Hallo zusammen,
gute Nachrichten, meine Tochter wird ab August eine Ausbildung beginnen! Ich bin schon stolz auf sie, nachdem es vor ca. 1 ½ Jahren Schulisch doch recht duster ausgesehen hat.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es mit dem Titel und dem Unterhalt weitergeht.
Zunächst die Fakten:
Kind minderjährig
Gehalt ca. 980€ netto
Unbefristeter Titel
Dynamisch, glaube ich, auf jeden Fall so einen mit einer Prozentangabe
Beistandschaft beim JA
Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.
Macht das Sinn? Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.
Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?
Viele Grüße
Pappaleo
Moin,
wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.
muss ich dann wieder zum JANein. Deine Ex als (mit-)sorgeberechtigter Elternteil muss den Vollstreckungsverzicht aus der JA-Urkunde erklären oder, noch einfacher, Dir die JA-Urkunde aushändigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.
Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?
Also (980-100)/2?
Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.
Macht das Sinn?
Ja klar, vorher macht das wenig Sinn.
Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.
Üblicherweise bekommst du vom Beistand lediglich eine kurze schriftliche Bestätigung über den ab Ausbildungsbeginn zu zahlenden Betrag. Die Bestätigung wirkt wie ein Vollstreckungsverzicht, so dass kein neuer Titel notwendig ist. Sollte der Beistand nicht rechtzeitig handeln, kannst du mündlich oder schriftlich entsprechend "nachhelfen".
Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?
Kurz vor Beginn des 2. Ausbildungsjahres muss wieder neu gerechnet werden. Ansonsten siehe oben.
Und wenige Monate vor Volljährigkeit solltest du rechtzeitig eine endgültige Abänderung (Herausgabe) des Titels anleiern, denn das volljährige Kind dürfte bei vollständiger Anrechnung der Ausbildungsvergütung keinen Unterhaltsanspruch mehr haben. Es sei denn, die Eltern zusammen verdienen entsprechend viel.
Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?
Also (980-100)/2?
Ja, die hälftige Anrechnung gilt während der Minderjährigkeit des Kindes, siehe OLG-Leitlinien Punkt 12.2, z.B. NRW (OLGe Düsseldorf, Hamm, Köln). Grund ist die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2).
Super, vielen Dank für die perfekte Antwort.
Mal ganz praktisch gefragt, wie macht das JA das eigentlich mit dem Netto aus dem Ausbildungsgehalt? Ich meine im Vertrag sind doch nur Brutto Beträge angegeben.
Nutzen die einen Brutto Netto Rechner? Schätzen die?
Und, aus meiner Sicht sehr wichtig, wie berücksichtigen das JA Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt?
Oder anders gefragt, wie bringe ich das JA dazu, die Sonderzahlung zu berücksichtigen?
Nach meiner Rechnung macht die Sonderzahlung einen Unterschied von 35€ monatlich aus. Und die geb ich meinem Kind lieber direkt als sie komplett zu verschwenden. Sie denk nämlich darüber nach, von KM in eine eigene Wohnung zu ziehen.
Hallo Papello,wenn Dein Kind in eine eigene Wohnung einzieht, dann ist der Unterhaltsbedarf 990€ auch wenn es noch nicht volljährig ist. Hiervon wird dann das Kindergeld, das Einkommen des Kindes abgezogen. Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommen des Kindes durch das JA ist aufzupassen ob hier nicht nur der Freibetrag von 100 €, sondern auch noch Werbungskosten. Ich weiß nicht ob das statthaft ist, da ja der Freibetrag eben für Fahrtkosten etc. sein sollen. Vielleicht weiß ja hier im Forum einer mehr dazu.
LG der Frosch
Danke, ich werde berichten ob die Berechnung korrekt ist.
Weiß denn jemand aus Erfahrung wie lange das JA für die Berechnung braucht bzw. gebraucht hat?
Meine letzte Neu-Berechnung ist gefühlt schon ewig her und ich kann mich nicht mehr erinnern wie lange die gebraucht haben.