Hallo zusammen. Ich bin neu hier und muss mich (leider) mit diesem Thema befassen.
Ich bin verheiratet, habe zwei schulpflichtige Kinder sowie eine Freundin die jetzt schwanger ist.
Jetzt interessiert mich erst mal Vorrangig was ich meiner Freundin an Unterhalt zahlen muss sowie die Höhe des Unterhalts für das Kind. Sie selbst ist auch verheiratet und hat ebenfalls zwei schulpflichtige Kinder. Bislang hat sie halbtags gearbeitet und bekam so ca. 700 €.
Unterhalt an die Freundin: So wie ich einzelene Artikel im Forum verstanden habe, ist es so, dass aufgrund der Tatsache, dass sie erst mal nicht mehr arbeiten kann (und daher in dieser Zeit auch kein Geld verdient), ich Unterhalt zu zahlen habe.
Jetzt meinen Fragen:
1. In dieser Zeit bekommt sie Mutterschaftsgeld und möchte Elterngeld beziehen. Werden diese beide Posten entsprechend dem Lohnausfall berücksichtigt ? Oder wie wird hierbei verfahren ?
2. Wenn ich mich anbieten würde, in der Zeit wo sie normalerweise arbeiten geht unser Baby zu betreuen, wie sieht es dann aus ? Dann hätte sie weiterhin ihr normales Gehalt und kein Verdienstausfall.
Kindsunterhalt:
Ich habe im Forum immer wieder von "bereinigtes Nettoeinkommen" und von der Düsseldorfer Tabelle gelesen. Ist mit dem Nettoeinkommen das Einkommen von mir oder das Gesamtnettoeinkommen (also von mir und meiner Frau) gemeint ?
Gruß und Danke
Moin,
solange Deine Freundin noch verheiratet ist, ist das Kind juristisch vom Ehemann. Besteht die Ehe noch? Steht sie kurz vor der Scheidung?
Auf jeden Fall müsste erst mal die Vaterschaft geklärt werden (gerichtlich).
Der Mindestanspruch Deiner Freundin sind 770 Euro, Du musst ihr aber die Differenz nach Erhalt des EG zu ihrem Netto ausgleichen, sofern Du leistungsfähig bist.
Die Kinder (alle drei) stehen aber in der Rangfolge vor ihr und Deiner Ehefrau, sofern diese einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hat. Das heißt, erst wenn der Unterhaltsanspruch aller Deiner Kinder befriedigt ist und wenn Du dann noch über 1000 Euro zur Verfügung hast, kann ihr BU-Anspruch befriedigt werden. Bereinigtes Nettoeinkommen bedeutet DEIN Netto nach Abzug von priv. Altersvorsorge und berufsbedingtem Aufwand.
Dein Angebot der Kinderbetreuung, damit sie arbeiten kann, KANN sie annehmen, muss sie aber nicht.
Wie gesagt: Erst mal muss die Vaterschaft- und somit auch Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt - des Ehemannes aufgehoben werden. Deine Unterhaltspflicht für die Mutter würde 6 Wochen vor der Geburt beginnen, wenn sie im Mutterschutz ist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama .
Vielen Dank für die schnelle Info.
Nein, sie möchte sich nicht scheiden lassen und sie möchte weiterhin mit ihrem Mann zusammen leben.
Ist es nicht so, dass auch die Ehefrau mehr Vorrang eingeräumt wird (gegenüber der Freundin) bei einer langen Zeit der Ehe ?
Gruß und Danke
Hi
Ist es nicht so, dass auch die Ehefrau mehr Vorrang eingeräumt wird (gegenüber der Freundin) bei einer langen Zeit der Ehe ?
Nein, nicht mehr. Kinderbetreuende Frauen (wenn es denn die eigenen des Mannes sind ;-)) sind Ex-Ehefrauen mindestens gleichgestellt. Daher spielt bei Dir, so wie bereits von LBM gesagt, die Vaterschaftsanerkennung die absolute Rolle. Denn wie gesagt: juristisch ist erst einmal ihr Ehemann der Vater des Kindes. Apropos: Was macht Dich so dermaßen sicher, dass tatsächlich Du der Vater bist? Ihr Versprechen? Hmm.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie.
Danke für die Info. Das mit der Vaterschaft hast Du schon recht. Das muss erst geprüft werden. Aber ich informiere mich lieber gleich vorab und rechne lieber mit allem. Wenn es nachher doch nicht so sein sollte, dann um so besser 😉
Mal noch etwas anderes und zwar zum bereinigten Nettoeinkommen. Da könnte ich doch auf die Idee kommen, in eine andere Steuerklasse zu wechseln, einfach um eventuell weniger Netto zu bekommen und daher in der Düsseldorfer Tabelle nach oben rutsche. Beispiel. Meine Frau nimmt meine 3 und ich nehme ihre bisherige Steuerklasse 5. Somit würde meiner Frau mehr bleiben, mir weniger und dadurch erhielt ich eventuell eine andere Einstufung innerhalb der Tabelle und müsste weniger KU zahlen. So wie LBM geschrieben hat geht es ja (zum Glück) nur um mein Netto und nicht das meiner Ehefrau. Oder sehe ich da etwas falsch ?
Gruß und Danke
Oder sehe ich da etwas falsch ?
Hallo,
ja, das siehst du falsch. Die Steuerklassen könnt ihr zwar wählen wie ihr lustig seid, aber für den Unterhalt wird so gerechnet, als hast du die IV.
/elwu
Hi
Da könnte ich doch auf die Idee kommen, in eine andere Steuerklasse zu wechseln,
...
Oder sehe ich da etwas falsch ?
Wenn das was bringen würde wären schon viele auf diese Idee gekommen. Aus zweierlei Gründen siehst Du es tatsächlich falsch:
1. In den meisten Leitlinien steht explizit drinne, das steueliche Vorteile zu nutzen sind. Die Wahl der V hingegen wäre eine Schlechterstellung. Siehe hierzu den Beitrag von elwu.
2. Es sich um ein Nullsummenspiel handelt, wenn beide Lebenspartner über ausreichend EK verfügen. Du musst nämlich Deine Steuererstattung ebenfalls mit angeben. Darüber würde dann der Ausgleich, bezogen aufs Jahr, wider hergestellt werden.
Du siehst, es bringt nichts.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bevor du nun noch länger Zahlen hin- und herschiebst würde ich erstmal klären, was überhaupt auf dich zukommt.
Selbst wenn du die StKl. in deinem Sinne wechseln könntest, wie erklärst du das deiner Frau oder weiß die schon Bescheid?
Aber die wichtigere Frage (mal abgesehen von einem Vaterschaftstest):
Wie sieht deine Freundin das? Weiß ihr Mann von eurer Affaire und der Möglichkeit, das du der Vater des Kindes bist?
Wenn ja, wird er die Vaterschaft anfechten, oder will er evtl. als rechtlicher Vater auftreten? In diesem Falle wärst du ja auch zu keinem KU verpflichtet.
Wenn von ihrer und seiner Seite nicht derartiges im Raum steht, würdest du die Angelegenheit offenlegen?
Tina
Noch ne Frage, aber eher an die anderen Unterhaltsexperten 😉
Wenn ein Ehemann die Vaterschaft erfolgreich anfechtet, aber weiterhin mit der KM verheiratet bleiben will... wie sieht es dann mit dem BU aus? Muß der KV der KM BU zahlen? Eigentlich steht ja die Unterhaltspflicht eines Ehemannes vor der Pflicht des EU eines Ex, aber auch vor dem BU?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo oldie, hallo elwu, hallo midnightwish.
Vielen Dank für Eure Beiträge. Aber die Idee mit der Steuerklasse war doch gar nicht so schlecht, oder ? 😉
Gruß
Hallo Leute.
Ich habe folgende Situation:
1. Meine Geliebte ist schwanger geworden (selbst verheiratet, Entbindung im Juni)
2. Ich weiß nicht ob ich der Vater bin
3. Ein Vaterschaftstest will sie oder ihr Mann nicht durchführen lassen.
Der Punkt 3 klingt erst mal nicht schlecht. Aber:
Wie kann ich zukünftig sicher sein, dass im nachhinein kein Unterhalt für das Kind gefordert wird, falls ich doch der Vater wäre ? Gibt es da anwaltstechnisch eine Möglichkeit ? Hat jemand von Euch Erfahrung ?
Gruß und vielen Dank
*zusammengeführt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wie kann ich zukünftig sicher sein, dass im nachhinein kein Unterhalt für das Kind gefordert wird, falls ich doch der Vater wäre ? Gibt es da anwaltstechnisch eine Möglichkeit ? Hat jemand von Euch Erfahrung ?
Naja, was Du tun kannst ist sicherstellen, dass der rechtliche Vater nicht nur tatsächlich sondern auch belegbar Kenntnis Deiner Vermutung hat. Weil erst dann beginnt die 2-Jahresfrist aus §1600b ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html ).
Wie Du das machst musst Du wissen, kann ein Gespräch mit zuverlässigen Zeugen sein, vielleicht beim Jugendamt, die es schriftlich dokumentieren oder so ähnlich. Wenn alles nichts hilft und komplett gemauert wird kannst Du natürlich auch Anfechten nach §1600 Absatz 1 Satz 2 ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html ). Wird dann zwar wohl abgewiesen wegen der sozial-familiären Beziehung, aber der rechtliche Vater kriegt ja dann die Post mit förlicher Zustellung und dann ist es ja auch amtlich.
Hallo pappasorglos.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Also habe ich das richtig verstanden:
Damit diese 2 Jahres-Frist überhaupt zum Zuge kommt bzw. man sich darauf beziehen kann, muss ich dafür irgendwie sorgen, dass der rechtliche Vater davon Kenntniss bekommt, dass seine Vaterschaft von mir angezweifelt wird. Reagiert der rechtlich Vater innerhalb dieser 2 Jahre nicht, dann ist die Sache mit der Unterhaltszahlung für mich erledigt.
Ist das so korrekt ?
Gruß
Guten Morgen.
Im Prinzip denke ich: ja!
(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen;
d.h. m.E. muss nur in irgendeiner Form (E-Mail? Brief?) dokumentiert werden, dass aufgrund des Verhältnisses zum Zeitpunkt der Zeugung auch Du der Vater sein könntest.
3. Ein Vaterschaftstest will sie oder ihr Mann nicht durchführen lassen.
Warum auch immer. Aber wenn das recht sicher ist, dann kannst Du ja eine Mail schreiben, dass Du glaubst der Vater zu sein. Spätestens ab dann tickt die 2-jahres-Frist. Aber vielleicht gibt es ja schon irgendeine schriftliche Kommunikation mit Deiner Ex, aus der hervorgeht, dass Sie ihren Mann von Deinen Bedenken unterrichtet hat.
Gruß
Toto
Hallo Toto.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich denke dass eine E-Mail nicht rechtlich abgesichert ist. Aber vielleicht hat jemand aus dem Forum noch ein Tip dazu.
Gruß goo
Moin goo,
mal ein paar ganz grundsätzliche Fragen, die bislang nicht klar beantwortet wurden:
- Weiss der Ehemann Deines Ex-Verhältnisses denn, dass er möglicherweise nicht der Vater des Kindes ist, das seine Frau demnächst bekommt?
- Woher hast Du selbst die Gewissheit, der Vater dieses Kindes zu sein? Einen VS-Test gegen den Willen Deiner Freundin kannst Du tatsächlich nicht erzwingen.
- Wie steht Deine Ehefrau zu eventuellem Nachwuchs, der nichts mit ihr zu tun hat, aber Euer Haushaltseinkommen in den nächsten Jahren empfindlich schmälern könnte?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
