Unterhalt bei ALG2?...
 
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Unterhalt bei ALG2???

 
(@papadirk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

kann mir jemand sagen wie sich das mit dem Unterhalt verhält
Ich bin verheiratet habe ein Kind welches auch bei mir im Haushalt lebt,desweiteren leiste ich Zahlungen für ein weiteres Kind 12 jahre alt,welches aber nicht bei mir im Haushalt lebt diese Kind stammt nun aber von meiner damaligen lebenspartnerin.
LT.vorliegender Bescheinigung von der BA bekommt meine jetzige frau nix mehr von der BA,also bin ich dann alleinverdiener und muß dann uns drei versorgen und dann noch den unterhalt für das andere kind immerhin ab Dezember 277 Euro.Jetzt verstehe ich aber nicht diesen Schein von der BA dort ist nix von unterhaltszahlungen aufgeführt und wurden demnach nicht berechnet,oder wie hängt das zusammen,

danke schon mal für eure Hilfe
Dirk :phantom:


beste grüße aus MeckPom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2004 14:43
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dirk,

anfangs hieß es, dass Unterhaltsverpflichtungen nicht anerkannt werden. Dieser Passus wurde mittlerweile geändert: http://www.bundesregierung.de/-,413.732087/pressemitteilung/Unterhaltszahlungen-fuer-Schei.htm

Ich vermute mal, dass ihr den Antrag ohne Angaben über KU für das Kind außer Haus gemacht habt. Wenn der Unterhalt tituliert ist, dann muß er vom Einkommen abgezogen werden.

Bleibt nur die Frage, ob ihr das als nachträgliche Änderung durchbekommt oder ob es einen Widerspruch geben muß. Da erkundigst du dich am besten bei der AfA.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2004 15:36
(@papadirk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals

doch wir haben die angaben zu dem Kind im antrag gemacht,hatten da auch ein schreiben vom JA dabei worin drin stand wieviel unterhalt ich ab Dezember 04 zuzahlen habe.Dies Sache wurde bereits auch beim JA beurkundet
LT.Aussage eines Mitarbeiters von der afa wird aber der unterhalt nicht vom einkommen abgezogen ??? Ich bin ja nun auch mal unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind welches bei mir zuhause lebt
Naja werden dann mal gegen den bescheid wiederspruch einlegen,satnd ja auch drauf und dann sehen wir mal weiter

also ich werde euch mal auf dem laufenden halten :calim:
dirk


beste grüße aus MeckPom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2004 19:37
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dirk,

dann ist dein Sachbearbeiter extrem schlecht informiert. Lad dir doch einfach mal diesen Antrag runter, Seite 2 :cul:

http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-01/importierter_inhalt/pdf/Zusatzblatt_2_1_Einkommenserklaerung.pdf

Gruß und viel Erfolg!

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2004 21:15