Unterhalt an Exfrau...
 
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Unterhalt an Exfrau obwohl Kind bei mir?

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(@7fendi)
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Recht hast du Uli. Es wird sonst nur über ungelegte Eier gesprochen.
Werde nächste Woche von meinen Termin beim Anwalt berichten
oder wenn wieder ein netter Brief vom gegnerischen Anwalt kommt.
Ansonsten heisst es abwarten.

Wünsche allen ein schönes Wochenende.
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 12:48
(@7fendi)
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Hi an alle,

war heute bei meinem Anwalt. Sie hat mit dem Anwalt meiner Ex telefoniert.
Dieser hat am Freitag Klage gegen mich eingereicht. Nun verlangt sie aber 750 € EU.
Den Unterhalt für die Kleine 291.- € hat sie für August überwiesen.

Mein Anwalt meint, sie wird zwar mit dieser Summe nicht durchkommen, aber größtenteils schon.
Da meine Freundin bei mir wohnt, veranschlagt er auf mein Nettoeinkommen 350.- € mehr, da sie
ein eigenes Einkommen hat.
Mein Anwalt meint auch, dass der Porsche nicht ins Gewicht fällt, genauso wie die Urlaube und sonstige
Zuwendungen.
LG kommt auch nicht in Frage, weil im Familienrecht mind. 2-3 Jahre sein müssen. Anders wie im Sozialrecht.

Mein Anwalt fragte dann, ob wir noch einmal einen Vergleich versuchen sollten.
Ich sagte nein, denn wenn ich schon Zahlen muss, dann möchte ich es durch ein Gericht
bestätigt bekommen.

Das wird ein schönes Sümmchen was da an Anwaltskosten, Gerichtskosten und Nachzahlung EU
auf mich zukommt.

Anwalt meint, Klage wird uns im August zugestellt, dann wird es einen schriftwechsel geben und der Gerichtstermin
wird ziemlich bald sein.

Neues Unterhaltsrecht (ab04/2007) fällt hir nicht ins Gewicht.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 14:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit den Aussagen deines RA bin ich vom Ergebnis her nicht zufrieden. Nun weiß ich nicht, wie tief ihr Einzelheiten erörtert habt und ob er dir auch Wege aufgezeigt hat, der EU-Forderung zu entgehen bzw. dir lediglich den 08/15-Verfahrensverlauf skizzierte.

Da meine Freundin bei mir wohnt, veranschlagt er auf mein Nettoeinkommen 350.- € mehr, da sie ein eigenes Einkommen hat.

Was hat deine Freundin mit deinem Einkommen zu tun? Meint er die Haushaltsersparnis?

Mein Anwalt meint auch, dass der Porsche nicht ins Gewicht fällt, genauso wie die Urlaube und sonstige Zuwendungen. LG kommt auch nicht in Frage, weil im Familienrecht mind. 2-3 Jahre sein müssen. Anders wie im Sozialrecht.

Ein eheähnliches Verhältnis lässt sich auch früher ableiten, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorhanden sind. Vor allem ist auf die nicht vorhandene Bedürftigkeit abzustellen.

Mein Anwalt fragte dann, ob wir noch einmal einen Vergleich versuchen sollten.
Ich sagte nein, denn wenn ich schon Zahlen muss, dann möchte ich es durch ein Gericht bestätigt bekommen.

Sehr gut. Nicht nur, dass du einen Vergleich schwerer ändern kannst. Die RAs verdienen auch doppelt dran (Prozess- und Vergleichsgebühr).

Neues Unterhaltsrecht (ab04/2007) fällt hir nicht ins Gewicht.

Diese Information stelle ich stark in Zweifel. Die Gerichte sind gehalten, absehbare rechtliche Änderungen schon vor Rechtskraft einfließen zu lassen. Die Reform des Unterhaltsrechtsist inhaltlich in trockenen Tüchern. Dementsprechend würde ich in der Verhandlung darauf drängen, dass die Eigenverantwortung der Ex auch hiernach bewertet wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 15:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo 7fendi,
genau das ging mir auch durch den Kopf.

Rechtsanwälte machen ihren Job, um damit Geld zu verdienen. Wenn sie dann schön 08/15 Standards fahren, verdienen sie es einfach und mit einem Vergleich sogar noch mehr.

Das dumme ist, dass Du dann mit dem Kind auf verlorenem Posten stehst.

Wenn Du das, was Du hast, auch nur irgendwie (legal) beweisen kannst, müssten selbst mütterfreundlichste Richter eingestehen, dass es um die Bedürftigkeit der Mutter nicht weit bestellt ist. Sie nagt ja nicht gerade am Hungertuch.

Nur mit einem 08/15-Verfahren wirst du diese Anerkennung nicht bekommen. Entweder ist dein RA nicht genug motiviert, oder Du hast den falschen RA. Oder aber dem RA ist nicht klar genug gesagt worden, wie er deine Interessen vertritt.

Also tut mir leid. Wenn auf der einen Seite nicht voll gearbeitet wird, viele Urlaube gemacht werden, Porsche gefahren wird der dann abends vor der grossen Wohnung abgestellt wird und auf der anderen Seite ein Kind zu versorgen ist, dann habe ich so überhaupt kein Verständnis 1. für den ausbleibenden KU und 2. die Forderung von TU/EU. Wenn Du das auch so siehst, dann wache auf und stell dich auf die Hinterbeine.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 16:33
(@Platt)

Hi,

der Porsche, sowie eine Brustvergrößerung oder Fahrten an den Gardasee sind für den Unterhalt erst einmal vollkommen irrelevant. Ein eheähnliches Verhältnis muss erst einmal gefestigt sein. Das ist im Sozialrecht nicht anders.
Voraussetzungen:

Die Beziehung ist auf Dauer angelegt
Gemeinsame Konten
Wirtschaftliche Verflechtung usw.

Fordern kann Deine Ex was sie will. Nur muss sie es auch bekommen.
Das Verrechnen von Unterhalt ist nicht gestattet. Geht auch gar nicht. Weil KU ist nicht Dein Anspruch, sondern der des Kindes.

Lass den KU meinetwegen vor Gericht titulieren. Und bitte, sie zu, dass dieses in einem eigenen Verfahren geklärt wird. Weil Madame wird verlieren und somit zahlt sie den Prozess.

Was sie an EU bekommt steht in den Sternen. Was sie maximal erhalten könnte, kannst Du Dir selber ausrechnen.

Entweder Dein Anwalt zieht das jetzt anständig durch, oder Du suchst Dir einen neuen.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:12
(@7fendi)
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Hallo,

sie hat jetzt KU für den Monat August beszahlt. Habe meinen Anwalt beauftrag das er
einen Titel vom JA einfordert. Das sie dort hingeht und den Unterschreibt.

Ich denke schon das mein Anwalt gut ist. Er wollte mir nur die Risiken aufzeigen und gemeint,
weil er halt sah das ich doch angeknackst bin, ob ich lieber einen Vergleich möchte.

Er ist für die harte Linie. Und genau den werden wir einschlagen.
Ich werde es Madam auf jedenfall nicht leicht machen und ich werde alles versuchen was in meiner Macht steht.
Ich werde wirklich kämpfen um zu meinen Recht und den meines Kindes zu kommen.

Gruß
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 23:07
(@babbedeckel)
Registriert

Hi @fendi,

mein RA fuhr auch zuerst den Standard, bis er merkte das
man mit mir diskutieren kann  😉
Er muß kein schlechter sein, aber prüfe ihm auf den Zahn indem du
z.B. Deeps Argumente bringst. Dann siehst du wie der RA drauf reagiert.
Desweiteren kennt dein RA die Richter deines AG besser, und weiß wie
diese reagieren.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 09:43
(@7fendi)
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Hallo,

nehme mir die Anregung von Deep schon zu Herzen, den er hat wirklich Ahnung.
Das nächste Gespräch mit meinen Anwalt ist, wenn die Klageschrift eingegangen ist.

Werde meinen Anwalt dann noch einmal erklären was ich möchte und genau das soll er machen.
Ich habe mir alle eurere Vorschläge zusammen geschrieben, genau diese soll er in der Klageerwiderung
vorbringen.

Habe noch einmal eine Nacht darüber geschlafen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, in dieser Konstellation,
das ich verlieren werde.

Habe gestern mit meinen Bruder Telefonier. Er ist Geschäftführer in einer Gemeinde. Er kennt sich sehr gut aus mit den
neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Er sagt, es ist ein Schmarrn was Madam sagt, das sie mit der Vollzeitstelle genau soviel
verdienen würde, als mit ihrer 3/4 Stelle.
Auch wenn sie den Arbeitgeber wechselt, darf sie nicht schlechter Gestellt werden wie bisher. Ergo verdienst sie Vollzeit um einiges mehr.
Hoffe dann nur, dass auch das Gericht dem folgt mit der gesteigerten Erwerbsobligenheitspflicht und sie verdonnert endlich Vollzeit zu arbeiten.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 10:02
(@7fendi)
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Hallo an alle!!!

Neues Update. Heute ist die Klageschrift gekommen. Madame verklagt mich auf 553.- Euro EU im Monat.
Klageschrift war sehr kurz. Nur Berechungen. Nichts davon zu lesen, dass sie nur Teilzeit arbeitet.

Hätte noch eine Frage. Im November zieht sie zu Ihren Freund (immer noch Geschäftsführer im Porschezentrum).
Wirkt sich das auf die Unterhaltsberechung aus?

Habe nächten Donnerstag einen Termin bei meinem Anwalt. Wie gesagt, wir wollen sie darauf drängen Vollzeit zu arbeiten,
oder zumindenst einen 400.- Eurojob anzunehmen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Nächsten Donnerstag mehr, nach meinen Anwaltstermin.

Gruß
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 16:26
(@7fendi)
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Hallo noch einmal,

hat keine eine antwort auf meine Frage. Habe doch heute meinen Anwaltstermin.

Im November zieht sie zu Ihren Freund (immer noch Geschäftsführer im Porschezentrum).
Wirkt sich das auf die Unterhaltsberechung aus?

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 09:38




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

knifflig...

Auf der einen Seite unterliegt sie einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit udn ihr wäre ggf. ein fiktives Einkommen anzurechnen. Wenn sie dieses hätte, würde der KU einkommensmindern angerechnet, wodurch das Risiko steigt, dass du EU zahlen musst.

Da sie keinen KU zahlt ist dein Einkommen um den KU-Betrag nach Stufe 6 der DT zu kürzen. Unwahrscheinlich ist, dass du dir zusätzlich einen Betreuungsbonus anrechnen lassen könntest, da das Kind bereits 14 Jahre alt ist.

Der Umzug zum neuen Lover kann sich evtl. heute noch nicht auswirken. Es kommt ganz auf die Argumentation und den Richter an. Durch die Zahlung seinerseits für die OP und die Zurverfügungstellung eines Fahrzeuges kann von einem sehr innigen und, besonders durch die OP, von einem auf die Zukunft ausgerichteten Verhältnis ausgegangen werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 10:15
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DeepThought,

sie bezahlt seit August 06 KU in Hoehe von 291,- Euro. Sie rechnet den von ihrem Einkommen ab.
Deshalb kommt sie auf 553.- EU.

Noch eine Frage. Wir hatten ja den KFz Kredit in Hoehe von monatlich 248.- Euro.
Den habe ich im Juni zurueck bezahlt. Kann ich nach wie vor die Rate von meinem Einkommen abziehen.
Den das Geld stand ja waehrend der Ehe auch nicht zur Verfuegung. Meine Anwaeltin meint Nein. Ist das korrekt?

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 13:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ist das Auto abbezahlt? Dann hast du keine Kosten mehr und somit kannst du keine Kosten geltend machen. Anders sähe es aus, wenn du das Auto zurück gegeben hast und das Darlehen durch Umfinanzierung bedienst. Dann wäre es eheprägend.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 22:49
 Uli
(@Uli)

Hallo Fendi,

Neugier! Wie ist es denn gestern gelaufen?

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2006 14:11
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Uli,

also folgendes. Mein Anwalt meint das sie in dieser Höhe nicht durch kommt. Wenn es schlecht läuft bekommt sie ca. 190.- EU.
Da sie der Meinung ist, das sie belegen kann, das Sie eine Wirtschaftliche Verflechtung haben und ab November zusammen wohnen,
das ich gar nichts bezahlen muss. Sie muss auf jedenfall Vollzeit arbeiten und darauf wird sie mein Anwalt drängen.
Darum wir sie nicht herum kommen. Aber wie gesagt. Entscheiden tut ein Richter.

Wir sind auf jedenfall beide der Ansicht das wir die Harte Linie durch ziehen.

@all
Mein Anwalt hat noch folgende Idee. Sie zieht ja vom Ihren Netto den Kindesunterhalt ab. Mein Anwalt meint,
das könne sie nicht tun, das sie ja dadurch ihr Netto kürzt und ich somit mehr EU zahlen muss.
Das ist ein Widerspruch in sich.
Er sucht Vergleichurteile, weil irgendwann muss sowas ja schon entschieden worden sein.
Hat hier einer eine Ahnung ob sie den Abziehen kann oder nicht.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2006 23:47
 Uli
(@Uli)

Mein Anwalt hat noch folgende Idee. Sie zieht ja vom Ihren Netto den Kindesunterhalt ab. Mein Anwalt meint,
das könne sie nicht tun, das sie ja dadurch ihr Netto kürzt und ich somit mehr EU zahlen muss.

Hallo Fendi,

ich denke schon, dass sie den abziehen kann. Im Gegenzug könntest Du ja auch den Kindes- und Betreuungsaunterhalt von Deinem Einkommen abziehen, bevor es an die Berechnung von EU geht.

LG Uli

p.s. Danke für die Info!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2006 23:58
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Uli,

ich dachte den Kindes- und Betreuungsunterhalt kann ich nicht abziehen, weil
sie ja 291.- Euro KU für unsere Tochter bezahlt.

Gruss
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2006 00:22
 Uli
(@Uli)

Hallo Fendi,

letzlich ist es bei der Berechnung für den Aufstockungsunterhalt fast egal, wer ihn bezhalt. Ihr addiert euer beider Nettoeinkommen (abzgl. jeweiligem Erwerbstätigenbonus und jeweiliger Werbungskosten). Von diesem Betrag zieht ihr KU (Stufe DT 6) und BU (Stufe DT 1) ab (die bekommst Du am Ende oben drauf). Den Betrag teilt ihr durch zwei. Dann wißt ihr, was jedem zusteht. Zahlt sie den KU an Dich, fällt die Transferleistung von Dir zu ihr höher aus. Zahlt sie nix, musst Du ihr weniger geben.

Es ist bescheuert. Ich hoffe mal für Dich, dass man sie auf full time Job festnageln wird!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2006 19:04
(@7fendi)
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Hallo an alle.

Ich möchte ein kleines Update geben. Der Termin für die Hauptverhandlung wurde auf den 7.12.2006 gelegt.
Folgendes hat sich bis jetzt geändert. Meine Ex-Frau ist zu Ihrem Freund gezogen. Er hat jetzt ein Haus für sie beide
gekauft. Sie werden in 2 Monaten dort einziehen. Jetzt leben sie momentan in seiner Wohnung.
Außerdem arbeitet Madame seit Oktober Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber. Bekommt aber plötzlich kein Urlaubs- und
Weihnachtsgeld mehr.  Verlangt aber trotzdem noch 428.- Euro EU von mir.

Es fand ein normaler Briefwechsel der Anwalte statt. Sie mit den EU Forderungen, wir das wir die Forderung bestreiten.
In der Ladung vom Gericht steht, dass es erst eine Art Schlichtungsverhandlung ist und wenn wir uns nicht einigen, es
eine Hauptverhandlung wird.

Ich bin mal gespannt was bei der Verhandlung raus kommt.

Gruß
Fendi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 08:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

yep, es ist eine sog. Güteverhandlung. Der Richter versucht, einen Vergleich zu erwirken. Wird ein Vergleich zügig abgelehnt, geht's direkt zur Thema über in Form der Hauptsacheverhandlung. Ein zweiter Termin ist recht unwahrscheinlich.

Tip: Schließe niemals einen Vergleich in Unterhaltssachen!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 11:02




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