Hallo erstmal 🙂
Habe schon viel gelesen, allerdings hätte ich noch eine spezielle Frage.
Mein Freund zahlt Unterhalt an die Mutter seines Kindes. Sie waren 1 1/2 jahre zusammen und lebten auch in einer Wohnung.
Der Kleine ist jetzt 2 1/2, Mutter lebt von ALG2.
Mein Freund zahlt nun also für Mutter und Kind Unterhalt, allerdings ist der Kleine schon seit er 2 ist im Kindergarten von 8-16Uhr.
Hätte mein Freund dadurch ne Möglichkeit den Unterhalt für sie zu kürzen, da sie nicht arbeiten gehen möchte?
Hatte schon mehrere Angebote/Möglichkeiten, die sie aber nicht annimmt.
Kümmert sich auch nicht darum, dass sie arbeiten gehen könnte, da der Kleine ja bald 3 Jahre ist.
Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar 🙂
Hallo Stopsel,
ich gehe mal davon aus, dass sie nicht verheiratet waren.
In dem Fall muss er mindestens 3 Jahre auch BU bezahlen. Vorher kommt er da kaum raus und selbst wenn er es versuchen würde, wäre das halbe Jahr rum, bevor es entschieden ist.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, dass er länger bezahlen muss aber da ist die Rechtsprechung noch nicht gefestigt.
Hauptfrage ist, ist der BU tituliert, also "amtlich" festgelegt?
Wenn nein, am 3. Geburtstag einfach einstellen.
Wenn ja, nochmal melden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ne verheiratet waren sie nicht.
Sie war auch schon vorher arbeitslos.
Der Unterhalt wurde amtlich festgelegt.
Dann ist die Frage wie, von wem, wie hoch und wie lange wurde der Unterhalt festgelegt?
Also wenn es einen Titel gibt, was steht drin?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Er muss an sie 300€ Unterhalt bezahlen, bis sein Sohn 3 Jahre ist, danach nur noch fürs Kind.
Wir hoffen nur, dass es auch wirklich so passiert, dass es auch länger gehen kann, hab ich schon gelesen.
Einschätzung von uns sieht so aus, dass sie nicht arbeiten gehen möchte.
Dann ist das erstmal Problemlos.
Theoretisch könnte sie auch danach noch Unterhalt fordern, aber die Hürden sind, bisher, hoch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke 🙂 erstmal für die Antworten