Unterhalt ab Juli ´...
 
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Unterhalt ab Juli ´05

 
(@zweitmama)
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Hallo,

nur mal ein kurze Frage zum Unterhalt ab Juli ´05.

Die EX meines LG teilte ihm am vergangenen WE mit, er müsse ab Juli ´05 mehr Unterhalt bezahlen. Da wir das ja auch schon mitbekommen haben, wussten wir ja über die Höhe auch Bescheid (5 jähriges Mädl, bisher Unterhalt: 171,00Euro, ab 01.07.: 177,00Euro).

Nun meine Frage: Reicht es, wenn sich die Eltern formlos auf die neue Höhe des Unterhaltes einigen? Sie will meinem LG nämlich beim nächsten Papa-WE einen Zettel mitgeben, auf dem sie die neue Höhe festgehalten hat und er muss nur noch unterschrieben. Reicht das aus?

Nächstes Jahr wird die Kleine 6 Jahre. Demzufolge bekommt die KM ja auch mehr Unterhalt. Haben wir das richtig gesehen, dass sie dann 231,00 Euro bekommt? Reicht auch dann so ein formloser "Zettel" aus?

Vielen Dank für Eue Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2005 13:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Zweitmama,

Frage: Gibt es einen Titel? Wenn ja, was steht drin?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2005 13:40
(@zweitmama)
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Soweit ich weiß, ist mein LG nach der Trennung 2002 vom JA aufgefordert worden all seine Unterlagen beizubringen.
Dann wurde der KU errechnet. Ich denke demzufolge, es gibt keinen Titel.
Nach der Erhöung im Jahre 2003 hat die KM meinen LG schon einmal so einen Zettel unterschreiben lassen.
Ich weiß halt nur nicht, ob das ausreicht, oder ob wir vom JA den KU bestätigen lassen sollen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2005 13:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Again: Gibt es einen Titel? Wenn ja, was steht drin?

Vermutungen und lückenhafte Erinnerungen können keine sinnvolle Antwort zur Folge haben.

DeepThought

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Geschrieben : 13.06.2005 13:59
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich weiß halt nur nicht, ob das ausreicht,

für welche Zwecke soll es denn ausreichen?

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2005 13:59
(@zweitmama)
Zeigt sich öfters Registriert

Also, nachfragen bei meinem LG haben ergeben: es besteht kein Titel!

Ich wollte ja nur wissen, wenn er das jetzt unterschreibt, und die nächsten Monate so zahlt, und dann kommt sie (wieder) in die Situation, dass sie staatl. Hilfe in Anspruch nimmt, ob dann diese Vereinabrung vorm JA auch Bestand hat.
Denn die überprüfen ja, ob dann ober und wieviel KU er zahlt. Oder ob man jedesmal zu JA gehen muss, wenn sich am KU etwas ändert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2005 14:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha...

Wenn kein Titel besteht, muss er nix unterschreiben und per 01.07.2005 nix machen/erhöhen. Die KM kann dann allerdings verlangen, dass er einen Titel zeichnet. Das geht beim JA kostenfrei. Such mal hier im Forum nach "JA-Urkunde", "Jugendamtsurkunde" und "Titel". Letzteren Begriff auch in den Aufsätzen zum Thema "Unterhalt". Ist ausgiebig behandelt worden.

DeepThought

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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 13.06.2005 14:12
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich wollte ja nur wissen, wenn er das jetzt unterschreibt, und die nächsten Monate so zahlt, und dann kommt sie (wieder) in die Situation, dass sie staatl. Hilfe in Anspruch nimmt, ob dann diese Vereinabrung vorm JA auch Bestand hat.

das Sozialamt bzw. die ARGE hat einen eigenen Auskunftsanspruch, völlig unabhängig von etwaigen Vereinbarungen duch das JA.

So ganz erschließt sich mir noch nicht der Sinn Deiner Frage.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2005 14:13
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

er muß nicht zwingend einen Titel unterzeichnen, und er kann dieses Schreiben ruhig unterschrieben, darauf achten, daß die richtigen Summen drin sind, denn es ist nicht so bindend wie ein JA-Titel. Den JA-Titel würde ich nicht bevorzugen, denn wenn unverschuldete Ereignisse die Zahlung schwierig oder unmöglich machen, dauert die Abänderung des JA-Titels teilwesie sehr lange, da dieses nur über eine Abänderungsklage möglich ist. Solange auf den Zahlungen deutlich ausgewiesen ist, daß es sich um Unterhalt handelt (z.B. Überweisungszweck "Unterhalt XY, Mai 2005"), kann nichts weiter passieren, da es eine zielgerichtete Zahlung ist.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2005 22:37