Unterhalt bei eheäh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt bei eheähnlichem Verhältnis der Frau

 
(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich höre von Bekannten/Freunden jedesmal verschiedene Versionen über mein
Thema.

Seit Mai 2005 sind meine Frau und ich getrennt.
Sie ist mit unserer Tochter gleich zu Ihrem Neuen gezogen (hat sich dort auch angemeldet) und ich
zahle brav den Unterhalt für Sie.

Wir haben eine gemeinsame Anwältin die uns (Sie war als erstes
da, von daher weiß ich nicht, ob Sie wirklich neutral ist) berät.

Mein Gehalt liegt bei ca. 48000.-/Jahr + etwa 5000-8000.-/Jahr Nebenverdienst (vor Steuern)

Jetzt zum Thema:
Ich zahle zur Zeit für unsere Tochter (6 Jahre alt) Unterhalt - klar nach DT.
Ich zahle auch für meine Frau Unterhalt, da Sie nicht arbeitet. in Höhe von ca. 850 EUR (habe gerade die Unterlagen nicht da).

Da wir uns jetzt noch gut verstehen, möchten wir das Thema Unterhalt abschließen.
Unsere Anwältin hat folgendes Angebot für uns:
Im Jahr 2007 EUR 700.-/Monat
Im Jahr 2008 EUR 550.-/Monat
bis Ende 2010 EUR 450.-/Monat
Danach ist das Thema Unterhalt gegessen. Ich (Sie natürlich auch) könnte während dieser Zeit soviel verdienen wie ich möchte, der Unterhalt bleibt in dieser Höhe.!

Nun meine Frage:
Ist der Unterhalt im finanziellen Rahmen, oder viel zu hoch/niedrig?

Ich drücke mich nicht um den Unterhalt, möchte nur wissen, ob die Höhe in Ordnung geht.

Danke
bikeduck

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2006 17:46
(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, gerade auf den falschen Knopf gekommen....wollte nur was editieren!

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2006 18:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dann ist euer Kind 9 oder 10 wenn der Unterhalt ausläuft. Damit ist deine Exfrau verpflichtet teilzeit zu arbeiten - sofern sie nicht arbeitet.

Ist die Frage, ob das Sozialamt das auch in Zeiten der Not so sieht.

Normalerweise geht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft nach 2-3 (eher 3) Jahren aus.

Die Frage ist: was bleibt dir dann noch? Und für dich müsste ein Passus rein falls du arbeitslos wirst.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2006 18:55
(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

danke für den Tipp mit der Arbeitslosigkeit!

Findest Du die Summen akzeptabel?

Gruß
Bikeduck

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2006 22:16
(@bengel)
Registriert

hallo bikeduck,

bevor du irgend etwas unterschreibst, zieh einen eigenen anwalt hinzu.

1.  sie hat bereits ein eheähnliches verhältnis
2. damit ist EU nach 2-3 jahren verwirkt
3. es gibt nicht nur arbeitslosigkeit, sondern auch berufsunfähigkeit, invalidität und, und, und.

ohne eigenen anwalt würde ich nichts unterschreiben, nur um des lieben friedens willen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2006 22:22
(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

@bengel

Das heißt Sie hat ab Mai 2008 (Trennung war ja Mai 2005) gar keinen Anspruch mehr auf EU?

Oder hängt das damit zusammen, ob Sie Arbeit hat oder nicht, bzw. wie alt unsere Tochter ist?

Habt Ihr Euch mal die Summen angeschaut......?

Danke
bikeduck

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2006 00:07
(@bengel)
Registriert

hi.

das ist unabhängig vom alter der tochter.allerdings bist du beweispflichtig, wenn sie selbst dazu nicht steht.

indikatoren:

1. angemeldet in gemeinsamer wohnung
2. gemeinsames türschild
3. gemeinsame, regelmässige auftritte public als paar

dann ist aus mit EU i.d.R, ist aber natürlich abhängig von deinen guten nerven.

gruss

bengel

ps: ab, zum anwalt

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 00:11
(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

meine "Fast-Ex-Frau" steht (wie oben schon beschrieben) zu Ihrem Neuen, da Sie sich ja auch schon dort angemeldet hat!
Von daher - keine Probleme.

Kann mir niemand sagen, ob die Summen halbwegs realistisch sind oder nicht?

Den Gang zum Anwalt  wollte ich mir eigentlich sparen, obwohl ich jetzt fast denke das sich die Investition durchaus lohnen könnte....

Gruß
bikeduck

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2006 10:24
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

mit den Summen:

Ohne genau nachgerechnet zu haben halte ich die Summen für zu hoch.

Ich kann nur auf Basis unserer - ohne Gericht über eine Mediation (also einigermaßen fachlich versiert, da Anwalt)vereinbarten - Daten (Gehalt ähnlich) meine Einschätzung abgeben: Solange Du Steuerklasse 3 hast, kommen die 850 wohl etwa hin (eher etwas weniger, so 800-820). Für Steuerklasse 1 (2007) eher so 600-650, und für/ab Mitte/Ende 2008 würde ich versuchen, wegen eheähnlichem Verhältnis deutlich runter bzw. auf 0.- zu kommen.

Richtig vergleichbar wird es wohl nicht sein, da die individuellen Verhältnisse zwischen uns unterschiedlich sein dürften, aber als Anhaltspunkt...

Ein Gericht mag da wieder ganz anders entscheiden... Vielleicht ist der Hinweis auf Mediation hilfreich: Ihr setzt Euch mit dem Mediator zusammen und einigt Euch, wobei der Mediator moderiert und zB auf die Geschichte mit dem eheähnlichem Verhältnis und die Auswirkungen auf EU hinweisen sollte.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 10:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kann mir niemand sagen, ob die Summen halbwegs realistisch sind oder nicht?

Wie soll ohne verlässliche Zahlen eine halbwegs realistische Einschätzung gemacht werden ?

Den Gang zum Anwalt  wollte ich mir eigentlich sparen

Achja, die Ex zischt ab und du wirfst ihr Geld hinterher. Ich meine, wenn du zu viel Geld hast, kannst du mich noch adoptieren?  😉

Die Frage ist, seit wann das mit ihren neuen Lover schon läuft und ob dies ggf. schon während der natürlich voll intakten Ehezeit passierte. Dann nämlich wäre sie aus einer intakten Ehe ausgebrochen und hätte ihren Unterhaltsanspruch verwirkt. Erhärtend kommt hinzu, dass sie umgehend eine neue gefestigte Partnerschaft eingeht, mit dem Neuen zusammen zieht, somit gemeinsam wirtschaftet. Da sie nicht in Lohn und Brot steht, ist ihr die Haushaltsführung als Einkommen anzurechnen.

Es geht also nicht darum, wie viel du zu zahlen hast, sondern ob.

Der "gemeinsame" RA ist zwar 'ne feine Sache um Kosten zu sparen, doch ist dieser immer parteiisch. In diesem Fall gegenüber deiner Ex.

DeepThought

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2006 10:51




(@bikeduck)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich habe am Donnerstag einen Termin beim Anwalt.

Nicht bei "unserem" jetztigen RA, sondern bei einem anderen (neutralen).

Gruß
bikeduck

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergißt - ein Mann staunt, woran sich eine Frau alles erinnert. Mark Twain (1835-1910)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2006 22:30