Hallo Zusammen,
nach Jahren des fleißigen zahlens bekommt die Mutter jetzt für sich keinen Unterhalt mehr.
Prompt kommt die Anfrage der ne Berechnung für meinen Sohn 12 Jahre.
Der Titel wurde 2013 erstellt mit dem
Wert Altersstufe 2 von 345,-
Wert Altersstufe 3 von 420,-€
Bisher zahle ich aus einem Gerichtsbeschluss von 2018 386,-€. Unterhalt.
Damals 6500,- brutto jetzt 7000,- brutto.
Dazu zwei weitere Kinder (4 und 5 ) für diese zahle ich je 365,-€ (Berechnung vom März 2021 Jugendamt)
Was meint Ihr soll ich jetzt ab nächsten Monat zahlen? Evtl. kommt man ja um den ganze Gerichts/Anwalt Kosten herum.
Allerdings will ich dieser Frau keinen einzigen Cent mehr zu viel Zahlen, meinem Jungen drücke ich es dann lieber als Taschengeld in die Hand.
Dazu kommt das das halbe Kinde für Ihre Steuerklasse zurück haben will.
Gruß
David
Wenn du ein paar mehr Daten angibst könnte man mal überschlägig rechnen (Werbungskosten, Kredite, andere relevante Verpflichtungen, verheiratet?).
Die Zähler der Kinder in Elstam sind nicht von Belang, das wirkt sich rechnerisch nicht aus. Wenn du Unterhalt zahlst kann sie den Kinderfreibetrag nicht übertragen lassen, wenn du regelmäßig Umgang hast, den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ebenfalls nicht. Wenn du Lust hast, schreibst du zu den Akten von Frau XY ihrem zuständigen Finanzamt, dass du der Vater von X bist, den Regelunterhalt zahlst und regelmäßig Umgang mit X hast und deshalb die Freibeträge nicht übertragen werden können. Eine Antwort wirst du nicht erhalten, schreib es einfach zur Kenntnis.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke,
habe mal gerechnet. Und lande bei 531,- für den großen. Naja mal schauen ob das für Madame reicht.
Wenn Sie es von rechtens berechnen lassen will, wie kann ich das ganz abkürzen? Jugendamt Titel ändern lassen?
Wenn ich die richtige Summe gerechnet habe und Sie diese ablehnt und vor Gericht zieht, wer zahlt dann das verfahren?
Hallo,
Berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge hast du schon berücksichtigt in entsprechender Höhe?
weiteren Personen außer den drei Kindern hast du nicht?
die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr Personen kann pro Person eine Stufe heruntergestuft werden. Hast du das berücksichtigt?
hast du einkommenanteile die variabel sind oder Prämien, die sich jährlich verändern?
sophie
Wenn ich die richtige Summe gerechnet habe und Sie diese ablehnt und vor Gericht zieht, wer zahlt dann das verfahren?
Wenn dein Ergebnis vom Gericht bestätigt wird und du auf Verlangen korrekt tituliert hast, müsste der Antrag der Kindesmutter abgelehnt und ihr sämtliche Kosten auferlegt werden. Eigentlich...
der Tittel ist ja noch von 2013. Es wurde im Beschluss von 2019 auf 386,- (Alter damals 9 Jahre) und bis auf 700,-€ Brutto das gleiche Gehalt wie damals.
@sophie
danke Dir. Habe drei Personen Berücksichtig
dazu habe ich Wohnvorteil von 600,- plus 300,- Dienstwagen gerechnet. Abgezogen habe ich 20% Altersvorsorge/BU/5%/
So das ich bei 3500,- netto komme was dann Stufe 5 bei drei Kinder entspricht.
Für die zwei kleinen war ich ja erst letztes Jahr beim Jugendamt und für die wurden 367,-€ festgelegt (bereinigt Stufe 5)
David
Hallo,
ich denke, dass Du erst einmal die Basics verstehen musst.Das Kind (vertreten durch die KM) hat Anspruch auf einen dynamischen Titel. Sind die erstellten Titel dynamisch oder statisch? Dynamischer Titel bedeutet, dass Du die Zahlungen immer an die aktuelle DDT anpassen musst.
Zur Berechnung der KU. Diese ergibt sich aus den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt). Zu Grunde gelegt wird Dein bereinigtes Einkommen. Das bereinigte Einkommen ergibt sich aus den 12 Einkommen des letzten Jahres + Steuererstattung (umgelegt auf 12 Monate) hinzugerechnet werden können ein sogenannter Wohnvorteil (wohnen im Eigentum) oder auch ein Dienstwagen, abgezogen werden können berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge. Wurde dies so gemacht?
Mit dem bereinigten Einkommen wird dann in der DDT die entsprechende Einkommensstufe gesucht. Da Du 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet bist, hast Du 3 unterhaltsberechtigte Personen und es geht 1 Stufe in der DDT herunter. Der Zahlbetrag ergibt sich dann aus der ermittelten Einkommensstufe und der Altersstufe des Kindes, außerdem wird das halbe Kindergeld abgezogen.
Dein Einkommen ist für alle Kinder gleich, deshalb sollte sich der Zahlbetrag nur durch die Altersstufe unterscheiden.
Den JÄ musst Du natürlich alle relevanten Daten zukommen lassen, insbesondere auch die Anzahl der Kinder = unterhaltsberechtigte Personen.
Kannst Du Dich mit der KM bzw. dem JA nicht einigen, dann kann nur ein Familiengericht eine endgültige Bestimmung des KU machen. Bevor es aber dazu kommt können wir Dir gern helfen eine ordnungsgemäße Berechnung zu machen, die Du dann auch der KM bzw. dem JA vorlegen kannst. Außerdem kannst Du dann begründet argumentieren, warum Du was willst.
VG Susi