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Unterhalt ab 18 bei unvergüteter Ausbildung

 
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Mein Ältester wird im August 18 Jahre alt. Er hat letztes Jahr seinen Realschulabschluß gemacht und macht noch dieses Jahr ein Schuljahr in Informatik fertig.
Ich musste den Unterhalt titulieren, bis zur Volljährigkeit begrenzt. Bis dato alles kein problem!

Jetzt hat er sich in Österreich bei einer Pilotenschule beworben, die eigentlich keine Berufsausbildung ist. Er muß diese Ausbildung selbst finanzieren und sie ist natürlich auch unvergütet! Heisst er muss auch jobben gehen.
Er wird für gut ein Jahr in Salzburg bleiben, für diese Ausbildung.

Bei einer normalen Ausbildung, hat er ja noch ein Anrecht auf Unterhalt von mir, worum er sich ja selbst kümmern muß. Das ist mir auch klar. Wir haben darüber auch schon gesprochen und ich habe ihm erklärt das er sich beim Jugendamt die nötige Hilfe holen kann.

Wie sieht das jetzt mit dem Unterhalt aus? Die Urkunde ist ja bis zum 18. Lebensjahr begrenzt.
Ist eine Ausbildung, die nicht Vergütet wird und man selbst finanzieren muß, gleichwertig wie eine normale Berufsausbildung?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 14:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie zu einem anerkannten Berufsabschluß führt ja.

Aber es sind ja nun beide ET im Boot, das KG wird voll angerechnet und er müsste nachweisen, warum die Ausbildung nicht in Deutschland und an einer "kostenlosen" Schule absolviert werden kann

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2018 14:33
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Pilot ist kein anerkannter Beruf. Nach dieser Ausbildung erhält er nur einen Pilotenschein und wird dann für weitere 2 Jahre an eine Airline weiter vermittelt. Es ist im Grunde genommen keine Berufsausbildung.
Auch gibt es keine Flugschule die kostenlos ist!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 14:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke nicht, dass ein Privatpilotenschein eine normale Berufsausbildung ist.

Ob eine Berufsausbildung vergütet oder unvergütet ist und ob ein Titel besteht oder nicht hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch. Einen Einfluss hat aber ob es sich überhaupt um eine Berufsausbildung oder um ein Hobby handelt.
Welche beruflichen Vorstellungen hat er? Warum gehört der Pilotenschein dazu?

Der Unterhalt ist im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1610.html>§" 1610 BGB </a> geregelt und besagt im Absatz (2), dass
"Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, .... "

Wenn es sich also um einen Privatpilotenschein handelt, kann von einer Vorbildung zu einem Beruf eigentlich keine Rede sein. Die Lufthansa bildet übrigens ihre Piloten in 29 bis 33 Monaten aus, was erheblich mehr als ein Jahr ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2018 14:49
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Er macht in dieser Flugschule den normalen Pilotenschein. Dauert etwa ein Jahr. Danach wird er an eine Airline vermittelt und wird dort weiter ausgebildet zum Verkehrsflugzeugführer. Das dauert nochmal zwei Jahre. Solange verdient er auch kein Geld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 14:55
(@nadda)
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Hi,

naja, dann kümmert er sich ja um eine Ausbildung, wenn auch eine ungewöhnliche.
Die erste Frage ist also, willst du ihn dabei unterstützen?

Wenn ja, dann wird neu gerechnet und deine Ex ist mit im Boot.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2018 08:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Reima,

Ist eine Ausbildung, die nicht Vergütet wird und man selbst finanzieren muß, gleichwertig wie eine normale Berufsausbildung?

Grundsätzlich ist es unterhaltstechnisch erst einmal unerheblich, ob eine Ausbildung kostenpflichtig, kostenlos oder vergütet ist/wird.

Da der Pilotenschein zum normalen Ausbildungsweg für Piloten gehört, sehe ich nicht, wieso man diesen nicht zu einer Erstausbildung zugehörig ansehen sollte.

Nichts desto trotz: Eine Ausbildung muss angemessen sein.
Zu dieser Angemessenheit gehört auch, dass sie den "Unterhaltspflichtigen" unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zumutbar sein muss.

Sollte Sohnemann zusätzlich zum Unterhalt für den "normalen" Lebensbedarf also 60-90.000 EUR für die nächsten drei Jahre verlangen, hätte ich persönlich jedenfalls Bauchschmerzen ...

Gruß
United

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Geschrieben : 24.01.2018 09:46
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wer trägt den die Ausbildungskosten? (ca. 10000,-€ für Pilotenschein) Wäre ja evtl. als Mehrbedarf zu berechnen.
Wie sieht es mit einem Ausbildungsvertrag für den kompletten Weg bis zum Berufspiloten aus?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 24.01.2018 10:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich sehe es auch so, dass der Pilotenschein Sinn macht, wenn er Pilot werden möchte. Dann würde ich aber als erstes darauf dringen ärztlich abchecken zu lassen ob er diesen Beruf ausüben kann, ansonsten macht das alles keine Sinn und ist eben nur ein Hobby. Dazu notwendig ist ein fliegerärztliche Untersuchung

"Zu einer Erstuntersuchung gehören eine augenärztliche sowie eine HNO-Untersuchung, die beide bei Privatpiloten (Zeugnis Klasse 2 bzw. Medical LAPL) das AeMC oder der Fliegerarzt Klasse 1 oder 2 selbst vornehmen können. Bei Berufs- und Verkehrspiloten (Zeugnis Klasse 1) muss die Erstuntersuchung in einem Aeromedical Center (AeMC) unter Einschaltung der betreffenden Fachärzte und zusätzlich eines Neurologen erfolgen. " (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Flieger%C3%A4rztliche_Tauglichkeitsuntersuchung>Wikipedia</a>," Hervorhebung Susi)

Auch bei dieser Untersuchung entstehen Kosten, die würde ich aber in Kauf nehmen, weil es entscheidend ist, ob er überhaupt Pilot werden kann.

Die Kosten der Ausbildung sind erblich und würden durchaus Mehrbedarf darstellen. Wenn Du hinsichtlich Mehrbedarf jenseits von gut und böse bist (Dir verbleiben nach Abzug des normalen KU weniger als 1300 Euro), dann kann Dir das egal sein, ansonsten aber nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2018 12:04
(@reima)
Schon was gesagt Registriert

Die Ausbildung zahlt er selber, das läuft über gewisse Banken die sogenannte Pilotendarlehen anbieten. Die Ratenzahlung beginnt auch erst dann, wenn er fertiger Pilot ist und Geld verdient. Da bestimmte Airlines mit dieser Schule zusammen kooperieren, wird er bei einer von diesen Unterkommen, denn nach dem Jahr Flugschule wird er vermittelt und beginnt eine weitere zwei jährige Ausbildung auf einen A320 o.ä.
Natürlich gibt es auch Untersuchungen und gewisse Tests auf Tauglichkeit. Das ist Grundvorraussetzung, vorher geht gar nix in die Richtung. Der Erste Termin steht schon, den muß er bestehen und danach gehts zur Flugmedizinischen Untersuchung! 10000€ für einen Pilotenschein in diesem Bereich ist ja geschenkt!
Das ganze kostet das 7-fache!!!

Und ja ich werde ihn dabei unterstützen, mit allem was in meiner Macht steht! Die KM wollte das auch, scheitert aber schon daran, mit ihm zu diesen ersten Termin nach Salzburg zu fahren! Sind von uns aus 750 km!!
Wenn es sein muß, esse ich nur noch trocken Brot, nur um ihm das zu ermöglichen!
Und wenn ich weiterhin für ihn Unterhalt zahlen muß, werde ich auch das tun! Ich habe ihm ja auch gesagt das er sich nur selber über JA darum kümmern muß und das seine Mutter eventuell auch für ihn zahlen muß!
Was ich aber nicht glaube, da sie zu wenig verdient!

Mich hat jetzt nur interessiert wie es mit einer Ausbildung, die man nicht vergütet bekommt und selber finanzieren muß, bei weiteren Unterhaltszahlungen aussieht, bei Volljährigkeit! Denn anrechnen kann man da ja kein Einkommen, da es keines gibt.

Und der jüngere mit fast 12 Jahren, für den zahle ich ja natürlich auch. TU wird gerade gerichtlich entschieden, da ich verwirkt habe, weil sie mit einem neuen Partner zusammen lebt (steht alles im einem anderen Beitrag, hier im Forum)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2018 12:51