Hallo liebe Leute,
folgendes Anliegen habe ich:
Ich habe ein nicht eheliches Kind mit einer Frau mit der ich weder zusammen lebe noch verheiratet bin. Ich zahle Unterhalt an das Kind. Z.Z. 202 € ich muss aber dazu sagen, dass ich mich selbständig machen werde und ich dann wohl eher so auf 2000 € netto kommen werde.
Jetzt habe ich vom Amt jedoch einen Brief erhalten in dem sie sich erstmal mit den 202 € Unterhalt für das Kind abfinden. Im neuen Jahr wollen sie aber die Lohnsteuerabrechnung sehen und mit ggf. auf Rückzahlungen einstellen für Kind (und auch Mutter da ich ihr ggf. Unterhaltspflichtig bin)???
Meine Frage ist nun was sie mir da abziehen können? Sie hat schon ein Kind(3 Jahre) aus einer Beziehung da vor. Sie ist dementsprechend auch schon sehr lange arbeitslos. Bevor sie arbeitslos wurde hatte sie eine Berufsausbildung als Krankenschwester angefangen diese aber nicht beendet - dementsprechend auch maximale Unterstützung vom Arbeitsamt. Ihr Ex mit dem sie das andere Kind hat arbeitet zwar aber hat nur 800 € netto und zahlt somit weder Unterhalt für das Kind noch sonst etwas.
Angenommen ich verdiene die 2000 € netto was hätte ich dann an Abgaben? Nicht das ich mich drücken will aber die Frau sagt selbst sie hat keine Lust zu arbeiten und will lieber noch ein paar Kinder in die Welt setzen da dies eher ihren Lebensbild einer Frau entsprechen würde als zu arbeiten.
Das macht mich tierisch sauer!!! Auch weil ich nicht wusste das man u.U. auch für nichteheliche Mütter aufkommen muss. Das war damals ja noch nicht so. Auch haben wir uns getrennt weil nichts mehr gepasst hat. Über ein paat Antworten würde ich mich sehr freuen.
Wenn das alles so ist wie ich es mir gerade ausmal kann ich 1000 € an die frau abdrücken oder mehr und es lohnt sich nicht mehr überhaupt noch 12-15 Stunden am Tag in die Selbständigkeit zu stecken.
Vielen Dank,
Maik
Hi,
wie alt ist das Kind?
Was abzugsfähig ist, steht in den maßgeblichen Unterhaltsleitlinien. Das erstmal zur Orientierung. Ansonsten brauchen wir genaue Angaben zu den Belastungen/Schulden.
Auch weil ich nicht wusste das man u.U. auch für nichteheliche Mütter aufkommen muss. Das war damals ja noch nicht so
Wann war "damals" :heu: ?
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi erstmal danke für deine Mühen! 🙂
also das Kind ist jetzt knapp 7 Wochen alt. Schulden hab ich vielleicht 1000 € die ich eigentlich nun tilgen wollte durch die Selbständigkeit. Ansonsten keine Kredite, Darlehen. wäre auch nicht möglich da ich frisch aus Hartz4 rausrutsche durch die Selbständigkeit und man mit Hartz4 keinereli Kredite bzw. Bonität hat. Aktuell zahle ich an die Mutter fürs Kind 202 €.
Zitat:
"Wann war "damals" ?"
Zur Zeit der Zeugung. Mir war nicht bewusst das ich auch für sie Unterhalt zahlen muss. Wir hatten deswegen lange geredet und ich habe das mit dem Kind eingewilligt und war mir nur der Unterhaltzskosten ggü. dem Kind bewusst was ich ja auch ok finde denn ich bin ja der Erzeuger.
Was ich noch fragen wollte: Wegen ihres ersten nichtehelichen Kindes vom anderen Typen hat dies irgendwelche Vorteile für mich? Sie ist damals schon nciht arbeiten gegangen als sie das Kind groß zog. Wie gesagt das Kind ist nun 3. Müsste ich nicht rein theoretisch - wenn ich für die Mutter aufkommen muss - 770 € zahlen(der Satz der einer vorher nicht arbeitenden Mutter zusteht) abzüglich 50% da ja noch der Extyp ihr ein Kind in die Welt gesetzt hat?
Andere Sache: Falls dies nicht zutrifft bin ich auch ihren anderen Kind pflichtig das nicht von mir ist?
Vielen Dank.
Gruss,
Maik
Hi,
also das Kind ist jetzt knapp 7 Wochen alt.
Süß. Glückwunsch!
Schulden hab ich vielleicht 1000 € die ich eigentlich nun tilgen wollte durch die Selbständigkeit.
Es kommt auf die Art der Schulden an, wofür sie gemacht wurden ect.. Grob kann man sagen: Beim Kindesunterhalt eher nicht abzugsfähig, beim Betreuungsunterhalt muss man gucken. Mehr kann ich dazu ohne nähere Angaben nicht sagen. Ansonsten in die o.g. Leitlinien gucken.
Zur Zeit der Zeugung. Mir war nicht bewusst das ich auch für sie Unterhalt zahlen muss.
Eben. Dir war es nicht bewusst - war aber schon "damals" so.
Wir hatten deswegen lange geredet und ich habe das mit dem Kind eingewilligt und war mir nur der Unterhaltzskosten ggü. dem Kind bewusst was ich ja auch ok finde denn ich bin ja der **tsts - ID 28**.
Der Vater, wolltest Du bestimmt sagen.
Wegen ihres ersten nichtehelichen Kindes vom anderen Typen hat dies irgendwelche Vorteile für mich?
Unter Umständen schon. Die Väter haften anteilig für den Unterhalt der Mutter. Das hat der BGH in seinem Urteil vom 17. 01. 2007 Aktenzeichen XII ZR 104/03 nochmals bekräftigt.
Sie ist damals schon nciht arbeiten gegangen als sie das Kind groß zog. Wie gesagt das Kind ist nun 3. Müsste ich nicht rein theoretisch - wenn ich für die Mutter aufkommen muss - 770 € zahlen(der Satz der einer vorher nicht arbeitenden Mutter zusteht) abzüglich 50% da ja noch der Extyp ihr ein Kind in die Welt gesetzt hat?
Das kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, in welchen finanziellen Verhältnissen die Mutter vor der Geburt des jungeren Kindes gelebt hat, auf die Leistungsfähigkeit der Väter usw..
Falls dies nicht zutrifft bin ich auch ihren anderen Kind pflichtig das nicht von mir ist?
Nein.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi MaikBH,
mal im Ernst, Du bist seit gerade mal 7 Wochen Vater und machst Dir auschließlich nur Gedanken um die Kohle?
Wie oberflächlich ist das denn?
Was bzw. wieviel Du zahlen musst, kannst Du Die leicht ergooglen, aber warum Du zahlen musst, dass musst Du schon selbst begreifen! Es ist Dein Kind und wenn es auch heute nicht mehr "passt", dann hat es zumindest einmal ganz gut gepasst.
Sorry, aber ich finde solche Aussagen, wie "Der Alten geht es sowieso nur um die Kohle!" und "Wenn ich erstmal selbstständig bin!" so zum kotzen, denn a) ist Dein Kind noch viel zu klein, dass Du beurteilen könntest, ob Deine Ex es auf Kohle abgesehen hatte und b) bist Du als Hartz IV-Empfänger auch nicht gerade die erste Wahl, wenn es darum wirklich gehen sollte. Und 2.000,- netto verdienst Du als Selbstständiger nie im ersten Jahr. Kannst mir glauben,
Jahr 1 bis 3 der Selbstständigkeit sind meistens rot und selten schwarz.
Denk mal an Dein Kind!
K.
Danke Sky das hilft mir schon etwas weiter. 🙂
Süß. Glückwunsch!
Danke die Freude war schon groß aber aktuell sind es gemischte Gefühle aufgrund der Situation...
Das kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, in welchen finanziellen Verhältnissen die Mutter vor der Geburt des jungeren Kindes gelebt hat, auf die Leistungsfähigkeit der Väter usw..
Absolut Minimum sprich sie war Hartz4 bevor ich sie kennengelernt hatte. Vor der geburt ihres anderen Kindes welches nicht von mir kommt, hatte sie ca. 330 € da sie in der Ausbildung zur Krankenschwester war. Ihr Extyp verdient wie gesagt nichtmal so viel das er für das Kind aufkommen kann.
Gesetzlich muss ich nun sicherlich im vollen Umfang aufkommen und kann evtl. vom Extypen zurückfordern falls dieser mal mehr verdienen sollte oder?
So wie ich das sehe wird sie die nächsten 10 Jahre gar nicht arbeiten gehen und rechtfertigt das damit, dass sie 2 Kinder hat und es eh besser ist wenn sie sich den ganzen Tag um sie kümmern kann.
Ich hatte ihr auch angeboten das sie mir etwas hilft bei der Ausübung der Selbständigkeit. So kann man sicherlich mehr leisten und evtl. auch das Brutto erhöhen bzw. sie kann wirklich sehr flexibel bei mir arbeiten aber das schlägt sie aus. Auch als ich sagte ich würde mich in der Zwischenzeit gerne um das Kind kümmern + auch um ihren anderen wenn dieser gerade nicht im Kindergarten ist und sie bei mir was machen würde. Die Tätigkeiten sind simpel - verpacken von Warensendungen an Kunden - kann also jeder Idiot und ist eine leichte Tätigkeit.
Und eine Sache: Lassen sich die Unterhaltszahlungen in irgendeiner Form steuerlich vergünstigen sprich mir bleibt mehr vom Bruttolohn also weniger Abzüge bei der Nettorechnung? Dies wäre im Grunde nur fair, denn es ist echt hart so überhaupt nochmal ne Partnerschaft mit einer anderen frau aufzubauen wenn man solch massive Belastungen hat.
Danke,
Maik
Sorry Lucas aber wenn man keine infos hatte bitte nachdenken bevor man so etwas postet!
Hi MaikBH,
mal im Ernst, Du bist seit gerade mal 7 Wochen Vater und machst Dir auschließlich nur Gedanken um die Kohle?
Sicher nicht aber wenn ich 15 h am Tag + Wochenende 2. job buckel dann möchte ich schon mehr als 1000 € haben denn ich reiß mir wirklich nru noch den Ar.... auf.
Wie oberflächlich ist das denn?
Du kennst mich nicht oder?
Was bzw. wieviel Du zahlen musst, kannst Du Die leicht ergooglen, aber warum Du zahlen musst, dass musst Du schon selbst begreifen! Es ist Dein Kind und wenn es auch heute nicht mehr "passt", dann hat es zumindest einmal ganz gut gepasst.
Um das Kind geht es mir nicht da hab ich kein problem mit aber die Mutter ist das Problem denn a.) will sie nicht arbeiten und b.) sind wir getrennt und c.) hab ich ihr angeboten das ich auf´s Kind aufpasse wenn sie arbeiten geht. Übrigens ist Google sehr widersprüchlich.
Sorry, aber ich finde solche Aussagen, wie "Der Alten geht es sowieso nur um die Kohle!"
Geht es ihr auch. Sie hat keine Lust auf Arbeit und will am liebsten ne Hausfrau auf Lebenszeit sein. Und ikch sehe nicht ein 20 Jahre für sie zu zahlen weil sie ihren Arsch nicht hoch bekommt.
und "Wenn ich erstmal selbstständig bin!" so zum kotzen, denn a) ist Dein Kind noch viel zu klein, dass Du beurteilen könntest, ob Deine Ex es auf Kohle abgesehen hatte und b) bist Du als Hartz IV-Empfänger auch nicht gerade die erste Wahl, wenn es darum wirklich gehen sollte.
Sorry wir haben hier in der Region 40-50 % Arbeitslosigkeit etwas schwach dir da ein Urteil zu bilden.
Und 2.000,- netto verdienst Du als Selbstständiger nie im ersten Jahr. Kannst mir glauben,
Jahr 1 bis 3 der Selbstständigkeit sind meistens rot und selten schwarz.Sorry stimmt nicht da ich in ein Unternehmen einsteige bei einen sehr guten Freund und wir 50/50 teilen. Einsteigen werde ich mit 3500 € butto oder mehr also sind 2000 € schon realistisch.
Denk mal an Dein Kind!
Sorry aber dafür lässt mir dieser familienfreundliche Staat keine Zeit. Das Amt hat mir schon zu verstehen gegeben das an erster Stelle das Geld für kmind und Mutter kommt und das väterliche Aufgaben zweitrangig sind. Wir Väter sind doch immer nur diejenigen die Zahlen sollen aber im Grunde keine Rechte haben.
K.
Ansonsten möchte ich dich auch bitten themenbezigen zu posten. ich leite selbst ein großes Forum und kenne mich nur zu gut mit solchen Diskussionen aus. Sie führen nur zu Streit und der Topic ist auch ein anderer als gewissen, Vaterfreuden etc. DANKE Lucas für dein Verständnis.
Hallo Maik,
wenn deine Exfreundin mit dem Vater ihres 1. Kindes nicht verheiratet war ist er ihr ab dem 3. Geburtstag des gemeinsamen Kindes nicht mehr unterhaltspflichtig.
Das betrifft - sofern die Gesetzgebung sich nicht ändert - auch dich.
Sophie
Hi Anna 🙂
Ich dachte das hätte sich geändert udn wurde auf 8 Jahre ausgeweitet?
Liebe Grüße,
Maik
Hi Anna 🙂
Ich dachte das hätte sich geändert udn wurde auf 8 Jahre ausgeweitet?
Liebe Grüße,
Maik
Hallo maik,
Noch nicht. Es war im Rahmen der Unterhaltsreform im Gespräch. Allerdings ist diese ja vorerst gestoppt und wie sie dann endgültig aussehen wird weiß noch keiner. Aber auch dann bist du im zweifelsfall 8 Jahre Unterhaltspflichtig, du würdest dir dies Pflicht nur ein paar Jahre mit jemandem anderen teilen, allerdings nur so dieser auch Leistungsfähig ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
dass ich mich selbständig machen werde und ich dann wohl eher so auf 2000 € netto kommen werde.
Als Sebstständiger darfst Du nicht so naiv rechnen. Du must von dem, was Du einnimmst, ja nicht nur Steuern bezahlen. Du musst ja auch selbst fürs Alter vorsorgen, Dich krankenversichern, die Betriebskosten decken und Investitionen in Dein Geschäft tätigen. Und wenn dann noch 2000 übrig sind, und das aus dem Stand aus Hartz4 herraus, da wärst Du der erste. Du brauchst eventuell einen Steuerberater, denn was der für Finanzamtszwecke als Gewinn ausrechnet, dass ist dann Dein "Netto", und nicht was am Ende des Monats in der Kasse ist.
Hallo MaikBH,
Absolut Minimum sprich sie war Hartz4 bevor ich sie kennengelernt hatte. Vor der geburt ihres anderen Kindes welches nicht von mir kommt, hatte sie ca. 330 € da sie in der Ausbildung zur Krankenschwester war. Ihr Extyp verdient wie gesagt nichtmal so viel das er für das Kind aufkommen kann.
nur gibt es den Mindesbedarf, der z.B. nach DT 770€ beträgt:
18. Ansprüche nach § 1615 l BGB
Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 770 €.
Zumal die Mutter mit dem anderen Mann nicht verheiratet war (sorry, da hatte ich mich verlesen). Die Verpflichtung fällt dort also weg und Du bist der Mutter entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet. Zurückfordern kannst Du nichts. Ich denke aber, am Anfang der Selbständigkeit sind 2000€ Netto doch etwas hoch gegriffen, aber das wirst Du selbst am Besten einschätzen können.
So wie ich das sehe wird sie die nächsten 10 Jahre gar nicht arbeiten gehen und rechtfertigt das damit, dass sie 2 Kinder hat und es eh besser ist wenn sie sich den ganzen Tag um sie kümmern kann.
guckst Du § 1615 l BGB
Lassen sich die Unterhaltszahlungen in irgendeiner Form steuerlich vergünstigen
KU nein, BU ja. Meines Wissen, bin aber kein Steuerexperte.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Als Sebstständiger darfst Du nicht so naiv rechnen. Du must von dem, was Du einnimmst, ja nicht nur Steuern bezahlen. Du musst ja auch selbst fürs Alter vorsorgen, Dich krankenversichern, die Betriebskosten decken und Investitionen in Dein Geschäft tätigen. Und wenn dann noch 2000 übrig sind, und das aus dem Stand aus Hartz4 herraus, da wärst Du der erste. Du brauchst eventuell einen Steuerberater, denn was der für Finanzamtszwecke als Gewinn ausrechnet, dass ist dann Dein "Netto", und nicht was am Ende des Monats in der Kasse ist.
Ich hab das Brutto schon "schön" gerechnet. Rente absichern + Krankenversicherung + kleine Rücklagen sind abgedeckt. Kann nun auch gerne sagen ich hab 5000 € brutto was wohl eher zutreffen würde. Wie ihr wollt.
Hi Sky,
ok das ist wirklich knackig denn das sind 972 € Minimum was man abdrücken muss um die Kkosten abzudecken. 2000 € netto braucht man dann sicherlich um überhaupt 1000 € in der Tasche zu haben und Unterhalt im vollen Umfang abzudrücken. Ganz ehrlich wenn ich darüber nachdenke vergeht mir so ziemlich der Spaß zu arbeiten. Was anderes wäre es sicherlich wenn man zusammen sein würde...
Zu KU und BU: KU ist klar - wird durch freibeträge geregelt. BU dann wohl durch Sonderregelungen im Steuersystem. Naja mal sehen was bleibt wenn beides greift...
Ansonsten wandere ich aus und zahl nur noch ans Kind auch wenn ich schon irgendwie sehr an Deutschland hänge...
Grüße,
Maik