Hallo an Alle,
ich habe ein Problem, bei dem ich nicht allein weiterkomme. Mein Sohn ist im Dezember 18 Jahre alt geworden. Damit ist im Dezember 2018 der befristete Titel erloschen. Gott sei Dank.
Im Januar fanden einige Gespräche mit dem Sohn und der Km statt zwecks Neuregelung Kindesunterhalt. Mein Sohn besucht das Fachgymnasium, ist somit privilegiert. Es steht ihm Kindesunterhalt zu. Am 30.01.19 bekam ich von ihm per SMS eine Aufforderung Kindesunterhalt zu zahlen. Erstmal alles in Ordnung. Ich machte ein Schreiben fertig mit der Aufforderung mir die relevanten Unterlagen der KM zukommen zu lassen, und sendete meine relevanten Unterlagen ihm zu. Erhalten hat er alles, aber seine Mutter verweigert mir Ihre Unterlagen. Die Unterlagen gingen mich nichts an. Nachdem ich noch ein paar Infos über die Auskunftspflicht der KM hinterhergereicht habe-still ruht der See! Meine Frage, was kann mir nun passieren?
Es sind nun fünf Monate rum. Da er im Januar mich zur Unterhaltszahlung aufgefordert hat, zählt dieser. Was kann ich machen, damit eines Tages (vielleicht im Januar2020) seine Mutter nicht doch die Unterlagen rausrückt und ich ein Jahr nachzahlen muss? Das Einkommen der KM ist mehr als dreimal so hoch wie meins. Aber genau weiß ich es auch nicht.
Hilft es eine Summe X monatlich ausgewiesen als Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen, mit dem Hinweis „da der Sohn seiner Pflicht zur Beschaffung der Unterlagen nicht nachkommt“ gehe ich davon aus, das ihm nicht mehr Unterhalt zu steht? Was soll ich machen, um es bei einer Auseinandersetzung vor Gericht Bestandteil hat?
Er möchte den Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter überwiesen haben. Ist das in Ordnung?
Vielen Dank.
Meine Frage, was kann mir nun passieren?
Im schlimmsten Fall: nichts!
Das Einkommen der KM ist mehr als dreimal so hoch wie meins. Aber genau weiß ich es auch nicht.
Unter solchen Umständen ist es durchaus möglich, dass Du überhaupt nicht Unterhaltspflichtig bist. Die Leitlinien gehen oftmals davon aus, dass bei doppelten bis dreifachen Einkommen des BET die Unterhaltspflicht trifft. Daher:
Hilft es eine Summe X monatlich ausgewiesen als Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen, mit dem Hinweis „da der Sohn seiner Pflicht zur Beschaffung der Unterlagen nicht nachkommt“ gehe ich davon aus, das ihm nicht mehr Unterhalt zu steht?
Nur einmal vermutet, es entstünde durch die Quotierung noch ein Zahlbetrag, dann dürfte dieser sich irgendwo zwischen 50 und 100 Euro bewegen. Da ich aber sogar in Frage stelle, dass überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht (sollte das Einkommen der KM tatsächlich so hoch sein), würde ich nichts überweisen.
Und ohne die Einkommensunterlagen der KM gibt es auch keinen KU für den Sohn ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
Hallo an Alle,
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Meine Frage, was kann mir nun passieren?
[...]
Vielen Dank.
Aus meiner Sicht: nichts, bzw. aktuell nicht viel. Eine SMS ist im Übrigen nicht wirklich der richtige Weg, um Unterhaltsfragen zu klären, oder Unterhaltsforderungen zu stellen....(gilt übrigens, @hibiscus auch für Dich ;o)
Fakt ist, Du bist zu Unterhalt verpflichtet. Analog aber auch die KM.
Euer Beider Einkommen -un ggf auch das des Sohnes ;o) - wird addiert und dann wird in der DT geschautund die im weiteren Verlauf die Quote eines jeden ET berechnet
Sicherheitshalber (oder der Ordnung halber kannst Du etwas Geld beiseite legen...) Der Betrag den Du zahlen müßtest ist ja überschaubar, zumindest aber einigermaßen kalkulierbar, da (Dir) ja Dein Einkommen bekannt ist und das der KM in etwa ebenso...
Wenn Du möchtest kannst Du ja die Einkommen hier mal einstellen und dann rechnen die "Experten" im Board drüber. Dann hättest Du zumindest einen groben Überblick...
In Sachen, "das Einkommen der KM ginge Dich nichts an" kopiere ich mal den Beitrag (BGH-Beschluß)von @Kasper aus einem anderen Faden hierher:
Zitat:
BGH, Beschl. 7.12.2016 - XII ZB 422/15
Das volljährig gewordene Kind trägt im Abänderungsverfahren die Darlegungs- und Beweislast für alle Umstände, die den Fortbestand seines titulierten Unterhaltsanspruchs rechtfertigen; hierzu gehören die Haftungsanteile beider Eltern gem. § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Diese Beweislastverteilung gilt auch dann, wenn der Unterhaltstitel aus der Zeit der Minderjährigkeit stammt und der früher allein barunterhaltspflichtige Elternteil seinen Herabsetzungsantrag auf eine Mithaftung des vormals betreuenden Elternteils stützt.
Dein Sohn ist also verpflichtet (!) Dir - sowohl seine eigene Einkommenssituation, als auch die der KM vollumfänglich offen zulegen. Im Übrigen ist Dein Sohn (mit Volljährigkeit) auch verpflichtet, Dir seine Bedürftigkeit nachzuweisen (Schulbescheinigung; angestrebter Schulabschluß usw.)
Das würde ich ihm auch nochmal unmißverständlich in einem Brief(!) schreiben. Schreibe ihm auch, dass die Offenlegung des Einkommens der KM wichtig ist, um die Quoten der Elternteile bestimmen zu können.
Solange Dir das Einkommen der KM nicht bekannt ist, kann auch Dein Unterhaltsanteil (Deine Quote) nicht korrekt berechnet werden und somit bist Du außerstande Unterhalt in korrekter Höhe zu überweisen.
Der Brief sollte mindestens als Einschreibbrief an den Sohn gesendet werden.
Je nachdem, wie das Verhältnis zum Sohn ist, sollte halt auch die Formulierung im Brief ausfallen...
Ansonsten
[...]
Mein Sohn besucht das Fachgymnasium, ist somit privilegiert.
[...]
Vielen Dank
Ein eventueller Unterhaltsanspruch hängt nicht nur von einer Priveligierung ab... ;o)
[...]
Hilft es eine Summe X monatlich ausgewiesen als Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen, mit dem Hinweis „da der Sohn seiner Pflicht zur Beschaffung der Unterlagen nicht nachkommt“ gehe ich davon aus, das ihm nicht mehr Unterhalt zu steht?
Vielen Dank.
Nicht wirklich. Da Dir das Einkommen der KM nicht wirklich bekannt ist, kann es dazu kommen, dass Du zuviel Unterhalt überweist. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht und kann nur selten (rechtswirksam) zurückgefordert werden.
Ich würde nichts überweisen. Dein Sohn muß die Unterlagen liefern, ob es der KM paßt oder nicht...
Im Übrigen stellt sich an der Stelle für mich immer (wieder) die Frage: was ist mit solchen KM´s nur los? Über all die Jahre haben sie - wie selbstverständlich über Deine Einkommenssituation vollständige Aufklärung verlangt.; und jetzt, wo es sie selbst betrifft ist alles ganz anders? :gunman:
PS: @Kasper,
ich glaube, Du hast Dich mit den letzten beiden Beiträgen in #2 etwas vergaloppiert...
Da der Sohn bereits 18 ist, ist es egal, ob die KM 2-, 3,-oder 4-mal soviel verdient (wie der TO) es zählt am Ende die Quote. Und die wird bei dem Mehrverdienst der KM halt entsprechend kleiner
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
danke für den BGH Beschluss, der passt ja auch hier ziemlich gut.
Dies ist eine gute Frage, die man vermutlich nur menschlich beantworten kann. Auch Frauen sind dankbar, wenn von ihrem Einkommen nicht abgegeben werden muss und wir leben in einer Zeit, in der es fast schon zum guten Ton gehört, auf den Vätern (Männern) herumzuhacken, dadurch wird das eigene Rechtsbewusstsein nicht sonderlich geschult.
Im Übrigen stellt sich an der Stelle für mich immer (wieder) die Frage: was ist mit solchen KM´s nur los? Über all die Jahre haben sie - wie selbstverständlich über Deine Einkommenssituation vollständige Aufklärung verlangt.; und jetzt, wo es sie selbst betrifft ist alles ganz anders? :gunman:
PS: @Kasper,
ich glaube, Du hast Dich mit den letzten beiden Beiträgen in #2 etwas vergaloppiert...
Da der Sohn bereits 18 ist, ist es egal, ob die KM 2-, 3,-oder 4-mal soviel verdient (wie der TO) es zählt am Ende die Quote. Und die wird bei dem Mehrverdienst der KM halt entsprechend kleiner
Stimmt ... da habe ich tatsächlich falsch auf dem Pferd gesessen .... aber auch bei dieser Aussicht kommt ein ähnliches Ergebnis heraus 😉 !
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hilft es eine Summe X monatlich ausgewiesen als Unterhalt auf das Konto der KM zu überweisen
AUF GAR KEINEN FALL!!!! Dein Sohn ist volljährig! An die KM darfst du den ihm zustehenden Unterhalt nur zahlen, wenn er dir das ausdrücklich schriftlich erlaubt! Sonst kann er den Unterhalt noch mal fordern.
Im Übrigen darf die KM DIR die Unterlagen verweigern, aber ihrem Sohn nicht. Wenn er also dich verklagen möchte, muss er auch die KM auffordern, Unterhalt zu zahlen und die Einkünfte offen zu legen
Lehne dich entspannt zurück, pack ein paar Euro im Monat zur Seite und warte ab.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Du bist Deiner Verpflichtung zur Unterhaltsberechnung nachgekommen.
Ein volljähriges Kind hat immer seine Bedürftigkeit nachzuweisen (Schulbescheinigung) und die Berechnung der Haftungsanteile zu organisieren und die Unterlagen dem jeweils anderen Elternteil zugänglich zu machen.
Wenn das Kind keinen Unterhalt fordert, seine Bedürftigkeit nicht belegt und keine Berechnung ermöglicht ist das bei Volljährigen erst einmal nicht Dein Problem.
Trotzdem könnte das Kind auch rückwirkend Unterhalt fordern, dann aber eben nur gemäß den Regeln. Wenn kein Titel besteht kann auch nicht gepfändet werden und Du kannst erst einmal abwarten, was passiert. Prinzipiell wird das volle KG angerechnet und keiner muss mehr zahlen als er alleine zahlen müsste.
Wenn Dein Kind ausdrücklich wünscht, dass das Geld auf das Konto der Mutter geht, dann überweist Du an die KM. Du überweist auf jedes Konto, dass Dir Dein Kind nennt, aber erst wenn es richtig berechnet ist.
VG Susi
Hallo @Kasper,
Moin,
[...] Stimmt ... da habe ich tatsächlich falsch auf dem Pferd gesessen .... aber auch bei dieser Aussicht kommt ein ähnliches Ergebnis heraus 😉 !
Gruß
Kasper
Da gebe ich Dir recht (vorausgesetzt die Vermutung mit der mehrfachen Einkommenshöhe der KM gegenüber dem KV hat Bestand)...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ist kenne mich bei volljährigen Kindern nicht aus, aber ist es nicht so, dass wenn Unterhalt über eine längere Zeit nicht gefordert wird, man davon ausgehen kann, dass keine Bedürftigkeit vorliegt?
Hallo,
im Prinzip ist es schon so, dass wenn kein Unterhalt gefordert wird, auch keiner zu zahlen ist. Aber der Sohn ist unterhaltsberechtigt und sogar privilegiert. Prinzipiell kann der Vater ab Inverzugsetzung zum Zahlen von Unterhalt auch nachträglich aufgefordert werden und zum anderen kann man Unterhalt durchaus auch rückwirkend für 1 Jahr fordern. Ob eine SMS als Inverzugsetzung gilt ist sicher eine Frage, aber ein Gericht kann (muss nicht) es so sehen.
Aus meiner Sicht sollte erst einmal ausgerechnet werden wieviel der Vater alleine zahlen müsste, dabei ist das volle KG in Abzug zu bringen. Das ist erst einmal eine Hausmarke und mehr muss der Vater definitiv nicht zahlen.
Ansonsten kann er nur warten ob das Kind eben doch noch was will und die erforderlichen Unterlagen beibringt. Ohne das Einkommen der KM kann keine ordnungsgemäße Berechnung erfolgen und damit gibt es eben auch keinen Unterhalt. Hier würde ich auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kind durchaus entspannt entgegen sehen. Das Kind hat Pflichten!
VG Susi
Hallo,
das mit der Berechnung hatte ich ja auch schon ins Spiel gebracht (allerdings mit dem vermuteten höheren Einkommen der KM...).
Auch da hätte man einen groben Überblick über das, was der KV zu zahlen hätte.
Hallo,
[...]
Aus meiner Sicht sollte erst einmal ausgerechnet werden wieviel der Vater alleine zahlen müsste, dabei ist das volle KG in Abzug zu bringen. Das ist erst einmal eine Hausmarke und mehr muss der Vater definitiv nicht zahlen.
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VG Susi
Die Achillesferse bei Deiner Berechnung @Susi64 ist, dass wenn der KV diese Summe zahlen würde, er aller Wahrscheinlichkeit deutlich zuviel zahlen würde und den zuviel gezahlten Unterhalt nicht mehr zurückbekommt.
Klug wäre es - so meine Auffassung und Erfahrung - beide Berechnungen "Modellartig" durchzuführen.
Kommt (zB.) bei alleiniger Unterhaltszahlung 500,- € Unterhalt monatl. für den KV heraus (als Maximum) und bei der anderen Berechnung (bei der die KM zB. mit dem doppelten/dreifachen Gehalt Berücksichtigung findet) als Quote für den KV eben € 150,- würde ich als "GoodWill" 100,-€ an das Kind überweisen und die 400,-€ bis zur vollständigen Klärung sparen bzw. zurücklegen.
Ich habe es in eigener Sache so gemacht (allerdings war/ ist bei mir auch ein unbefristeter Titel im Spiel). Es war klar, dass meine Tochter in der Zeit Ihrer Priveligierung zwingend Unterhalt von mir zu bekommen hat. Da auch bei mir die KM quergeschossen hat war die Unterhaltshöhe (meine Quote) nicht wirklich ermittelbar. Wir haben dann eines solche Berechnung durchgeführt und ich habe in dem besagten Zeitraum der Priveligierung der Tochter 200,- € monatl. überwiesen. Da die Berechnung erst später durchgeführt wurde hatte ich eine größere Summe überwiesen (1200,-€ für 6 Monate). Hier ist dann zwingend(!!!) darauf zu achten, dass unter Verwendungszweck die Zahlung/der Unterhalt genau definiert wird:
zB 6 x 200,- € monatl. für die Monate X1 bis X6. Je genauer das man dort hinterlegt, umso weniger Argumentationsspielraum gibt es...
Wenn man das nicht tut, kann es schnell als "Einmalzahlung" für den Monat der Überweisung ausgelegt werden....
Falls ein Anwalt im Spiel ist, sollte man den mit der "Idee" konfrontieren...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
ich verstehe nicht, warum immer welche zum vorauseilenden Gehorsam neigen. Der Sohn hat die Einkommenssituation der KM darzulegen. Punkt!
Bis dahin würde ich gar nichts überweisen, nicht einen Cent.
Vorausschauend kann man den Unterhalt auf ein Konto legen, falls sich ergeben sollte, das er doch zahlen muss. Aber wenn die KM so herumzickt, irgendwelche Einkommensunterlagen herauszugeben, dann ist da meist was größeres im Busch. Die Vermutung von dem dreifachen des eigenen Einkommens ist schon eine Hausnummer und da würde ich ganz genau nachschauen.
Zumal, wenn KM ihr Recht einfordert, dann mit allen Mitteln und auch biegen und brechen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo @Kasper,
ich sage es mal so: bei mir war es ein "moralischer" Aspekt.
Da - auf Grund der Privilegierung der Tochter -der Unterhalt an sich unstrittig war (ist) aber die Unterhaltshöhe eben nicht, habe ich das Maximale dessen bezahlt, von dem ich ausgehen durfte, dass es nach Quotelung nicht zuviel sein würde... (Stichwort zuvielgezahlter Unterhalt ist weg...)
Da die Sache gerichtsanhängig war (ist), kann mir zumindest die Richterin keinen Strick daraus drehen, ich würde Unterhaltszahlung verweigern (so wie es die Gegenseite immer wieder getan hat). Das Ganze hatte also auch von meiner Seite eine Art Signalwirkung gehabt (zumindest war das mein erklärtes Ziel).
Aktuell sieht es bei mir so aus, dass es für die Zeit der Privilegierung zu einer "Nachzahlung" von ca 50,-€ monatl. kommt.
Ähnlich sehe ich es beim TO.
Um eine Zahlung wird er nicht drumrum kommen. Er könnte aber ebenso ein Minimum zahlen.
Damit schlägt er 2 Fliegen mit einer Klappe:
Er hat guten Willen gezeigt und -falls die Sache Gerichtsanhängig wird - reduziert sich der Streitwert, weil es eben "nur noch" um die Differenz zwischen einem später ausgeurteilten und dem bereits gezahlten Unterhalt geht...
Ansonsten gebe ich Dir recht. Der Sohn muß liefern und der KV sollte seine Forderung gut ausformulieren:
vollständige beleghafte Einkommensoffenlegung vom Sohn und der KM
- beleghafte Offenlegung des Einkommens aus nichtselbstständiger Arbeit
- beleghafte Offenlegung des Einkommens aus selbstständiger Arbeit
- Steuererklärung aus 2018 sowie zugehörigen Steuerbescheid (Beleghaft)
- bei Selbstständigkeit beleghafte Offenlegung der steuerlichen Situation der letzten 3 Jahre
- beleghafte Offenlegung der eigenen Wohnverhältnisse (bei selbstbewohnten Eigentum: Wohnung oder Haus)
- beleghafte Offenlegung von Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
- beleghafte Offenlegung von anderweitigem Vermögen.
Je genauer man das schreibt umso weniger Auslegungsspielraum hat die KM.... (und der Sohn).
Das Ganze sauber und korrekt ausformuliert mit Fristsetzung und mindestens als Einschreiben mit Rückschein an den Sohn(!), besser noch als Schriftsatz über einen Gerichtsvollzieher, Kostet nicht wirklich vielmehr - so erinnerlich ca 10,-€.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin @Kakadu,
ich weiß was Du meinst, und im Grunde sind wir auch nahe beieinander.
Aber ganz ehrlich, mit kotzt das immer wieder an, dass Väter "moralisch" sich korrekt verhalten (sollen), aber die andere dies in feinster Weise tut. Zumindest die Väter die ich kenne, nehmen alle Nachteile hin und fressen den Kit aus dem Fensterrahmen, und die KM stellt irgendwelche Phantasieforderungen auf.
Wenn es dann anders herum geht, ein Kind 18 wird - wie hier -, oder das Kind zum Vater zieht, dann alles verschwiegen, Erwerbsobliegenheiten gibt es dann garnicht mehr...
Oft fällt das nicht auf, da Väter immer geraten wird: "moralisch" es besser zu machen, "es ist ja nur Geld!", oder "vor Gericht hast Du eh keine Chance!". Dadurch entsteht der Eindruck, dass tatsächlich nur Väter so scheiße sind und sich um den Unterhalt drücken, da es nicht in die Statistiken geht.
Daher muss - meiner Meinung nach - jeder Fall ausgefochten werden, dass die Gerichte zusammen brechen, weil Mütter ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Dann müssen sich die Statistiker echt was einfallen lassen, wie sie die väterlichen Unterhaltsdrückeberger nicht irgendwie dargestellt bekommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Um eine Zahlung wird er nicht drumrum kommen. Er könnte aber ebenso ein Minimum zahlen.
Das ist fraglich und würde ich nicht tun, zumal dieses Minimum ohne genauere Kenntnis der Einkommensverhältnisse praktisch nicht zu berechnen ist.
Ausserdem habe ich hier die Vermutung, dass der Filius von der Mama ein ausreichendes Taschengeld erhält und es sich einfach bequem macht. Mama ist glücklich, weil sie nichts offenlegen muss, dafür zahlt sie sicher gern großzügig und Sohn hat keinen Stress mit dem Beitreiben. Warum sollte man die beiden dabei stören? Wenn er im Jahr 202x angeschüsselt kommen sollte, reden wir eh erst mal über Verwirkung bezüglich der Rückstände.
Er hat guten Willen gezeigt und -falls die Sache Gerichtsanhängig wird - reduziert sich der Streitwert, weil es eben "nur noch" um die Differenz zwischen einem später ausgeurteilten und dem bereits gezahlten Unterhalt geht...
Das gilt leider nur für die Rückstände. Da nichts tituliert ist, geht der laufende Unterhalt voll in den Gegenstandswert ein. Ich würde im Falle eines Verfahrens eher auf ein sofortiges Anerkenntnis spekulieren, sobald der Junior alle Unterlagen vorgelegt hat. Selbst bei einem gnädigen Richter sollte zumindest Kostenaufhebung rausspringen. Das ist vielleicht noch besser als reduzierter Streitwert.
Gruss von der Insel
Vielen lieben Dank für eure Denkanstöße.
Ich habe ein bereinigtes Netto von 1500€. Laut einem Gehaltsrechner und den mir bekannten Lohnauszügen aus dem Jahr 2010 müsste sich das Netto in 2019 meiner Ex mindestens um 3800€ Netto und durch Karriere noch weitaus höher bewegen. Wie gesagt, ich rate nur.
Ich würde den Akt des Unterhaltes für meinen Sohn gern irgendwie abschliessen. Idealerweise mit einem Schreiben meines Sohnes, Papa ich brauche dein Geld nicht-ich verzichte! Oder, bitte zahle die korrekte Summe. Klar kann ich 100€ auf ein seperates Konto legen, aber die Vorstellung im Jahr 202x kommt das Schreiben mit jetzt berechnen wir mal die Korrekte Unterhaltshöhe missfällt mir. Ich fühle mich in dieser Sache so ausgeliefert.
Ich mag keine Überraschungen.
Ich bin durch eine Erkrankung derzeit im Krankengeldbezug. Dieses muss ich für eine längere Zeit 3/4 Jahr und länger beziehen. Das steht schon fest. Meine Unterlagen zur Berechnung stammen ja noch aus der Arbeitszeit 2018. Welches Einkommen würde herangezogen werden, wenn z.B. im Juli die Unterlagen der KM bei mir eintreffen. Kann ich dann meinen Krankengeldbezug mit einfliessen lassen? Doch wohl erst nach einem halben Jahr Krankheit. Oder?
Ich danke euch.
VG