenz festgelegten Selbstbehalt, allerdings ist dieser nicht gleich dem im Unterhaltsrecht. Mit Ihren 1400,-- netto ist die Ex durchaus in der Lage den Unterhalt für den Sohn zahlen zu können, welche Summe bei Berücksichtigung der bei ihr lebenden Tochter dabei raus kommt, muss dann errechnet werden.
Eventuell wird Dein Freund für seine Tochter mehr an Unterhalt zahlen müssen, da er auch über ein höheres Einkommen verfügt. Aber auch bei ihm wird berücksichtigt, dass der Sohn bei ihm lebt. Das mag Dir zwar nicht gefallen, aber das Verhalten der Mutter hat nichts mit dem, dem Kind zustehenden Unterhalt zu tun.
Auch wenn Dein Freund und Du vereinbart habt, dass Du nur Teilzeit arbeitest um für die Betreuung der Kinder da zu sein, ist das wieder ein Luxus, den man sich eben leisten kann oder nicht.
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass wenn die Ex ebenfalls wegen der Betreuung der eigenen 12 jährigen Tochter nur Teilzeit arbeiten würde und gar keinen Unterhalt leisten könnte, Du wärst die Erste, die das nicht verstehen würde.
Du schreibst wieso Du Vollzeit arbeiten sollst, du musst doch die Kinder versorgen. Das bringt die Ex bei der Tochter auch trotz Vollzeitjob hin. Und der 13?? oder 16 ?? jährige Sohn Deines Freundes braucht auch kein Händchen mehr, welches ihn den ganzen Tag bemuttert und versorgt.
Und den Unterhalt den der Vater Deines Kindes zahlt, der ebenso nach dessen Einkommen berechnet wurde, mit dem rechnest und erwartest Du doch auch??!!
Die ganzen anderen Dinge aus der Vergangenheit was Haus, Schulden usw. angeht, sind Dinge die auf der damaligen Paar ebene und danach schief gelaufen sind, allerdings absolut nichts mit dem den Kindern zustehenden Unterhalt zu tun haben. Ob es Dir nun gefällt oder nicht, dass die Ex dann damit finanziell besser gestellt ist als jetzt.
Die Lösung ist doch einfach. Du gehst mehr arbeiten, Dein Freund gibt seinen Nebenjob auf und schwub di wub, hat er selbst weniger Einkommen und die Unterhaltszahlung für die Tochter fällt geringer aus und ihr mehr in der gemeinsamen Tasche.
Und im Grunde genommen, könnt ihr doch froh sein, dass sich die Ex nicht auf den Sozialtöpfen ausruht, sonst hättedas Amt schon längst den Unterhalt für die Tochter eingefordert!!
Gruß
Hallo shabbyhex,
Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. In Deinem ersten Post schriebst Du, der Sohn Deines Freundes sei 13, nun im letzten Post ist dieser 16??
Bitte dies klarstellen, davon hängt nämlich 'ne Menge ab.
Wenn der Sohn erst 13 Jahre ist, dann werden sich noch einige Jahre lang die wechselseitigen Unterhaltspflichten mit etwas Glück so gegeneinander aufwiegen, dass "nur" ein zweistelliger Euro-Betrag monatlich von deinem Freund zu seiner Ex fließt.
Wenn der Junge allerdings schon 16 Jahre ist und demnächst eine Lehrstelle beginnt, dann bedeutet dies, dass der Junior dann großteils für sich selbst sorgen kann, sich sein Unterhaltsbedarf damit deutlich reduziert oder sogar ganz entfällt - während der Unterhaltsbedarf für die Tochter davon unberührt ist. In diesem Fall sind ggf. monatlich an die vierhundert Euro zu Händen der Ex abzuliefern ...
Sag' mir bitte, welche Situation tatsächlich zutrifft, dann rechnen wir da mal etwas genauer nach.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und an alle Gutmenschen, die sich gerade mal wieder echauffieren, nur weil hier jemand nach der Rechtmäßigkeit von Unterhaltsforderungen fragt, ich hätte da was Provozierendes zum Nachdenken anzubieten: Ob es im vorliegenden Fall so sein wird, das weiß ich natürlich nicht; aber das letztere Szenario kann in der Praxis durchaus bedeuten, dass ein sechszehnjähriger Lehrling einen großen Teil seines Einkommens als Kostgeld beim Vater abliefert, nur damit dieser einen Betrag in ähnlicher Höhe an das jüngere Kind weiterreichen darf. Durch die Hintertür sieht unser tolles Familienrecht also in solchen Fällen sogar eine Art Unterhaltspflicht eines Minderjährigen (!) für sein jüngeres Geschwisterchen vor ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallöchen,
bin wieder zurück.
Sorry, war ein Tippfehler.
Sein Sohn ist 13, meiner 16.
Die Tochter die bei der KM lebt ist 12.
Übrigens hatten wie ein "nettes" Telefongespräch mit der EX, sie ist wohl stinksauer weil sie meint Ihr Sohn hätte nicht
vom Gymmi auf die Werkrealschule runtergehen sollen ! Wir sind der Meinung umso früher er Geld verdient umso
besser und Handwerk hat goldenen Boden. Beim letzten Besuch hat sie die ganze Zeit nur davon gefaselt hat der Sohn
erzählt. Das ist Quatsch, man bringt es auch mit Realschulabschluß weit. Genau wie der Papa.
Sie hält sich halt für was Besseres und gibt ganz schön an nur weil sie mit Studierten umgeben ist. Und die Tochter schwätzt auch die
ganze Zeit vom Abi und danach Au-Pair und danach Studium. bla bla...
Aber uns kam noch eine gute Idee: wir könnten versuchen die Tochter dazu zu überreden zu uns zu ziehen,
bei uns würde sie in einem schönen großen Haus mit Riesengarten auf dem Land leben, was später ihr gehören würde.
Wenn sie von der Schule heimkommt bin ich für sie da und das Mittagessen steht auf dem Tisch.
Mein Schatz könnt das Haus für die Zukunft der Kinder abbezahlen, und die Unterhaltsfrage wäre geklärt.
Da sie ja seit Jahren Vollzeit arbeitet muß die den Arbeitsplatz beibehalten und braucht
sich nicht mehr über die Betreuungskosten und Zahnspange beschweren !
wir würden das Kindergeld bekommen.
Wir hoffen daß das ganze gut ausgeht.
Aber wenn mir hier jemand etwas berechnen könnte ist das sehr nett.
Ich meine es wird nicht leicht sein die Tochter zu händeln, sie ist voll das Mamakind
und hat einen furchtbaren Dickkopf. Beim letzten Urlaub habe ich mich deswegen auch zurückgezogen.
Das war auch der Grund warum mein Freund damals nicht weiter
auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht geklagt hat. Er hat nur das für den Sohn bekommen, er blieb bei
seinem Papa und die KM ist mit der Tochter weggezogen.
Würde schöne Grüße sagen, aber es dind eher "verregnete" Grüße
wir könnten versuchen die Tochter dazu zu überreden zu uns zu ziehen,
:puzz:
das meinst Du jetzt nicht ernst, oder?
Um was geht es Dir eigentlich???
Ohne weitere Worte... Toto
Hallo,
Wenn die Freundin meines Ex-Mannes mit solchen Ideen käme (womöglich auch, daß Gymnasium ja nicht notwendig wäre...), wüßte ich, was ich ihr erzählen würde.
Und das wäre nichts nettes. Ganz sicher nicht.
Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Shabbyhex,
natürlich ist die Mutter sauer und zwar genauso wie jeder Umgangsvater es zu Recht wäre, wenn über seinen Kopf so eine wichtige Entscheidung getroffen wird! Die Entscheidung für eine Schulform sollte grundsätzlich allein von den Fähigkeiten eines Kindes abhängen UND definitiv nicht von den Kindesunterhaltsinteressen eines Elternteils und/oder deren Nexten!!!
Ich habe zwei Söhne - einer auf dem Gymnasium und einer auf der Realschule - und zwar von Anfang an. Einer ist besonders technisch begabt und begreift mit den Händen, der Andere ist ein Kopfmensch, der nicht lernen muss um komplizierte Dinge zu begreifen. Und als Elternteil hält man sich bestimmt nicht für etwas besseres, wenn man für sein Kind eine gute Schulbildung wünscht. Und die Zukunftsaussichten sind heute eindeutig besser mit Studium als ohne Studium. Heute hat selbst der Marktleiter von McD.. seinen Hochschulabschluss.
Allein schon der Gedanke das Kind zu einem Umzug zu überreden, damit das Thema Unterhalt vom Tisch kommt... da bleibt mir einfach die Spucke weg. Wie kann jemand, der selbst sich als Mutter bezeichnet, so einen Gedanken überhaupt fassen? Das Mädchen ist 12, der Bruder 13 und hier wird schon vom Erben gesprochen. Ein Studium wird als Bedrohung gesehen anstatt sich darüber zu freuen, wenn es wirklich klappt!
Aber vielleicht ist auch alles ein Fake... das Gefühl habe ich öfter in letzter Zeit und deshalb auch wenig geschrieben 😉 .
LG
Sternchen
Moin,
in Ergänzung zu:
Allein schon der Gedanke das Kind zu einem Umzug zu überreden, damit das Thema Unterhalt vom Tisch kommt... da bleibt mir einfach die Spucke weg. Wie kann jemand, der selbst sich als Mutter bezeichnet, so einen Gedanken überhaupt fassen? Das Mädchen ist 12, der Bruder 13 und hier wird schon vom Erben gesprochen.
warum kommen manche Leute immer wieder auf die Idee, dass es für Pubi's geil wäre, in einem Haus mit Garten auf dem Land zu wohnen und/oder so ein Ding irgendwann zu erben? Das sind Erwachsenen-Themen - aber doch nix für 12- bis 15-Jährige! Wer glaubt, die Zukunft seiner Kinder derart festlegen zu dürfen, hat einen Schaden!
Die meisten Jugendlichen, die ich kenne, wollen in der Stadt leben; jedenfalls da, wo etwas los ist und nicht, wo sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen. Und so einen Kasten als Eigentum an der Backe zu haben ist ebenfalls kein Traum für Pubi's dieses Alters, sondern eine üble Hypothek. Vor allem, wenn erwartet würde, dass sie auch als Erwachsene noch dort wohnen und dafür auch noch dankbar sein sollen.
Wie kommt man eigentlich als Next auf die Idee, zum (vermeintlichen) Sparen von Unterhalt derart in das Leben und die Zukunftsplanung eines fremden Kindes eingreifen zu wollen, nur weil man zufällig mit seinem Vater das Bett teilt? Es scheint doch recht gute Gründe dafür zu geben, dass die Währung und Höhe von Unterhaltszahlungen von Gerichten festgelegt wird...
Verständnislos
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
also irgendwie fühle ich mich jetzt unverstanden. Eigentlich wollte ich nur wissen wieviel mein Freund bezahlen müsste,
die ganzen Fakten habe ich nur erzählt weil Nachfragen kamen.
Aber eigentlich ist es auch egal, es war ein Schock für mich daß die KM jetzt nach fünf Jahren auf einmal
Forderungen stellt, und ICH habe mir mein Leben so eingerichtet daß es für MICH paßt.
Das ist weder egoistisch noch hinterhältig. Ich habe auch meine Wohnung aufgegeben und bin umgezogen
und habe mich mit dem Sohn zusammenraufen müssen.
Ich bin in die Beziehung gegangen unter den Voraussetzungen daß jeder der Beiden für sich sorgt.
Und wenn der Sohnemann plötzlich runterwechseln will auf eine "andere" Schule bin ich nicht schuld daran.
Er wollte bei seinen Freunden sein und daran finde ich nichts schlimm. Leben und leben lassen. ER hat sehr schlechte
Noten gehabt.
Das ganze ist kein Fake sondern leider Tatsache und genauso passiert, die KM ist so wie sie ist,
leider kann ich auch nicht in Ihren Kopf reingucken, es gab viel Streit allein schon wegen der Wochenenden,
und seit sie weggezogen ist ist es noch schwieriger daß sich die Kinder sehen. sie hat eben in einer Unistadt
einen Vollzeit-Job angenommen und ist einfach umgezogen. Ich weiß nicht ob sie sich bemüht hat hier eine Stelle zu finden,
denn da hatten wir null Kontakt.
Vorher hat sie aufstockendes ALG 2 erhalten und mein Freund mußte UV bezahlen,hat ih aber auch erhalten. Sie hat es uns
zwar mitgeteilt aber da war es schon zu spät und vor dem Umzug ist die Tochter nochmal zu uns zu Besuch gekommen.
Wir mußten sogar über das Jugendamt Ferientermine vereinbaren weil nicht geklappt hat, sie wollte daß wir uns nach IHREM Urlaub richten !
Zum Glück konnten wir verhindern daß sie mit den Kindern ins Ausland fährt, sie wollte nämlich das der Sohn seinen Reisepass mitbringt, sie wollte sie nämlich entführen.
Da ist soviel passiert, wenn ich es nicht erlebt hätte könnte ich einen Roman darüber schreiben.
Wenn ich gewußt hätte daß es dann soviel Kritik hagelt kann ich das nicht verstehen, ich dachte so ein Forum
wäre für Betroffenene da.
Und die Bemerkung daß die Tochter zu uns ziehen kann hab ich gesagt weil ich zukünftig Streit vermeiden will.
Es ist nicht schön wenn plötzlich ein Anwaltsbrief kommt und man plötzlich alle Unterlagen zusammensuchen muß,
das ist einfach nur belastend !
Und noch etwas zu dem Landleben: die Tochter hat sich beschwert daß sie nicht in der Stadt leben will, man kann nicht
einfach rausgehen, überall wird man weggescheucht und die Spielplätze sind von alkoholtrinkenden 15 jährigen besetzt.
Ich denke da schon an das wohl des Kindes und nicht an mich.
Schönen Gruß
Hallo shabbyhex,
kümmern wir uns mal ums ZDF, d.h. "Zahlen, Daten, Fakten".
Dein Freund ist ja nun zur Einkommensauskunft aufgefordert worden, zu dieser Auskunft ist er auch verpflichtet. Er wird also nicht umhinkommen, dem Gegenanwalt die Kopien der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bereitzustellen sowie des letzten Steuerbescheids (sofern dieser verlangt wurde). Er sollte aber ggf. auch schon das angegeben, was zu seinen Gunsten zu berücksichtigen ist, insbesondere sind das die Themen "berufsbedingte Kosten" (sag' bitte mal, welche Oberlandesgerichte zuständig sind, d.h. sowohl das OLG am Wohnort der Tochter als auch am Wohnort des Sohnes), sowie "zusätzliche Altersvorsorge" (Riester-Vertrag, Lebensversicherung u.ä.). Falls der Gegenanwalt die Sache mit dem Haus auch bereits auf dem Radar hat (wovon ich ausgehe), dann natürlich auch die Kosten, die diesem "Wohnvorteil" gegenüberstehen.
Im Gegenzug soll er aber auch schriftlich und nachweisbar die KM auffordern, ihre Einkommensdaten zwecks Unterhaltsberechnung zu liefern: Erst wenn jemand hierzu aufgefordert wird, beginnt die Unterhaltspflicht! (Genauer gesagt, zum Beginn des Monats, in dem das Auskunftsersuchen gestellt wird. Wenn er's also bereits im Mai getan haben sollte, gut so; wenn nicht, bitte unbedingt noch im Juni über die Bühne bringen!)
Ich habe bislang verstanden: Seine Tochter (12) wohnt bei seiner Ex, sein Sohn (13) wohnt bei euch, weitere unterhaltsrelevante Kinder haben weder er noch seine Ex. Falls ich irgendwas durcheinandergebracht oder übersehen habe, bitte korrigieren.
Erst mal, seine Situation, d.h. seine Unterhaltspflicht wegen der Tochter. Er hat 2.500 Euro netto, aber wegen des Hauses und des damit verbundenen Wohnvorteils gibt's eine ziemliche Ungewissheit darüber, auf welches unterhaltsrelevante Netto das Familiengericht ggf. entscheiden würde. Kannst du mal sagen, ob die 1.200 Euro Belastung fürs Haus ungefähr dem entspricht, was man auf dem freien Markt an Miete für ein vergleichbares Haus hinblättern müsste? Wegen der möglichen Abzüge, insbesondere für berufsbedingte Kosten, brauche ich jetzt erst mal das zuständige Oberlandesgericht und auch schon mal das, was er ggf. absetzen könnte (insbesondere: Fahrten zur Arbeit). Was die zusätzliche Altersvorsorge betrifft, wird die möglicherweise schon über den Tilgungsanteil für den Hauskredit ausgeschöpft sein (er kann maximal 4% seines Bruttos für zusätzliche Altersvorsorge unterhaltsrechtlich geltend machen).
Wie auch immer, wenn es auf ein unterhaltsrelevantes, bereinigtes Netto zwischen 2.301 Euro und 2.700 Euro hinauslaufen sollte, dann wäre das ein Unterhaltszahlbetrag von 398 Euro (Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle). Wäre es eine Zeile niedriger, dann wären es 377 Euro; wäre es eine Zeile höher, dann wären es 420 Euro. Ich schätze, irgendwo in diesem Bereich wird er am Ende der Berechnung landen. (Und bitte nicht erschrecken, wenn der gegnerische Anwalt auf eine wesentlich höhere Zahl kommt, denn so etwas gehört für diese Typen sozusagen zum Tagesgeschäft. Wenn die Berechnung des gegnerischen Anwalts bei ihm eintrifft, bitte einfach anonymisiert hier einstellen, wir können dir dann schon ziemlich genau sagen, ob die Berechnung korrekt ist oder ob sie doch den ein oder anderen "Fehler" enthält.)
Dann, zu seiner Ex. Sie hat ein netto von 1.400 Euro, das ist glasklar unterhalb von 1.500 Euro und somit der Mindestunterhalt (Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle), somit ein Unterhaltszahlbetrag von 334 Euro. Bleibt noch zu prüfen, ob sie eventuell ein Mangelfall ist, aber das glaube ich nicht. Der Bedarf der bei ihr lebenden Tochter ist durch den Unterhalt gedeckt, den dein Freund demnächst zahlen soll; damit bleiben von ihren 1.400 Euro nach Abzug der 334 Euro Unterhalt für den Sohn noch 1.066 Euro übrig, und sogar wenn sie ihr Einkommen noch irgendwie bereinigen kann (was im Mangelfall ohnehin verschärften Auflagen unterliegt), dann ist ihr Selbstbehalt von 1.000 Euro nicht gefährdet. Ich denke, die Dame ist kein Mangelfall, sondern leistungsfähig für den Mindestunterhalt.
In der Endabrechnung wird es somit m.E. auf ungefähr das Folgende hinauslaufen: Er muss für die Tochter einen Unterhalt von z.B. 398 Euro leisten; im Gegenzug muss seine Ex für den Sohn einen Unterhalt von 334 Euro leisten. Effektiv kostet ihn der "Spass" also z.B. 64 Euro im Monat. Wie gesagt: Das Gegenanwältlein kann durchaus zu einem deutlich anderen Ergebnis kommen, aber dann fragst du einfach nochmal hier nach.
Mit dem Thema "Zahlen, Daten, Fakten" wäre ich damit für den Moment fertig. Wären andere mir nicht zuvorgekommen, hätte ich zum Thema "Schulwahl" auch noch das ein oder andere zu sagen gehabt, aber das kann ich mir sparen, denn dazu ist inzwischen wohl alles Nötige gesagt (inklusive deiner Rechtfertigungsrede).
Das einzige, um das ich dich im Moment zu diesem Thema noch bitten möchte: Du hast, von verschiedenen Leuten (die hier im Forum sonst durchaus schon mal ziemlich unterschiedliche Ansichten vertreten), jeweils eine auffällig ähnliche Einschätzung der Situation bekommen. Vielleicht überlegst du dir in einer ruhigen Minute mal, woran es wohl liegen könnte, dass deine Selbsteinschätzung in dieser Sache von der Fremdeinschätzung derart gravierend abweicht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.