Unterhalt ab Volljä...
 
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Unterhalt ab Volljährigkeit

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(@nacktschnecke)
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Moin,
ich habe da mal wieder eine Frage,Und zwar ist meine Tochter am 27.09.1012 volljährig geworden und hat auf Drängen der Ex noch schnell den Unterhalt ab 18.ausrechnen lassen.Die Nachfrage meiner Frau beim Jugendamt ergab,das Exi,wie erwartet nur geringfügig beschäftigt sein soll,so daß ich weiterhin Alleinzahler sein ,soll,für Töchting und Sohnemann,jetzt 16 Jahre alt.Telefonisch gab Exi bereits bekannt,sie gebe den nicht befristeten Titel auf keinen Fall heraus,ebensowenig ihre Gehaltsbescheinigungen(die habe schließlich das Ja),immerhin brachte Töchting eine Schulbescheinigung,Abitur bis Juli 2013.Ich habe jetzt erst einmal 200 Euro auf Töchtings Konto überwiesen(Exi bat höflich darum,ihre Miete sei schließlich zu zahlen),weil mir die errechnete Summe durch das Jugendamt immer noch nicht bekannt ist,Nachfrage bei Töchting ergab,noch keine Post bekommen,Mitarbeiterin erkrankt.Was soll ich jetzt bitte tun?Töchting wird von Exi bearbeitet,Exi hat Angst vorm Anwalt,ich habe Angst vor einer Lohnpfändung.Kann ich Exi ein fiktives Gehalt anrechnen lassen?Beratungshilfe durch einen Anwalt wird mir nicht gewährt,habe ich bereits beantragt,alles angegeben,was geht.Momentan zahle ich 105 %,pro Kind 356 Euro.

mit lieben Grüßen              Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 15:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du redest ab sofort kein Wort mehr mit deiner Ex.
Zumindest nicht über den Unterhalt für Töchting.

Diese musst du auch zur Herausgabe des Titels auffordern, ersatzweise eine Pfändungsverzichtserklärung unterschreiben lassen.
Außerdem muß Töchti dir eine aussagefähige und belegte Einkommensauskunft ihrer Mutter vorlegen, sonst gibt es überhaupt keinen KU mehr.

Dann soll Mutti mal ihrer Tochter erklären, warum sie das liefern will und warum Töchti deswegen kein Geld mehr von Papi bekommt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2012 16:17
(@nacktschnecke)
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Huch :redhead:,
das war deutlich.
Problem ist nur der noch bestehende Titel,kann Töchting damit pfänden lassen?Wie geschrieben,habe ich ja bereits 200 Euro überwiesen.

kg          Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja das kann sie.
Theoretisch.
Umso wichtiger ist es dass du obiges Schreiben zügig abschickst.
Und ihr die erläuterst, dass eine Verweigerung der Herausgabe einen Prozess auf ihre Kosten nach sich ziehen würde.

Wenn sie dann dennoch, ungerechtfertigt pfänden lässt, muss sie schon ganz schon übel drauf sein.

Wobei eine Pfändung auch nicht so schnell und glatt durch geht.
Davor solltest du nicht allzu große Angst haben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2012 17:48
(@nacktschnecke)
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Okay,
dann werde ich meine Tochter mal anschreiben und die Herausgabe des Titels verlangen,anbei gleich den Steuerbescheid und die letzten 12 Abrechnungen ihrer Mutter.Der Titel ist ja noch aus der Zeit,wo sie minderjährig war,müßte sie den jetzt auf sich umschreiben/ändern lassen,um pfänden zu können?Exi sagte am Telefon zu meiner Frau,der Knacker vom Parasitenamt hätte zu ihr gesagt,der wäre ungültig,zu meiner Frau sagte selbiger Knacker,der gilt noch,weil dynamisch :knockout:?Wer bezahlt denn den GV,wenn er losrennt?Muß der gute Mann erst prüfen,ob die Pfändung überhaupt gerechtfertigt ist?Sorry,wegen der vielen Fragen,aber ich bin ziemlich fertig,vor allem weil ich nicht weiß,wovon ich einen anwalt bezahlen soll,wenns soweit kommt.....

lg      Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 17:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich weiß nicht wie euer Verhältnis ist aber ich würde da jetzt nicht gleich mit Holzhammer etwas verlangen, sondern lieber in väterlichem Ton darum bitten und ihr die Zusammenhänge erläutern.
Gerne auch verbunden mit einem Gesprächsvorschlag.
Unter 4 Augen.

Den rüpeligen Anwaltston solltest du dir im Umgang mit deiner Tochter nicht angewöhnen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.10.2012 18:05
(@nacktschnecke)
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Eigentlich ist das Verhältnis zu meiner Tochter ganz gut,sie hat auch Verständnis für meine Situation.Das Problem ist ihre Mutter,bei der sie auch wohnt.Diese nutzt jede Gelegenheit,mir eins auszuwischen,so auch mit der Verweigerung,den Titel rauszurücken.Töchting würde das wohl tun,hat aber Angst vor ihrer Mutter und kann sich auch in der Sache mit den Papieren für die Berechnung nicht durchsetzten und wenn Exi was nicht will,dann ist das so!Ich kann mich durchaus mit Töchting an einen Tisch setzen und über alles reden,aber sobald sie wieder bei ihrer Mutter ist,wird sie umschwenken.Eine Vollstreckungsverzichtserklärung würde sie mir daher sicher auch nicht unterschreiben,von daher werde ich erst einmal einen netten Brief schreiben und abwarten.Ich weiß ja auch nicht,ob die noch schnell veranlaßte Berechnung durch das Parasitenamt auch richtig/gerecht vorgenommen wurde.

lg        Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 18:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Schnegge,

schreib den Brief vor, stell ihn anonymisiert hier ein, dann kann man an kniffeligen Stellen noch gemeinsam feilen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.10.2012 19:24
(@nacktschnecke)
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Okay,
dann werde ich meine Sekretärin(liebste Ehefrau)morgen damit beauftragen und das morgen hier vorzeigen...

lg      Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 19:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß ja auch nicht,ob die noch schnell veranlaßte Berechnung durch das Parasitenamt auch richtig/gerecht vorgenommen wurde.

Hast du denn da irgendwas unterschrieben?
Wenn nicht hat das überhaupt keine Wirkung.

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.10.2012 21:58




(@nacktschnecke)
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Nein,
ich habe 2009 die Urkunde unterschrieben,und Anfang September erschien Töchting hier,mit nem Wisch vom Parasitenamt,das übliche,sprich alle 12Abrechnungen,Exi hat ihre dem Parasitenamt auch vorgelegt,es wurde neu gerechnet,auf Anfrage meiner Frau,wieviel ich denn nun ab Oktober zu zahlen habe,kam die Auskunft,das erzählt Ihnen dann die Tochter Ihres Mannes,wir sind dann raus.Angeblich sei die aktuelle,dynamische Urkunde weiterhin gültig,eine neue wäre nicht notwendig.Nachfrage meiner Frau,wenn ich weiterhin alleine zahlungsfähig bin,dann dürfe ich doch das volle Kindergeld abziehen,nein,das wäre auch nicht automatisch der Fall.Ich stehe also im Dunkeln :question:...

lg                  Nacktschnecke

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 22:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich stehe also im Dunkeln :question:...

Dann nimm die Augenbinde ab, die diese Grazien dir umgebunden haben.

Ignoriere alles was die dir erzählt haben. Es war alles gelogen.

Lies dir mal die Trennungsfaq zu diesem Thema durch. http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.10.2012 22:33
(@nacktschnecke)
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Danke,
das liest sich super,aber trotzdem kann Töchting doch mit der alten Urkunde pfänden lassen.Das heißt also,wenn Töchting mir die Tage die Berechnung vom Parasitenamt vorlegt,kann ich die ignorieren?Ich will die Einkommenshöhe von Exi wissen,habe gerade mit Töchting telefoniert,sie beharrt darauf,das was das Parasitenamt sagt stimmt,sagt Mama,basta,der Titel gilt weiter!"Haarerauf"

lg              Schneckchen

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 22:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen solltest du ihr ja auch schreiben und nicht telefonieren.

Und wenn sie es dir nicht glaubt, wirst du einen RA beauftragen müssen.
Die Rechnung geht dann an Töchting.

Dann kann sie auch gleich lernen, dass nicht alles was Staatsdiener sagen wahr ist.
Sowas kann auch ne wichtige Erfahrung sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.10.2012 22:53
(@nacktschnecke)
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So,
Töchting will morgen beim Parasitenamt nachfragen,ich warte bis morgen Abend ab,dann werde ich mir einen Anwaltstermin geben lassen,das Brief schreiben,kann ich mir auch sparen,bei soviel mütterlicher Beeinflussung wird da nichts bei rumkommen.Da mir die Beratungshilfe ja nicht genehmigt wurde,habe ich nur Angst vor einer riesen Anwaltsrechnung,aber wenn du sagst,das muß Töchting zahlen?Bei keiner Aussicht auf Erfolg,bekommt sie doch keine PKH,oder?

lg        Schneckchen

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 22:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das Brief schreiben,kann ich mir auch sparen,

Nein, das musst du auf jeden Fall tun.
Sonst ist deine sofortige Anwaltsbeauftragung mutwillig.

Außerdem kann man die Dinge da viel klarer und unaufgeregter sagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.10.2012 23:03
(@nacktschnecke)
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Okay,dann wird Frauchen morgen den Brief verfassen und an Töchting schicken,sicherheitshalber als Einschreiben.Mal sehen,was passiert.Sobald sich etwas neues ergibt,werde ich hier wieder berichten.Erst einmal danke für die Hilfe.

lg                    Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 07.10.2012 23:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie LBM schon sagte:
Stelle den Brief besser vorher nochmal hier rein, damit ihn schleifen können.

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 08.10.2012 09:34
(@nacktschnecke)
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So,kurz das neueste,

das Ja hat bei Töchting angerufen,ich soll ab Oktober anstatt vorher 356 Euro jetzt 329 Euro zahlen,Exi arbeitet nur geringfügig.Nachfrage beim Anwalt,solange ich keine schriftliche Berechnung vorliegen habe,nichts zahlen(200 Euro habe ich gezahlt,weil ich die Höhe ja nicht wußte).Sobald die Berchnung vorliegt,soll ich beim Anwalt erscheinen,eine Titeländerung beantragen,oder einen neuen,aktuellen vom Notar ausfertigen lassen(möchte ich),dann ist der alte Altpapier,und dann wird Exi fiktiver Unterhalt angerechnet,weil sie genau wie ich vollschichtig Arbeiten muß,um Töchting zu unterstützen,schließlich muß ich das auch,trotz Schwerbehinderung.Einen Brief an Töchting soll ich nicht schreiben,um das Feuer nicht zu schüren :amen:...

lg                  Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 08.10.2012 19:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

oder einen neuen,aktuellen vom Notar ausfertigen lassen(möchte ich),dann ist der alte Altpapier,und dann wird Exi fiktiver Unterhalt angerechnet,weil sie genau wie ich vollschichtig Arbeiten muß,um Töchting zu unterstützen,schließlich muß ich das auch,trotz Schwerbehinderung.Einen Brief an Töchting soll ich nicht schreiben,um das Feuer nicht zu schüren.

Hm...
Zumindest das mit dem Notar ist falsch.
Es reicht definitiv nicht beim Notar einen neuen Titel anfertigen zu lassen um den alten zu Altpapier zu machen.

Und natürlich sollst du deiner Tochter nicht so schreiben, dass das Feuer entfacht wird, sondern um dieses einzudämmen.
Ob ein RA da besänftigender wirkt lasse ich mal so im Raum stehen.

Aber gut. Ist deine Entscheidung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2012 20:04




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