Hallo,
Meine Tochter, zu der ich jetzt seit über drei Jahren keinen Kontakt mehr habe, wird zwar erst in einem Jahr 18, aber vielleicht kann mir hier schon mal jemand eine Info geben wie es dann weitergeht.
Ich bezahle zurzeit 333,- Euro Unterhalt für meine Tochter. Es gibt auch einen dynamischen Titel, wonach ich 110 % der Düsseldorfertabelle bezahlen muss. Also werde ich demnächst auch mehr bezahlen müssen.
Wenn meine Tochter aber 18 wird, müsste ihre Mutter ja auch anteilmäßig Unterhalt bezahlen. Jetzt hat ihre Mutter aber überhaupt keine Lust regelmäßig arbeiten zu gehen. Zurzeit leben die Beiden wohl nur von dem Unterhalt den ich bezahle, dem Kindergeld und dem was sich meine Ex so nebenbei durch Schwarzarbeit dazuverdient. Muss ich dann auch weiterhin den vollen Unterhalt bezahlen oder müsste ich sogar beweisen, das meine Ex nebenbei arbeiten geht und damit auch zum Unterhalt unserer Tochter beitragen könnte? Sie meint, da sie ja kein Einkommen hat, braucht sie auch nicht für den Unterhalt aufkommen. Dazu kommt das sie eine Anwältin hat die sehr gerne vor Gericht zieht.
Muss ich also damit rechnen von meiner Tochter verklagt zu werden, wenn ich nicht mehr den vollen Unterhalt bezahle, oder muss meine Tochter erst einmal ihre Mutter verklagen, das diese ihr auch Unterhalt bezahlt?
Nicht das man mich hier falsch versteht, ich habe kein Problem damit meinen Anteil an Unterhalt zu leisten, aber die Mutter meiner Tochter sollte auch ihren Anteil beisteuern.
Lieben Gruß, besonders an alle die auch nicht miterleben dürfen wie ihr Kind heranwächst
Tom61
Muss ich also damit rechnen von meiner Tochter verklagt zu werden, wenn ich nicht mehr den vollen Unterhalt bezahle, oder muss meine Tochter erst einmal ihre Mutter verklagen, das diese ihr auch Unterhalt bezahlt?
Hallo,
wenn die beiden von (derzeit) 333€ KU plus 184€ KG plus Schwarzgeld leben wollen, muss das Schwarzgeld recht kräftig sein. Geht denn deine Tochter noch zur Schule oder ist sie schon in Ausbildung? Wenn ja, wird ihr nämlich die Ausbildungsvergütung zum Teil auf den KU angerechnet. An deiner Stelle würde ich die Mutter (solange deine Tochter noch nicht volljährig ist geht das nicht anders) daher sofort per Brief auffordern mit Belegen (Zeugnissen, Ausbildungsvertrag) Auskunft zu erteilen über die aktuelle Schul/Ausbildungssituation deiner Tochter. Gewürzt mit der klaren Ansage, dass bei Nichtlieferung bis Fristende (das setzt du auf Absendedatum plus zwei Wochen) Klage erhoben wird.
Den Unterhalt kannst du nicht ab ihrem 18ten einfach kürzen, solange die Gegenseite den Titel hat kann sie dich dann pfänden lassen. Das bedeutet, wenn es bis dahin keine einvernehmliche Lösung gibt musst du dann deine Tochter verklagen. Wenn es so weit ist, komm' wieder mit dem dann akutellen Status hier vorbei.
/elwu
Hallo elwu,
danke für deine Antwort.
Habe ich vergessen. Meine Tochter geht noch zur Schule und wird wohl auch studieren.
Na klasse, ich muss dann also meine Tochter verklagen, weil ihre liebe Mutter keinen Unterhalt zahlen will. Ich werde den Unterhalt natürlich nicht einfach kürzen, werde vorher meine Anwältin aufsuchen. Wollte ja auch nur wissen ob ich mit einer Klage meiner Tochter rechnen muss oder ob sie erst mal ihre Mutter verklagen muss, da ich ja bereit bin meinen Anteil zu zahlen.
Tom61
Hallo Tom,
wenn die KM nicht arbeitet, dann wirst du weiterhin alleine für den Unterhalt aufkommen müssen. Dafür darfst du aber dann auch das gesamte KG von 182 € vom Tabellenbetag abziehen. Somit sinkt der von dir geschuldete KU
Da ab 18 nicht nur beide Barunterhaltspflichtig sind, sondern auch die Einkommen addiert werden und somit ein höherer Bedarf entstehen würde, macht es wenig Unterschied, wenn die KM nicht arbeitet.
Viel interessanter ist aber was die Tochter macht. Je nachdem ob sie noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder gar nix hat das ja Einfluß auf den KU. Zudem muß sie ihre Bedürftigkeit nachweisen und z.B. Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, Zeugnisse etc. nachweisen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
du musst (und solltest) nicht gleich klagen.
Zunächst musst du die Herausgabe des Titels verlangen.
Gerne auch mit dem Angebot an deine Tochter verbunden, sich danach mal vernünftig über den zukünftigen Unterhalt zu unterhalten.
Dennoch solltest in diesem Schrieb höflich aber deutlich auf die folgende Klage hinweisen, zu der du gezwungen wärest, wenn sie den Titel nicht heraus gäbe.
Ich glaube den unfreundlichen teil kannst du auch noch vorm 18. Geburtstag an die Mutter schicken, mit Frist nach dem Geburtstag.
Dann kann der Schrieb an Töchting etwas freundlicher bleiben.
Du kannst ihr dabei auch die Modalitäten erklären, und dass ab dann eben beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tina,
hat die Mutter dann keine Erwerbsobliegenheit?
Kann sie einfach so zuhause bleiben oder kann man ihr auch fiktiv was anrechnen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Tom,
entscheidend ist zunächst, ob Dein Titel auf die Volljährigkeit befristet ist. Falls ja, endet er automatisch an ihrem 18. Geburtstag; falls nein, besteht Deine Zahlungspflicht einfach weiter.
Falls er befristet ist, werden die Anspruchsvoraussetzungen für Unterhalt neu definiert. Dafür muss man sich nicht wechselseitig verklagen (was ich zwischen Eltern und Kindern eh bescheuert finde), sondern miteinander reden. Und ja: Selbst wenn Töchting über Jahre nur Schlechtes über Dich gehört hat, darf sie als Erwachsene durchaus damit anfangen, sich ein eigenes Bild über Dich zu machen und nicht nur Muddis Meinung zu multiplizieren. Und ja: Auch für Gespräche mit Dir offen sein über ihre berufliche Zukunft; Erwachsensein besteht schliesslich nicht nur aus Handaufhalten.
Grundsätzlich wird sie Dich UND ihre Mutter zur Offenlegung Eurer Einkünfte auffordern und Euch diese Wechselweise vorlegen müssen. Das würde im Zweifelsfall einer gerichtlichen Klärung auch ein paar generelle Fragen aufwerfen, die ein geübter Schwarzarbeiter nicht unbedingt vor Gericht verhandelt haben möchte.
Ich persönlich würde ihr ein paar Wochen vor ihrer Volljährigkeit einen freundlichen Brief schreiben, in dem ich vorschlage, einen dicken Strich unter Vergangenes zu machen und über die Zukunft zu reden. Manchmal warten Kinder (ja, auch und gerade grössere) auf ein solches Zeichen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Beppo,
*g* die Frage habe ich befürchtet :wink:, ich hatte sie mit selsbt schon gestellt.
Soweit ich es bisher recherchiert habe scheint es so zu sein, das der Gesetzgeber/Richter ab 18 keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr sieht, auch wenn das Kind in der Schulausbildung ist.
Studiert ein volljähriges Kind oder macht eine Ausbildung gibt es die gest. Erwerbsobliegenheit eh nicht mehr.
Laut Ausführungen zur DT sind volljährige Kinder in der allg. Schulausbildung zwar minderjährigen gleichgestellt uns somit priveligiert, aber ich habe bisher nichts gefunden, was darauf hindeutet, das dadurch einer KM ein fiktives Einkommen angerechnet wird.
Ich befürchte aber, das das wieder ein Mütterbonus ist und bei Vätern anders gerechnet wird. Kann es aber nicht genau sagen, da mir bisher nur Statement/Urteile untergekommen sind, wo es um eine Abänderung des KU ging und da steht nicht immer drin, wie das Einkommen des Vaters zustande kam.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für eure Antworten,
Der Titel endet nicht wenn meine Tochter volljährig wird.
Normal reden kann man leider mit den Beiden auch nicht. Ich bin halt der Böse weil ich nicht genug Unterhalt zahle. Meine Tochter versteht einfach nicht das ihre so liebe Mutter auf ihre Kosten lebt.
Meine Ex hat auch kein Problem damit vor Gericht zu gehen, sie muss ja auch nichts bezahlen.
Ich danke euch noch mal und wünsche euch noch einen schönen Tag
LG
Tom61
Ach ja,
sollte sie studieren, muß sie vorrangig Bafög beantragen, um deine Unterhaltslast zu minimieren.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tom,
Meine Ex hat auch kein Problem damit vor Gericht zu gehen, sie muss ja auch nichts bezahlen.
ganz so einfach ist es nicht; immerhin bekommst Du bei einem PKH-Antrag ihrerseits ja auch Gelegenheit zur Stellungnahme. Und dort könnte von Deiner Seite durchaus aufgeführt werden, dass nicht nur ordentlich deklarierte und versteuerte Einkünfte zur Berechnung herangezogen werden... Und natürlich, dass die Klage mutwillig ist, weil Du Dich gar nicht gegen eine aussergerichtliche Lösung sperrst.
Man muss wirklich nicht alle Spiele mitspielen.
Grüssles
Martin
*** edit: Ich persönlich habe ein kleines Problem mit Leuten, die einerseits Steuern hinterziehen; andererseits auf Steuerzahlerkosten prozessieren. Diese egoistische "Nimm-Mentalität" ist nicht unbedingt vorbildhaft für Eure Tochter...
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