Hallo zusammen,
nun wird es langsam Zeit mich vorzubereiten und hätte da noch so ein paar fragen.
Erstmal ein paar Eckdaten:
Bin Verheiratet(Frau Berufstätig) und seit dem 08.2010 in einer Transfergesellschaft weil mein Arbeitgeber das Werk geschlossen hat.habe aber ab nächsten Monat nen neuen Job bekommen.
Transferlohn war Monatlich 1496€ und vorraussichtlich 1700€ ab Juni.
Habe 2 Kinder 15 und 17 Jahre (war mit den Müttern nicht verheiratet)
Zahle aus den leider unbefristeten Titeln jeweils 334€ pünktlich und ohne Verzug.
Nun wird mein ältester Ende nächsten Monats 18 Jahre und ich zahle dann für Ihn das letzte mal am anfang Mai die 334€ an das Jugendamt.Die Mutter hat noch 3 weiter Kinder nicht von mir im alter 12-14-16 hat keine Ausbildung bezieht H4 und geht teilweise putzen(Einkommen unbekannt)
Mein Sohn geht noch zur Schule 10 Klasse Hauptschule mit nachgeholtem Realabschluss bis 25.7.20118(anfang der Ferien)Wohnt zuhause...
Er hat sich (leider) für eine Ausbildung zum Rettungsassistenten entschieden(3 Jahre).Habe davon nix gutes gelesen und bin mir nicht sicher ob er sich das soooooo genau überlegt hat.
Die Ausbildung soll über 7000€ kosten.Man bekommt keine Ausbildungsvergütung
Nun ein paar Fragen:
Wer übernimmt diese Ausbildungskosten???Er selber wohl kaum
Und ich kann das auch nicht...
Kommt da evtl. was grösseres auf mich zu?
Was ist wenn er unterdessen keine lust mehr darauf hat und wieder was neues anfängt?
Wenn er 18 geworden ist dann wollte ich Ihm eine Verzichtserklärung für den Titel schreiben und Ihm erklären warum er das Unterschreiben soll.Ist das dann auch Amtlich?
( ich xyz verzichte auf die Forderungen aus dem Titel xyz)
Ich denke mal ich werde auch eine Abtrittserkärung bekommen so das weiterhin das Geld auf das Konto der KM fliesst.
Das würde dann bedeuten das ich erstmal ab April
488€ - 184 KG = 304 € überweise ?
Weil feste Zahlen stehen nicht im Titel nur 100 v H.
Ich möchte das schon gerne ohne Anwalt regel und hoffe das klappt weil ja der Kontakt besteht.
Das die KM nun auch Unterhaltspflichtig werden würde weiss ich aber ich vermute das es eh alles bei mir bleibt...
Was ist wenn sie mir nicht den Alten Titel und Verzichtserklärung aushändigen wollen...
Klar dann alles unter den Fristen anfordern(Einschreiben-Rück) und Anwalt....aber was ist dann mit den Kosten? kann ich diese dann dem Sohn in Rechnung stellen?(ich will das ja nicht aber ist gut wenn man das weiss als evtl.Entscheidungshilfe für den Sohn)
Nur dieser Ausbildungswunsch macht mir schon Gedanken weil ich denke der ist nicht gut für die Zukunft für Ihn...Aber wenn man sich was in den Kopf setzt...^^
Gibt es dann Zuschüsse? Bafög oder sonst was?
Fragen über Fragen.....
Gruss Master
Hallo zusammen,
schiebe das Thema nochmal an...würde mich sehr freuen zu wissen wie ich vorgehen muss ..Oder fehlen da noch ein paar Fakten zur beantwortung? :redhead:
Gruss
Master
Moin,
also ich weiß es nicht.
Kostet diese Ausbildung denn immer so viel oder nur bei dieser Einrichtung?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
irgendwie war deine Frage untergegangen.
Ab 18 sind grundsätzlich beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Zahlst weiterhin du alleine KU kannst du das volle KG abziehen. Soweit hast du das ja auch schon erkannt
Was den Titel angeht. Ist dieser unbefristet mußt du deinen Sohn auffordern entweder schriftlich den Verzicht zu erklären oder dir den Titel auszuhändigen. Tut er das nicht freiwillig muß ihm das wohl ein netter Mensch in schwarzer Robe in einem größeren Zimmer evtl. kostenpflichtig erklären.
Die KM hat da keine Karten mehr, sie muß sich raushalten.
Grundsätzlich müßte dein Sohn auch erklären, das er bedürftig ist, seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse dir offenlegen und dir die Einkommensverhältnisse seiner Mutter zur korrekten Berechnung vorlegen. Auch hier hilft nur ein Flattermann, wenn er das nicht freiwillig tut.
Schwieriger wird es nun bei der Beantwortung der Frage der Ausbildung. Grundsätzlich ist in dieser Zeit natürlich Unterhalt fällig.
Strittig dürfte die Art der Ausbildung sein. Grundsätzlich zahlt erstmal derjenige, der diesen Vertrag abschließt. Sollte die Ausbildung auch kostenfrei bzw. sogar mit Ausbildungsgehalt absolviert werden können besteht keine Notwendigkeit dafür viel Geld auszugeben (zumal er ja wohl nicht sein eigenes Geld ausgeben will) und du wärst damit nicht verpflichtet diese Kosten zu übernehmen (manche Ausbildungen kann man eben nicht machen ,wenn man sie sich nicht leisten kann)
Ob er dafür Bafög o.ä. beantragen kann entzieht sich leider meiner Kenntnis.. BAB dürfte aber durchaus beantragbar sein.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also laut http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanit%C3%A4ter#Ausbildung" ;">Wikipedia und http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=8888" ;">Berufenet handelt es sich beim Rettungssanitäter nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf, sondern um einen Lehrgang bzw. eine Weiterbildung, deswegen gibt es dafür auch keinen Azubi-Lohn.
Ich sag mal so, lieber macht er diesen Lehrgang als garnichts auch wenn viele die psychische Belastung durch diesen Job unterschätzen aber das wird man sehen. Er könnte allerdings auch Rettungsassistent lernen, das wäre ein anerkannter Ausbildungsberuf und würde ihm somit auch Geld in die Kasse bringen.
Sprich doch mal mit ihm. Frage ihn, was ihn dazu bewegt hat in diese "Branche" zu gehen und ob er sich das nicht vielleicht erst mal in Form eines Praktikums anschauen möchte, da sollte es ja genügend Möglichkeiten geben.
Was spricht denn deiner Meinung nach dagegen, dass er das macht? Das es Geld kostet oder hast du anderweitige Bedenken?
Liebe Grüße, das Schwarzwaldmädel
Hi,
Kann schonmal was untergehen..ist ja nicht so schlimm 😉
Dann sind ja schonmal ein paar Fragen geklärt 🙂
Ob es andere Einrichtungen gibt wo es kostenfrei ist weiss ich leider nicht
@Schwarzwaldmädl
Da hast Dich bestimmt ein bissl verlesen....Er möchte den Rettungsassistent machen...Also 3 Jährig...die ersten 2 Jahre bekommt man allerdings keine Ausbildungsvergütung...erst ab dem 3ten Jahr..
Also erstmal nur ne menge Kosten.Und Geld ist keins vorhanden...rein gar nix :thumbdown:
Warum er das machen möchte...:
Sohnemann hat mal in der Jugend beim THW mitgemisch..allerdings mit vorranschreitenden Alter irgendwie die Lust verloren.Hätte darüber gute Chancen gehabt, aber keine Lust sich anständig drum zu kümmern.Versuche da was zu vermitteln wurde nur halbherzig angenommen und zu einigen Gesprächen issa gar nicht erst gegangen... :knockout:
Deswegen meine Zweifel von dem was ich so alles mitbekommen habe...
Muss er wissen...mehr als Ihn auf alles aufmerksam zu machen kann ich nicht...
Habe unter anderem diesen Beitrag von HB in einem Forum gefunden:
>>klickst Du hier<<
Und aus allem zusammen habe ich da so meine Zweifel für die Zukunft...
Gruss
Masterofdesaster
Hallo MoD,
an anderer Stelle hatte ich schon mal darauf verwiesen, dass die Ausbilung zum Rettungsassistenten lt. Bundesagentur für Arbeit lediglich 2 Jahre beträgt und an Berufsfachschulen stattfindet. Da solltest Du noch mal Auskunft vom Kind verlangen
Wenn dadurch Kosten entstehen, wäre die Ausbilung nach BAB oder BAföG förderungswürdig. Dazu kann man sich auch ganz einfach mit Tante Googel erkundigen.
Tritt das Kind nun eine solche Ausbilung an und begehert es Unterhalt, hätte es zunächst den Bescheid zum BAB oder BAföG vorzulegen. Dieses auch dann, wenn dieser negativ ausfällt.
LG nero
Guten Morgen,
Irgendwie hat mich das wohl irritiert, dass du geschrieben hast, er bekäme keine Ausbildungsvergütung und müsste sogar noch dafür zahlen. Ich habe nach kurzem googeln zumindest eine Seite gefunden, auf der stand, dass man eine normale Ausbildungsvergütung bekommt, siehe hier Vll. gibt es sowas in eurer Ecke auch.
Wenn er 18 wird, warum geht er dann nicht erst mal in die Bundeswehr oder macht ein soziales Jahr in einer Organisation, die dem Bereich entspricht? Wäre quasi ein bezahltes Praktikum...
Was das "Bafög" angeht... da kommt es auch darauf an, wieviel die Eltern verdienen. In der Regel werden immer erst diese dazu verdonnert es zu finanzieren aber das ist ja nichts Neues...
Mit meiner mickrigen Ausbildungsvergütung wäre ich aber auch nie hingekommen, denn ich musste davon ein Auto, Benzin und die Unterbringung während der Berufsschulzeiten, sowie Fahrten dorthin finanzieren (die Schhule war 250 km weit weg und ich hatte alle 6 Wochen 2 Wochen Blockunterricht). Letzten Endes hätte ich das ohne meine Eltern auch nicht machen können und ich glaube, das das heute schon fast die Regel ist, bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen.
Wenn es wirklich das ist, was er mal machen möchte, dann wird er es durchziehen. Ich hoffe ihr findet noch ein Mal eine Basis das durchzusprechen und wer weiß, was sich noch für Möglichkeiten auftun, wenn man danach sucht 😉
LG, das Schwarzwaldmädel
Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet.
Für das an die schulische Ausbildung anschließende Berufspraktikum für die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses (Anerkennungspraktikum) wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.
Praktikanten und Praktikantinnen, die in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes ausgebildet werden oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung von € 1.216.
(Anmerkung)
da bei manchen Trägern die Praktikumstellen sehr gering sind wird auch dort diese Situation ausgenutzt und den Praktikanten eine unentgeltliche
Praktikumszeit angeboten);Deswegen sollte man sich bevor man die Ausbildung beginnt sehr konkret informieren über Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung
und wie midnightwish schon in dem Post geschrieben hat.
hier mal ein paar Bsp zur Information
http://www.rettungsassistenten-examen.de/home/index.html
auch ist es von den Infos her noch wichtig in welchen Bundesland dein Sohn lebt und diese Ausbildung machen möchte
Moin,
mal ganz grundsätzlich: Alles im Leben muss zu den eigenen finanziellen Möglichkeiten passen; auch Ausbildungen sind kein Wunschkonzert, bei dem man mal eben Geld bestellen kann.
Auch meine Kinder können studieren: An einer deutschen Uni mit dem dafür vorgesehenen monatlichen Unterhalt. Kämen sie auf die Idee, das im Ausland zu machen, an einer teuren Uni wie Harvard oder Cambridge beispielsweise, wo man noch eine Menge Geld mitbringen muss, würde ich auch freundlich mit dem Kopf schütteln und sagen "no way!" Wie in "ganz normalen" Familien eben auch, wo solche Ideen auf ihre Machbarkeit und Finanzierbarkeit überprüft werden müssen.
Viele Unterhaltspflichtige sind über die Jahre in eine Rolle gerutscht, in der dieses "Papa zahlt" zum Automatismus wird. Im vorliegenden Fall lese ich nicht einmal, dass der Sohn sein Anliegen erwachsen mit dem Vater besprochen und Alternativen mit ihm diskutiert hätte. Ganz ehrlich: Da würde ich mein Portemonnaie sogar dann geschlossen halten, wenn ich die Kohle für diese Ausbildung übrig hätte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen dank erstmal für die ganzen links...da kann ich mich mal schlauer machen 🙂
NRW wäre das Bundesland
Würde mich ja freuen und das unterstützen wenn er daran sooooooo extrem spass hätte....
Nach den ganzen Gesprächen zweifele ich einfach an der Ernsthaftigkeit...
Auf was anderes kein Bock und wegen Thw dann mal einfach das versuchen...Aber sich ein wenig drum kümmern ist nicht.
Wenn man Infos haben will rennt man konsequent vor ne Wand...
Mamma lässt das auch plätschern....Vermute mal sie weiss ja der Titel ist unbefristet also kommt irgendwie schon Geld herbei.
War ja auch mit dem Führerschein so ne Sache..
Er hätte die Möglichkeit gehabt sich in den Ferien was dazuzuverdienen...Hatte auch vorgeschlagen wenn er sich bemüht , ich eine nicht unerhebliche Summe X dazuzusteuer...
Antwort:
Kein Bock....
Heutzutage "chillt" mal lieber oder "hängt ab" da bekomm ich nen Hals....Also ist mein Geldbeutel zu....Für nix mache ich auch nix...
Und vom Führerschein ist er Meilenweit entfernt....Villeicht will er ja zu Fuß überall hinlaufen Weil auch nix Geld für Bus.... :knockout:
Denke mal das wird noch krampfig werden.... :crash:
Und zur Not muss halt hilfe von den Robenträgern her....
Gruss
Master
Und vom Führerschein ist er Meilenweit entfernt
Dann bleibt mir aber schleierhaft, wie er als Rettungsassistent dann tätig sein möchte...
Da würde ich auch an der Ernsthaftigkeit zweifeln.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
Als Hinweis, um Brille007's These zu stützen, verweise ich mal auf den §1610 Abs.2 BGB:
(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
Hier wäre klar durch Sohn zu beweisen, dass eine derart hohe kostenpflichtige Berufsausbildung bei der familiären finanziellen Situation angemessen ist. Der § bezieht sich zwar auf die Vorbildung zu einem Beruf, nur warum soll dann für die eigentliche Berufsausbildung etwas anderes gelten?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen...
Erstmal vielen dank für die Hilfen die ich hier bekommen habe 🙂
Eine kleine Frage wäre da noch...
Wenn mein Sohn die Verzichtserklärung für den Titel unterschreibt muss der Originaltitel unbedingt rausgegeben werden?
Die Unterschrift ist kein prob...werde mich so mit Ihm einigen...Aber ich denke mal das Mutti Stress macht und den Titel nicht einfach so herausgibt...
Reicht das dann rechtlich nur diese Verzichtserklärung zu haben?
Gruss
Master
Hallo zusammen,
der Verzicht wurde unterzeichnet und eine Einigung erziehlt das ich ab kommenden Monat 300 Euro auf das Konto des Sohnes überweise bis zum ende der Schulzeit jetzt kommend...
Nun verhält sich es so das es da nen Unterhaltsvorschuss von der Arge gab...Also ich habe den Unterhalt an das JA überwiesen und die dann an die Arge und von da aus zur KM...wie sich das zusammensetzt weiss ich nicht...KM bezieht H4 und wie das verrechnet wird ka...
Kann es sein das jetzt die Arge zu mir kommt und versucht den Unterhalt zu tituliern obwohl ich ne mündliche Vereinbarung habe in der das korrekt abgerechnet ist?
Und wenn ja wie verhalte ich mich dann am besten?
Gruss
Master