Moin zusammen,
nach langer Zeit muss ich mir mal wieder Rat einholen.
Folgende Situation:
Ich, geschieden seit 2008.
Sohn (21) wohnt bei der KM, absolviert eine schulische Berufsausbildung. Unterhalt von mir wird mit 300€ gezahlt (zusätzliche Gelder für gewisse Dinge kommen auch mir).
Tochter (19), besucht die einjährige Berufsfachschule, hat in Absprache mit mir seit kurzem eine eigene Wohnung. Miete+sämtliche Nebenkosten werden von mir getragen (rund 630€). KG läuft über meine Person und wird direkt an die Tochter gezahlt.
Sie hätte in diesem Jahr eine Ausbildung beginnen können, doch nun ist sie schwanger. Ausbildungsplatz hat sie ohne mein Wissen abgesagt.
Der werdende Vater bezieht Geld von der ARGE (richtiger Ausdruck?) und ist in der Wohnung nicht gemeldet.
Meine Frage ist, was nun auf mich in Bezug von Unterhalt zukommen könnte ?
Unterhaltstitel sind nicht mehr vorhanden.
Beste Grüße und Danke fürs Lesen.
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Hallo,
Du hast 2 volljährige Kinder. Deshalb solltest Du als erstes wissen, dass Dein Selbstbehalt den Kindern gegenüber 1400 Euro ist, die Dir auf alle Fälle verbleiben.
Ansonsten bestimmt sich der Unterhaltsbedarf des Sohnes aus dem addierten Einkommen der Eltern gemäß DDT, davon sind in Abzug zu bringen, das volle Kindergeld, die Ausbildungseinkünfte Deines Sohnes reduziert um 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen. Außerdem musst Du nicht mehr zahlen als alleine. Damit dürfte der Unterhalt an den Sohn überschaubar bleiben.
Da die Tochter schwanger ist, hätte sie ab 6 Wochen vor der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch den Vater des Kindes. Dieser ist aber nicht leistungsfähig, deshalb fällt die Unterhaltspflicht wieder auf Eltern zurück. Ist auch die Mutter Deiner Tochter nicht leistungsfähig, dann musst Du alleine zahlen. (<a href="https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kind-bekommt-kind-wer-zahlt-unterhalt_220_219780.html>OLG" Köln, Az. 25 UF 241/12</a>)
Der Unterhaltsbedarf wäre in diesem Fall 860 Euro, so Deine Tochter noch kindergeldberechtigt ist, wäre das volle KG an sie weiter zu leiten und reduziert damit den Unterhaltsbedarf. In diesem Fall bliebe es in etwa bei den jetzigen Zahlungen.
VG Susi
Meine Frage ist, was nun auf mich in Bezug von Unterhalt zukommen könnte ?
Die Tochter soll Sozialleistungen beantragen, du musst ihr dann gar keinen Unterhalt zahlen. Regressausschluss gem. § 33 Abs. 2 Nr. 3 SGB II.
Nääääääääääää 😁 willkommen zurück!
Wenn die Tochter nicht in Ausbildung ist, bist du m. E. zur Zeit gar nicht zu Unterhalt verpflichtet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die Antwort😉...
Ob die KM „leistungsfähig“ ist, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen (seit einiger Zeit selbstständig). Habe mich auch nicht dafür interessiert, da ich für mich selber im Reinen bleiben wollte und will. Unterhaltsstreitigkeiten möchte ich aus persönlichen Gründen aus dem Weg gehen. Ist vielleicht ein egoistisches Denken, aber ich bin in den letzten Jahren sehr gut damit gefahren.
Ich denke mal, dass eh die ARGE kommt und beide Seiten alles offenlegen müssen, richtig ?
Beste Grüße
@lausebackesmama-> Hallöle😏
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Nicht verstanden? Nochmal:
Größere Bedeutung hat der Regressausschluss bei Ansprüchen Schwangerer sowie junger Mütter und Väter gegen ihre Eltern. Die Bedarfsgemeinschaft zwischen einer Tochter und ihren Eltern wird bereits mit Eintritt der Schwangerschaft aufgehoben – selbst dann, wenn die Familie unverändert in einem Haushalt zusammen lebt (§ 9 Abs. 3 SGB II). Damit korrespondiert § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II, vergleichbare Vorschriften gelten im SGB XII. Das führt zu der Frage, ob nicht die Leistungen des SGB II in vergleichbarer Weise als bedarfsdeckendes Einkommen zu behandeln sind, wie es bei der sozialen Grundsicherung der Fall ist. Das mit einem solchen Fall befasste OLG Köln hatte nur auf die unterhaltsrechtlichen Grenzen der Erwerbsobliegenheit abgestellt und ist leider nicht auf die möglichen Folgen aus den sozialrechtlichen Vorschriften eingegangen. Die Regelung selbst geht auf das Schwangeren- und Familienhilfegesetz zurück und dient dem Schutz ungeborenen Lebens. Das Gesetz will der künftigen Mutter sowie nach der Geburt den jungen Eltern eine Lebensperspektive schaffen, die sie von der materiellen Abhängigkeit gegenüber ihren eigenen Eltern unabhängig macht. Dies verwirklicht es dadurch, dass während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren eines Kindes Leistungen ohne Zurechnung des Elterneinkommens gewährt werden. Damit hebt das Gesetz den sozialrechtlichen Nachrang aus familienpolitischen Zwecken für fast sieben Jahre auf. Die Intention des Gesetzes würde konterkariert, wenn man das bedürftige Kind weiterhin auf eine Ausfallhaftung seiner Eltern verweist, sofern sich der Anspruch nach § 1615l BGB – aus welchen Gründen auch immer – als nicht werthaltig erweisen sollte.
Ich und Urteiltexte☺️...
Also könnte ich theoretisch den Unterhalt ( die Miete+Nebenkosten )an meiner Tochter wegfallen lassen, sie müsste zum Amt und dort Geld beantragen. Verstehe ich das richtig?
Was ich privat an sie zahle, ist dann meine Sache (ich lasse sie ja nicht hängen).
Beste Grüße
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Verstehe ich das richtig?
Ja.
Was ich privat an sie zahle, ist dann meine Sache (ich lasse sie ja nicht hängen).
Das solltet ihr nicht an die große Glocke hängen.
Hallo,
Privat heißt aber nicht nachweisbar....
Sophie
Vielen herzlichen Dank bis hierher!👍
Ich habe nun alles verstanden.
Mal gucken, wie wir es regeln werden.
Beste Grüße
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Ach so...eine Sache noch:
alles kann ich erst ab dem September machen, oder?
Solange sie die Schule macht, zahle ich erstmal weiter?
Beste Grüße
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Ist sie jetzt schwanger oder erst im September? 😉
Hat sie noch Erspartes oder ähnliches? Hat sie Schulden beim Vater?
😏😉...
Nein, sie hat keine Schulden oder ähnliches.
Ich muss mich dringend wieder einlesen🙈.
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Nein, sie hat keine Schulden oder ähnliches.
Gut, dann muss sie ja nichts zurückzahlen...
Wegen der schon angemieteten Wohnung wird das Amt möglicherweise Fragen haben. Wäre wohl besser, die Anmietung erfolgte ohne Kenntnis der Schwangerschaft. Bin mir aber nicht sicher.
Aufgrund von Corona haben die meisten Jobcenter im Lande momentan die Anweisung Menschen nicht auf eine günstigere Wohnung zu verweisen. Meine Partnerin hat vor ein paar Wochen einem Selbstständigen (aktuell ohne Einkünfte, da Betrieb zu) eine Wohnung von 1.500 EUR kalt genehmigt, da er da schon lange wohnt und sie sich auch bisher immer leisten konnte.