Hallo,
die bei mir lebende Tochter wird bald 18, damit werde ich ihr auch unterhaltspflichtig. Die andere Tochter ist minderjährig und lebt beim Vater. Beide gehen noch zur Schule, sind auf dem Weg zum Abitur.
Ist die folgende Berechnung so richtig?
Einkommen Gesamt
Vater Mutter
5147,09 1567,93 6715,02 ergibt Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle
abzgl.
Selbstbehalt 1200,00 1200,00 781,00
3947,09 367,93 4315,02 abzgl. Kindergeld
prozentualer
Anteil 91,47 8,53 100,00 184,00
von 597,00
597,00 546,10 50,90
zu berücksichtigen:
Mehrbedarf Schulgeld
80,00 73,18 6,82
ohne geldwerten Vorteil Firmenwagen
Einkommen Gesamt
Vater Mutter
4682,09 1567,93 6250,02 ergibt Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle
abzgl. Selbstbehalt 1200,00 1200,00 781,00
3482,09 367,93 3850,02 abzgl. Kindergeld
prozentualer Anteil 90,44 9,56 184,00
von 597,00
597,00 539,95 57,05
zu berücksichtigen:
Mehrbedarf Schulgeld
80,00 72,35 7,65
Bei der zweiten Berechnung ergibt sich für den Vater die 9. Stufe der Düsseldorfer Tabelle (742 Tabellenbetrag, 558 Zahlbetrag)
Zu berücksichtigen ist noch die 2. Tochter, dort zahle ich 150 €.
Ist die Berechnung so grundsätzlich richtig?
Sophie
Moin Sophie,
Ist die Berechnung so grundsätzlich richtig?
Einen grundsätzlchen Fehler kann ich bei der Ermittlung der Haftungsquote jedenfalls nicht erkennen.
Zu berücksichtigen ist noch die 2. Tochter, dort zahle ich 150 €.
Wie vorrangige/gelichrangige Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind, hängt vom OLG ab.
Wenn das anzusetzen ist, wäre aber auch bei Deinem Ex der entsprechende Anteil am durch in zu deckenden Barbedarf für die Jüngere in Abzug zu bringen.
Bei der zweiten Berechnung ergibt sich für den Vater die 9. Stufe der Düsseldorfer Tabelle (742 Tabellenbetrag, 558 Zahlbetrag)
Da ihm gegenüber auch die Jüngere sowie seine Neue unterhaltsberechtigt sind, wäre in Stufe 8 herabzustufen (weitere UH-Pflichten hat er nicht, oder ?).
Grundsätzlich aber der Hinweis (den Du kennst, den ich aber dennoch wiederhole):
Zuständig ist Deine Tochter.
Du kannst für sie rechnen, so viel Du willst, durchsetzen muss sie es selbst.
Tue Dir (und ihr und Deinem Ex) vor diesem Hintergrund den Gefallen, Dich nicht zu sehr einzumischen.
Wenn Du Deine theoretische Haftungsquote ermittelst und zu dem Ergebnis kommst:
Liebes Töchterchen, für Kost und Logis berechne ich Dir 150 EUR und verlange das Kindergeld, dann ist das das Bier zwischen Tochter und Dir.
... und wenn Dir dieses für Kost und Logis nicht ausreicht, dann kannst Du ihr mehr abverlangen, aber Kohle vom Ex hat sie zu besorgen ...
... und wenn Deine Tochter mit ihrem Vater um 7 EUR streiten möchte, dann lass sie es tun ... aber bitte, bitte setz ihr nicht den Floh ins Ohr:
"Hol Dir das, was Dir zusteht !"
Gruß
United
Hallo United,
danke fürs drüberschauen.
Ich weiss, dass das ihre Baustelle ist. Da sie verständlicherweise etwas unsicher ist, möchte ich ihr eine entsprechende Excel-Tabelle an die Hand geben, damit es für sie leichter ist.
Sie muss das mit Papa alleine regeln, das hat sie begriffen, nachdem ich es ihr erklärt habe.
Meine Unterlagen hat sie schon.
Das er unserer jüngeren Tochter unterhaltspflichtig ist, da ich nicht den gesamten Barunterhalt aufbringen muss, ist klar. Seine neue Frau hat zumindest bei der letzten Gerichtsverhandlung nicht als unterhaltsberechtigt gegolten, da sie einen Mini/Midi-Job? macht und sich einen Wohnwertvorteil anrechnen lassen muss, den ich hier der Einfachheit halber nicht in Ansatz gebracht habe. Aber ob sie als unterhaltsberechtigt zählt ist ebenso die Baustelle der Tochter, nicht meine.
Ob sie sich mit Papa auf die Berechnung mit oder ohne pkw-Vorteil einigt das macht keinen Unterschied - zumindest für mich und ist auch ihre Baustelle.
Sie plant ihren Vater dieses Wochenende anzurufen und ihn zu fragen, ob sie ihm einen Brief schreiben soll wegen der Unterlagen oder ob er ihr die so schickt. Das habe ich ihr vorgeschlagen, da ich es wichtig finde, dass sie mit ihm im Gespräch bleibt. Ich hoffe, das er es ihr möglich macht dies auf einfachstem Wege zu klären.
Sophie
Moin Anna Sophie,
Das habe ich ihr vorgeschlagen, da ich es wichtig finde, dass sie mit ihm im Gespräch bleibt.
DAS finde ich sehr gut. Hätte ich mir von der KM meines Sohnes auch gewünscht. Vielleicht hätte ich dann nicht alles über die ARGE auskaspern müssen. Sohnemann hatte (mit Sicherheit nach Coaching der Mama) völlig die Kommunikation verweigert
Sie plant ihren Vater dieses Wochenende anzurufen und ihn zu fragen, ob sie ihm einen Brief schreiben soll wegen der Unterlagen oder ob er ihr die so schickt.
Noch besser als im ersten Schritt nach den Unterlagen zu fragen, wäre ein Gepräch zwischen Tochter und Vater (nicht per Telefon) wo man sich einfach mal über die geplante weitere Ausbildung und deren Finanzierung unterhält. Ich weiss ja nicht, wie der KV tickt, aber er ist ja in einer finanziell recht komfortablen Situation. Ich verdiene nicht so viel (komme aber gut zurecht); wenn eins meiner Kinder mich vernünftig nach Unterstützung fragt UND das Wort "bitte" in den Mund nimmt, bin ich nicht geizig. Wenn jemand nur Unterlagen fordert und rechnen will, dann gibts auch nur das was berechnet ist.
Ich habe 3 Kinder: Mein Sohn (wohnt bei KM) hat die Kommunikation verweigert --> Unterhalt an die ARGE, exakt wie berechnet. Nichts freiwillig dazu. Tochter 1 studiert auswärts bekommt mehr als ich zahlen müsste. Weil sie freundlich gefragt hat. Tochter 2 wohnt bei mir, da zahl ich eh alles. und das gerne.
Vielleicht will ja der KV eurer Großen einfach nur mal freundlich gefragt werden, von Tochter selber ohne dass du im Spiel bist.
Viel Erfolg und Gruß vom
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Krümelmonster,
der Vater wohnt 600 km entfernt, so dass das persönliche Fragen nicht so einfach möglich ist. Zumal in den Osterferien kein Umgang stattfindet und er den Umgang im Mai absagen wird, da er gar nicht zu Hause ist (haben wir per Zufall erfahren). Deswegen das Telefonat. Ansonsten wäre das mit Sicherheit der Weg gewesen, den ich ihr empfohlen hätte.
Sophie
Das ist aber trotzdem kein Grund nicht zu fragen: "Hey Papa, wie sieht es aus, können wir demnächst mal darüber reden, wie es mit meiner Ausbildung weiter geht und wie du mir vielleicht in Zukunft helfen kannst?" statt "Schick mir bitte die Unterlagen x und y."
Versuche ihr zu helfen, wie sie das Thema menschlich-familiär und nicht juristisch korrekt lösen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.