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Unterhalt bei Freiberuflern

 
(@anton-z)
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hallo forum,
ich bin jetzt angehalten, meine einkommensverhaeltnisse offen zu legen, bzw. mit hilfe meiner anwaeltin mein einkommen "auszurechnen", da die KM anspruch auf unterhalt fuer sich angemeldet hat.
da ich seit juni diesen jahres freiberufler bin, zusaetzlich als existenzgruendungshilfe ueberbrueckungsgeld fuer 6 monate beziehe und eine abfindung nach meiner entlassung im mai bekommen habe, stellt sich mir die frage, wie sich genau mein einkommen errechnet.

ueberbrueckungsgeld und abfindung sind meine absicherung, wenn die geschaefte zu anfang nicht so gut laufen. wenn ich beides auf ein jahr umlege, komme ich in diesem jahr natuerlich auf ein relatives hohes gehalt, nehme ich es aber als das, was es sein soll, naemlich ein existenzgruendungszuschuss, dann brauche ich das geld fuer mindestens 2 jahre...

hat jemand erfahrung, wie sich das mit solchen geldern verhaelt, bzw. nach welchem modell einkommen berechnet wird, wenn innerhalb des letzten jahres festanstellung, abfindung und selbststaendigkeit zusammen fallen?

wie sieht es mit investitionen, krediten und werbungskosten aus? sind diese abziehbar?

liebe gruesse und danke im voraus,

anton

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anton,

in einem Fall wie Deinem muss man sagen: Es kommt darauf an. Wenn die Unterhaltsbegehrerin auf Krawall gebürstet ist, wird ihr Dein Freiberuflertum egal sein; das wird ihr Anwalt dann im Zweifelsfall eben als "Liebhaberei" oder "Hobby" darstellen.

Die Fakten sind:
- Du bist zum Kindesunterhalt verpflichtet. Diese Verpflichtung endet mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung; spätestens mit dem 27. Lebensjahr.
- Du bist der Mutter Deines Kindes für die ersten 3 Jahre ab Geburt zum Betreuungsunterhalt verpflichtet
- Auch Abfindungen und Überbrückungsgeld sind Einkommen; solche Zahlungen werden üblicherweise "gezwölftelt" und den Einkünften zugeschlagen.
- Wenn sich nach Wegfall dieser Zahlungen für die nächsten Jahre kleinere Einkünfte errechnen, musst Du notfalls eine Abänderungsklage einreichen - oder Dir wieder einen Angestellten-Job suchen.

Dass Du mit diesen Zahlungen fehlende Einkünfte absichern willst, ist dafür ohne Belang; aus fehlenden Einkünften errechnet sich schliesslich auch kein unterhaltsrelevantes Einkommen. Oder andersrum: Wenn sie aufgebraucht sind, willst Du ja höhere Umsätze haben als zu Anfang.

Du bist erst seit Juni Freiberufler; also gibt es noch keinen Einkommensteuerbescheid. Das wird der gegnerische Anwalt gerne zum Anlass nehmen, der Einfachheit halber Dein früheres Gehalt zur Bemessungsgrundlage zu machen. Dem kannst Du - vielleicht - begegnen, indem Du Dir von Deinem Steuerberater eine realistische Einkommensvorschau erstellen lässt und eine bestimmte Unterhaltszahlung anbietest, mit der Deine Ex - vielleicht - zufrieden ist.

Die Methode "Ich bin frischgebackener Freiberufler und hab doch keine Kohle für Unterhalt" ist in keinem Fall anzuraten; dann musst Du damit rechnen, dass ein Familiengericht Dich auf ein fiktives Einkommen festlegt, aus dem sich der Unterhalt berechnet.

Investitionen und Kredite werden selbstverständlich berücksichtigt, soweit sie steuerlich abzugsfähig sind. Aber natürlich auch nicht nach der Devise "Ich hab mir jetzt gleich mal einen 50.000-EUR-BMW als Geschäftswagen zugelegt, und nach Abzug dieser Kosten bleibt kaum mehr was übrig."

Also: Mach der Gegenseite ein passables Angebot...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 13:06
(@hpunkt)

@brille007

mir sagte das JA, dass steuerlich absetzbare Dinge bei der berechnung des KU anders behandelt werden.
Soll heißen: Was steuerlich den Gewinn reduziert, reduziert nicht unbedingt den KU-Anspruch.

Gruß H.punkt

PS: Ich kann mich irren....jederzeit

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 13:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin h.punkt,

mir sagte das JA, dass steuerlich absetzbare Dinge bei der berechnung des KU anders behandelt werden.
Soll heißen: Was steuerlich den Gewinn reduziert, reduziert nicht unbedingt den KU-Anspruch.

Das mag für Angestellte und ihre Werbungskosten so gelten; bei Selbständigen und Freiberuflern berechnet sich das Einkommen aus Erlösen minus Kosten. Die erforderliche Geschäftsausstattung, beispielsweise Büromiete oder Anschaffung von Geräten und Maschinen, werden dabei genauso selbstverständlich in Abzug gebracht wie beruflich indizierte Reisekosten oder die Gehälter von Angestellten.

Aber wie ich schon schrieb: Das muss in einem vernünftigen Rahmen stattfinden, auch für das Finanzamt. Wenn kein oder kaum Einkommen erzielt wird - beispielsweise durch Anschaffung eines teuren Geschäftswagens - spricht auch das Finanzamt von Liebhaberei und erkennt diese Kosten nicht an. Ansonsten ist die Bemessungsgrundlage für Unterhalt der Einkommensteuerbescheid, auf dem steht, wieviel der Selbständige oder Freiberufler nach Abzug aller relevanten Kosten an steuerpflichtigem Einkommen erwirtschaftet hat. Da dieses schwanken kann, verlangen die Familiengerichte für Unterhaltsberechnungen üblicherweise sogar die letzten drei EK-Steuer-Bescheide und mitteln dann ein Durchschnittseinkommen.

Für Anton kann das so noch nicht gelten, da er eben erst angefangen hat. Deshalb mein Rat an ihn, ein akzeptables Angebot zu machen, weil ihm dies sonst möglicherweise von anderen abgenommen wird.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 13:44
(@anton-z)
Schon was gesagt Registriert

hi, und erstmal danke fuer die antworten.
ich will mich nicht um unterhalt, schon gar nicht um unhalt fuer das kind herumdruecken!

ich habe bis jetzt mal nach 2 modellen gerechnet, einmal auf basis meines frueheren festen einkommens, dann auf basis meines zu erwartenden einkommens aus der begonnenen selbststaendikeit (vom steuerberater abgesegneter businessplan liegt eh vor).

nichts desto trotz bricht mir der unterhaltsanspruch fuer die mutter vermutlich das finanzielle genick und macht damit mein vorhaben selbststaendig zu sein vermutlich unmoeglich. aergerlich ist zu dem, dass die dame in den letzten jahren bis zu 4 mal mehr verdient hat als ich und auch ab etwa 3 monate nach der geburt wieder arbeiten moechte... es ihr also ein leichtes waere, die zeit auch ohne meinen unterhalt zu ueberbruecken...

gut zu wissen ist allerdings, dass steuerlich abziehbare investitionen abziehbar sind. da habe ich bisher sowieso nur im vernuenftigen rahmen gehandelt, aber reduziert dennoch nochmal um ein paar tausend euro...

lg, anton

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 14:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anton,

es gibt bei allen Unterhaltsmodellen einen so genannten Selbstbehalt, also einen Betrag, der Dir in jedem Fall zum Leben verbleiben muss. Liegt derzeit bei 890 EUR pro Monat (West) und soll ab April 2007 auf ca. 1.000 EUR heraufgesetzt werden.

Ich weiss nicht, ob Deine frühere Berufstätigkeit knappe oder reichliche Einkünfte erbrachte; Gleiches gilt für die kürzlich begonnene Selbständigkeit. Spielt aber auch keine Rolle; wenn wenig Einkommen da ist, ist es unterhaltsrechtlich irrelevant, ob der Selbstbehalt aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit stammt.

Auch wenn Deine Ex kurz nach der Geburt wieder arbeiten geht (was ja sehr löblich ist), hat sie einen BU-Anspruch gegen Dich, denn ihre Berufstätigkeit gilt als überobligatorisch. Ausserdem kann sie ja (zu Recht) sagen, dass sie eine Tagesmutter oder eine Kinderkrippe bezahlen muss.

Deshalb nochmals mein Vorschlag: Setze einen Titel für den Kindesunterhalt auf, der auf einem realistischen Einkommen Deinerseits basiert. Biete der Dame überdies einen auf 3 Jahre befristeten Betreuungsunterhalt an, den Du Dir leisten kannst und der Deine Selbständigkeit nicht in Gefahr bringt. Das ist besser als wenn ein Gericht angerufen wird, das diesen Unterhalt für Dich ausrechnet.

Und von der Ersparnis kaufst Du Dir dann bitte eine Familienpackung Kondome...  😉

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 14:39