Hallo zusammen! Da mir in der Vergangenheit hier schon mal freundlich und kompetent geholfen wurde, wende ich mich mit einem neuen Thema an Euch.
Ich bezahle zur Zeit 553€ Unterhalt für meinen fast 17 jährigen Sohn. Urkunde liegt vor und ich bin bei 105% eingestuft. Nächstes Jahr steht also die Volljährigkeit an und ich weiß leider nur grob was sich ändert. Wäre es ratsam, sich nochmal mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen? Besteht die Hoffnung, daß sich der Betrag reduziert? Mein Nettoeinkommen liegt derzeit bei 2370€! Bei meiner Exfrau hat sich eine Erbschaft in stattlicher Höhe ergeben, aber ich denke, daß wird keinen Einfluß auf meine Zahlungen haben!?
Danke euch
Hallo,
aus der Erbschaft dürften nur die Zinsen relevant sein. Also ab dem Zeitpunkt interessant, wenn sie sich barunterhaltspflichtig wird. Also wenn Junior 18 ist.
Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Und das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet. Junior muss seine Bedürftigkeit nachweisen, z. B. Per schulbescheinigung. Dann müssen beide Elternteile ihre Einkünfte offenlegen. Und nach Bereinigung der Einkommen wird dann nach Einkommen gequotelt.
kontrollrechnung ist so, dass niemand mehr zahlen muss, als er allein zahlen müsste. Durch die Anrechnung des kompletten Kindergeldes wird es also auf jeden Fall etwas weniger.
Gibt es einen Titel und ist dieser unbefristet?
sophie
@annasophie Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Titel ist vorhanden und auch unbesfristet. Macht diese Kontrollrecnung das Jugendamt? Wird meine Ex nach dem Vermögen befragt, oder kann Sie das aus freien Stücken machen?
Hi,
das Jugendamt kann den Sohn bei der Berechnung unterstützen, wenn er sich an das Jugendamt wendet, aber er kann die Berechnung natürlich auch alleine oder mit Hilfe eines Anwalts durchführen.
Und noch einmal: Niemand muss Angaben zu seinem Vermögen machen, sondern nur zu den Einnahmen (Gehalt, Mieteinnahmen, Zinserträge etc.)
Nächstes Jahr steht also die Volljährigkeit an und ich weiß leider nur grob was sich ändert. Wäre es ratsam, sich nochmal mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen?
Sollte eine Beistandschaft bestehen, fragst ca. 3 Monate vor dem 18. Geburtstag an, ob die Berechnung dann schon erfolgen kann. Denn schließlich ist die Jugendamtsurkunde unbefristet und sollte deshalb rechtzeitig abgeändert werden.
Ansonsten bitte hier wieder melden.
So,es ist zwar mittlerweile einige Zeit zu diesem Thema vergangen,aber der 18. Geburtstag des Filius ist nicht mehr lange hin (Oktober). Bislang macht Sohnemann keine Anstalten sich um einen Termin zu kümmern,bzw. beim Jugendamt beraten zu lassen. Für mich wäre nur einfach wichtig zu wissen,ob ich weiterhin auch nach seinem 18. Geburtstag nach der Düsseldorfer Tabelle gehen kann! Meine Ex-Frau ist ja auch bar unterhaltspflichtig ihm gegenüber,auch wenn er weiterhin bei ihr wohnt, richtig? Sie besteht auch weiterhin darauf, daß das Geld auf ihr Konto überwiesen wird,so lange er bei ihr wohnt. Das ist aber doch nicht rechtens? Bin im Moment ein wenig ratlos!
Ab dem 18. Lj kannst Du mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an Dein Kind direkt zahlen, es sei den Dein Kind gibt Dir die (schriftliche) Anweisung, weiterhin an die Mutter zu zahlen. Was die Mutter fordert, ist irrelevant
Hallo,
ich würde Junior anschreiben, dass er ab 18 seine Bedürftigkeit nachweisen muss. Sprich schulbescheinigung vorlegen.
des Weiteren weist du ihn darauf hin, dass nun beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Er also dich und seine Mutter auffordern muss die Einkünfte offenzulegen, damit der Anteil jeden Elternteils berechnet werden kann. Gib ihm noch den Hinweis, dass das Jugendamt ihm dabei unterstützend zur Seite stehen kann.
und erklär ihm, dass auf seinen Bedarf das komplette Kindergeld angerechnet wird. Und bitte ihn um die Bekanntgabe einer Kontonummer, auf die nach der Berechnung dein Anteil überwiesen werden soll.
gibt es einen Titel? Wenn ja fordere ihn auf auf diesen herauszugeben oder darauf zu verzichten, da sich die berechnungsgrundlagen geändert haben. Und weise ihn darauf hin, dass eine Pfändung ohne neuberechnung nicht zulässig ist.
und dass er ab 18 seine Interessen allein vertreten muss.
biete ihm an, sich deswegen mal gerne zusammenzusetzen, um das ganze einfach zu halten und seine Fragen beantworten zu können, damit das alles so frühzeitig berechnet werden kann, dass du im Oktober das neue zahlen kannst.
sophie
gibt es einen Titel?Siehe weiter oben: ja und unbefristet!
Demnach sollte der TO sich bemühen, als erstes den Titel zurückzufordern bzw. eine entsprechende notarielle Pfändungsverzichtserklärung verlangen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo zusammen,
zuerst möchte ich mich entschuldigen, dass ich mich längere Zeit nicht gemeldet habe. Aus persönlichen Gründen war es mir leider nicht möglich, früher zu antworten. Vielen Dank an alle, die mir damals schon mit Rat zur Seite gestanden haben.
Inzwischen hat sich bei mir einiges getan: Mein Sohn ist mittlerweile 18 Jahre alt, und die Unterhaltsfrage wurde zwischen uns grundsätzlich geklärt. Wir haben uns auf einen Betrag von 438 Euro monatlich geeinigt. Diese Summe ergibt sich laut Unterhaltsrechner, basierend auf meinem Nettoeinkommen von 2.300 Euro und das Gehalt der KM von ca 1500€.
Die Kindsmutter ist allerdings der Meinung, dass laut Düsseldorfer Tabelle und entsprechender Einstufung 475 Euro zu zahlen wären, und droht nun mit rechtlichen Schritten über einen Anwalt, natürlich nur im Sinne des Sohnes!;)
Meine Frage ist nun:
Da mein Sohn volljährig ist und wir uns bereits geeinigt haben – zählt in diesem Fall die Berechnung über den Unterhaltsrechner , oder doch die Düsseldorfer Tabelle und/oder kann die Mutter weiterhin Einfluss nehmen, obwohl sie selbst nicht mehr direkt anspruchsberechtigt ist? Ich möchte mich einfach absichern, dass ich rechtlich korrekt handle und keine Nachteile riskiere.
Servus @sterniblaugrana,
KM kann nur was bewirken, wenn sie im Namen (mit entsprechend beglaubigter Vollmacht) Eures Sohnes handelt; da Du Dich mit Sohni (als Volljähriger Dein alleiniger Ansprechpartner) geeinigt hast, könnte idealerweise er KM zurückpfeifen.
Genaugenommen brauchst Du nichts befürchten; ich würde höchstens -sofern nicht bereits geschehen- Euer Abkommen notariell beglaubigen lassen, dann hat es für beide Seiten Rechtskraft.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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@82marco Danke für die Antwort! Ich würde ihn ungern da mit reinziehen,denn im Endeffekt geht es der KM nur ums Ego! Wichtig für mich ist, daß die Berechnung des Rechners bestand hat! Wenn ja,leg ich es gerne darauf an, daß Sie weitere Schritte einleitet!
Wenn ja,leg ich es gerne darauf an, daß Sie weitere Schritte einleitet!Wegen 37 € Differenz wird sie eh´ keinen RA finden, der für sie streiten würde (zumal sie ohne Vollmacht Eures Sohnes keinen beauftragen darf).
Insofern kannst Dich entspannt zurücklehnen und KM Erfahrungen sammeln lassen.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@82marco Wir sind nicht ohne Grund geschieden!;) Sie wird da nicht locker lassen,schlechtes Gewissen machen inklusive!
Es geht mir per se auch nicht um die Differenz, sondern das widerlegen des sturen Festhaltens an der Tabelle!
Hallo @sterniblaugrana,
kleiner Tipp, nicht nur für Fragen des Unterhaltsrechts:
Sie wird da nicht locker lassen,schlechtes Gewissen machen inklusive!
Dein Gewissen meldet sich, wenn es denn nötig ist, normalerweise auch ohne Aufforderung durch Dritte.
Daher, egal wer dir ein schlechtes Gewissen einreden möchte - der Betreffende verfolgt damit i.d.R. höchst egoistische Absichten, also versuche, es so weit wie möglich zu ignorieren.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@malachit KM hat nun erreicht, daß mein Sohn die Sache vom Jugendamt berechnen lassen möchte! Natürlich musste mir dann noch suggeriert werden, daß es Ihn sehr belastet und ich im Prinzip ein schlechter Vater bin.
Stellt sich nun die Frage, ob es die 35€ wert sind,diesen Weg zu gehen!? Zumal ich ehrlicherweise immer noch nicht ganz sicher bin was denn nun aussagekräftiger ist, die Tabelle oder der Rechner?
Hallo @sterniblaugrana,
dann lassen wir das Jugendamt mal rechnen und schauen, ob es zu dem gleichen Ergebnis kommt wie der Unterhaltsrechner.
Diese Berechnung kannst du anschließend gerne hier im Forum zwecks Kontrolle einstellen - oder, wenn du möchtest, kannst du uns gerne auch jetzt schon die Daten aufschreiben, die ihr seinerzeit in den Unterhaltsrechner eingegeben habt, und dann schauen wir mal, ob das Ergebnis plausibel ist, und ob du dabei noch irgendwas zu deinen Gunsten oder Ungunsten übersehen hattest.
Was allerdings dieses hier betrifft (und damit bin ich wieder bei meinem Beitrag von voriger Nacht):
KM hat nun erreicht, daß mein Sohn die Sache vom Jugendamt berechnen lassen möchte! Natürlich musste mir dann noch suggeriert werden, daß es Ihn sehr belastet und ich im Prinzip ein schlechter Vater bin.
Wer hatte auch gleich wieder diesen Zoff um ein paar Euro vom Zaun gebrochen? Und wer sollte folglich ein schlechtes Gewissen haben - wirklich du, oder nicht viel eher deine Ex?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
https://www.isuv.de/unterhalt/unterhaltsrechner-2025/
Darüber habe ich die Berechnung gemacht. Mein Nettogehalt beträgt 2300€ und ihres ca 1500€,Kind wohnt noch bei Mama. Rechner sagt 438€ Unterhalt,die Düsseldorfer Tabelle 475€.
KM fährt jetzt eine regelrechte Schlammschlacht und wiegelt das Kind gegen mich auf! Ich wäre ein schlechter Vater,weil ich mich weigere die 37€ zu bezahlen und das ich ihn das ganze jetzt zumuten würde und überhaupt ginge es ja nur um Gerechtigkeit!
Klar würde ich später hier alles zusammenfassen, mittlerweile kommt man aber schon ins Grübeln,was ist wenn ich doch nicht Recht habe?
