Unterhalt Ausbildun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt Ausbildung minderjährige

 
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

gute Nachrichten, meine Tochter wird ab August eine Ausbildung beginnen! Ich bin schon stolz auf sie, nachdem es vor ca. 1 ½ Jahren Schulisch doch recht duster ausgesehen hat.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie es mit dem Titel und dem Unterhalt weitergeht.

Zunächst die Fakten:

Kind minderjährig

Gehalt ca. 980€ netto

Unbefristeter Titel

Dynamisch, glaube ich, auf jeden Fall so einen mit einer Prozentangabe

Beistandschaft beim JA

Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.

Macht das Sinn? Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.

Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?

Viele Grüße

Pappaleo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2025 07:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.

Geschrieben von: @pappaleo
muss ich dann wieder zum JA
Nein. Deine Ex als (mit-)sorgeberechtigter Elternteil muss den Vollstreckungsverzicht aus der JA-Urkunde erklären oder, noch einfacher, Dir die JA-Urkunde aushändigen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2025 08:35
pappaleo reacted
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @deepthought

Moin,

wenn es so um und bei 980 € netto sind, ziehst Du noch 100 € ausbildungsbedingten Aufwand ab. Das ist das Einkommen Deiner Tochter, das dem Unterhaltsbedarf gegenüber steht. Damit Du überhaupt noch in der Unterhaltspflicht wärst, müsstest Du mehr als 5.300 € unterhaltsrelevantes Einkommen haben.

Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?

Also (980-100)/2?

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2025 09:13
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @pappaleo

Es gibt im Moment noch keinen Ausbildungsvertrag, der ist noch in der Bearbeitung. Deshalb dachte ich mir, ich warte noch bis der Vorliegt und ich wende mich dann erst an das Jugendamt.

Macht das Sinn?

Ja klar, vorher macht das wenig Sinn.

Geschrieben von: @pappaleo

Wie lange braucht das JA bis zum neuen Titel? Und was passiert, wenn das JA nicht rechtzeitig fertig wird? Der Unterhalt wird sich auf jedenfall signifikant verringern und ich möchte auf keinen Fall nur einen Cent zuviel überweisen.

Üblicherweise bekommst du vom Beistand lediglich eine kurze schriftliche Bestätigung über den ab Ausbildungsbeginn zu zahlenden Betrag. Die Bestätigung wirkt wie ein Vollstreckungsverzicht, so dass kein neuer Titel notwendig ist. Sollte der Beistand nicht rechtzeitig handeln, kannst du mündlich oder schriftlich entsprechend "nachhelfen".

 

Geschrieben von: @pappaleo

Und wie ist das eigentlich im zweiten Ausbildungsjahr? Da steigt das Gehalt nicht unwesentlich, muss ich dann wieder zum JA und den Titel erneut ändern, oder kann man das gleich mit einbauen?

Kurz vor Beginn des 2. Ausbildungsjahres muss wieder neu gerechnet werden. Ansonsten siehe oben.

Und wenige Monate vor Volljährigkeit solltest du rechtzeitig eine endgültige Abänderung (Herausgabe) des Titels anleiern, denn das volljährige Kind dürfte bei vollständiger Anrechnung der Ausbildungsvergütung keinen Unterhaltsanspruch mehr haben. Es sei denn, die Eltern zusammen verdienen entsprechend viel.

Geschrieben von: @pappaleo

Ich kann aber nur die Hälfte des Ausbildungsgehalts beim Unterhalt abziehen, oder?

Also (980-100)/2?

Ja, die hälftige Anrechnung gilt während der Minderjährigkeit des Kindes, siehe OLG-Leitlinien Punkt 12.2, z.B. NRW (OLGe Düsseldorf, Hamm, Köln). Grund ist die Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 S. 2).

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2025 09:39
pappaleo reacted
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles 

Super, vielen Dank für die perfekte Antwort.

 

Mal ganz praktisch gefragt, wie macht das JA das eigentlich mit dem Netto aus dem Ausbildungsgehalt? Ich meine im Vertrag sind doch nur Brutto Beträge angegeben.

Nutzen die einen Brutto Netto Rechner? Schätzen die?

Und, aus meiner Sicht sehr wichtig, wie berücksichtigen das JA Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt?

Oder anders gefragt, wie bringe ich das JA dazu, die Sonderzahlung zu berücksichtigen?

Nach meiner Rechnung macht die Sonderzahlung einen Unterschied von 35€ monatlich aus. Und die geb ich meinem Kind lieber direkt als sie komplett zu verschwenden. Sie denk nämlich darüber nach, von KM in eine eigene Wohnung zu ziehen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2025 11:56
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papello,wenn Dein Kind in eine eigene Wohnung einzieht, dann ist der Unterhaltsbedarf 990€ auch wenn es noch  nicht volljährig ist. Hiervon wird dann das Kindergeld, das Einkommen des Kindes abgezogen. Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommen des Kindes durch das JA ist aufzupassen ob hier nicht nur der Freibetrag von 100 €, sondern auch noch Werbungskosten. Ich weiß nicht ob das statthaft ist, da ja der Freibetrag eben für Fahrtkosten etc. sein sollen. Vielleicht weiß ja hier im Forum einer mehr dazu.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2025 13:01
pappaleo reacted
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

@der-frosch 

Danke, ich werde berichten ob die Berechnung korrekt ist.

 

Weiß denn jemand aus Erfahrung wie lange das JA für die Berechnung braucht bzw. gebraucht hat?

Meine letzte Neu-Berechnung ist gefühlt schon ewig her und ich kann mich nicht mehr erinnern wie lange die gebraucht haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2025 07:03