hi,
hab mir hir mal die beiträge zum thema unterhalt angeschaut. da sind mir ein paar fragen gekommen.
mein freund macht jetzt eine umschulung. das geld was er jetzt vom arbeitsamt bekommt nennt sich dann unterhaltsgeld, beträgt aber genausoviel wie arbeitlosenhilfe, ca. 500 euro. davon gehen ca. 400 euro für miete und strom ab. das JA zahlt keinen unterhaltsvorschuss mehr. wenn er jetzt nicht noch 192 euro kindesunterhalt monatlich zahlt, zerrt das JA ihn vor gericht und dann muss er nicht nur 100% vom rückständigen unterhalt zahlen, sondern 135%!
laut JA ist er gesteigert unterhaltspflichtig und trotz amtsärztlicher atteste vom AA fähig einen nebenjob anzunehmen. da dürfte er aber wegen der gesetze vom AA nur 165 euro verdienen.
das reicht trotzdem hinten und vorne nicht!!!!
er muss jetzt monatlich 192 euro und schulden von ca.4000 euro wegen underhaltsvorschuss zahlen. wie soll das gehen??? er hat vorher freiwillig 70 euro unterhalt monatl. bezahlt. das ist schon von der rückzahlung abgerechnet.
die rückzahlung ist auch so hoch weil das JA gesagt hat er wäre nicht leistungsfähig und müsse nicht bezahlen und wir dachten man müsse nur den vorschuss von 122 euro zurückzahlen. es hat uns niemand gesagt, dass man den regelunterhalt zurückzahlen muss.
die sachbearbeiter haben jetzt ein disziplinarverfahren am hals, was ein anderes JA eingeleitet hat. aber das hilft uns nicht weiter!!
wie soll mein freund das alles zahlen ohne zu verhungern oder auf der straße zu landen?????
ich hab in einem beitrag gelesen, dass der UNTERHALT INS ARBEITSLOSENGELD eingerechnet wird.
stimmt das??? bei meinem freund hat das niemand auf dem arbeitsamt interessiert!!
er hat sich nun wohngeld beantragt, aber wie ist das mit dem AA???
kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen???
das wäre echt super!!!
hi milli
okay, ich versuche mal etwas ordnung reinzubringen, in deine und meine gedanken.
du schreibst, bislang zahlte das JA unterhaltsvorschuss. normalerweise wird während der sechs jahre stetig geprüft, ob er nicht zahlen kann oder nicht will. wenn er nicht kann, weil zuwenig einkommen da ist, muss er i.d.r. nix zurückzahlen. wenn er nicht wollte, ist das n anderes thema. dann muss er das später alles zurückzahlen.
so, nu isser arbeitslos. dennoch gibt es den selbstbehalt, den man ihm nicht nehmen darf. der liegt im westen inkl. berlin bei ähhhh 775 € im osten bei 675 €? die zahlen habe ich jetzt nicht im kopf, kann man aber jederzeit in der düsseldorfer tabelle nachlesen. daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er von dem, was er hat, noch was zahlen soll.
gibt es denn einen unterhaltstitel?
so einfach vor gericht zerren...hmmm...ob das so einfach ist? immerhin kann er nachweisen, dass er ne umschulung hat und kann auch beweisen, dass er nur bis zu einer bestimmten grenze dazu verdienen darf.
meine meinung zum nebenjob lasse ich mal lieber außen vor, das ist hier nicht das thema.
so, außerdem kann ich mir auch nicht vorstellen, weiß es aber auch nicht genau, dass er mehr ans JA zurückzahlen muss, als die ausgelegt haben! das wäre dann ja eine bereicherung vonseiten des JA und das ist rechtswidrig.
wann "vorher" hat er denn freiwillig unterhalt gezahlt?
wie alt ist denn überhaupt das kind? in welchem verhältnis stand er zur mutter?(verheiratet?)
war er vor der trennung berufstätig?
erzähl mal noch ein bissel.
LG von romy
P.S. die leute auf dem aa interessieren sich auch nicht dafür. die müssen nur berechnen, wieviel ihm zusteht. das aa ist doch nicht für kindesunterhalt zuständig.
hi romyh!
erstmal danke für deine antwort. das kind wird in zwei wochen 4.
mein freund ist vor einigen jahren vom gerüst gefallen und kann nicht mehr als maurer arbeiten. zum zeitpunkt der geburt war er schon arbeitslos.das AA hat drei jahre gebraucht eine umschulungsmaßnahme in die wege zu leiten. mit ärztlichen untersuchungen, psychologischen gutachten usw. sind 3 jahre ins land gegangen bis mein freund sich einen anwalt geholt hat um die sache endlich zu beschleunigen. das ging ja auch, jetzt macht er ja eine umschulung.
im märz 2001 hat die KM sich unterhaltsvorschuss beim JA beantragt. mein freund wurde dahinbestellt und die sagten dann sie würden sich wieder melden. haben sie auch, da kam dann ein schreiben vom gericht mitte 2003 sie wurden ihn auf 135% verurteilen. dagegen hat mein freund widerspruch eingelegt und dann haben wir nichts mehr gehört.
ende 2003 wurde er dann nochmal aufs JA bestellt, um seine einkommensverhältnisse offenzulegen. da sind wir dann mit nachweisen, attesten und kontoauszügen über die 70 euro hin. die sagten dann 1. wäre er aufgrund seiner gesundheitlichen einschränkungen nicht leistungsfähig und er würde ja schon 70euro bezahlen, obwohl er ja unterm selbstbehalt liegt. mein freund hat ungefähr 1 1/2 jahre die 70 euro bezahlt.
soweit sogut.
dann ist die KM umgezogen und ein anderes JA wurde tätig. die sagten dann, dass verfahren wäre immernoch anhängig und sie würden jetzt die beistandsschaft machen. mein freund hat sich natürlich wieder einen anwalt geholt. der konnte auch nix machen. die vom JA hat sich die atteste angesehen und gesagt mein freund könnte viele nebenjobs machen. auf dem heutigen arbeitsmarkt,haha! dann kamen noch so lustige bemerkungen der bearbeiterin sie wäre ja auch krank und würde trotzdem arbeiten gehen.
er wäre schliesslich gesteigert unterhaltspflichtig und sie würde dass verfahren nicht einstellen ehe er nicht unterschrieben hat, dass er zurückzahlt und laufende zahlungen ab 1.10. leistet. wie war egal. die von dem anderen JA hätten schlampig gearbeitet usw..
192 euro muss er zurückzahlen, da man den regelbetrag zahlen muss. das JA überweisst dann die restlichen 70 euro an die mutter. die hat das JA ja nicht vorgestreckt.
lacht die mutter, lacht das kind. der vater kann ruhig in den finanziellen ruin getrieben werden.
der anwalt meinte er solle unterschreiben, bei gericht würde man meinen freund auf 135% von 192 euro verurteilen und die bearbeiterin würde durch alle instanzen gehen.
muss jetzt leider weg, werde später nochmal reinschauen!
hmmm.
knifflig.
aber dennoch. da stimmt was nicht.
was meinen die anderen dazu?
Hallo Milli,
schliesse mich Romys Fragen an.
Wie alt ist dein Freund? Die Mutter u. Jugendamt wussten das dein Freund eine Umschulungsmaßnahme macht
:question:
Aus gesundheitlichen Gründen macht er eine Umschulung um dann auch dauerhaft den Kindesunterhalt leisten zu können, oder?
Ok, er ist und bleibt verpflichtet alles zu unternehmen um den Unterhalt für das Kind sicher zu stellen.
Könnte er sich aus gesundheitlichen Gründen einen Nebenjob annehmen?
Ist das Gutachten ( wozu überhaupt) und Untersuchungsunterlagen aktuell?
Ist die Mutter berufstätig, wovon lebte sie?
Unterhaltszahlungen sind verhandelbar. Nicht immer ist klar.
Ihr könntet eine Stellungnahme abgeben in der präzise erklärt wird, wie und wovon dein Freund lebt.
Was die Umschulung bringt. Er könnte, wenn es geht, Bewerbungen schreiben u. Kopien vorlegen auch von den Absagen.
Das geht auch telefonisch sich bewerben auch per Fax oder Mail.
Kann er noch Autofahren, dann kann er sich bei allen Taxiunternehmen bewerben, auch ohne Taxischein, einige Firmen bezahlen den, einige stellen keinen ein ohne Schein u. Erfahrungen.
100 % würde ich auch eher unterzeichnen als 135 %. Wie gut ist der Anwalt? Bist du mit ihm zusammen hin?
Macht Notizen und sprecht alles an, dafür ist der Anwalt der Anwalt und ihr die Mandanten.
Wohnt ihr zusammen? Beantragt Sozialhilfe das kann man Online machen.
Es nennt sich: Einmalige Hilfen. Versucht mal.
Also, wenn er halt alleine wohnt nur.
Es sei denn du hast auch kein Einkommen, ja dann beantragt das mal beide.
Das von mir erst mal. Bis dahin alles :heartpump: Glück für die Umschulung.
hallo zusammen!
das JA und die mutter wussten, dass er eine umschulung machen will. natürlich macht er die um auch den unterhalt sicherstellen zu können. er kann einen nebenjob annehmen, dass versucht er ja auch. er ist 28 und hat leider keinen führerschein und natürlich auch kein geld, um einen zu machen.
die mutter arbeitet nicht, sie lebt in eheähnlicher beziehung, faked mietverträge um sozialhilfe zu erschleichen usw. und enthält meinem freund das kind seit anfang september vor und ist jetzt erst mal 3 wochen in kur. nur mal so nebenbei!
ich bin studentin und bin zumindest nicht bei meinem freund gemeldet und meist nur am wochenende da. der anwalt ist eigentlich ziemlich gut und auch ein ziemlicher winkeladvokat, der hätte tricks auf lager gehabt, wenn man was hätte machen können.
aber ich glaube da kann man nix machen. aber wieso heisst es, dass wenn man zahlen will, aber nicht kann, man nichts zurückzahlen muss?????das versteh ich jetzt nicht. er wollte, will und hat ja auch gezahlt soviel er konnte.
ich find deutschland echt spitze.beim unterhalt sind alle schnell dabei, dass man auch alles schön zurückzahlt, es geht ja schliesslich ums kind. find ich auch grundsätzlich richtig. ich frage mich nur warum man beim umgang die zeit um die man betrogen wird ( bei uns ist das mittlerweile sehr VIEL zeit) nicht zurückbekommt. da ist das JA plötzlich nicht mehr so mit eifer dabei. komisch, da gehts doch auch ums kind????!!!!!
na ja, aber die beiden sachen haben ja vor gericht und bei JA GAR NICHTS miteinander zutun, wenn man dass mal zufällig in einen zusammenhang bringt. komisch, mütter können das irgendwie dann doch: du zahlst nicht, also kriegst du das kind nicht zu sehen!!!
LG Milli
Also, sorry, aber da stimmt was nicht!!!
Ich meine, hallo! Wo nix is is nix zu holen!
Wir haben mit dem JA in S., wo die Kinder meines Freundes leben, selber nur schlechte Erfahrungeen gemacht, aber die unterhaltsvorschusskasse desselben JA ist topfit. Da gibts gar keine Diskussionen! Er reicht einmal im Jahr seine Einkommensnachweise ein und fertig is!
Ich glaube kaum, dass dein Anwalt topfit ist, wenn er euch solche Ratschläge gibt.
Eine Umschulungsmaßnahme, um den Unterhalt zumindest längerfristig (denn was sind denn schon 2 Jahre im Gegensatz zu 18) zu sichern, wird i.d.R. anerkannt! Ist ja wohl logisch, dass man da nicht eirklich einen Nebenjob machen kann! Jeder Student darf seine Eltern verklagen auf Unterhalt und bekommt Recht (obwohl die Vielzahl der Studenten locker Zeit zum Arbeiten hätten, ich weiß wovon ich rede) und ihm wollen se seine A-Hilfe nehmen? Neeee! Da stimmt wat nich!
Wechsel den Anwalt!
Ansonsten kann ich nur Anny zustimmen. Dein Freund muss auch ernsthafte Bewerbungen nachweisen, wenn ihm zumindet ärztlich bescheinigt wurde, dass er in der Lage ist, nebenher zu arbeiten. Das müssen auch unterhaltspflichtige Väter tun, die wenig verdienen und monatlich zum Familiengericht ein Pamphlet mit Bewerbungsbögen hinschicken müssen um zu beweisen, dass sie wirklich zahlen wollen und sich bemühen, es aber einfach keinen Erfolg gibt. Nur, wenn Dein Freund bisher 70 Euro bezahlt hat, hatt er da mehr Geld oder wie? Weil, wenn ers damals konnte, dann könnte er noch heute, so könnte es ihm ausgelegt werden.
Okay, soweit meine Gedanken, falls mir noch was einfällt, meld ich mich wieder.
gruß Romy
*ups* Ich werde versuchen, den Beitrag zu entzerren.
Milli schrieb:
ca. 500 euro. davon gehen ca. 400 euro für miete und strom ab.
Ähm, wovon lebt er ?
Milli schrieb
das JA zahlt keinen unterhaltsvorschuss mehr.
Da hat er keinen Anteil dran, das ist alleinig Sache des Unterhaltsberechtigten.
Milli schrieb
zerrt das JA ihn vor gericht und dann muss er nicht nur 100% vom rückständigen unterhalt zahlen, sondern 135%!
Sollen sie ruhig machen. Es ist außerdem vollkommen egal, ob er 135% oder 100% der DT zahlt. Der Nettozahlbetrag ist identisch, lediglich die hälftige bis hin zur anteiligen hälftigen KG-Anrechnung ist unterschiedlich - einfach mal in die Anlage A zur DT gucken, dann wirds klar.
Milli schrieb
laut JA ist er gesteigert unterhaltspflichtig
Stimmt schon. Aber: Wie waren die Zahlungen vor dem Unfall? Wenn er ordentlich gezahlt hat, nun unfallbedingt berufsunfähig ist und daher umschulen muss hat das JA vor Gericht nicht die besten Karten.
Milli schrieb
wie soll mein freund das alles zahlen ohne zu verhungern oder auf der straße zu landen?????
Gar nicht. Ab zur Schuldnerberatung und ggf. Privatinsolvenz machen.
UNTERHALT INS ARBEITSLOSENGELD
Lies den Beitrag bitte nochmals, da steht was ganz anderes.
RomyH schrieb
selbstbehalt, den man ihm nicht nehmen darf. der liegt im westen inkl. berlin bei ähhhh 775 € im osten bei 675 €? die zahlen habe ich jetzt nicht im kopf, kann man aber jederzeit in der düsseldorfer tabelle nachlesen.
Der SB ist in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweils zuständigen OLG festgelegt.
RomyH schrieb
das wäre dann ja eine bereicherung vonseiten des JA und das ist rechtswidrig.
Das ist Ansichtsache. Es geht, wie in vielen anderen Fällen um Geldbeitreibung. Der Staat ist deftig pleite und bevor er gänzlich kollabiert, reißt er die Bürger noch mit in den Strudel (siehe auch Hartz IV).
Milli schrieb
dass er zurückzahlt und laufende zahlungen ab 1.10. leistet. wie war egal. die von dem anderen JA hätten schlampig gearbeitet usw..
Nene, so ist es nicht. Durch den Umzug hat die KM den aufgelaufenen Unterhaltsvorschuss in gesamter Höhe dem neuen JA "vererbt". Und das reißt ein ungeplantes Loch in die Kommunalkasse, woraufhin die etwas gallig sind. Verständlich, doch rechtlich nicht relevant.
Anny schrieb:
Wie alt ist dein Freund?
Wofür ist das wichtig?
Anny schrieb:
Unterhaltszahlungen sind verhandelbar.
Im Prinzip ja. Wenn das JA im Boot ist nicht mehr.
100 % würde ich auch eher unterzeichnen als 135 %.
Siehe meine Ausführungen oben - es ist egal ob 135%, 100% oder irgendwas dazwischen.
Milli schrieb:
und enthält meinem freund das kind seit anfang september vor
Ist er deswegen schon zum JA gegangen? Die Zeit drängt, das sind schon zwei Monate.
Milli schrieb:
bin zumindest nicht bei meinem freund gemeldet
Gut so, sollte auch erstmal so bleiben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
danke für deine Mühe hier.
Ich habe nach dem Alter gefragt, weil es :yltype: mich interssiert.
Unterhaltszahlung sind nach meiner Erfahrung verhandelbar :yltype: auch, wenn das JA mit in diesem Boot sitzt.
Zu den 100 % oder auch 135 % werde ich deine Ausführungen lesen, damit ich weiß, was gemeint ist.