@ neue frau,
an Sätzen wie
Es harpert nur noch an der Beweisbarkeit und die dadurch bedingte Umsetzung.
[...]
Wir wissen es definitv - können es aber nicht belegen!
merkt man, dass Du offensichtlich nur lesen möchtest, was Dir in den Kram passt. Deshalb nochmal ganz langsam: Wenn Ihr Eure Behauptungen/Vermutungen oder whatever NICHT gerichtsfest (also mit legal erlangten Beweismitteln!) belegen könnt, dann war es das - ganz egal, wie ungerecht Euch das vorkommt.
Ein Beispiel: Mein Bruder und ich haben uns letztes Jahr bei der Vermietung unseres Elternhauses mit einem Mietnomadenpärchen gekloppt. Die vorgelegte Gehaltsabrechnung (die sich später als gefälscht herausstellte) liess keinen Zweifel an ihrer Zahlungsfähigkeit. Kurz nach dem Einzug stellte sich heraus: Sie zahlen keinen Cent Miete und waren deshalb aus der vorigen Wohnung herausgeflogen. Offiziell kassierten beide Hartz4; tatsächlich waren sie jeden Tag im Fitnesstudio, sonnengebräunt, fuhren einen fetten Ami-Strassenkreuzer und führten einen sehr aufwendigen Lebensstil. Obwohl wir die beiden nach 5 Monaten "entmietet" haben, entstand uns mit Anwalts- und Gerichtskosten ein Schaden von geschätzt 20.000 EUR. Wir haben einen Schuldtitel gegen die beiden, der 30 Jahre gilt - aber auch die Auskunft des Gerichts, dass bei denen nie etwas zu holen sein wird.
Was ich damit sagen will: Es gibt Dinge, die einem schreiend ungerecht vorkommen und gegen die man trotzdem nichts tun kann. Gerade im Familienrecht. Deshalb ist man gut beraten, sorgfältig zwischen den Dingen zu unterscheiden, die man ändern kann - und denen, bei denen einem das verwehrt ist. Letzteres ist in bei Euch aktuell der Fall - und wenn Ihr es wirklich auf eine grichtliche Auseinandersetzung ankommen lasst, wird die Ex Deines LG Mittel und Wege finden, ihre Einkünfte unter die vereinbarten 1.000 EUR zu drücken. Das ist bei einem Kosmetikstudio ganz einfach. Oder sie erinnert sich an ihre betreuungsbedürftigen Kinder und hört ganz auf zu arbeiten (remember: Passus "Arbeitslosigkeit" im Vertrag). Wenn sie nicht ganz blöd ist, trickst sie das bis zur Volljährigkeit der Kinder. Was habt Ihr dann gewonnen?
Alternativ: Dein LG gibt ihr die zwei Jahre, bis Sohnemann 9 Jahre alt ist. Dann sind ihre Umsätze verfestigt und sie steht auf eigenen Beinen - eine gute Gelegenheit, den EU dann für alle Zeiten loszuwerden.
Aber solange Du nicht zwischen realistischen und utopischen Zielen unterscheiden kannst, wirst Du den Unterschied wohl nicht verstehen; in diesem Fall bekommt Ihr die Antwort eben kostenpflichtig von einem Familiengericht Eurer Wahl: Dort interessiert man sich AUSSCHLIESSLICH für gerichtsverwertbare Fakten und nicht für Vermutungen oder unbelegtes "Wissen". (Hint: Schwarzarbeit, die Ihr behauptet, ohne sie beweisen zu können, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede; das wird ganz schnell ein übles Eigentor).
Wenn der Groschen jetzt immer noch nicht gefallen ist und/oder Du glaubst, dass Dein persönliches Rechtsempfinden irgendeine Rolle spielt: Ich sage jetzt nichts mehr dazu.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.