Hallo zusammen,
gute Nachrichten, meine Tochter wird ab August eine Ausbildung beginnen! Ich bin schon stolz auf sie, nachdem es vor ca. 1 ½ Jahren Schulisch doch recht duster ausgesehen hat.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es mit dem Titel und dem Unterhalt weitergeht.
Zunächst die Fakten:
Kind minderjährig
Gehalt ca. 980€ netto
Unbefristeter Titel
Dynamisch, glaube ich, auf jeden Fall so einen mit einer Prozentangabe
Beistandschaft beim JA
Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.
Macht das Sinn? Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.
Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?
Viele Grüße
Pappaleo
Moin,
wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.
muss ich dann wieder zum JANein. Deine Ex als (mit-)sorgeberechtigter Elternteil muss den Vollstreckungsverzicht aus der JA-Urkunde erklären oder, noch einfacher, Dir die JA-Urkunde aushändigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.
Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?
Also (980-100)/2?