Hallo zusammen,
meine von mir getrennt lebende Ehefrau bekommt nur 60€ BAföG, obwohl sie Anspruch auf 530€ hat, da ihre Eltern viel verdienen.
Wird die 470€, die sie von ihrer Eltern bekommen muss, bei Festlegung des Ehegattenunterhalt berücksichtigt?
Gruß
Karibu
Das habe ich nicht ganz verstanden.
Meintest du dass sie Anspruch auf 530€ hat aber bekommt nur 60€ weil ihre Eltern viel verdienen?
Ich bin nicht auf dieser Welt, um so zu sein, wie andere mich haben wollen.
Das scheint recht widersprüchlich zu sein. Wenn sie Anspruch hat, dann hat sie den und bekommt es auch. Wenn aber die Eltern "viel verdienen" und bekommt deshalb weniger, dann hat sie folglich auch nicht den Anspruch (auf die 530€).
Bitte, Karibu! Gib uns genauere Infos!
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Zusammen,
ja, sie hat Anspruch auf 530€ aber bekommt nur 60€, weil ihre Eltern viel verdienen. Bei Festlegung der BAföG-Höhe wurde mein Einkommen nicht berücksichigt, da es zu gring war.
Ihre Eltern müssen doch die 470€ ihr geben. Oder?
Meine Frage ist: wird die 470€ bei Berechnung der Unterhalthöhe berücksichtigt?
Gruß
Karibu
hmmm...schwierig.
okay, als student hast du einen unterhaltsanspruch gegen deine eltern. wenn du als student einen eigenen haushalt hast, dann ist der anspruch 600€ hoch.
NUR: sobald das kind, auch wenns student ist, verheiratet ist, gehen die unterhaltsansprüche auf den mann/frau über. zumindest habe ich das so gelesen.
finde ich interessant, dass das bafög amt so gerechnet hat.
wenn ihre eltern ihr nichts geben, dann muss sie es entweder einklagen, was sie sicherlich nicht machen wird, oder du musst dafür aufkommen.
so denke ich.
aber das ist nur meine meinung.
gruß romy
aber um deine frage zu beantworten: wenn sie die 530€ erhält, egal ob vom amt oder den eltern, so ist das ihr einkommen und bei der unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. wenn du aber eh wenig verdienst, und dir das bafög amt das bestätigt hat, so ists eh egal.
840€ deines verdienstes müssen dir auf jeden fall bleiben.
dennoch kapier ich noch immer nicht, dass das bafög amt den verdienst der eltern berücksichtigt hat, wo die doch (theor.) nicht mehr für sie "zuständig" sind...
romy...