Tip: Schließe niemals einen Vergleich in Unterhaltssachen!
Hallo Fendi,
auch von mir der dringende Rat: Akzeptiere keinen Vergleich, auch wenn Dein eigener Anwalt Dich dazu drängen sollte. Die Anwälte mögen einen Vergleich, denn ihre Gebühr ist dann höher. Die Richter mögen es auch, haben sie dann weniger Arbeit. Ausserdem wirst Du einen Vergleich nur ganz schwer wieder los.
Nur zum Anstoß: Man wollte mich beim OLG auf 700,- EURO/Monat für meine Ex im Vergleich festnageln. Rausgekommen sind am Ende "nur" 417,- EURO!
LG, Uli
Hallo Uli, Hallo DeepThought,
für mich kommt ein Vergleich nicht in frage. Nur ein gefälltes Urteil ist für mich
akzeptabel. Mein Anwalt weiß darüber bescheid. Kein Vergleich. Sollte ich
unterlegen sein, werde ich versuchen in Berufung zu gehen. Wenn das möglich ist.
Aber noch ist es nicht soweit. Hoffe das Madam nichts vor mir zu erwarten hat.
Gruß
Fendi
Hallo,
heute ist es soweit. Der Gerichtstermin steht um 9:15 Uhr an. Werde natürlich anschliessend gleich berichten wie es ausgegangen ist.
Ein neuer Schriftsatz von ihrem Anwalt ist eingegangen in dem sie die LG zugiebt und das sie zusammen wohnen. Hierfür rechnet sie sich ein Einkommen von 400 Euro hinzu. Verlangt aber immer noch 316.- EU im Monat. Langsam komme ich mit dem Berechnungen nicht mehr mit.
Zuletzt verlange sie 428.- EU und nun wo sie 400 Euro sich dazu rechnet, verlangt sie immer noch 316.- EU.
Anmerken möchte ich noch, das meine Anwalt den Kindes- u. Betreuungsunterhalt abzieht so wie es Uli gesagt hat. Dem widerspricht aber der Anwalt meiner Ex. Ist es nun rechtens ihn abzuziehen oder nicht?
Ich denke bis um zwölf werde ich das update hier schreiben.
Haltet mir die Daumen!
Gruss
Fendi
hallo 7fendi,
druck deinem RA doch nochmal flugs dies urteil aus
"Denn gerade im Unterhaltsrecht ist eine Pauschalierung dringender erforderlich als im Schadensersatzrecht, weil es sich hier um ein Massenphänomen handelt und deswegen schon aus Gründen der Praktikabilität erleichterte Berechnungsregeln für die gerichtliche Praxis notwendig sind. Die aus § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB abgeleitete Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt gilt dabei für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit."
der sollte hoffentlich auch dich weiterbringen
fundstelle, wie sollte es anders sein :
http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1099.html
lg und viel erfolg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Lieber Fendi,
auch von mir die besten Wünsche für Dein heutiges Verfahren. Ich hoffe, dass Du sie noch lesen kannst.
Bringe auf jeden Fall das Zitat von LonesomeWolf mit ein.
Ich bin gespannt wie ein Flitzbogen auf den Ausgang!
Alles Gute und bis später,
Uli
Moin Fendi,
auch ich wünsche Dir viel Erfolg heute :note:
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo an alle!!!
Schaut ganz schlecht fuer mich aus. Die Richterin hat alles von uns abgeschmettert. Ihr Vergleichsangebot war das ich 550.- EU!!!!! zahlen soll.
War aber noch nicht beruecksichtigt das sie Weihnachtsgeld bekommt und das sie mit ihrem LG zusammen gezogen ist und ihr 400.- Euro dazu gerechnet werden.
Ich kann auch keinen Betreuungsunterhalt abziehen weil ich den ja nicht mit Geld bezahle so die Richtering. Es wird darauf hinauslaufen,
das ich ca. 300.- EU im Monat wie sie es gefordert hat zahlen muss.
Auch das sie in einer LG wohnt interessierte die Richterin nicht. Sie sagte es ist doch normal wenn man alleine ist, das man sich einen Partner sucht und mit dem dann auch zusammen zieht.
Meine Anwältin hat beantragt den EU auf 3 Jahre zu begrenzen. Das war das einzige was sie uns zugestimmt hat das es eine lange Zeit wäre.
Ihr Anwalt hat 7 Jahre gefordert.
Es wird jetzt alles neu berechnet um am 21.12 wird das Urteil verkündet. Gehe aber vor dem OLG Nürnberg in Berufung.
Bin momentan ein wenig durch den Wind. Werde nachher noch was schreiben.
Werde auf jedenfall das von lonesomewolf meinem Anwalt noch vorlegen.
Gruss
Fendi
@ lonesomewolf
kannst du mir das nochmal bitte genauer Erklären was du damit meinst. Momentan bin ich nicht so aufnahmefähig.
Gruss
Fendi
Lieber Fendi,
ich habe es fast befürchtet, aber wenn man es dann ließt, läßt es einem wieder die Galle hochkommen. :gunman:
Ich kann auch keinen Betreuungsunterhalt abziehen weil ich den ja nicht mit Geld bezahle so die Richterin.
Vermutlich ist sie bei dieser Äusserung nicht einmal rot geworden! 😡
Auch das sie in einer LG wohnt interessierte die Richterin nicht. Sie sagte es ist doch normal wenn man alleine ist, das man sich einen Partner sucht und mit dem dann auch zusammen zieht.
Natürlich ist das normal, aber dann muss man auch zusammen wirtschaften können. 😡
Insgesamt bestärkt es mich in dem, was ich >hier< gescrieben hatte:
Ich fände es inzwischen ehrlicher, wenn die Gerichte hingingen und würden das Gesetzbuch gleich links liegen lassen und schauen, was man maximal aus uns herauspressen könnte. Dann wüßte man woran man ist, bräuchte keine Anwälte zu bemühen, die Kommentare herausfischen, die hinterher keinerlei Beachtung finden, die ausführliche (und wahrheitsgemäße) Begründungen schreiben, die später entgegen jeglicher Logik als unglaubwürdig angesehen werden, usw. usf..
LG und Kopf hoch, Uli
Es wird jetzt alles neu berechnet um am 21.12 wird das Urteil verkündet. Gehe aber vor dem OLG Nürnberg in Berufung
dann pass auf welchen der beiden Senate du hast. Der eine ist eher mütterlastig, der andere entscheidet eher positiv für die Väter
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi fendi,
puh, was ein Sch... 😡 :gunman:
Was haben die denn alles bei dir eingerechnet...auch die 4% vom Brutto f. priv. Vorsorge(BGH 1817 ff.) ?
Betreuungsbonus ?
Wurde nichtmal auf die Unterhaltsrechtsreform hingewiesen ???
Ich fasse es nicht 😡
Sieht wohl auch schlecht für mich aus... :puzz:
Kämpfen heißt die Devise !
solidarischen Gruß
babbedeckel, von dem 750 € EU gefordert werden
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi an alle!
Bin immer noch geschockt über die Verhandlung. Ich dachte im schlimmsten Fall wird sie 100.- EU bekommen. Aber das nur
ihren Argumente vom Gericht gefolgt wurden, hat mich total in unser Rechtssystem erschüttert.
auf die neue Unterhaltsreform wurde gar nicht hingewiesen.
Beim Vergleich hätte mir die Richterin 60.- Euro Betreuungsbonus gegeben. Wir wollten 150.- Euro.
Die Richterin hat dann gesagt, bei einem 14jährigen Mädchen muss ich dann genau die Betreuung
darlegen wenn ich diese Summe haben möchte.
Wie das Urteil ausfällt weiss ich ja. Werde dann mit meinem Anwalt besprechen ob wir in Berufung vor dem OLG gehen.
Ich möchte auf jedenfall. Denke aber das meine Chancen wohl sehr gering sind. Muss immer an den Satz meiner Ex nach dem
Scheidungstermin denken, als wir geschieden waren und unsere Tochter zu mir gezogen ist. "Jetzt beginnt für mich die Sonnenseite des Lebens"
Wohl wahr wie sich jetzt wahrscheinlich leider herrausstellt.
Gruss
Fendi
Bin immer noch geschockt über die Verhandlung. Ich dachte im schlimmsten Fall wird sie 100.- EU bekommen. Aber das nur
ihren Argumente vom Gericht gefolgt wurden, hat mich total in unser Rechtssystem erschüttert.
Lieber Fendi,
ich kann Deine Stimmungslage mehr als gut nachempfinden. Mir ist es vor 1 1/2 Jahren nach der AG-Verhandlung und nochmals vor einem halben Jahr nach der OLG-verhandlung ebenso gegangen. Diese Rechtlosigkeit, diese Ohnmacht vor der Willkür mach einen schlichtweg kirre und völlig verzweifelt. Dieser Staat muss sich nicht wundern, dass potentielle Väter keine Kinder mehr in diese Welt setzen wollen. Da kann die von der Leyen noch so hohe Gebärprämien ausloben!
Auch bei mir wurden meine Argumente nicht gehört. Auf meine Berufungsbegründung wurde in der Verhandlung und im schriftlichen Urteil mit nicht einer einzigen Silbe eingegangen. Ich weiß von daher nicht, ob Du mit all zu viel Euphorie in die Berufung gehen solltest. Gehen solltest Du auf jeden Fall, schon für Dich selbst. Schraube Deine Erwartungen aber nicht zu hoch.
Was soll man raten? Das Leben geht weiter - irgendwie.
Vielleicht sollte man doch noch mal an eine gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktion nachdenken. Die Einschläge mehren sich ja nun zusehends!
LG, Uli
p.s. zur Zeit erinnert mich unsere Familienrechtsprechung ein wenig an die Spontibewegung Anfang der 70er:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs völlig ungeniert
oder
legal, illegal, shiceegal
Lieber Uli,
danke für deine Worte. Der erste Schock legt sich langsam.
Hoffnung in der Berufung mache ich mir wenig. Aber ich habe dann wenigstens die Rechtsmittel ausgeschöpft.
Was mir auch gut gefällt, das es meiner Ex jetzt finanziell besser geht als während der Ehe. Damals mussten wir noch
einiges für das Haus abbezahlen. Jetzt hat sie Netto mehr zur Verfügung und bekommt noch EU.
Gruss
Fendi
Hallo,
@fendi; was mich noch interessieren würde, wäre die Argumentationskette deines RA.
Mir kommt es ehrlich gesagt, bißchen dünn vor.
Oder, auch mal ´ne Frage an die alten "EU-Kämpfer"(gell Ulli :wink:), bringt eine sinnvolle
Argumentationskette überhaupt was ?
Ja, ja ich weiß, kommt auf den Richter an.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Oder, auch mal ´ne Frage an die alten "EU-Kämpfer"(gell Ulli ), bringt eine sinnvolle
Argumentationskette überhaupt was ?
Offensichtlich nicht, wenn auf Väterargumentation garnicht und auf Mütterargumentationen vollständig eingegangen wird. Die jeweiligen Anträge aus meinem Verfahren kann man >hier< (zuerst der gegnerische Antrag, danach der unserige) nachlesen und sich selbst ein Bild machen. Bei meiner Exe hat es halt gut durchgeschlagen, dass sie das OLG genau zur Zeit der Berufungsbegründungen mit "wirren Briefen" eingedeckt hat, die es den Richtern dann leicht machten anzunehmen, dass so eine Person auf dem Arbeitsmarkt keine Chance hat. Es hat das Gericht am Ende nicht mal interessiert, dass sie sich erklärtermaßen mit Heiratsabsichten trägt und seit 4 Jahren auf verschiedenen Anwesen ihres LGs aufhält. Was soll man da noch groß mehr vortragen?!
LG, Uli
Hi jungs,
mal was zur entspannung: also ich gestern beim finanzamt, ca. 8:25 Uhr, eintragung des freibetrags, 614 Euro - EU.
der beamte geht die unterlagen durch (gerichtsuteil und anwaltsschreiben): " sie zahlen 614?" -ja. "da ist kein kindesunterhalt drin?"-nein."im monat?"-ja. "und sie zahlen davon nix fürs kind?"-nein, die kleine lebt bei mir. "hm, 614, ich muß sie darauf hinweisen, das kindesunterhalt nicht als freibetrag eingetragen werden kann." - das kind lebt bei mir (ich noch höflich). "hm, aha, hm, kein kindesunterhalt, das ist wichtig, sonst geht es nicht"
nun, da wurde ich sauer: sehen sie die steuerklasse? sk II, die kriegen nur alleinerziehende ...
"hm, letztes jahr haben sie ja auch einen freibetrag angegeben ..." (fuchtelt mit taschenrechner rum) - dachte mir, wenn er noch mal fragt, polier ich ihm glatt die fresse :mad:, hatte wichtigen beruflichen termin um 9:00 uhr.
"hm, warum hat man sie an der pforte überhaupt durchgelassen, wir fagen erst um 8:30 uhr an?"
dann: "ihre frau muß das versteuern" - das ist ihr problem, sagte ich, im übrigen sind wir geschieden, es ist nicht mehr meine frau. "hm, ich muß sie darauf hinweisen, dass..." - ich unterbrach ihn, ihr chef (des finanzamtes) unser vorstandsvorsitzender ist, den ich gut kenne.
ihr könnt es euch denken, ein letztes "hm" - und wieder völlig daneben, "ach ja, deutsches rotes kreuz" :thumbdown:
und dann der langersehnte stempel ... auf meiner lohnsteuerkarte 🙂
ach ja, exens anwalt sieht überhaut keinen anlass für abänderungsklage, was wunder :wink:, ich will mir die feiertage und urlaub net vermiesen, und hab bei meinem rechtsverdreher erst anfang januar einen termin geben lassen.
heute hatte unser kind (5) einen schulerprobungstag, ex wollte sich unbedingt melden ... hat se net, mausi hat auf den anruf gewartet; nach dem aufregenden tag liegt sie wieder in meinem bett. was wunder 😡
ach ja, exens anwalt meint, mit ca. 320 euro (D´dorfer Tabelle+ 50 betreuungsunterhalt) wären die ansprüche vom kind bestens bedient, und das ex ja net arbeiten kann, womit sie schlußendlich ihrer unterhaltspflicht nachkäme.
dabei kostet der kiga ja schon 170 :gunman:
boah lang geworden, sorry,
aber ich werde weiter kämpfen 🙂
jetzt ist aber erst ma waffenruhe angesagt...
lieber fendi, du siehst, wir sind net allein, mag vielleicht kein trost sein, aber wir ae-väter nehmen eine festung nach der anderen ein 😉
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
@ lonesomewolf
kannst du mir das nochmal bitte genauer Erklären was du damit meinst. Momentan bin ich nicht so aufnahmefähig.
ja, gerne, lieber fendi,
würde dieses BGH-urteil 1:1 auf deinen, meinen, unserer aller fälle als AE-väter angewandt,
so würde dies bedeuten, dass uns vor berechnung des EUs der doppelte KU abgezogen würde
(wenn´s exchen selber keinen KU leistet)
gleichwertigkeit von bar- und betreuungsunterhalt eben ...
nix da von wegen 50,-, 100,- oder 150,- betreuungsbonus
oder womöglich gar wegfall ab dem 16. lebensjahr (wie bei uli),
weil ab 16 brauchen die kids ja keine betreuung mehr :knockout:
offenbar gilt dieser grundsatz jedoch nicht für väter,
wie dein urteil -wieder mal- belegt 😡
bringt eine sinnvolle Argumentationskette überhaupt was ?
Offensichtlich nicht, wenn auf Väterargumentation gar nicht und auf Mütterargumentationen vollständig eingegangen wird
.
es geht sogar noch doller:
mein richter übernahm in seiner abweisung meines PKH-antrages für die KU-klage
nicht nur exens begründung 1:1 und - obwohl getürkt bis zum geht nicht mehr - völlig ungeprüft,
sondern ergänzte sie auch noch mit eigenen "weisheiten":
"... würde auch die aufnahme einer nebentätigkeit nicht dazu führen, dass der mindestunterhalt sichergestellt ist,
da die aufnahme einer nebentätigkeit ebenfalls sozialversicherungspflichtig ist"
:knockout: :knockout: :knockout:
solch einseitige sichtweisen und auch dein urteil, lieber fendi, verschlagen mir jedesmal die sprache
dass einem zug um zug der glaube an unser rechtssystem verloren geht, kein wunder
so wie es auch kein wunder ist, dass die zutrittskontrolle im gerichtgebäude mittlerweile mit jedem internationalem flughafen konkurieren kann :gunman:
lieber fendi, richte deine aufmerksamkeit in den nächsten tagen erst mal schönen dingen,
weihnachten steht vor der tür ...
die berufungsfrist -korrigier mich jemand- beträgt 4 wochen
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi an alle!
Was auch noch gut war. Ich hatte das Urteil vom OLG Koblenz 13UF 567/03 dabei. Unterhaltsverwirkung bei neuer LG.
Mein Anwalt Argumentierte mit diesem Urteil. Antwort meiner lieben Richterin war. "Wissen sie Koblenz ist so weit weg"!!!
Ich denke schon das mein Anwalt gut argumentiert hat, auch weil ich viele Anregungen von diesem Board mit ihm besprochen habe.
Die Argumente wurden auch schon in unseren Schriftsätzen vorgetragen. Darauf ist die Richterin am Anfang der Verhandlung teilweise darauf eingegangen. z.B. das sie mir die Finanzierungsrate für mein Kfz als nicht Eheprägend anerkennt.
Werde am Montag einen Termin mit meinen Anwalt vereinbaren, um wenigstens bei der neuen Berechnung für den EU gut wegzukommen.
Eine Frage hätte ich noch. Sie hat Zinseinnahmen aus Festgeldern von 60.000 Euro angegeben. In Wirklichkeit hat sie 79.000 Euro angelegt.
Kann man hier von einem Prozessbetrug sprechen?
Gruss
Fendi
Moin,
Antwort meiner lieben Richterin war. "Wissen sie Koblenz ist so weit weg"!!!
Ja, das ist typisch. OLG-Entscheide, die nicht aus dem OLG selbst sind oder aus vernundenen OLGs stammen, tritt man sehr häufig auf eine ablehende Haltung. Vor allem dann, wenn's der richterlichen Meinung zuwider läuft.
Werde am Montag einen Termin mit meinen Anwalt vereinbaren, um wenigstens bei der neuen Berechnung für den EU gut wegzukommen.
Wozu der Termin? Warte auf den Beschluss/das Urteil und mach dann einen Termin. Ihr wisst doch gar nicht, was raus kommt. Das Geld kannst du dir sparen.
Eine Frage hätte ich noch. Sie hat Zinseinnahmen aus Festgeldern von 60.000 Euro angegeben. In Wirklichkeit hat sie 79.000 Euro angelegt.
Kann man hier von einem Prozessbetrug sprechen?
Du meinst Zinsen auf ein Kapital in genannter Höhe? Egal wie. Kannst du es beweisen? Nein. Also vergiss es. Sie wird argumentieren, dass die Gelder ausgegeben hat und gut ist.
DeepThought
Gruss
Fendi
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!