Unterhalt ab 18 und...
 
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Unterhalt ab 18 und Erbschaft

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @sterniblaugrana
mittlerweile kommt man aber schon ins Grübeln,was ist wenn ich doch nicht Recht habe?
Dann ist dir eben ein Fehler unterlaufen (kann ja mal passieren). Insofern ist es gut, wen das JA mit den gleichen Zahlen eine Vergleichsrechnung macht.
Wie Malachit schon schrub, hier kann auch überprüft werden.

Sollte das Ergebnis tatsächlich von Deinem abweichen, kannst Du m.E. ohne Weiteres Sohni sagen, dass Du Dich bei der Berechnung leider verhauen hast (errare humanum est) und dass Du die Fehlbeträge nachzahlst.

Marco

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2025 10:40
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert
  1. @82marco Ich hatte eigentlich gehofft, daß KM nicht diesen Weg geht, schon allein um Sohnemann das zu ersparen!
  2. So bleibt es natürlich schön an mir haften, daß ich nicht gewillt bin etwas mehr zu bezahlen. Hat Sie natürlich geschickt eingefädelt!

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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 11:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist dein 2300 netto schon um die abzugsfähigen Posten bereinigt? Würde das dich unter 2100 € bringen?

Lass das JA mal rechnen und dann kannst du dem Sohn die Differenz (sollte es eine geben) nachzahlen und dich bei ihm entschuldigen.

Ich würde bei der Berechnung aber darauf achten, dass auch das Einkommen der Mutter angeschaut und nachgewiesen wurde und evtl. Einkünfte des Sohnes nachgewiesen werden


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.11.2025 13:10
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@midnightwish Bereinigtes Netto liegt bei 2185€, was mich laut Tabelle weiter dazu verpflichtet 475€ zu bezahlen. Was der Rechner da noch für Faktoren reinbringt um auf 438€ zu kommen,weiß ich nicht. Zudem ist ihr bereinigtes Nettoeinkommen von 1425€ wohl für die Berechnung nicht relevant.

Einkünfte hat mein Sohn definitiv nicht!


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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 13:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @sterniblaugrana
..., schon allein um Sohnemann das zu ersparen!
Ich verstehe nicht ganz, was genau Du ihm ersparen willst. Es geht schließlich um seinen Volljährigen-KU, ergo sollte er auch sich eigenverantwortlich darum kümmern können, oder meinst Du was anderes?

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 06.11.2025 13:38
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Im Prinzip möchte ich ihm generell das Amt oder Anwaltsgang ersparen! Ich glaube schon, daß das etwas mit ihm macht und er da nicht wirklich glücklich mit ist. Im Endeffekt liegt es leider nur am Ego der KM,die es aber leider schafft,mich bei ihm im schlechten Licht dastehen zu lassen!


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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 13:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, muss ich jetzt nicht verstehen: Eure Einigung auf die 438,- ist zwischen Euch beiden abgemacht und gilt in meinen Augen. Wenn Du über die Höhe nun doch unsicher bist, leg die 37,- on top, dann ist -ohne Gang zum JA oder RA- Ruhe im Karton.

Marco


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Geschrieben : 06.11.2025 14:26
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Das kann ich verstehen!;) Ja,wir hatten eine Einigung,aber mittlerweile hat die KM nun mal alle Geschütze aufgefahren,so daß er nun es scheinbar auch anzweifelt bzw. ihr nicht widersprechen möchte!

 


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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 14:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun ja, wenn er aufgrund dessen mehr begehrt (auch wenn ich Eure Abmachung als  moralisch bindend sehe), muss er selbst in die Gänge kommen und sich darum kümmern (das gehört nun mal zum Erwachsensein dazu).

Wie gesagt; Du kannst es ihm einfach machen und zahlst die 475,- oder er kümmert sich mit Hilfe das JA (die beißen nicht und dürfen nur beraten), Du prüfst (bei abweichendem Ergebnis) mit entsprechender Konsequenz.
Ich würde zur Förderung der Eigenverantwortung Sohn den zweiten Weg wählen.

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 06.11.2025 14:59
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert
  1. @82marco da gebe ich dir uneingeschränkt Recht! Ich gehe jetzt mal in mich und werde dann berichten! Erstmal ein großes Dankeschön für die wertvollen Antworten! 
  2. Und natürlich an allen anderen auch!

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Themenstarter Geschrieben : 06.11.2025 18:07




(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Wichtig für mich ist, daß die Berechnung des Rechners bestand hat!

Unterhaltsrechner berücksichtigen oft nicht die örtlichen Gegebenheiten der Oberlandesgerichte. Ist in diesem Fall noch das OLG Hamm zuständig? Dann sind die neuen unterhaltsrechtlichen Leitlinien NRW 2025 anzuwenden. Man beachte dabei z.B. auch die Nichtmehranwendung der 5%-Pauschale und die Stufung bei Alleinhaftung eines Elternteils. usw. usf.

Und ja, was macht das Kind eigentlich?


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Geschrieben : 07.11.2025 09:22
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@tacheles Sorry,aber da bin ich jetzt ein wenig überfordert!;) Heißt das jetzt, daß doch eher die Tabelle in Betracht zu ziehen ist?

Mein Sohn ist noch Schüler!


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Themenstarter Geschrieben : 07.11.2025 10:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@sterniblaugrana 
Soll heissen, Du solltest die Leitlinien des für Euren Sohn zuständigen OLG anschauen und mit Deinen Eingaben in Hinblick auf Richtigkeit vergleichen/überprüfen (lassen), zumal Du eh´ nicht 100 %-ig sicher bist, ob Dein ermittelter Zahlbetrag stimmt.


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 07.11.2025 11:43
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@82marco OK,danke!


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Themenstarter Geschrieben : 07.11.2025 11:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

mal zu dem Unterhaltsrechner, den du verlinkt hast. Ich weiß nicht, ob das Ding damals auch schon so auskunftsfreudig war, aber ich habe den Unterhaltsrechner gerade mal mit deinen Daten gefüttert, und er liefert freundlicherweise nicht nur die nackten Zahlen - sondern neben jeder Ergebniszeile befindet sich ein Fragezeichen, und wenn du da mal mit der Maus drüber gehst, dann liefert dir das Teil eine recht ausführliche Erläuterung, wie es zu dieser Zahl gekommen ist.

In der Zeile, wo der Unterhaltsrechner dich in Einkommensgruppe 1 einsortiert, erfährst du in dieser Erläuterung insbesondere, dass hierfür u.a. der Bedarfskontrollbetrag angewendet wurde - und damit sind wir genau bei dem, was @tacheles vor ein paar Stunden geschrieben hat: Es geht bei dir also insbesondere um die Frage, ob die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes am Wohnort deines Kindes den Bedarfskontrollbetrag anerkennen. Wenn nicht, dann hast du an dieser Stelle erst mal Pech gehabt, und man muss da ein bisschen anders rechnen als es dieser Unterhaltsrechner getan hat.

Welches Oberlandesgericht ist es denn nun tatsächlich?

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 15:49
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Erstmal danke für die ausführliche Recherche. Bei uns ist es das OLG Hamm. Inwieweit das jetzt die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie sieht, weiß ich nicht. Grob gerechnet bin ich wohl 77€ über dem Bedarfskontrollbetrag!?


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Themenstarter Geschrieben : 07.11.2025 20:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Bei uns ist es das OLG Hamm. Inwieweit das jetzt die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie sieht, weiß ich nicht.

Grundsätzlich gilt die Düsseldorfer Tabelle, aber die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes ergänzen die Düsseldorfer Tabelle um Regeln für eben diesen OLG-Bezirk. Das ergibt also für Deutschland einen Flickenteppich aus regional unterschiedlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht. Keine Ahnung, warum die Herren und Damen Richter sich da nicht auf eine einheitliche Anwendung des Rechts einigen können.  

Die regionale Regelung kann für den Unterhaltszahler im Einzelnen günstiger oder ungünstiger sein als die Düsseldorfer Tabelle, und insbesondere kann in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien auch mal drinstehen, dass eine Regel aus der Düsseldorfer Tabelle im betreffenden OLG-Fürstentum eben nicht gilt.

Das OLG Hamm haben wir hier: https://www.vatersein.de/themen/unterhaltsrechtliche-leitlinien/olg-hamm/

Nun sagen diese Leitlinien in Kapitel 11.2 Punkt (4), dass die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden können, was zu der Berechnung im Unterhaltsrechner passt. In Kapitel 10.2.1 allerdings zu deinen Ungunsten, was @tacheles auch schon geschrieben hatte, keine Fünf-Prozent-Pauschale für berufsbedingte Kosten  - die hatte der Unterhaltsrechner bei dir angesetzt, aber das geht in deinem Fall halt nicht. Was hast du denn für konkret nachweisbare berufsbedingte Kosten, insbesondere: Kosten für die Fahrten zur Arbeit? Denn konkret nachweisbare Kosten kannst du absetzen.

Und wenn ich schon dabei bin, solche Fragen zu stellen: Hast du irgendeine Art von zusätzlicher Altersvorsorge, und wie viel zahlst du dafür pro Monat? Denn das kann man, ähnlich wie konkret nachweisbare berufsbedingte Kosten, ebenfalls vom Nettoeinkommen absetzen.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 22:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @sterniblaugrana,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Grob gerechnet bin ich wohl 77€ über dem Bedarfskontrollbetrag!?

Richtig, ausgehend von 2.300 Euro netto, dem Unterhaltsbetrag von 473 Euro in der zweiten Zeile der Düsseldorfer Tabelle und dem Bedarfskontrollbetrag von 1.750 Euro für eben diese zweite Zeile bist du das. Die 115 Euro für pauschale berufsbedingte Kosten, die der Unterhaltsrechner angesetzt hatte, hätten dich also locker unter die Grenze von 1.750 Euro gebracht, aber genau das erlaubt das OLG Hamm halt nicht.

Die spannende Frage lautet daher: Finden wir bei dir nachweisbare berufsbedingte Kosten und/oder zusätzliche Altersvorsorge im Gesamtwert von mindestens 78 Euro, damit der Bedarfskontrollbetrag von 1.750 Euro unterschritten wird und es für dich folglich doch noch in die erste Zeile der Düsseldorfer Tabelle mit dann 438 Euro Unterhalt geht ...

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2025 22:34
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich meine in früheren Beiträgen gelesen zu haben, dass er das Deutschlandticket für den Weg zur Arbeit nutzt und auch Gewerkschaftsbeiträge zahlt. Damit dürfte er unter den Bedarfskontrollbetrag kommen.

Aber hinsichtlich des Nettos gibt es einen Widerspruch. Zuletzt sollen es 2.300 Euro gewesen sein, am Anfang des Threads waren es:

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Mein Nettoeinkommen liegt derzeit bei 2370€!

Man sollte sich mal die Verdienstbescheinigungen genauer ansehen.

Immerhin zahlte er schon in Höhe der 2. Einkommensstufe.

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Urkunde liegt vor und ich bin bei 105% eingestuft.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2025 05:12
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

Puhh ist das alles komplex und ich danke euch wirklich für die Mühe! Genau,ich besitze das Deutschlandticket und in der Gewerkschaft bin ich auch! Das Deutschlandticket liegt zur Zeit bei 58€ und wird zu Beginn des nächsten Jahres auf 63€ pro Monat angehoben. Gewerkschaftsbeitrag liegt bei 125€ jährlich,wird aber auch im nächsten Jahr erhöht.
Nettoeinkommen liegt nun bei exakt 2298€ durch interne Veränderungen und wird sich in den kommenden Jahren auch erstmal nicht verändern.

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2025 10:27




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