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Unterhalt Ausbildung minderjährige

 
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

gute Nachrichten, meine Tochter wird ab August eine Ausbildung beginnen! Ich bin schon stolz auf sie, nachdem es vor ca. 1 ½ Jahren Schulisch doch recht duster ausgesehen hat.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es mit dem Titel und dem Unterhalt weitergeht.

Zunächst die Fakten:

Kind minderjährig

Gehalt ca. 980€ netto

Unbefristeter Titel

Dynamisch, glaube ich, auf jeden Fall so einen mit einer Prozentangabe

Beistandschaft beim JA

Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.

Macht das Sinn? Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.

Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?

Viele Grüße

Pappaleo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2025 07:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.

Geschrieben von: @pappaleo
muss ich dann wieder zum JA
Nein. Deine Ex als (mit-)sorgeberechtigter Elternteil muss den Vollstreckungsverzicht aus der JA-Urkunde erklären oder, noch einfacher, Dir die JA-Urkunde aushändigen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2025 08:35
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @deepthought

Moin,

wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.

Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?

Also (980-100)/2?

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2025 09:13