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Unterhalt bei Ausbildungsbeginn

 
(@eule64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hier im Forum,
ich habe eine Frage zum KU bei Ausbildungsbeginn. Ich zahle KU für meine uneheliche Tochter. Leider habe ich überhaupt keinen Kontakt zu meiner Tochter, auch nicht zur Mutter des Kindes. Wie ich nun über verschiedene Ecken gehört habe hat meine Tochter in diesem Sommer die Schule beendet. Leider ist mir nicht bekannt, ob sie eine Ausbildung begonnen hat.
Wie ich mitbekommen habe, würde die Ausbildungsvergütung abzügl. der Werbungskosten auf die Unterhaltsleistungen angerechnet werden.
Wo bekomme ich jedoch die Notwendigen Info´s her, ob meine Tochter überhaupt eine Ausbildung begonnen hat? Muß das Jugendamt mir hier Auskunft erteilen? Und wenn sie tatsächlich eine Ausbildung begonnen hat, kann ich dann eine Neuberechnung des Unterhalts verlangen???
Schon im voraus Danke für Eure Hilfe.

Gruß eule64


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2005 14:13
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich würde die Tochter zur Auskunft nach § 1605 BGB auffordern, zwecks Ermittlung des Unterhaltsbedarfs.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2005 14:20